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Ausschreibung: Rettungsdienste - DE-Wolfsburg
Rettungsdienste
Dokument Nr...: 565521-2023 (ID: 2023092009043566624)
Veröffentlicht: 20.09.2023
*
  DE-Wolfsburg: Rettungsdienste
   2023/S 181/2023 565521
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Wolfsburg
   Postanschrift: Porschestraße 49
   Ort: Wolfsburg
   NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 38440
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]zentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.wolfsburg.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4YD26VH1/de/
   documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4YD26VH1/de/
   overview?1ttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YD26VH1
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   23-0339 Vergabe Rettungsdienst - Durchführung der Leistung der
   Notfallrettung u. des Krankentransport über 5 Jahre
   Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0339 Vergabe Rettungsdienst
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75252000 Rettungsdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Es handelt sich um ein bereits laufendes Vergabeverfahren, das am 30.
   August 2023 im Amtsblatt S der EU unter der Bekanntmachungsnummer Nr.
   [10]2023/S 166-523892 veröffentlicht wurde u. mit dieser Bekanntmachung
   in den Stand zu Beginn des Verfahrens zurückversetzt wird. Die
   Bekanntmachung Nr. [11]2023/S 166-523892 wird vollständig durch diese
   Bekanntmachung ersetzt. Die ursprüngliche Auftragsbekanntmachung
   enthielt versehentlich von den Vergabeunterlagen abweichende Angaben,
   insbesondere zur Losaufteilung und zu den Bewertungskriterien. Die
   Auftraggeberin hat die Abweichungen in dieser Bekanntmachung
   korrigiert.
   Die Vergabe erfolgt als soziale und andere besondere Dienstleistung im
   Sinne von § 130 Abs 1 GWB in Verbindung mit §§ 64 ff. VgV in der
   Verfahrensart eines offenen Verfahrens.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 1 - Notfallrettung
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75252000 Rettungsdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Beauftragung gem. § 5 Abs. 1 NRettDG im Los 1 ist die
   Durchführung von Leistungen der Notfallrettung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1
   NRettDG mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (RTW) im
   Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg für einen Zeitraum von fünf
   Jahren (Grundlaufzeit) zzgl. zweier Verlängerungsoptionen im Umfang von
   jeweils 6 Monaten (Optionszeitraum 1 und 2) gegen eine pauschale
   jährliche Vergütung. Zusätzlich wirkt der Beauftragte auf Anforderung
   auch im geplanten und ungeplanten Mehrbedarf gegen eine
   einsatzabhängige Vergütung mit.
   Die Beauftragten führen die Aufgabe nach Weisung der Stadt Wolfsburg
   als Verwaltungshelfer durch.
   Der Beauftragte stellt zur Abdeckung des Bedarfs die Rettungsmittel
   inklusive Gerätschaften und medizinischer Ausstattung, sowie
   qualifiziertes nichtärztliches Rettungspersonal zur Besetzung der
   Rettungsmittel innerhalb der vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten
   zur Verfügung und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen
   Einsätze durch. Während der Betriebs- und Vorhaltezeiten ist die gem. §
   10 NRettDG sowie gem. den Vorgaben der Anlage Leistungsbeschreibung
   vorgeschriebene Besetzung und Einsatzbereitschaft der RTW vom
   Beauftragten jederzeit vollumfänglich sicherzustellen. Zusätzlich hält
   der Beauftragte je Los ein Reservefahrzeug vor. Bei Bedarf muss der
   Beauftragte das Reservefahrzeug einem anderen Leistungserbringer oder
   der Trägerin zur Verfügung stellen.
   Die Gestellung der Rettungswache gem. § 4 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 8
   NRettDG erfolgt durch die Auftraggeberin. Der Beauftragte entrichtet
   für die Nutzung der Rettungswache einen monatlichen Mietzins an die
   Auftraggeberin. Die Betriebskosten der Rettungswache trägt der
   Beauftragte selbst.
   Die Vorhaltung im Los 1 umfasst im Grundbedarf:
    1 RTW (RTW 1) ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0
   Rettungsmittelwochen-Std.)
