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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-München
Arzneimittel
Dokument Nr...: 565829-2023 (ID: 2023092009061566918)
Veröffentlicht: 20.09.2023
*
  DE-München: Arzneimittel
   2023/S 181/2023 565829
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
   Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
   Ort: München
   NUTS-Code: DE2 Bayern
   Postleitzahl: 81739
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle1@by.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y622D/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y622D
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Open house Arzneimittelrabattverträge Imidazole/Triazole in Kombination
   mit Corticosteroiden, ATC D01AC20
   Referenznummer der Bekanntmachung: 23-229
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000 Arzneimittel
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Siehe Beschreibung der Beschaffung
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE2 Bayern
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog.
   open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich
   deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert.
   Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen
   mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung
   unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses
   Formulars nicht verbunden.
   Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen
   Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über die
   Wirkstoffkombination Imidazole/Triazole in Kombination mit
   Corticosteroiden, ATC D01AC20, nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen.
   Die AOK Bayern bietet allen interessierten pharmazeutischen
   Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen,
   den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer
   Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der
   01.11.2023, alle Verträge enden am 31.10.2025. Ein Vertragsschluss ist
   während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am
   05.09.2025. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum
   Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite
   oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen
   Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen
   Wirkstoff treten die open-house-Vereinbarungen automatisch für die
   entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre
   Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur
   Zuverlässigkeit nachweisen.
   Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und
   unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s
   muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine
   Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter und unterzeichneter
   Anlage "Festlegung der vertragsgegenständlichen Arzneimittel" sowie die
   ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   einzureichen.
   Die Unterlagen können
   ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet
   ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   eingereicht werden.
   Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher
   Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden:
   AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
   Vergabestelle SGB V
   ZE25
   open-house Rabattverträge
   Carl-Wery-Str. 28
   81739 München
   ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen
   Signatur sind über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal
   [10]www.dtvp.de einzureichen.
   Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 05. eines
   jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum darauf folgenden nächsten
   Monatsersten, ansonsten zum darauf folgenden übernächsten Monatsersten.
   Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM ist eine
   Übersendung der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten
   Unterlagen vorab per Fax (089/62730650151), als Scan an die
   E-Mail-Adresse [11]vergabestelle1@by.aok.de oder über den
   Kommunikationsbereich im Vergabeportal [12]www.dtvp.de fristwahrend,
   wenn die vollständigen und korrekten Originalunterlagen in Papierform
   bis zum 10. des Monats bei der AOK Bayern, Vergabestelle, eingehen.
   Bitte beachten Sie die Ausfüllanleitung, die unter [13]www.dtvp.de bei
   den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
   Interessierte pharmazeutische Unternehmen können im Projektraum zum
   Open-House-Verfahren auf dem Portal [14]www.dtvp.de die Freischaltung
   der Vergabeunterlagen beantragen. Ein Link zum Portal befindet sich in
   dieser Bekanntmachung.
   Als potentielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische
   Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens
   werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potentiellen
   Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu
   behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die
   Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/11/2023
   Ende: 31/10/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind, müssen mit deutscher
   Übersetzung eingereicht werden.
   Interessierte pharmazeutische Unternehmen können im Projektraum zum
   Open-House-Verfahren auf dem Portal [15]www.dtvp.de die Freischaltung
   des Vertrages und der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit beantragen.
   Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung.
   Als potentielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische
   Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens
   werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen
   Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu
   behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die
   Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt.
   Bitte beachten Sie, dass der Vertrag im Original IN ZWEIFACHER
   AUSFERTIGUNG eingereicht werden muss.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 05/09/2025
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 05/10/2023
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Information gemäß § 135 Abs. 3 GWB: Die Auftraggeberin ist der Ansicht,
   dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im Amtsblatt
   der Europäischen Union zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies
   Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird. Ein
   Vertrag wird mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die hier
   bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem
   Vertragsschluss hat. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrerer
   Wirtschaftsteilnehmer. Jedem Wirtschaftsteilnehmer wird ein
   jederzeitiges diskriminierungsfreies Beitrittsrecht zu den gleichen
   Bedingungen gewährt. Die Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in der
   Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des
   Vertrags Einfluss nehmen konnte. Eindeutige Regeln über den
   Vertragsschluss und den Vertragsbeitritte werden in dieser
   Bekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen festgelegt. Die
   Durchführung des Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert.
   Vertragsschlüsse werden ebenfalls europaweit publiziert. Die
   Auftraggeberin bekundet hiermit die Absicht, den Vertrag mit jedem
   Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der die bekanntgemachten
   Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat.
   Bezüglich der Beschreibung des Vertragsgegenstands verweisen wir
   zusätzlich auf die Verfahrensbedingungen, die zum Download
   bereitgestellt werden. Der Link findet sich in dieser Bekanntmachung.
   Der Name sowie die Kontaktdaten der Unternehmen, die den Zuschlag
   erhalten sollen, können nicht bekannt gemacht werden, da ein Vertrag
   mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen wird, der die
   Eignungskriterien erfüllt sowie Interesse an einem Vertragsschluss hat.
   Verträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen.
   Die im folgenden als zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des
   Bundes sind zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren für
   öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts.
   Nach Auffassung der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend nicht um
   einen öffentlichen Auftrag in diesem Sinne. Zuständig ist demnach das
   jeweils örtlich zuständige Sozialgericht. Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen gelten die Fristen des SGG.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y622D
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Ort: Bonn
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499-163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1.
   gegen § 134 verstoßen hat oder
   2.
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.
   der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
   ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist,
   2.
   der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3.
   der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
   der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4.
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/09/2023
References
   6. mailto:vergabestelle1@by.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y622D/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y622D
  10. http://www.dtvp.de/
  11. mailto:vergabestelle1@by.aok.de?subject=TED
  12. http://www.dtvp.de/
  13. http://www.dtvp.de/
  14. http://www.dtvp.de/
  15. http://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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