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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-München
Arzneimittel
Dokument Nr...: 565931-2023 (ID: 2023092009064767027)
Veröffentlicht: 20.09.2023
*
DE-München: Arzneimittel
2023/S 181/2023 565931
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle1@by.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.aok.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y62V8/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Open house Arzneimittelrabattverträge Paliperidon, in
3-Monats-Depot-Darreichungsformen, ATC N05AX13
Referenznummer der Bekanntmachung: 23-223
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Siehe Beschreibung der Beschaffung
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog.
open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich
deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert.
Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen
mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung
unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses
Formulars nicht verbunden.
Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen
Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff
Paliperidon, in 3-Monats-Depot-Darreichungsformen, ATC N05AX13, nach §
130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen
interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten
Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht
individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche
Vertragsbeginn ist der 01.11.2023, alle Verträge enden am 31.10.2025.
Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich,
spätestens jedoch am 05.09.2025. Die Verträge können mit einer Frist
von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten
eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren
geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem
auftragsgegenständlichen Wirkstoff treten die open-house-Vereinbarungen
automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag
wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen,
die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen.
Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und
unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s
muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine
Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter und unterzeichneter
Anlage "Festlegung der vertragsgegenständlichen Arzneimittel" sowie die
ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
einzureichen.
Die Unterlagen können
ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet
ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
eingereicht werden.
Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher
Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden:
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Vergabestelle SGB V
ZE25
open-house Rabattverträge
Carl-Wery-Str. 28
81739 München
ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur sind über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal
[9]www.dtvp.de einzureichen.
Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 05. eines
jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum darauf folgenden nächsten
Monatsersten, ansonsten zum darauf folgenden übernächsten Monatsersten.
Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM ist eine
Übersendung der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten
Unterlagen vorab per Fax (089/62730650151), als Scan an die
E-Mail-Adresse [10]vergabestelle1@by.aok.de oder über den
Kommunikationsbereich im Vergabeportal [11]www.dtvp.de fristwahrend,
wenn die vollständigen und korrekten Originalunterlagen in Papierform
bis zum 10. des Monats bei der AOK Bayern, Vergabestelle, eingehen.
Bitte beachten Sie die Ausfüllanleitung, die unter [12]www.dtvp.de bei
den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können im Projektraum zum
Open-House-Verfahren auf dem Portal [13]www.dtvp.de die Freischaltung
der Vergabeunterlagen beantragen. Ein Link zum Portal befindet sich in
dieser Bekanntmachung.
Als potentielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische
Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens
werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potentiellen
Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu
behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die
Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/10/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind, müssen mit deutscher
Übersetzung eingereicht werden.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können im Projektraum zum
Open-House-Verfahren auf dem Portal [14]www.dtvp.de die Freischaltung
des Vertrages und der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit beantragen.
Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung.
Als potentielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische
Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens
werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen
Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu
behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die
Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass der Vertrag im Original IN ZWEIFACHER
AUSFERTIGUNG eingereicht werden muss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/09/2025
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/10/2023
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Information gemäß § 135 Abs. 3 GWB: Die Auftraggeberin ist der Ansicht,
dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im Amtsblatt
der Europäischen Union zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies
Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird. Ein
Vertrag wird mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die hier
bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem
Vertragsschluss hat. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrerer
Wirtschaftsteilnehmer. Jedem Wirtschaftsteilnehmer wird ein
jederzeitiges diskriminierungsfreies Beitrittsrecht zu den gleichen
Bedingungen gewährt. Die Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in der
Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des
Vertrags Einfluss nehmen konnte. Eindeutige Regeln über den
Vertragsschluss und den Vertragsbeitritte werden in dieser
Bekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen festgelegt. Die
Durchführung des Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert.
Vertragsschlüsse werden ebenfalls europaweit publiziert. Die
Auftraggeberin bekundet hiermit die Absicht, den Vertrag mit jedem
Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der die bekanntgemachten
Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat.
Bezüglich der Beschreibung des Vertragsgegenstands verweisen wir
zusätzlich auf die Verfahrensbedingungen, die zum Download
bereitgestellt werden. Der Link findet sich in dieser Bekanntmachung.
Der Name sowie die Kontaktdaten der Unternehmen, die den Zuschlag
erhalten sollen, können nicht bekannt gemacht werden, da ein Vertrag
mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen wird, der die
Eignungskriterien erfüllt sowie Interesse an einem Vertragsschluss hat.
Verträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen.
Die im folgenden als zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des
Bundes sind zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren für
öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts.
Nach Auffassung der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend nicht um
einen öffentlichen Auftrag in diesem Sinne. Zuständig ist demnach das
jeweils örtlich zuständige Sozialgericht. Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gelten die Fristen des SGG.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y62V8
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2023
References
6. mailto:vergabestelle1@by.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y62V8/documents
9. http://www.dtvp.de/
10. mailto:vergabestelle1@by.aok.de?subject=TED
11. http://www.dtvp.de/
12. http://www.dtvp.de/
13. http://www.dtvp.de/
14. http://www.dtvp.de/
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