    1 RTW (RTW 2) Mo.-Fr. von 07:00 - 19:00 Uhr, samstags von 09:00 -
   21:00 Uhr und sonn- und feiertags von 10:00 - 22:00 Uhr (84,0
   Rettungsmittelwochen-Std.)
    1 RTW (RTW 3) Mo.-Fr. von 08:00 - 20:00 Uhr (60,0
   Rettungsmittelwochen-Std.)
    1 RTW (RTW 4) Mo.-Fr. von 08:00 - 15:00 Uhr (35,0
   Rettungsmittelwochen-Std.)
   Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die
   RTW-Vorhaltung mit Leistungen der Notfallrettung im Umfang von
   insgesamt 2138 Jahresrettungsmittelstunden im Wege einer einseitigen
   Option zu erweitern. Die Ausübung der Option ist dem Beauftragten
   spätestens 3 Monate vor Wirksamwerden der Option in Textform
   mitzuteilen.
   Bei optionaler Erhöhung der RTW-Vorhaltung stellt sich der
   Vorhalteumfang wie folgt dar:
   RTW-Vorhaltung bei optionaler Erweiterung (Los 1)
    1 RTW (RTW 1) ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0
   Rettungsmittelwochen-Std.)
    1 RTW (RTW 2) Mo.-Fr. von 07:00 - 21:00 Uhr, samstags von 09:00 -
   21:00 Uhr und sonn- und feiertags von 9:00 - 21:00 Uhr (94,0
   Rettungsmittelwochen-Std.)
    1 RTW (RTW 3) Mo.-Fr. von 08:00 - 20:00 Uhr, samstags von 09:00 -
   19:00 Uhr, sonnt- und feiertags von 11:00 - 21:00 Uhr (80,0
   Rettungsmittelwochen-Std.)
    1 RTW (RTW 4) Mo.-Fr. von 08:00 - 17:00 Uhr (45,0
   Rettungsmittelwochen-Std.).
   Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erweiterung des Vorhalteumfangs
   besteht nicht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/03/2024
   Ende: 01/03/2029
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Beauftragungsvertrag durch
   einseitige Verlängerungsoption zweimal um jeweils 6 Monate, mithin bis
   zum 1. September 2029, 7:00 Uhr (Optionszeitraum 1) bzw. längstens bis
   zum 1. März 2030, 7:00 Uhr (Optionszeitraum 2) zu verlängern. Ein
   Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme des Optionszeitraums
   besteht nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   1) Die Trägerin ist berechtigt, in Los 1 die RTW-Vorhaltung mit
   Leistungen der Notfallrettung im Umfang von insgesamt 2138
   Jahresrettungsmittelstunden zu erweitern. Zu den Einzelheiten siehe
   Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung.
   2) Zur Verlängerungsoption siehe Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung.
   3) Die Trägerin behält sich daher vor, die Vorgaben für Medikamente
   sowie die Ausstattung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines
   Anpassungsbedarfs nach Ziff. 5.2.2 der Anlage Leistungsbeschreibung
   während des Beauftragungszeitraums bedarfsgerecht anzupassen und
   hierfür insbesondere die Anlage Vorhaltung an Medikamenten bzw. der
   Anlage Ampullarium KTW zu ändern.
   4) Die Trägerin behält sich zur langfristigen Vereinheitlichung der in
   ihrem Rettungsdienstbereich eingesetzten Rettungsmittel im Hinblick auf
   die medizintechnische Ausstattung für Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen
   medizintechnischer Ausstattungsgegenstände vor, zusätzliche
   einheitliche Vorgaben für den Rettungsdienstbereich zu erstellen.
   5) Die Trägerin ist berechtigt, im Falle einer festgestellten
   Bedarfsänderung z. B. aufgrund Änderungen des Einsatzaufkommens für
   Rettungsdienstleistungen im Bereich der Notfallrettung oder dem Bereich
   des qualifizierten Krankentransports die Vorhalte- und Betriebszeiten
   je Rettungswache / Betriebssitz unter Beibehaltung der vereinbarten
   Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl sowie den Standort der Rettungswache
   / Betriebssitz bedarfsgerecht neu festzusetzen. Diese Regelung gilt für
   Bedarfsänderungen infolge von Gesetzesänderungen entsprechend.
