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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Peine
Dienstleistungen von Architekturbüros
Oberirdische Vermessung
Dokument Nr...: 566366-2023 (ID: 2023092009090367460)
Veröffentlicht: 20.09.2023
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DE-Peine: Dienstleistungen von Architekturbüros
2023/S 181/2023 566366
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [6]thomas.krefft@bge.de
Telefon: +49 5171/431623
Fax: +49 5171/431502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bge.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E49663298
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr.2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dritter gem. §9a Abs.3 S.Atomgesetz
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Konrad 1_Konrad 2 - Nivellement über Tage Konrad 2024, 2025 und 2026
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Endlager Konrad wird an der Tagesoberfläche auf vertikale
Bodenbewegungen überwacht. Die Beobachtungen erstrecken sich über ein
Gebiet von 34 km2 mit ca. 370 Festpunkten, wobei Wasserwege und eine
Eisenbahnbrücke zu überqueren sind. Bei dem Präzisionsnivellement wird
jede Strecke im Hin- und Rückweg gemessen. Um Senkungseinflüsse auf das
Messergebnis zu minimieren werden die Messungen in möglichst kurzer
Zeit erfasst. Die nächsten Messungen sollen im Rahmen einer
Dienstleistung im April/Mai 2024, 2025 und 2026 durchgeführt werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71353000 Oberirdische Vermessung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Salzgitter, Bleckenstedt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Endlager Konrad wird an der Tagesoberfläche auf vertikale
Bodenbewegungen überwacht. Die Beobachtungen erstrecken sich über ein
Gebiet von 34 km2 mit ca. 370 Festpunkten, wobei Wasserwege und eine
Eisenbahnbrücke zu überqueren sind. Bei dem Präzisionsnivellement wird
jede Strecke im Hin- und Rückweg gemessen. Um Senkungseinflüsse auf das
Messergebnis zu minimieren werden die Messungen in möglichst kurzer
Zeit erfasst. Die nächsten Messungen sollen im Rahmen einer
Dienstleistung im April/Mai 2024, 2025 und 2026 durchgeführt werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung
des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals / Gewichtung:
25 %
Qualitätskriterium - Name: Messkonzept / Gewichtung: 25 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2024
Ende: 30/09/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Auszug aus dem Handelsregister - nicht älter als 6 Monate
- Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben
- Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB §123 und §124
Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer
angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Angbotsfrist nicht älter als 6
Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie
zuständigen Behörden/Institutionenihres Heimatlandes mit beglaubigter
Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Eigenerklärung zu Betriebshaftpflicht nebst Deckungsbestätigung
(mind. 5 Mio. für Personenschäden und mind. 10 Mio. für
Sachschäden)
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über Erfahrungen in der Ausführung von Feinnivellements
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/10/2023
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Rechnungsstellung erfolgt elektronisch (X-Rechnung).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des BundesPostanschrift
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende
Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der
nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen
für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem
Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines
Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2023
References
6. mailto:thomas.krefft@bge.de?subject=TED
7. http://www.bge.de/
8. https://www.subreport.de/E49663298
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