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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Hamburg
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 565797-2023 (ID: 2023092009060966898)
Veröffentlicht: 20.09.2023
*
  DE-Hamburg: Personensonderbeförderung (Straße)
   2023/S 181/2023 565797
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
   Wohlfahrtspflege (BGW)
   Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 22089
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@bgw-online.de
   Telefon: +49 40/20207-1521
   Fax: +49 40/20207-1597
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bgw-online.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E75469973
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E75469973
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Personenbeförderung BGW Akademie
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   In den Räumen der BGW Hauptverwaltung (Pappelallee 33/35/37, 22089
   Hamburg) befindet sich die BGW Akademie Hamburg, die Hamburger
   Tagungsstätte für Teilnehmende aus den nördlichen Bundesländern. Die
   Seminargäste werden im NH Hotel Hamburg Horn (Rennbahn-straße 90, 22111
   Hamburg) übernachten und zu Abend essen. Für die Personenbeförderung
   der Teilnehmenden und Dozentinnen bzw. Dozenten zwischen dem Hotel und
   der BGW Akademie Hamburg wird ein Unternehmen gesucht, welches diese
   Dienstleistung übernehmen kann. Der Auftrag soll zunächst für den
   Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 erteilt werden. Die Auftraggeberin
   behält sich aber im Sinne einer einseitigen Vertragsverlängerungsoption
   vor, den jeweiligen Vertrag jährlich um ein Jahr bis max.
   einschließlich 2027 zu verlängern. Im Falle einer Vertragsverlängerung
   sind die angebotenen Preise also bis einschließlich 2027 gültig.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   NUTS-Code: DE6 Hamburg
   NUTS-Code: DE60 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Insgesamt sind für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 163 Seminare
   geplant.
   Es finden vorrangig Dreitagesseminare von Montag bis Mittwoch (Seminar
   1+2) und von Mittwoch bis Freitag (Seminar 3+4) statt. Hierbei werden
   überwiegend je zwei Seminare parallel zu Beginn der Woche und zwei
   Seminare parallel ab Mitte der Woche durchgeführt. Damit finden in der
   Regel insgesamt vier Seminare pro Woche statt, für die eine
   Personenbeförderung zwischen Hotel und Akademie Hamburg benötigt wird.
   Die Seminarzeiten für die Seminare verteilen sich überwiegend wie
   folgt:
   Seminar 1+2: Montag, 14.00 Uhr, bis Mittwoch, 13.00 Uhr, mit je max. 24
   Personen
   Seminar 3+4: Mittwoch, 14.00 Uhr, bis Freitag, 13.00 Uhr, mit je max.
   24 Personen
   Hinzu kommen Tages- und 2-Tagesseminare, zum Teil mit Vorübernachtung
   im NH Hotel Hamburg Horn.
   In einigen Wochen findet nur ein eingeschränkter oder gar kein
   Seminarbetrieb statt. In diesen Wochen ist nur ein eingeschränkter oder
   kein Transfer notwendig. Die konkreten, bereits mit dem Hotel
   vertraglich vereinbarten Termine und daraus folgenden Fahrten zwischen
   Akademie Hamburg und Hotel sind der Leistungsbeschreibung als Anlage 1
   beigefügt. Die darin genannte Anzahl der Fahrten und Personen ist
   zunächst unverbindlich. Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin muss
   sicherstellen, dass alle genannten Fahrten angeboten werden können.
   Die Fahrten teilen sich überwiegend wie folgt auf:
    Am Ende des 1. Seminartag von der BGW zum Hotel (17.30 Uhr)
    Vor Beginn des 2. Seminartag vom Hotel zur BGW (8.00 Uhr)
    Am Ende des 2. Seminartag von der BGW zum Hotel (16.30 Uhr)
    Vor Beginn des 3. Seminartag vom Hotel zur BGW (8.00 Uhr)
   In Einzelfällen wird morgens eine zusätzliche Fahrt vom Hotel zur BGW
   erforderlich. Auch die Abfahrt am Nachmittag kann an einigen Tagen um
   1-2 Stunden variieren. In diesen Fällen werden mehrere Fahrten mit
   kleineren Fahrzeugen notwendig.
   Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin muss sicherstellen, dass
   eine Wartezeit von max. 30 Minuten in die Kalkulation aufgenommen wird;
   Wartezeiten über 20 Minuten kommen jedoch nur in Einzelfällen vor. Die
   Wartezeiten sind für die Auftraggeberin kostenlos.
   Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin muss gleichzeitig
   sicherstellen, dass eine Bereitstellungszeit von 15 Minuten vor dem
   vereinbarten Abfahrtstermin in dem Angebot inkludiert ist.
   Um sicherzustellen, dass die Personenbeförderung wie vereinbart
   durchgeführt wird, muss sich der Fahrer oder die Fahrerin beim
   Eintreffen am Empfang der BGW-Akademie Hamburg melden. Wenn alle
   Seminarteilnehmenden und Dozentinnen und Dozenten, die sich für die
   Personenbeförderung angemeldet haben, die BGW verlassen haben, wird der
   Fahrer oder die Fahrerin darüber informiert und kann anschließend die
   Fahrt antreten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Auftraggeberin behält sich im Sinne einer einseitigen
   Vertragsverlängerungsoption vor, den jeweiligen Vertrag jährlich um ein
   Jahr bis max. einschließlich 2027 zu verlängern. Im Falle einer
   Vertragsverlängerung sind die angebotenen Preise also bis
   einschließlich 2027 gültig.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   (1) Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieters/in.
   Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson
   mit Kontaktdaten anzugeben
   (2) Angabe, ob eine Eintragung im Handelsregister vorliegt. Sofern
   keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, Auszug (Kopie) aus dem
   Berufsregister, soweit der/die Bieter/in bzw. das Mitglied der
   Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis
   der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum
   Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Der
   eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder. Liegt
   eine Eintragung im Handelsregister vor, wird die Auftraggeberin einen
   aktuellen Auszug abrufen.
   (3) Sofern Sie als Bietergemeinschaft teilnehmen, ist eine von allen
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung
   einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich
   benannt werden und erklären, dass das in der Erklärung bezeichnete
   geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber der
   Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im
   Vergabeverfahren ein, dass das in der Erklärung bezeichnete
   geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter
   Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen und sich die Mitglieder im
   Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und als
   Gesamtschuldner haften und die gesamtschuldnerische Haftung auch nach
   Auflösung der Arbeitsgemeinschaft oder dem Ausscheiden eines oder
   mehrerer Mitglieder bestehen bleibt und § 160 HGB keine Anwendung
   findet
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Angaben zum Jahresgesamtumsatz (netto) in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls die Geschäftstätigkeit noch
   keine drei Geschäftsjahre umfasst, ist der Gesamtumsatz (netto) für
   jedes abgeschlossene halbe Geschäftsjahr seit Aufnahme der
   Geschäftstätigkeit nachzuweisen.
   (2) Angaben zum Jahresumsatz (netto) in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit den
   ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Falls die
   Geschäftstätigkeit noch keine drei Geschäftsjahre umfasst, sind Umsätze
   (netto) mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen
   vergleichbar sind, für jedes abgeschlossene halbe Geschäftsjahr seit
   Aufnahme der Geschäftstätigkeit nachzuweisen.
   Vergleichbare Leistung in diesem Sinne ist die Beförderung einer
   Personengruppe von 6 bis 40 Personen zu festgelegten Zeiten. Die
   vergleichbare Leistung bezieht sich auf einen regelmäßigen Transfer
   zwischen einem bestimmten Start- und Zielort mit der frühzeitigen
   Bereitstellung der entsprechenden Fahrzeuge und Fahrerinnen bzw.
   Fahrer.
   (3) Die Bieterin/der Bieter hat eine Berufs- bzw.
   Betriebshaftpflichtversicherung über den Betrag von 2 Mio.  als
   Mindeststandard abgeschlossen. Für den Fall von Bietergemeinschaften
   genügt es, dass alle Mitglieder gemeinsam die Deckungssumme zur
   Erfüllung des Mindeststandards erreichen.
   (4) Die oder der Bietende hat dem Angebot als Anlage einen Auszug
   (Kopie) aus dem Han-delsregister bzw. Berufsregister (z.B.
   Handwerksrolle), soweit eingetragen, oder einen vergleichbaren Nachweis
   der Existenz des Unternehmens beizufügen.
   Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt
   des Schlusster-mins für den Eingang der Angebote. Soweit es sich um ein
   ausländisches Unternehmen handelt, werden als Anlage vergleichbare
   gleichwertige Nachweise weiteren beigefügten Anlagen, die die
   Gleichwertigkeit dieser Nachweise nachweisen, beigefügt.
   (5) Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von
   Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind die Nachweise
   von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften und anderen Unternehmen
   abzugeben, soweit sich die Bieterin/der Bieter für die Erfüllung des
   Eignungskriteriums der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung auf
   das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Die Bieterin/der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die
   durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den
   letzten drei Jahren ersichtlich ist (festangestellte Mitarbeiterinnen
   und Mitarbeiter).
   (2) Die Bieterin/der Bieter muss über geeignete Referenzen ausgeführter
   Aufträge aus den letzten drei Jahren verfügen.
   (3) Die Bieterin/der Bieter hat allgemeine Angaben über die Form der
   Beteiligung an dem Verfahren zu machen und für das Verfahren eine
   Ansprechpartnerin/einen Ansprechpartner zu benennen (vgl.
   Angebotsformblatt, Seite 1, Anlage 1).
   Hierzu ist auch das Formblatt in Anlage 4 zu verwenden.
   Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von
   Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind die
   entsprechenden Angaben (Anlage 4) von den Mitgliedern der
   Bietergemeinschaften und den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich
   die Bieterin/der Bieter für die Erfüllung des Eignungskriteriums der
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf das Mitglied der
   Bietergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/10/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 19/10/2023
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15
   Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs.
   3 Nr. 4 GWB).
   Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten
   insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den
   Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
   - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB)
   Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
   - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt;
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse: [13]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/09/2023
References
   6. mailto:vergabestelle@bgw-online.de?subject=TED
   7. http://www.bgw-online.de/
   8. https://www.subreport.de/E75469973
   9. https://www.subreport.de/E75469973
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/
  12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  13. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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