   6) Die Trägerin ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen
   auch außerhalb von förmlichen Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung
   der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los
   (rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.
   Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Optionen
   besteht nicht.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Vorhalteumfang erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt
   Wolfsburg. Intensivverlegungen sind auch über das Stadtgebiet Wolfsburg
   hinaus durchzuführen, dies einschließlich Fernfahrten.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 2 - qualifizierter Krankentransport
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75252000 Rettungsdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Beauftragung gem. § 5 Abs. 1 NRettDG im Los 2 ist die
   Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports gem. §
   2 Abs. 2 Nr. 4 NRettDG mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln (KTW)
   im Rettungsdienstbereich der Stadt Wolfsburg für einen Zeitraum von 5
   Jahren (Grundlaufzeit) zzgl. zweier Verlängerungsoptionen im Umfang von
   jeweils 6 Monaten (Optionszeitraum 1 u. 2) gegen eine pauschale
   jährliche Vergütung. Zusätzlich wirkt der Beauftragte auf Anforderung
   auch im geplanten und ungeplanten Mehrbedarf gegen eine
   einsatzabhängige Vergütung mit. Die Beauftragten führen die Aufgabe
   nach Weisung der Stadt Wolfsburg als Verwaltungshelfer durch.
   Der Beauftragte stellt zur Abdeckung des Bedarfs die Rettungsmittel
   inklusive Gerätschaften und medizinischer Ausstattung, sowie
   qualifiziertes nichtärztliches Rettungspersonal zur Besetzung der
   Rettungsmittel innerhalb der vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten
   zur Verfügung und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen
   Einsätze durch. Während der Betriebs- und Vorhaltezeiten ist die gem. §
   10 NRettDG sowie gem. den Vorgaben der Anlage Leistungsbeschreibung
   vorgeschriebene Besetzung und Einsatzbereitschaft der RTW vom
   Beauftragten jederzeit vollumfänglich sicherzustellen.
   Zusätzlich hält der Beauftragte je Los ein Reservefahrzeug vor. Bei
   Bedarf muss der Beauftragte das Reservefahrzeug einem anderen
   Leistungserbringer oder der Trägerin zur Verfügung stellen.
   Der Beauftragte stellt einen geeigneten KTW-Standort zur Verfügung.
   Hinsichtlich des KTW-Standortes des Beauftragten im Los 2 wird eine
   Erreichbarkeit des Stadtzentrums der Stadt Wolfsburg (hier: Standort
   der Feuerwehr Wolfsburg, Dieselstraße 24, 38446 Wolfsburg) innerhalb
   von maximal 30 Minuten Fahrtzeit vorausgesetzt.
   Die Vorhaltung im Los 2 umfasst im Grundbedarf:
    1 KTW (KTW 1) ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0
   Rettungsmittelwochen-Std.)
    1 KTW (KTW 2) Mo.-Fr. von 07:00 - 14:00 Uhr und samstags von 09:00
   - 14:00 Uhr (40,0 Rettungsmittelwochen-Std.)
    1 KTW (KTW 3) Mo.- Fr. von 07:00 - 16:00 Uhr (45,0
   Rettungsmittelwochen-Std.)
    1 KTW (KTW 4) Mo.- Fr. von 08:00 - 17:00 Uhr (45,0
   Rettungsmittelwochen-Std.)
    1 KTW (KTW 5) Mo. - Fr. von 10:00  19:00 Uhr (45,0
   Rettungsmittelwochen-Std.).
   Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die
   KTW-Vorhaltung mit Leistungen des qualifizierten Krankentransports im
   Umfang von insgesamt 556 Jahresrettungsmittelstunden im Wege einer
   einseitigen Option zu erweitern. Die Ausübung der Option ist dem
   Beauftragten spätestens 3 Monate vor Wirksamwerden der Option in
   Textform mitzuteilen.
   Bei optionaler Erhöhung der KTW-Vorhaltung stellt sich der
   Vorhalteumfang wie folgt dar:
    1 KTW (KTW 1) ganztägig / 7 Tage die Woche inkl. Feiertagen (168,0
   Rettungsmittelwochen-Std.)
