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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Hamburg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 566780-2023 (ID: 2023092009111867879)
Veröffentlicht: 20.09.2023
*
DE-Hamburg: Arzneimittel
2023/S 181/2023 566780
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
E-Mail: [6]dzem@tk.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.tk.de/vergabe
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
Postanschrift: Martinistr. 26
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [8]dzem@tk.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]www.hkk.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86 - 90
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
E-Mail: [10]dzem@tk.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [11]www.hek.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[12]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRDV/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Open House Rabattverträge 2023-12
Referenznummer der Bekanntmachung: OH-2023-12
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Krankenkassen (ob HEK/hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich
aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen
geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a
Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw.
Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen. Der Vertragsschluss
erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt,
es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen
Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt
grundsätzlich maximal 36 Monate beginnend frühestens mit dem 01.11.2023
(ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim
entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2026 (evtl.
Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los),
unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem
Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit
möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und
Vertragsunterlagen zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Carbamazepin (RET, N1, N2, N3)_TK, HEK, hkk
Los-Nr.: 01
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung
des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem
Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen
Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen
enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit
erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein
Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die
im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1)) und die
Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des
Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung.
Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend
vorgegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/10/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Losgegenständliche Arzneimittel werden in Teil B der Anlage VII zum
Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie (Substitutionsausschlussliste)
aufgeführt. Somit können Arzneimittel, die von dem Los umfasst werden,
in der angegebenen Darreichungsform ggf. gemäß § 129 Absatz 1a Satz 2
SGB V von der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel
ausgeschlossen sein.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ciclosporin (WKA)_TK, HEK, hkk
Los-Nr.: 02
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung
des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem
Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen
Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen
enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit
erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein
Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die
im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1)) und die
Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des
Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung.
Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend
vorgegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/10/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Losgegenständliche Arzneimittel werden in Teil B der Anlage VII zum
Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie (Substitutionsausschlussliste)
aufgeführt. Somit können Arzneimittel, die von dem Los umfasst werden,
in der angegebenen Darreichungsform ggf. gemäß § 129 Absatz 1a Satz 2
SGB V von der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel
ausgeschlossen sein.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Levothyroxin natrium (ausgenommen WKA, LSE, TRO, ILO)_TK
Los-Nr.: 03
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung
des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem
Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen
Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen
enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit
erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein
Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die
im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1)) und die
Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des
Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung.
Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend
vorgegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/10/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Beteiligte Krankenkasse: TK
Losgegenständliche Arzneimittel werden in Teil B der Anlage VII zum
Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie (Substitutionsausschlussliste)
aufgeführt. Somit können Arzneimittel, die von dem Los umfasst werden,
in der angegebenen Darreichungsform ggf. gemäß § 129 Absatz 1a Satz 2
SGB V von der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel
ausgeschlossen sein.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Levothyroxin natrium/Kaliumiodid_TK, HEK, hkk
Los-Nr.: 04
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung
des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem
Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen
Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen
enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit
erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein
Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die
im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1)) und die
Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des
Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung.
Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend
vorgegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/10/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Losgegenständliche Arzneimittel werden in Teil B der Anlage VII zum
Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie (Substitutionsausschlussliste)
aufgeführt. Somit können Arzneimittel, die von dem Los umfasst werden,
in der angegebenen Darreichungsform ggf. gemäß § 129 Absatz 1a Satz 2
SGB V von der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel
ausgeschlossen sein.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Levothyroxin natrium/Liothyronin_TK, HEK, hkk
Los-Nr.: 05
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung
des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem
Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen
Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen
enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit
erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein
Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die
im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1)) und die
Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des
Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung.
Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend
vorgegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/10/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Losgegenständliche Arzneimittel werden in Teil B der Anlage VII zum
Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie (Substitutionsausschlussliste)
aufgeführt. Somit können Arzneimittel, die von dem Los umfasst werden,
in der angegebenen Darreichungsform ggf. gemäß § 129 Absatz 1a Satz 2
SGB V von der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel
ausgeschlossen sein.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Phenobarbital (TAB, ausgenommen 15 mg)_TK, HEK, hkk
Los-Nr.: 06
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung
des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem
Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen
Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen
enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit
erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein
Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die
im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1)) und die
Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des
Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung.
Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend
vorgegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/10/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Losgegenständliche Arzneimittel werden in Teil B der Anlage VII zum
Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie (Substitutionsausschlussliste)
aufgeführt. Somit können Arzneimittel, die von dem Los umfasst werden,
in der angegebenen Darreichungsform ggf. gemäß § 129 Absatz 1a Satz 2
SGB V von der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel
ausgeschlossen sein.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Primidon (feste orale DRF)_TK, HEK, hkk
Los-Nr.: 07
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung
des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem
Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen
Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen
enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit
erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein
Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die
im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1)) und die
Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des
Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung.
Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend
vorgegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/10/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Losgegenständliche Arzneimittel werden in Teil B der Anlage VII zum
Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie (Substitutionsausschlussliste)
aufgeführt. Somit können Arzneimittel, die von dem Los umfasst werden,
in der angegebenen Darreichungsform ggf. gemäß § 129 Absatz 1a Satz 2
SGB V von der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel
ausgeschlossen sein.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tacrolimus (HKP)_TK, HEK
Los-Nr.: 08
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung
des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem
Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen
Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen
enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit
erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein
Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die
im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1)) und die
Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des
Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung.
Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend
vorgegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/10/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK
Abweichender Start bei der HEK: 01.01.2024
Losgegenständliche Arzneimittel werden in Teil B der Anlage VII zum
Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie (Substitutionsausschlussliste)
aufgeführt. Somit können Arzneimittel, die von dem Los umfasst werden,
in der angegebenen Darreichungsform ggf. gemäß § 129 Absatz 1a Satz 2
SGB V von der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel
ausgeschlossen sein.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tacrolimus (REK)_TK, HEK, hkk
Los-Nr.: 09
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung
des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem
Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen
Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen
enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit
erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein
Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die
im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1)) und die
Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des
Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung.
Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend
vorgegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/10/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Abweichender Start bei der hkk: 01.01.2024
Losgegenständliche Arzneimittel werden in Teil B der Anlage VII zum
Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie (Substitutionsausschlussliste)
aufgeführt. Somit können Arzneimittel, die von dem Los umfasst werden,
in der angegebenen Darreichungsform ggf. gemäß § 129 Absatz 1a Satz 2
SGB V von der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel
ausgeschlossen sein.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Valproinsäure/Valproat (RET)_TK, HEK, hkk
Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung
des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem
Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen
Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen
enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit
erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein
Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die
im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1)) und die
Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des
Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung.
Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend
vorgegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/10/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Losgegenständliche Arzneimittel werden in Teil B der Anlage VII zum
Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie (Substitutionsausschlussliste)
aufgeführt. Somit können Arzneimittel, die von dem Los umfasst werden,
in der angegebenen Darreichungsform ggf. gemäß § 129 Absatz 1a Satz 2
SGB V von der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel
ausgeschlossen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer
Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen
werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als
pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine
Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der
einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der
vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/10/2026
Ortszeit: 23:58
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/10/2026
Ortszeit: 23:59
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in
elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung
gestellt.
Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und
Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner
ausschließlich über das Vergabeportal der TK, dort über den Bereich
"Kommunikation" zu diesem Open-House-Verfahren zu übermitteln.
Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden
nur allen pharmazeutischen Unternehmern i.S.v. Ziffer II.2.4) und
III.1.1) zur Verfügung gestellt. Die Angabe unter Ziffer I.3) hat keine
weitere Bedeutung. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung auf
[13]http://www.dtvp.de erforderlich.
Hinweis zu Ziffer IV.2.7): Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren
ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle
Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Die für die
erstmalige Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in die
Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats erforderliche Meldung
kann nur gewährleistet werden, wenn die Vertragsunterlagen sowie die
einzureichenden Anlagen 1 und 2 sowie Eigenerklärung zur Zulassung und
zur Zuverlässigkeit der TK vollständig per E-Mail und soweit
erforderlich mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet
bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats vorliegen. Für den Fall, dass
eine qualifizierte elektronische Signatur technisch nicht möglich sein
sollte, kann der Vertrag auch unterschrieben im Original versendet
werden. In diesem Fall sind die weiteren digital einzureichenden
Unterlagen (Anlagen 1 und 2 zum Vertrag sowie Eigenerklärung zur
Zulassung und zur Zuverlässigkeit) und eine gescannte Kopie des
unterzeichneten Vertrags per E-Mail an die TK zu versenden. Es gilt
jeweils das Datum des Post- bzw. E-Maileingangs bei der TK.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen (Ziffern VI.4.1) bis VI.4.4))
beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts (vgl. auch Ziffer II.2.4)). Es fehlt an einer
Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im
Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft.
Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der
Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der
vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen
Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz
- nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der
Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der
Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug
gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist,
das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRDV
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland,
Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht
(s. § 57 SGG und Ziff. VI.3)
Ort: Bonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die unter VI.4.1) genannten Vergabekammern des Bundes sind nur für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Für den Fall, dass
ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird (s. Ziffer VI.3.),
sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten.
Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend
nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den
allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die
Sozialgerichte.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2023
References
6. mailto:dzem@tk.de?subject=TED
7. http://www.tk.de/vergabe
8. mailto:dzem@tk.de?subject=TED
9. http://www.hkk.de/
10. mailto:dzem@tk.de?subject=TED
11. http://www.hek.de/
12. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRDV/documents
13. http://www.dtvp.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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