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Ausschreibung: Rettungsdienste - DE-Wolfsburg
Rettungsdienste
Dokument Nr...: 565521-2023 (ID: 2023092009043566624)
Veröffentlicht: 20.09.2023
*
DE-Wolfsburg: Rettungsdienste
2023/S 181/2023 565521
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wolfsburg
Postanschrift: Porschestraße 49
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]zentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.wolfsburg.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4YD26VH1/de/
documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4YD26VH1/de/
overview?1ttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YD26VH1
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
23-0339 Vergabe Rettungsdienst - Durchführung der Leistung der
Notfallrettung u. des Krankentransport über 5 Jahre
Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0339 Vergabe Rettungsdienst
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75252000 Rettungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um ein bereits laufendes Vergabeverfahren, das am 30.
August 2023 im Amtsblatt S der EU unter der Bekanntmachungsnummer Nr.
[10]2023/S 166-523892 veröffentlicht wurde u. mit dieser Bekanntmachung
in den Stand zu Beginn des Verfahrens zurückversetzt wird. Die
Bekanntmachung Nr. [11]2023/S 166-523892 wird vollständig durch diese
Bekanntmachung ersetzt. Die ursprüngliche Auftragsbekanntmachung
enthielt versehentlich von den Vergabeunterlagen abweichende Angaben,
insbesondere zur Losaufteilung und zu den Bewertungskriterien. Die
Auftraggeberin hat die Abweichungen in dieser Bekanntmachung
korrigiert.
Die Vergabe erfolgt als soziale und andere besondere Dienstleistung im
Sinne von § 130 Abs 1 GWB in Verbindung mit §§ 64 ff. VgV in der
Verfahrensart eines offenen Verfahrens.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 1 - Notfallrettung
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Beauftragung gem. § 5 Abs. 1 NRettDG im Los 1 ist die
Durchführung von Leistungen der Notfallrettung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1
NRettDG mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (RTW) im
Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg für einen Zeitraum von fünf
Jahren (Grundlaufzeit) zzgl. zweier Verlängerungsoptionen im Umfang von
jeweils 6 Monaten (Optionszeitraum 1 und 2) gegen eine pauschale
jährliche Vergütung. Zusätzlich wirkt der Beauftragte auf Anforderung
auch im geplanten und ungeplanten Mehrbedarf gegen eine
einsatzabhängige Vergütung mit.
Die Beauftragten führen die Aufgabe nach Weisung der Stadt Wolfsburg
als Verwaltungshelfer durch.
Der Beauftragte stellt zur Abdeckung des Bedarfs die Rettungsmittel
inklusive Gerätschaften und medizinischer Ausstattung, sowie
qualifiziertes nichtärztliches Rettungspersonal zur Besetzung der
Rettungsmittel innerhalb der vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten
zur Verfügung und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen
Einsätze durch. Während der Betriebs- und Vorhaltezeiten ist die gem. §
10 NRettDG sowie gem. den Vorgaben der Anlage Leistungsbeschreibung
vorgeschriebene Besetzung und Einsatzbereitschaft der RTW vom
Beauftragten jederzeit vollumfänglich sicherzustellen. Zusätzlich hält
der Beauftragte je Los ein Reservefahrzeug vor. Bei Bedarf muss der
Beauftragte das Reservefahrzeug einem anderen Leistungserbringer oder
der Trägerin zur Verfügung stellen.
Die Gestellung der Rettungswache gem. § 4 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 8
NRettDG erfolgt durch die Auftraggeberin. Der Beauftragte entrichtet
für die Nutzung der Rettungswache einen monatlichen Mietzins an die
Auftraggeberin. Die Betriebskosten der Rettungswache trägt der
Beauftragte selbst.
Die Vorhaltung im Los 1 umfasst im Grundbedarf:
1 RTW (RTW 1) ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0
Rettungsmittelwochen-Std.)