    1 KTW (KTW 2) Mo.-Fr. von 07:00 - 13:00 Uhr und samstags von 09:00
   - 15:00 Uhr (36,0 Rettungsmittelwochen-Std.)
    1 KTW (KTW 3) Mo.- Fr. von 07:00 - 15:00 Uhr (40,0
   Rettungsmittelwochen-Std.)
    1 KTW (KTW 4) Mo.- Fr. von 07:00 - 17:00 Uhr (50,0
   Rettungsmittelwochen-Std.)
    1 KTW (KTW 5) Mo. - Fr. von 07:00  19:00 Uhr (60,0
   Rettungsmittelwochen-Std.).
   Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erweiterung des Vorhalteumfangs
   besteht nicht.
   Der Auftragnehmer stellt zur Abdeckung des geplanten und ungeplanten
   Mehrbedarfs auf Anforderung je Los ein zusätzliches Fahrzeug nebst
   personeller Besetzung zur Verfügung. Dabei kann bei Bedarf auf das
   Reservefahrzeug des Auftragnehmers oder auf ein Fahrzeug der
   Auftraggeberin zurückgegriffen werden. Für den ungeplanten Mehrbedarf
   muss das Fahrzeug nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle
   innerhalb von 90 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein.
   Die Anforderung für den geplanten Mehrbedarf erfolgt grundsätzlich mit
   einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 3 Tagen im Los 2
   (KTW-Vorhaltung).
   Weitere Einzelheiten ergeben sich im Übrigen aus den Vergabeunterlagen
   nebst Anlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/03/2024
   Ende: 01/03/2029
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Beauftragungsvertrag durch
   einseitige Verlängerungsoption zweimal um jeweils 6 Monate, mithin bis
   zum 1. September 2029, 7:00 Uhr (Optionszeitraum 1) bzw. längstens bis
   zum 1. März 2030, 7:00 Uhr (Optionszeitraum 2) zu verlängern. Ein
   Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme des Optionszeitraums
   besteht nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   1) Die Trägerin ist berechtigt, in Los 2 die KTW-Vorhaltung mit
   Leistungen des qualifizierten Krankentransports im Umfang von insgesamt
   556 Jahresrettungsmittelstunden zu erweitern. Zu den Einzelheiten siehe
   Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung.
   2) Zur Verlängerungsoption siehe Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung.
   3) Die Trägerin behält sich daher vor, die Vorgaben für Medikamente
   sowie die Ausstattung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines
   Anpassungsbedarfs nach Ziff. 5.2.2 der Anlage Leistungsbeschreibung
   während des Beauftragungszeitraums bedarfsgerecht anzupassen und
   hierfür insbesondere die Anlage Vorhaltung an Medikamenten bzw. der
   Anlage Ampullarium KTW zu ändern.
   4) Die Trägerin behält sich zur langfristigen Vereinheitlichung der in
   ihrem Rettungsdienstbereich eingesetzten Rettungsmittel im Hinblick auf
   die medizintechnische Ausstattung für Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen
   medizintechnischer Ausstattungsgegenstände vor, zusätzliche
   einheitliche Vorgaben für den Rettungsdienstbereich zu erstellen.
   5) Die Trägerin ist berechtigt, im Falle einer festgestellten
   Bedarfsänderung z. B. aufgrund Änderungen des Einsatzaufkommens für
   Rettungsdienstleistungen im Bereich der Notfallrettung oder dem Bereich
   des qualifizierten Krankentransports die Vorhalte- und Betriebszeiten
   je Rettungswache / Betriebssitz unter Beibehaltung der vereinbarten
   Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl sowie den Standort der Rettungswache
   / Betriebssitz bedarfsgerecht neu festzusetzen. Diese Regelung gilt für
   Bedarfsänderungen infolge von Gesetzesänderungen entsprechend.
   6) Die Trägerin ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen
   auch außerhalb von förmlichen Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung
   der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los
   (rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.
   Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Optionen
   besteht nicht.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Vorhalteumfang erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt
   Wolfsburg. Krankentransporteinsätze sind auch über das Stadtgebiet
   hinaus durchzuführen, dies einschließlich Fernfahrten.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   - Eigenerklärung gemäß Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen;
   - Berufs- oder Handelsregisterauszug* in Kopie (zum Zeitpunkt des
   Ablaufs der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als 3
   Monate) [* für Deutschland das Handelsregister, die Handwerksrolle
   und bei Dienstleistungsaufträgen das Vereinsregister, das
   Partnerschaftsregister und die Mitgliederverzeichnisse der
   Berufskammern der Länder; siehe Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU];
   - Hinweis: Die Auftraggeberin wird außerdem für die für eine
   Beauftragung in Betracht kommenden Bieter zusätzlich einen Auszug aus
   dem Wettbewerbsregister ziehen und diesen in die Prüfung der
   Eignungsanforderungen einbeziehen.
   - Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen
   Beteiligung ergeben sich aus Ziffer 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz) des letzten abgeschlossenen
   Geschäftsjahres oder bei fehlender Bilanzierungspflicht die Vorlage
   einer sog. Eigenkapitalbescheinigung über das letzte abgeschlossene
   Geschäftsjahr entsprechend den Vorgaben gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 der
   Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) in
   Kopie
   - Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich außerdem vor, diejenigen
   Bieter, die für einen Zuschlag in Betracht kommen, nach Angebotsabgabe
   und vor Erteilung des Zuschlags noch dazu aufzufordern, folgende
   Unterlagen zur Verifizierung der vorgelegten Eigenerklärung
   einzureichen:
   - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts / Bescheinigung in
   Steuersachen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung
   der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als 6 Monate ist
   - Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, bei
   dem die Mehrzahl der Mitarbeiter versichert sind, über das
   Nichtbestehen von Beitragsrückständen
   - Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen
   Beteiligung ergeben sich aus Ziffer 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   s.o.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Referenzliste über in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen,
   die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Es gelten folgende
   Mindestanforderungen:
   - Bei einem Angebot auf Los 1, muss die Referenz die Durchführung von
   Leistungen der Notfallrettung i.S.v. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 NRettDG
   betreffen,
   - bei einem Angebot auf Los 2 muss die Referenz die Durchführung von
   Leistungen der Notfallrettung i.S.v. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 NRettDG und
   / oder Leistungen des qualifizierten Krankentransports i.S.v. § 2 Abs.
   2 S. 1 Nr. 4 NRettDG betreffen,
   - die Referenzen sind jeweils unter Angabe des Vorhalteumfangs, der
   Leistungszeit sowie des jeweiligen Auftraggebers in die Anlage
   Referenzliste anzugeben.
   - Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen
   Beteiligung ergeben sich aus Ziffer 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   s.o.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Die Anforderungen an die Qualifikation des zur Besetzung der
   Rettungsmittel vorgesehenen Personals richten sich nach § 10 NRettDG,
   dem NotSanG sowie den weiteren Vorgaben der Anlage
   Leistungsbeschreibung.
   Nach Zuschlagserteilung sind vom Beauftragten je Los diejenigen
   Mitarbeiter namentlich, nebst Qualifikation und Angabe des
   Beschäftigungsverhältnisses anzugeben, die er für den Einsatz im
   Regelrettungsdienst (einschließlich Ausfallreserve) einzusetzen
   beabsichtigt. Die Angabe muss spätestens 10 Tage vor
   Leistungsausführungsbeginn an die E-Mail-Adresse:
   [12]rettungsdienst@stadt.wolfsburg.de erfolgen.
   Der Beauftragte ist darüber hinaus verpflichtet, der Auftraggeberin auf
   Verlangen Qualifikationsnachweise des für den Einsatz vorgesehenen
   Personals nach Zuschlagserteilung vorzulegen (siehe Ziff. 5.3.4 der
   Anlage Leistungsbeschreibung).
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1) Der Auftragnehmer muss die in der Anlage Eigenerklärung Sanktionen
   aufgeführten Anforderungen erfüllen. Andernfalls gilt u.a. ein
   Zuschlagsverbot.
