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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Hamburg
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 565797-2023 (ID: 2023092009060966898)
Veröffentlicht: 20.09.2023
*
DE-Hamburg: Personensonderbeförderung (Straße)
2023/S 181/2023 565797
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@bgw-online.de
Telefon: +49 40/20207-1521
Fax: +49 40/20207-1597
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bgw-online.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E75469973
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E75469973
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Personenbeförderung BGW Akademie
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
In den Räumen der BGW Hauptverwaltung (Pappelallee 33/35/37, 22089
Hamburg) befindet sich die BGW Akademie Hamburg, die Hamburger
Tagungsstätte für Teilnehmende aus den nördlichen Bundesländern. Die
Seminargäste werden im NH Hotel Hamburg Horn (Rennbahn-straße 90, 22111
Hamburg) übernachten und zu Abend essen. Für die Personenbeförderung
der Teilnehmenden und Dozentinnen bzw. Dozenten zwischen dem Hotel und
der BGW Akademie Hamburg wird ein Unternehmen gesucht, welches diese
Dienstleistung übernehmen kann. Der Auftrag soll zunächst für den
Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 erteilt werden. Die Auftraggeberin
behält sich aber im Sinne einer einseitigen Vertragsverlängerungsoption
vor, den jeweiligen Vertrag jährlich um ein Jahr bis max.
einschließlich 2027 zu verlängern. Im Falle einer Vertragsverlängerung
sind die angebotenen Preise also bis einschließlich 2027 gültig.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE6 Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Insgesamt sind für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 163 Seminare
geplant.
Es finden vorrangig Dreitagesseminare von Montag bis Mittwoch (Seminar
1+2) und von Mittwoch bis Freitag (Seminar 3+4) statt. Hierbei werden
überwiegend je zwei Seminare parallel zu Beginn der Woche und zwei
Seminare parallel ab Mitte der Woche durchgeführt. Damit finden in der
Regel insgesamt vier Seminare pro Woche statt, für die eine
Personenbeförderung zwischen Hotel und Akademie Hamburg benötigt wird.
Die Seminarzeiten für die Seminare verteilen sich überwiegend wie
folgt:
Seminar 1+2: Montag, 14.00 Uhr, bis Mittwoch, 13.00 Uhr, mit je max. 24
Personen
Seminar 3+4: Mittwoch, 14.00 Uhr, bis Freitag, 13.00 Uhr, mit je max.
24 Personen
Hinzu kommen Tages- und 2-Tagesseminare, zum Teil mit Vorübernachtung
im NH Hotel Hamburg Horn.
In einigen Wochen findet nur ein eingeschränkter oder gar kein
Seminarbetrieb statt. In diesen Wochen ist nur ein eingeschränkter oder
kein Transfer notwendig. Die konkreten, bereits mit dem Hotel
vertraglich vereinbarten Termine und daraus folgenden Fahrten zwischen
Akademie Hamburg und Hotel sind der Leistungsbeschreibung als Anlage 1
beigefügt. Die darin genannte Anzahl der Fahrten und Personen ist
zunächst unverbindlich. Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin muss
sicherstellen, dass alle genannten Fahrten angeboten werden können.
Die Fahrten teilen sich überwiegend wie folgt auf:
Am Ende des 1. Seminartag von der BGW zum Hotel (17.30 Uhr)
Vor Beginn des 2. Seminartag vom Hotel zur BGW (8.00 Uhr)
Am Ende des 2. Seminartag von der BGW zum Hotel (16.30 Uhr)
Vor Beginn des 3. Seminartag vom Hotel zur BGW (8.00 Uhr)
In Einzelfällen wird morgens eine zusätzliche Fahrt vom Hotel zur BGW
erforderlich. Auch die Abfahrt am Nachmittag kann an einigen Tagen um
1-2 Stunden variieren. In diesen Fällen werden mehrere Fahrten mit
kleineren Fahrzeugen notwendig.
Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin muss sicherstellen, dass
eine Wartezeit von max. 30 Minuten in die Kalkulation aufgenommen wird;
Wartezeiten über 20 Minuten kommen jedoch nur in Einzelfällen vor. Die
Wartezeiten sind für die Auftraggeberin kostenlos.
Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin muss gleichzeitig
sicherstellen, dass eine Bereitstellungszeit von 15 Minuten vor dem
vereinbarten Abfahrtstermin in dem Angebot inkludiert ist.
Um sicherzustellen, dass die Personenbeförderung wie vereinbart
durchgeführt wird, muss sich der Fahrer oder die Fahrerin beim
Eintreffen am Empfang der BGW-Akademie Hamburg melden. Wenn alle
Seminarteilnehmenden und Dozentinnen und Dozenten, die sich für die
Personenbeförderung angemeldet haben, die BGW verlassen haben, wird der
Fahrer oder die Fahrerin darüber informiert und kann anschließend die
Fahrt antreten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin behält sich im Sinne einer einseitigen
Vertragsverlängerungsoption vor, den jeweiligen Vertrag jährlich um ein
Jahr bis max. einschließlich 2027 zu verlängern. Im Falle einer
Vertragsverlängerung sind die angebotenen Preise also bis
einschließlich 2027 gültig.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieters/in.
Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson
mit Kontaktdaten anzugeben
(2) Angabe, ob eine Eintragung im Handelsregister vorliegt. Sofern
keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, Auszug (Kopie) aus dem
Berufsregister, soweit der/die Bieter/in bzw. das Mitglied der
Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis
der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum
Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Der
eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder. Liegt
eine Eintragung im Handelsregister vor, wird die Auftraggeberin einen
aktuellen Auszug abrufen.
(3) Sofern Sie als Bietergemeinschaft teilnehmen, ist eine von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung
einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich
benannt werden und erklären, dass das in der Erklärung bezeichnete
geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber der
Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im
Vergabeverfahren ein, dass das in der Erklärung bezeichnete
geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter
Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen und sich die Mitglieder im
Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und als
Gesamtschuldner haften und die gesamtschuldnerische Haftung auch nach
Auflösung der Arbeitsgemeinschaft oder dem Ausscheiden eines oder
mehrerer Mitglieder bestehen bleibt und § 160 HGB keine Anwendung
findet
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Angaben zum Jahresgesamtumsatz (netto) in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls die Geschäftstätigkeit noch
keine drei Geschäftsjahre umfasst, ist der Gesamtumsatz (netto) für
jedes abgeschlossene halbe Geschäftsjahr seit Aufnahme der
Geschäftstätigkeit nachzuweisen.
(2) Angaben zum Jahresumsatz (netto) in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit den
ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Falls die
Geschäftstätigkeit noch keine drei Geschäftsjahre umfasst, sind Umsätze
(netto) mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen
vergleichbar sind, für jedes abgeschlossene halbe Geschäftsjahr seit
Aufnahme der Geschäftstätigkeit nachzuweisen.
Vergleichbare Leistung in diesem Sinne ist die Beförderung einer
Personengruppe von 6 bis 40 Personen zu festgelegten Zeiten. Die
vergleichbare Leistung bezieht sich auf einen regelmäßigen Transfer
zwischen einem bestimmten Start- und Zielort mit der frühzeitigen
Bereitstellung der entsprechenden Fahrzeuge und Fahrerinnen bzw.
Fahrer.
(3) Die Bieterin/der Bieter hat eine Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung über den Betrag von 2 Mio. als
Mindeststandard abgeschlossen. Für den Fall von Bietergemeinschaften
genügt es, dass alle Mitglieder gemeinsam die Deckungssumme zur
Erfüllung des Mindeststandards erreichen.
(4) Die oder der Bietende hat dem Angebot als Anlage einen Auszug
(Kopie) aus dem Han-delsregister bzw. Berufsregister (z.B.
Handwerksrolle), soweit eingetragen, oder einen vergleichbaren Nachweis
der Existenz des Unternehmens beizufügen.
Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt
des Schlusster-mins für den Eingang der Angebote. Soweit es sich um ein
ausländisches Unternehmen handelt, werden als Anlage vergleichbare
gleichwertige Nachweise weiteren beigefügten Anlagen, die die
Gleichwertigkeit dieser Nachweise nachweisen, beigefügt.
(5) Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von
Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind die Nachweise
von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften und anderen Unternehmen
abzugeben, soweit sich die Bieterin/der Bieter für die Erfüllung des
Eignungskriteriums der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung auf
das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Die Bieterin/der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die
durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den
letzten drei Jahren ersichtlich ist (festangestellte Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter).
(2) Die Bieterin/der Bieter muss über geeignete Referenzen ausgeführter
Aufträge aus den letzten drei Jahren verfügen.
(3) Die Bieterin/der Bieter hat allgemeine Angaben über die Form der
Beteiligung an dem Verfahren zu machen und für das Verfahren eine
Ansprechpartnerin/einen Ansprechpartner zu benennen (vgl.
Angebotsformblatt, Seite 1, Anlage 1).
Hierzu ist auch das Formblatt in Anlage 4 zu verwenden.
Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von
Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind die
entsprechenden Angaben (Anlage 4) von den Mitgliedern der
Bietergemeinschaften und den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich
die Bieterin/der Bieter für die Erfüllung des Eignungskriteriums der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf das Mitglied der
Bietergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/10/2023
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15
Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs.
3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten
insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den
Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB)
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [13]http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2023
References
6. mailto:vergabestelle@bgw-online.de?subject=TED
7. http://www.bgw-online.de/
8. https://www.subreport.de/E75469973
9. https://www.subreport.de/E75469973
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
13. http://www.bundeskartellamt.de/
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