1 RTW (RTW 2) Mo.-Fr. von 07:00 - 19:00 Uhr, samstags von 09:00 -
21:00 Uhr und sonn- und feiertags von 10:00 - 22:00 Uhr (84,0
Rettungsmittelwochen-Std.)
1 RTW (RTW 3) Mo.-Fr. von 08:00 - 20:00 Uhr (60,0
Rettungsmittelwochen-Std.)
1 RTW (RTW 4) Mo.-Fr. von 08:00 - 15:00 Uhr (35,0
Rettungsmittelwochen-Std.)
Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die
RTW-Vorhaltung mit Leistungen der Notfallrettung im Umfang von
insgesamt 2138 Jahresrettungsmittelstunden im Wege einer einseitigen
Option zu erweitern. Die Ausübung der Option ist dem Beauftragten
spätestens 3 Monate vor Wirksamwerden der Option in Textform
mitzuteilen.
Bei optionaler Erhöhung der RTW-Vorhaltung stellt sich der
Vorhalteumfang wie folgt dar:
RTW-Vorhaltung bei optionaler Erweiterung (Los 1)
1 RTW (RTW 1) ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0
Rettungsmittelwochen-Std.)
1 RTW (RTW 2) Mo.-Fr. von 07:00 - 21:00 Uhr, samstags von 09:00 -
21:00 Uhr und sonn- und feiertags von 9:00 - 21:00 Uhr (94,0
Rettungsmittelwochen-Std.)
1 RTW (RTW 3) Mo.-Fr. von 08:00 - 20:00 Uhr, samstags von 09:00 -
19:00 Uhr, sonnt- und feiertags von 11:00 - 21:00 Uhr (80,0
Rettungsmittelwochen-Std.)
1 RTW (RTW 4) Mo.-Fr. von 08:00 - 17:00 Uhr (45,0
Rettungsmittelwochen-Std.).
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erweiterung des Vorhalteumfangs
besteht nicht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 01/03/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Beauftragungsvertrag durch
einseitige Verlängerungsoption zweimal um jeweils 6 Monate, mithin bis
zum 1. September 2029, 7:00 Uhr (Optionszeitraum 1) bzw. längstens bis
zum 1. März 2030, 7:00 Uhr (Optionszeitraum 2) zu verlängern. Ein
Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme des Optionszeitraums
besteht nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1) Die Trägerin ist berechtigt, in Los 1 die RTW-Vorhaltung mit
Leistungen der Notfallrettung im Umfang von insgesamt 2138
Jahresrettungsmittelstunden zu erweitern. Zu den Einzelheiten siehe
Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung.
2) Zur Verlängerungsoption siehe Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung.
3) Die Trägerin behält sich daher vor, die Vorgaben für Medikamente
sowie die Ausstattung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines
Anpassungsbedarfs nach Ziff. 5.2.2 der Anlage Leistungsbeschreibung
während des Beauftragungszeitraums bedarfsgerecht anzupassen und
hierfür insbesondere die Anlage Vorhaltung an Medikamenten bzw. der
Anlage Ampullarium KTW zu ändern.
4) Die Trägerin behält sich zur langfristigen Vereinheitlichung der in
ihrem Rettungsdienstbereich eingesetzten Rettungsmittel im Hinblick auf
die medizintechnische Ausstattung für Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen
medizintechnischer Ausstattungsgegenstände vor, zusätzliche
einheitliche Vorgaben für den Rettungsdienstbereich zu erstellen.
5) Die Trägerin ist berechtigt, im Falle einer festgestellten
Bedarfsänderung z. B. aufgrund Änderungen des Einsatzaufkommens für
Rettungsdienstleistungen im Bereich der Notfallrettung oder dem Bereich
des qualifizierten Krankentransports die Vorhalte- und Betriebszeiten
je Rettungswache / Betriebssitz unter Beibehaltung der vereinbarten
Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl sowie den Standort der Rettungswache
/ Betriebssitz bedarfsgerecht neu festzusetzen. Diese Regelung gilt für
Bedarfsänderungen infolge von Gesetzesänderungen entsprechend.
