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Ausschreibung: Elektrizität - DE-Pulheim
Elektrizität
Dokument Nr...: 566163-2023 (ID: 2023092009080867263)
Veröffentlicht: 20.09.2023
*
  DE-Pulheim: Elektrizität
   2023/S 181/2023 566163
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Pulheim
   Postanschrift: Alte Kölner Straße 26
   Ort: Pulheim
   NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
   Postleitzahl: 50259
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Kirbas
   E-Mail: [6]Muzaffer.Kirbas@pulheim.de
   Telefon: +49 5306-9139132
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.pulheim.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://abruf.bi-medien.de/D451908054
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://abruf.bi-medien.de/D451908054
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Stadt
   Pulheim in Nordrhein-Westfalen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09310000 Elektrizität
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie
   (Ökostrom) für die Stadt Pulheim in Nordrhein-Westfalen als
   Vollstromversorgung.
   Insgesamt ca. 439 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca.
   8.500.000 kWh.
   Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde
   Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus
   Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und
   Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer
   Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse
   einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch
   abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die
   Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern,
   wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
   Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie
   (Ökostrom) für die Stadt Pulheim in Nordrhein-Westfalen als
   Vollstromversorgung.
   Insgesamt ca. 439 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca.
   8.500.000 kWh.
   Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde
   Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus
   Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und
   Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer
   Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse
   einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch
   abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die
   Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern,
   wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
   Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
    Der Bieter gibt einen Arbeitspreis für Energie und Dienstleistung für
   alle Abnahmestellengruppen (SLP und RLM und Straßenbeleuchtung)
   getrennt für 2024 und 2025 ab. Dieser wird gewertet.
    Bei allen Abnahmestellen wird ein Toleranzband (+/- 10 der
   Referenzmenge) vereinbart. Es erfolgt eine
   Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer
   beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge beträgt 110 % von der
   vereinbarten Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im
   Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
    Zwischen Angebot und Vorabmitteilung liegt bei der Festpreisvariante
   ein Zeitraum von maximal 4 Stunden.
    Der Bieter muss eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der
   Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben
   Um den Bieter vor Preisschwankungen der Energiepreise während der
   Bindefrist des Angebotes weitestgehend zu schützen, sichert hiermit die
   ausschreibende Stelle verbindlich zu, die Vorabinformation gemäß GWB
   innerhalb von 4 Stunden nach Angebotsabgabezeitpunkt per E-Mail an die
   Bieter zu senden.
   Zwischen Ende der Angebotsfrist und der Vorabinformation liegt somit
   ein Zeitraum von lediglich 4 Stunden.
   Wegen dieses sehr kurzen Zeitraumes hat die ausschreibende Stelle
   bewusst auf die Aufnahme einer Preisanpassungsklausel für die
   Energiepreise (Indizierung) zwischen Abgabe und Vorabinformation /
   Zuschlagserteilung verzichtet.
   Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018  C-216/17 
   Antitrust und Coopservice) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021  Rs.
   C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze
   ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v.
   12.12.2022  Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung (die zwar bei
   Energieausschreibungen keinen Sinn macht, von einigen Vergabekammern
   aber gefordert wird):
   Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los beträgt 200% der
   als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Referenzmenge) p.a..
   Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen
   Höchstgrenze, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung
   der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog.
   Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- /
   Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 01/01/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/10/2023
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/11/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/10/2023
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/09/2023
References
   6. mailto:Muzaffer.Kirbas@pulheim.de?subject=TED
   7. https://www.pulheim.de/
   8. https://abruf.bi-medien.de/D451908054
   9. https://abruf.bi-medien.de/D451908054
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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