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Ausschreibung: Schulmöbel - DE-Heidelberg
Schulmöbel
Modulmöbel
Regalanlagen
Diverse Möbel
Computertische
Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke
Möbel
Dokument Nr...: 566866-2023 (ID: 2023092009115467966)
Veröffentlicht: 20.09.2023
*
DE-Heidelberg: Schulmöbel
2023/S 181/2023 566866
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
-Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle-
Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 38 - 40
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@rhein-neckar-kreis.de
Fax: +49 622152291752
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.rhein-neckar-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]www.rhein-neckar-kreis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?funct
ion=_Details&TenderOID=54321-Tender-188d3acd2bc-5bb98c1d39b99971
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]www.auftragsboerse.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Montage von Schulmöbel
Referenznummer der Bekanntmachung: 087.31:Schulmöbel-RV_RNK
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39160000 Schulmöbel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Montage von Schulmöbel
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 2 900 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Klassenzimmer- und Lehrerzimmermöbel (Stühle, Tische und Stauraum)
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39160000 Schulmöbel
39151300 Modulmöbel
39151100 Regalanlagen
39151000 Diverse Möbel
39134100 Computertische
39120000 Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Diverse Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises. Die
genauen Standorte können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Montage von Schulmöbel:
Klassen- und Lehrerzimmermöbel (u. a. Stühle, Tische und Stauraum).
Details hierzu sowie unverbindlich geschätzte Spannen der Abnahmemengen
während der Vertragslaufzeit sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Diverse Schülerstühle, Schülertische, Lehrertische, Rollcontainer,
Schränke, etc..
Details sowie anvisierte Mengenangaben siehe Leistungsverzeichnis. Die
angebotenen Möbel müssen nach Aufforderung zur Bemusterung vorgeführt
werden. Die geschätzte Auftragswertspanne beträgt bei Los 1 ca. 900.000
EUR (Minimum) bis ca. 2.000.000 EUR (Maximum) netto. Ein Anspruch auf
Ausschöpfung seitens des Auftragnehmers besteht nicht.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ganztagsmöbel für schulische Zwecke
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39160000 Schulmöbel
39100000 Möbel
39151000 Diverse Möbel
39151300 Modulmöbel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Diverse Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises. Die
genauen Standorte können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Montage von Schulmöbel:
Ganztagsmöbel für schulische Zwecke (u. a. Loungemöbel/Tisch- und
Sitzgelegenheiten).
Details hierzu sowie unverbindlich geschätzte Spannen der Abnahmemengen
während der Vertragslaufzeit sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Diverse Elemente wie Hocker, Sitzbank, Sessel, Sofa, Rundelemente 60° &
90°
sowie lose Armlehne zur flexiblen Befestigung, etc..
Details sowie anvisierte Mengenangaben siehe Leistungsverzeichnis. Die
angebotenen Möbel müssen nach Aufforderung zur Bemusterung vorgeführt
werden.
Die geschätzte Auftragswertspanne beträgt bei Los 2 ca. 250.000 EUR
(Minimum) bis ca. 900.000 EUR (Maximum) netto. Ein Anspruch auf
Ausschöpfung seitens des Auftragnehmers besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit
entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als
Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten.
Der Bieter hat darin zu erklären, dass:
keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt und gegenunser Unternehmen keine Geldbuße nach
§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist, wegen einer Straftat nach:
§ 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen),
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),
§ 129 b StGB (Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen
im Ausland),
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel
in Kenntnis dessen, dass diese Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs.
2 Nr. 2 StGB zu begehen,
§ 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
§ 263 StGB (Betrug),
§ 264 StGB (Subventionsbetrug),
§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr),
§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
§ 333 StGB (Vorteilsgewährung),
§ 334 StGB (Bestechung),
§§ 232, 232a I-V, §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung);
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung
(Hinweise: Einer Verurteilung oder Geldbuße im Sinne dieses Absatzes
steht eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist dem Unternehmen zuzurechnen, wenn
diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat),
keine Verstöße gegen:
§§ 5 und 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG),
§ 21 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG),
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 und §§ 9 bis 11 des Gesetzes zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit (SchwarzArbG),
§§ 15, 15a und 16 Abs. 1 Nr. 1-2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
(AÜG),
§ 404 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) III,
§ 266 a Abs. 1 - 4 StGB begangen haben, die mit Freiheitsstrafen von
mehr als 3 Monaten oderGeldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR geahndet wurden.
Weiterhin erklärt der Bieter, dass:
die Vorgaben und Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohn-MiLoG) eingehalten werden,
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtlicher Verpflichtungen verstoßen
wird,
keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen wurden, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken,
die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
dass eine ordnungsgemäße Eintragung in die entsprechenden
Berufsregister erfolgt ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit
entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als
Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten.
Der Bieter hat darin zu erklären, dass:
sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares
gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde.
Der Bieter hat darin weiterhin anzugeben:
Umsatz:
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass eine eine Haftpflichtversicherung
(Betriebshaftpflichtversicherung), die alle Risiken, die sich aus der
Vertragserfüllung ergeben, vorliegt oder bis zum Vertragsbeginn
abgeschlossen und während der Leistungserbringung aufrecht erhalten
wird. Zudem sind die Deckungsgrenzen für Personenschäden, Sachschäden
und Vermögensschäden anzugeben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter mit
Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der
VgV gelten.