6) Die Trägerin ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen
auch außerhalb von förmlichen Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung
der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los
(rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Optionen
besteht nicht.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Vorhalteumfang erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt
Wolfsburg. Intensivverlegungen sind auch über das Stadtgebiet Wolfsburg
hinaus durchzuführen, dies einschließlich Fernfahrten.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 2 - qualifizierter Krankentransport
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Beauftragung gem. § 5 Abs. 1 NRettDG im Los 2 ist die
Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports gem. §
2 Abs. 2 Nr. 4 NRettDG mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (KTW)
im Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg für einen Zeitraum von 5
Jahren (Grundlaufzeit) zzgl. zweier Verlängerungsoptionen im Umfang von
jeweils 6 Monaten (Optionszeitraum 1 u. 2) gegen eine pauschale
jährliche Vergütung. Zusätzlich wirkt der Beauftragte auf Anforderung
auch im geplanten und ungeplanten Mehrbedarf gegen eine
einsatzabhängige Vergütung mit. Die Beauftragten führen die Aufgabe
nach Weisung der Stadt Wolfsburg als Verwaltungshelfer durch.
Der Beauftragte stellt zur Abdeckung des Bedarfs die Rettungsmittel
inklusive Gerätschaften und medizinischer Ausstattung, sowie
qualifiziertes nichtärztliches Rettungspersonal zur Besetzung der
Rettungsmittel innerhalb der vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten
zur Verfügung und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen
Einsätze durch. Während der Betriebs- und Vorhaltezeiten ist die gem. §
10 NRettDG sowie gem. den Vorgaben der Anlage Leistungsbeschreibung
vorgeschriebene Besetzung und Einsatzbereitschaft der RTW vom
Beauftragten jederzeit vollumfänglich sicherzustellen.
Zusätzlich hält der Beauftragte je Los ein Reservefahrzeug vor. Bei
Bedarf muss der Beauftragte das Reservefahrzeug einem anderen
Leistungserbringer oder der Trägerin zur Verfügung stellen.
Der Beauftragte stellt einen geeigneten KTW-Standort zur Verfügung.
Hinsichtlich des KTW-Standortes des Beauftragten im Los 2 wird eine
Erreichbarkeit des Stadtzentrums der Stadt Wolfsburg (hier: Standort
der Feuerwehr Wolfsburg, Dieselstraße 24, 38446 Wolfsburg) innerhalb
von maximal 30 Minuten Fahrtzeit vorausgesetzt.
Die Vorhaltung im Los 2 umfasst im Grundbedarf:
1 KTW (KTW 1) ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0
Rettungsmittelwochen-Std.)
1 KTW (KTW 2) Mo.-Fr. von 07:00 - 14:00 Uhr und samstags von 09:00
- 14:00 Uhr (40,0 Rettungsmittelwochen-Std.)
1 KTW (KTW 3) Mo.- Fr. von 07:00 - 16:00 Uhr (45,0
Rettungsmittelwochen-Std.)
1 KTW (KTW 4) Mo.- Fr. von 08:00 - 17:00 Uhr (45,0
Rettungsmittelwochen-Std.)
1 KTW (KTW 5) Mo. - Fr. von 10:00 19:00 Uhr (45,0
Rettungsmittelwochen-Std.).
Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die
KTW-Vorhaltung mit Leistungen des qualifizierten Krankentransports im
Umfang von insgesamt 556 Jahresrettungsmittelstunden im Wege einer
einseitigen Option zu erweitern. Die Ausübung der Option ist dem
Beauftragten spätestens 3 Monate vor Wirksamwerden der Option in
Textform mitzuteilen.