   2) Der Auftragnehmer ist über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit
   verpflichtet, seinen Betrieb über eine Betriebshaftpflichtversicherung
   mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
   5.000.000,- EUR gegen Personenschäden, 3.000.000,- EUR gegen
   Sachschäden und 100.000,- EUR gegen Vermögensschäden zu versichern und
   muss das (Fort-)Bestehen des Versicherungsschutzes der Trägerin auf
   Verlangen durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung des Versicherers
   oder Versicherungsmaklers nachweisen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [13]2023/S 166-523892
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 02/10/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 02/10/2023
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Stadt Wolfsburg
   Zentrale Vergabestelle
   Rathaus A, Zimmer A905
   Porschestraße 49
   38440 Wolfsburg
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietern statt.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Bitte beachten Sie die Hinweise zur Form der Angebotsabgabe in den
   Bewerbungsbedingungen, insbesondere auch bezüglich Dokumenten, die
   abweichend als eingescannte Version mit Originalunterschrift als
   pdf-Dokument einzureichen sind (siehe Anlage Auflistung der mit dem
   Angebot vorzulegenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise am Ende des
   Dokuments Bewerbungsbedingungen).
   2) Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften:
   Gesamtschuldnerische Haftung mit einem Vertreter, siehe
   Bewerbungsbedingungen.
   3) Zum rahmenvertraglichen Element der Beauftragung (geplanter und
   ungeplanter Mehrbedarf): Bezogen auf die Einzelabrufe für den
   ungeplanten und geplanten Mehrbedarf ist der Auftrag rahmenvertraglich
   geprägt. Diese Leistungen bilden jedoch nicht den Schwerpunkt des
   Auftrags. Die Auftraggeberin hat in der Anlage Preisblatt die
   geschätzte Abrufmenge für die Gewichtung der Angebotspreise je
   Einsatzstunde für den ungeplanten und den geplanten Mehrbedarf zur
   Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotspreises (siehe Anlage
   Preisblatt) sowie eine Höchstabrufmenge definiert (siehe
   Leistungsbeschreibung und Anlage Einbindungsvereinbarung). Es besteht
   kein Anspruch der Auftragnehmer auf die Inanspruchnahme der Leistungen
   des geplanten und ungeplanten Mehrbedarfs durch die Auftraggeberin.
   4) Die Auftraggeberin hat die Angebotsfrist auf 15 Tage bestimmt, da
   eine hinreichend begründete Dringlichkeit vorliegt, die die Einhaltung
   der Frist gemäß § 15 Absatz 2 VgV unmöglich macht. Da die bestehenden
   Beauftragungsverträge zum 1. März 2024 enden, müssen die
   ausgeschriebenen Leistungen des Rettungsdienstes durch beauftragte
   Dritte zwingend zum Leistungsausführungsbeginn erbracht werden.
   Andernfalls ist die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der
   Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports
   nicht mehr gewährleistet. Dadurch drohen erhebliche Gefahren für die
   Rechtsgüter Leib und Leben der Bevölkerung. Um die ausgeschriebenen
   Leistungen rechtzeitig zum Leistungsausführungsbeginn erbringen zu
   können, benötigen die Leistungserbringer einen angemessenen
   Vorbereitungszeitraum. Eine Angebotsfrist, die über die von der
   Auftraggeberin bestimmten Angebotsfrist von 15 Tagen hinausgeht, würde
   zwingend zu einer Verkürzung dieses Vorbereitungszeitraums führen. Nach
   Einschätzung der Auftraggeberin wäre eine pünktliche
   Leistungserbringung zum 1. März 2024 bei einer Verkürzung des
   Vorbereitungszeitraums voraussichtlich nicht mehr realisierbar.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen, Nds. Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 413115-3306
   Fax: +49 413115-2943
   Internet-Adresse:
   [15]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-14
   4803.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: s.o. unter Ziffer VI.4.1) dieser Bekanntmachung
   Ort: Lüneburg
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/09/2023
References
   6. mailto:zentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de?subject=TED
   7. https://www.wolfsburg.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4YD26VH1/de/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4YD26VH1/de/overview?1ttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YD26VH1
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:523892-2023:TEXT:DE:HTML
  11. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:523892-2023:TEXT:DE:HTML
  12. mailto:rettungsdienst@stadt.wolfsburg.de?subject=TED
  13. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:523892-2023:TEXT:DE:HTML
  14. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  15. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-nied
ersachsen-144803.html
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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