Der Bieter hat darin anzugeben:
Kommunikation:
Hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Referenzen:
3 vergleichbare Referenzen mit vollständigen Kontaktangaben sowie
weiteren in den hierfür vorgesehenen Vordrucken geforderten Angaben.
Nachweis zum Qualitätsmanagement (firmenexterne Zertifizierung),,
Angaben über die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Unternehmen,
Nachunternehmer:
Angabe ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmer einzusetzen.
Bietergemeinschaft:
Angabe, ob das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Kommunikation:
Verwendung deutscher Sprache.
Referenzen:
3 vergleichbare Referenzen in den letzten 48 Monaten*).
Vergleichbarkeit bedeutet:
Durchgeführte Aufträge bei denen der ausgeschriebene, losspezifische
Leistungsumfang zuverlässig und erfolgreich erbracht wurde. Die
Referenzen müssen aus dem Schulbereich (pädagogische Bildungs-,
Schulungs-, bzw. Betreuungseinrichtungen) sein. Es sollen vorwiegend
öffentliche Auftraggeber genannt werden und die Referenzen sollen sich
auf Rahmenvereinbarungen beziehen.
*) der in § 46 III Nr. 1 VgV vorgesehen Zeitraum wurde auf 48 Monate
erweitert, da auch die Laufzeit eines Rahmenvertrages gem. § 21 VI VgV
grundsätzlich 48 Monate beträgt. Der Rhein-Neckar-Kreis geht davon aus,
dass Rahmenvereinbarungen im Schulmöbelbereich noch nicht zum
überwiegenden Standard gehören. Insofern soll durch die Erweiterung des
Zeitraumes auf die letzten 48 Monate ein breiterer Wettbewerb
ermöglicht werden aus dem Referenzen über derartige Laufzeit-Aufträge
vorzuweisen sind.
Es gelten ausschließlich die Angaben auf den (Referenz-)Formblättern.
Ein Verweis auf eine eigene Referenzliste ist unzulässig!
Unvollständige bzw. wenig transparente, aber auch zu allgemeine
Angaben, Verweise auf Firmenprospekte o. ä. werden nicht berücksichtigt
und können zum Ausschluss führen.
Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur
Einschätzung und Überprüfung der Bietereignung. Der Rhein-Neckar-Kreis
behält sich zur Beurteilung der Referenzen ausdrücklich auch Nachfragen
bei den angegebenen Stellen vor. Der Rhein-Neckar-Kreis kann zudem
eigene Erfahrungen heranziehen. Die vom Bieter zur Verfügung gestellten
Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung des Angebots genutzt sowie
unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen verarbeitet. Eine
Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
Nachweise zum Qualitätsmanagement (firmenexterne Zertifizierung):
Kopie eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten,
gültigen Zertifikats über ein ständigüberwachtes System der
Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001
odergleichwertig) im Unternehmen. Gleichwertige Zertifikate werden
anerkannt. Gleichwertig sind Zertifikate, diedurch externe und
unabhängige Qualitätsstellen ausgestellt werden und bestätigen, dass
das Unternehmenbestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt.
Der Bieter muss seinerseits den Gleichwertigkeitsnachweis erbringen und
hat dies ggfs. schriftlich darzulegen. Die Vergabestelle muss dadurch
in die Lage versetzt werden, eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen
zukönnen.
In Bietergemeinschaften oder beim Nachunternehmereinsatz muss derjenige
Inhaber des Zertifikats sein, der die wesentliche Steuerungsleistung in
diesen Formen der Zusammenarbeit erbringt und verantwortet.
Hinweis für Lieferanten:
Bieter, die keine Hersteller (produzierendes Gewerbe) sind und die o.
g. Zertifizierung nur für den eigenen Vertrieb vorweisen, können im
Vergabeverfahren nur dann berücksichtigt werden, sofern Sie für das
angebotene Lieferprogramm die Zertifizierung des Herstellers mit
vorweisen können.
Nachunternehmer (falls zutreffend):
Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärung bei Weitergabe von
Leistungen an Nachunternehmer".
Bietergemeinschaft (falls zutreffend):
Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärung der
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft".
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/10/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/01/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/10/2023
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Vertragliche Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe:
Erklärung über Vorliegen einer GS-Zertifizierung (Geprüfte
Sicherheit) oder eines vergleichbaren Sicherheitsnachweises (Güte- und
Prüfsiegel) und Einhaltung der Produktanforderungen. Der entsprechende
Nachweis wurde den Angebotsunterlagen beigefügt,
Beachtung der ILO 182.
Bemusterungserklärungen
weitere Erklärung gem. Vergabeunterlagen
2) Hinweis zur E-Vergabe/Angebotsabgabe:
Die gesamten Vergabeunterlagen wurden per Link in der EU-Bekanntmachung
unbeschränkt zur Verfügung gestellt. Im Interesse von Bietern und
Interessenten empfehlen wir jedoch ausdrücklich sich zudem frühzeitig
auf der Vergabeplattform unter [11]www.auftragsboerse.de kostenfrei zu
registrieren.