Bei optionaler Erhöhung der KTW-Vorhaltung stellt sich der
Vorhalteumfang wie folgt dar:
1 KTW (KTW 1) ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0
Rettungsmittelwochen-Std.)
1 KTW (KTW 2) Mo.-Fr. von 07:00 - 13:00 Uhr und samstags von 09:00
- 15:00 Uhr (36,0 Rettungsmittelwochen-Std.)
1 KTW (KTW 3) Mo.- Fr. von 07:00 - 15:00 Uhr (40,0
Rettungsmittelwochen-Std.)
1 KTW (KTW 4) Mo.- Fr. von 07:00 - 17:00 Uhr (50,0
Rettungsmittelwochen-Std.)
1 KTW (KTW 5) Mo. - Fr. von 07:00 19:00 Uhr (60,0
Rettungsmittelwochen-Std.).
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erweiterung des Vorhalteumfangs
besteht nicht.
Der Auftragnehmer stellt zur Abdeckung des geplanten und ungeplanten
Mehrbedarfs auf Anforderung je Los ein zusätzliches Fahrzeug nebst
personeller Besetzung zur Verfügung. Dabei kann bei Bedarf auf das
Reservefahrzeug des Auftragnehmers oder auf ein Fahrzeug der
Auftraggeberin zurückgegriffen werden. Für den ungeplanten Mehrbedarf
muss das Fahrzeug nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle
innerhalb von 90 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein.
Die Anforderung für den geplanten Mehrbedarf erfolgt grundsätzlich mit
einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 3 Tagen im Los 2
(KTW-Vorhaltung).
Weitere Einzelheiten ergeben sich im Übrigen aus den Vergabeunterlagen
nebst Anlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 01/03/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Beauftragungsvertrag durch
einseitige Verlängerungsoption zweimal um jeweils 6 Monate, mithin bis
zum 1. September 2029, 7:00 Uhr (Optionszeitraum 1) bzw. längstens bis
zum 1. März 2030, 7:00 Uhr (Optionszeitraum 2) zu verlängern. Ein
Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme des Optionszeitraums
besteht nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1) Die Trägerin ist berechtigt, in Los 2 die KTW-Vorhaltung mit
Leistungen des qualifizierten Krankentransports im Umfang von insgesamt
556 Jahresrettungsmittelstunden zu erweitern. Zu den Einzelheiten siehe
Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung.
2) Zur Verlängerungsoption siehe Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung.
3) Die Trägerin behält sich daher vor, die Vorgaben für Medikamente
sowie die Ausstattung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines
Anpassungsbedarfs nach Ziff. 5.2.2 der Anlage Leistungsbeschreibung
während des Beauftragungszeitraums bedarfsgerecht anzupassen und
hierfür insbesondere die Anlage Vorhaltung an Medikamenten bzw. der
Anlage Ampullarium KTW zu ändern.
4) Die Trägerin behält sich zur langfristigen Vereinheitlichung der in
ihrem Rettungsdienstbereich eingesetzten Rettungsmittel im Hinblick auf
die medizintechnische Ausstattung für Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen
medizintechnischer Ausstattungsgegenstände vor, zusätzliche
einheitliche Vorgaben für den Rettungsdienstbereich zu erstellen.
5) Die Trägerin ist berechtigt, im Falle einer festgestellten
Bedarfsänderung z. B. aufgrund Änderungen des Einsatzaufkommens für
Rettungsdienstleistungen im Bereich der Notfallrettung oder dem Bereich
des qualifizierten Krankentransports die Vorhalte- und Betriebszeiten
je Rettungswache / Betriebssitz unter Beibehaltung der vereinbarten
Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl sowie den Standort der Rettungswache
/ Betriebssitz bedarfsgerecht neu festzusetzen. Diese Regelung gilt für
Bedarfsänderungen infolge von Gesetzesänderungen entsprechend.
6) Die Trägerin ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen
auch außerhalb von förmlichen Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung
der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los
(rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Optionen
besteht nicht.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Vorhalteumfang erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt
Wolfsburg. Krankentransporteinsätze sind auch über das Stadtgebiet
hinaus durchzuführen, dies einschließlich Fernfahrten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Eigenerklärung gemäß Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen;
- Berufs- oder Handelsregisterauszug* in Kopie (zum Zeitpunkt des
Ablaufs der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als 3
Monate) [* für Deutschland das Handelsregister, die Handwerksrolle
und bei Dienstleistungsaufträgen das Vereinsregister, das
Partnerschaftsregister und die Mitgliederverzeichnisse der
Berufskammern der Länder; siehe Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU];
- Hinweis: Die Auftraggeberin wird außerdem für die für eine
Beauftragung in Betracht kommenden Bieter zusätzlich einen Auszug aus
dem Wettbewerbsregister ziehen und diesen in die Prüfung der
Eignungsanforderungen einbeziehen.
- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen
Beteiligung ergeben sich aus Ziffer 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz) des letzten abgeschlossenen
Geschäftsjahres oder bei fehlender Bilanzierungspflicht die Vorlage
einer sog. Eigenkapitalbescheinigung über das letzte abgeschlossene
Geschäftsjahr entsprechend den Vorgaben gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 der
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) in
Kopie
- Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich außerdem vor, diejenigen
Bieter, die für einen Zuschlag in Betracht kommen, nach Angebotsabgabe
und vor Erteilung des Zuschlags noch dazu aufzufordern, folgende
Unterlagen zur Verifizierung der vorgelegten Eigenerklärung
einzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts / Bescheinigung in
Steuersachen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung
der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als 6 Monate ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, bei
dem die Mehrzahl der Mitarbeiter versichert sind, über das
Nichtbestehen von Beitragsrückständen
- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen
Beteiligung ergeben sich aus Ziffer 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
s.o.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzliste über in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen,
die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Es gelten folgende
Mindestanforderungen:
- Bei einem Angebot auf Los 1, muss die Referenz die Durchführung von
Leistungen der Notfallrettung i.S.v. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 NRettDG
betreffen,
- bei einem Angebot auf Los 2 muss die Referenz die Durchführung von
Leistungen der Notfallrettung i.S.v. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 NRettDG und
/ oder Leistungen des qualifizierten Krankentransports i.S.v. § 2 Abs.
2 S. 1 Nr. 4 NRettDG betreffen,
- die Referenzen sind jeweils unter Angabe des Vorhalteumfangs, der
Leistungszeit sowie des jeweiligen Auftraggebers in die Anlage
Referenzliste anzugeben.
- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen
Beteiligung ergeben sich aus Ziffer 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
s.o.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Die Anforderungen an die Qualifikation des zur Besetzung der
Rettungsmittel vorgesehenen Personals richten sich nach § 10 NRettDG,
dem NotSanG sowie den weiteren Vorgaben der Anlage
Leistungsbeschreibung.
Nach Zuschlagserteilung sind vom Beauftragten je Los diejenigen
Mitarbeiter namentlich, nebst Qualifikation und Angabe des
Beschäftigungsverhältnisses anzugeben, die er für den Einsatz im
Regelrettungsdienst (einschließlich Ausfallreserve) einzusetzen
beabsichtigt. Die Angabe muss spätestens 10 Tage vor
Leistungsausführungsbeginn an die E-Mail-Adresse:
[12]rettungsdienst@stadt.wolfsburg.de erfolgen.
Der Beauftragte ist darüber hinaus verpflichtet, der Auftraggeberin auf
Verlangen Qualifikationsnachweise des für den Einsatz vorgesehenen
Personals nach Zuschlagserteilung vorzulegen (siehe Ziff. 5.3.4 der
Anlage Leistungsbeschreibung).