Ansonsten geht Bietern und Interessenten womöglich sämtlicher
Informationsfluss verloren, der sich evtl. ausder Beantwortung von
Bieterfragen ergeben kann. Ohne Registrierung ist es der Vergabestelle
nicht möglich, interessierte, aber nicht registrierte Bieter zu
identifizieren und den Informationsfluss sicherzustellen.
Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die
E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich
elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir
stellen zudem klar, dass E-Mail und Fax aus Gründen des Datenschutzes
und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige
elektronische Angebotsabgabe darstellen. Die Papierform sowie die
Abgabe mittels E-Mail und Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen.
Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die
Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für
die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support (Kontaktdaten werden
systemseitig angezeigt bzw. sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt)
zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können nach Registrierung komplett
elektronisch im System ausgefüllt werden und müssen nicht nochmals
ausgedruckt,handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine
digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht
gefordert, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen
vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als
rechtsverbindlich.
Mögliche Bieterfragen bzgl. den Anforderungen im Leistungsverzeichnis,
Vertrag oder zum Vergabeverfahren allgemein sind unverzüglich über das
E-Vergabesystem an die Vergabestelle zu richten und werden
ausschließlich über das System beantwortet. Bieterfragen zum
Ausschreibungsinhalt oder zum Vergabeverfahren sind abschließend bis
zum 09.10.2023 ausschließlich über die E-Vergabeplattform an die
Vergabestelle zu richten. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus
verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen.
Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten
werden nicht anerkannt. Auskunftsersuchen, die bis zu diesem Termin
nicht vorliegen, werden nicht beantwortet. Die vom Auftraggeber
erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu
berücksichtigen.
Die Vergabeunterlagen beinhalten ausfüllbare PDF-Dokumente zur
Verfügung. Das Leistungsverzeichnis muss innerhalb des E-Vergabesystem
ausgefüllt werden. Ergänzende und angeforderte Unterlagen können
bieterseitig im E-Vergabesystem als Anlage hochgeladen und dem Angebot
somit beigefügt werden. Der Bieter muss sein digitales Angebot
rechtzeitig sowie unter Berücksichtigung seiner zur Verfügung stehenden
Internet-Bandbreiten bzw. Datenupload-Geschwindigkeiten über das
E-Vergabesystem einreichen. Das Ende der Angebotsfrist ist dabei
zwingend zu beachten;
3) Die einzureichenden Unterlagen sind der in den Vergabeunterlagen
enthaltenen "Checkliste" zu entnehmen.
4) Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen und
ähnliches des Bieters werden nicht akzeptiert.
5) Hinweis zur Elektronischen Rechnungsstellung:
Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0)
verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang
Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter
[12]https://service-bw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an
[13]rechnung@service-bw.bwl.de. Ihr Rechnungsdokument
muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931
entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im Feld
Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08226-A8148-09 aufweisen.
Es gelten die über [14]https://service-bw.de/erechnung einsehbaren
Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg
in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung
gültigen Fassung.
Rechnungen im PDF-Format sowie ZUGFeRD-Rechnungen können Sie an die
E-Mail-Adresse [15]rechnung@rhein-neckar-kreis.de senden.
Bitte senden Sie uns je E-Mail immer nur eine PDF-Datei mit einer
Rechnung (ggf. inkl. Anlagen). Wenn Sie uns mehrere Rechnungen schicken
möchten, bitten wir Sie, diese jeweils in einer eigenen E-Mail zu
übersenden.
Des Weiteren steht Ihnen die Möglichkeit der postalischen Übersendung
von Rechnungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass hier externe und
interne Postlaufzeiten zu berücksichtigen sind, bis die Rechnung beim
Empfänger ankommt.
Bitte verwenden Sie grundsätzlich folgende Rechnungsadresse:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
RNK_XXXXXX
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg
Die jeweiligen Schulkennungen für die E-Rechnung können Sie der Anlage
2 entnehmen.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach erfolgreicher
Gesamtlieferung. Sammelrechnungen sind unzulässig.
Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
Die Ferienregelung in Baden-Württemberg ist zwingend zu beachten, da in
den Ferien keine Bearbeitung erfolgen kann. Das gegengezeichnete
Abnahmeprotokoll dient als rechnungsbegründende Unterlage. Die
Übersendung eines Lieferscheins ist nicht ausreichend.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [16]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [17]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag
ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2023
References
6. mailto:vergabestelle@rhein-neckar-kreis.de?subject=TED
7. http://www.rhein-neckar-kreis.de/
8. http://www.rhein-neckar-kreis.de/
9. https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-188d3acd2bc-5bb98c1d39
b99971
10. http://www.auftragsboerse.de/
11. http://www.auftragsboerse.de/
12. https://service-bw.de/erechnung
13. mailto:rechnung@service-bw.bwl.de?subject=TED
14. https://service-bw.de/erechnung
15. mailto:rechnung@rhein-neckar-kreis.de?subject=TED
16. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
17. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
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