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1) Der Auftragnehmer muss die in der Anlage Eigenerklärung Sanktionen
aufgeführten Anforderungen erfüllen. Andernfalls gilt u.a. ein
Zuschlagsverbot.
2) Der Auftragnehmer ist über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit
verpflichtet, seinen Betrieb über eine Betriebshaftpflichtversicherung
mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
5.000.000,- EUR gegen Personenschäden, 3.000.000,- EUR gegen
Sachschäden und 100.000,- EUR gegen Vermögensschäden zu versichern und
muss das (Fort-)Bestehen des Versicherungsschutzes der Trägerin auf
Verlangen durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung des Versicherers
oder Versicherungsmaklers nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [13]2023/S 166-523892
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/10/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:
Stadt Wolfsburg
Zentrale Vergabestelle
Rathaus A, Zimmer A905
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietern statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Bitte beachten Sie die Hinweise zur Form der Angebotsabgabe in den
Bewerbungsbedingungen, insbesondere auch bezüglich Dokumenten, die
abweichend als eingescannte Version mit Originalunterschrift als
pdf-Dokument einzureichen sind (siehe Anlage Auflistung der mit dem
Angebot vorzulegenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise am Ende des
Dokuments Bewerbungsbedingungen).
2) Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerische Haftung mit einem Vertreter, siehe
Bewerbungsbedingungen.
3) Zum rahmenvertraglichen Element der Beauftragung (geplanter und
ungeplanter Mehrbedarf): Bezogen auf die Einzelabrufe für den
ungeplanten und geplanten Mehrbedarf ist der Auftrag rahmenvertraglich
geprägt. Diese Leistungen bilden jedoch nicht den Schwerpunkt des
Auftrags. Die Auftraggeberin hat in der Anlage Preisblatt die
geschätzte Abrufmenge für die Gewichtung der Angebotspreise je
Einsatzstunde für den ungeplanten und den geplanten Mehrbedarf zur
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotspreises (siehe Anlage
Preisblatt) sowie eine Höchstabrufmenge definiert (siehe
Leistungsbeschreibung und Anlage Einbindungsvereinbarung). Es besteht
kein Anspruch der Auftragnehmer auf die Inanspruchnahme der Leistungen
des geplanten und ungeplanten Mehrbedarfs durch die Auftraggeberin.
4) Die Auftraggeberin hat die Angebotsfrist auf 15 Tage bestimmt, da
eine hinreichend begründete Dringlichkeit vorliegt, die die Einhaltung
der Frist gemäß § 15 Absatz 2 VgV unmöglich macht. Da die bestehenden
Beauftragungsverträge zum 1. März 2024 enden, müssen die
ausgeschriebenen Leistungen des Rettungsdienstes durch beauftragte
Dritte zwingend zum Leistungsausführungsbeginn erbracht werden.
Andernfalls ist die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der
Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports
nicht mehr gewährleistet. Dadurch drohen erhebliche Gefahren für die
Rechtsgüter Leib und Leben der Bevölkerung. Um die ausgeschriebenen
Leistungen rechtzeitig zum Leistungsausführungsbeginn erbringen zu
können, benötigen die Leistungserbringer einen angemessenen
Vorbereitungszeitraum. Eine Angebotsfrist, die über die von der
Auftraggeberin bestimmten Angebotsfrist von 15 Tagen hinausgeht, würde
zwingend zu einer Verkürzung dieses Vorbereitungszeitraums führen. Nach
Einschätzung der Auftraggeberin wäre eine pünktliche
Leistungserbringung zum 1. März 2024 bei einer Verkürzung des
Vorbereitungszeitraums voraussichtlich nicht mehr realisierbar.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen, Nds. Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse:
[15]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-14
4803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: s.o. unter Ziffer VI.4.1) dieser Bekanntmachung
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2023
References
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7. https://www.wolfsburg.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4YD26VH1/de/documents
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14. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
15. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-nied
ersachsen-144803.html
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