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Ausschreibung: Schulmöbel - DE-Heidelberg
Schulmöbel
Modulmöbel
Regalanlagen
Diverse Möbel
Computertische
Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke
Möbel
Dokument Nr...: 566866-2023 (ID: 2023092009115467966)
Veröffentlicht: 20.09.2023
*
  DE-Heidelberg: Schulmöbel
   2023/S 181/2023 566866
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
   -Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle-
   Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 38 - 40
   Ort: Heidelberg
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   Postleitzahl: 69115
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@rhein-neckar-kreis.de
   Fax: +49 622152291752
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.rhein-neckar-kreis.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]www.rhein-neckar-kreis.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?funct
   ion=_Details&TenderOID=54321-Tender-188d3acd2bc-5bb98c1d39b99971
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]www.auftragsboerse.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Montage von Schulmöbel
   Referenznummer der Bekanntmachung: 087.31:Schulmöbel-RV_RNK
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   39160000 Schulmöbel
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Montage von Schulmöbel
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 2 900 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Klassenzimmer- und Lehrerzimmermöbel (Stühle, Tische und Stauraum)
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   39160000 Schulmöbel
   39151300 Modulmöbel
   39151100 Regalanlagen
   39151000 Diverse Möbel
   39134100 Computertische
   39120000 Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Diverse Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises. Die
   genauen Standorte können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Montage von Schulmöbel:
   Klassen- und Lehrerzimmermöbel (u. a. Stühle, Tische und Stauraum).
   Details hierzu sowie unverbindlich geschätzte Spannen der Abnahmemengen
   während der Vertragslaufzeit sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/01/2028
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Diverse Schülerstühle, Schülertische, Lehrertische, Rollcontainer,
   Schränke, etc..
   Details sowie anvisierte Mengenangaben siehe Leistungsverzeichnis. Die
   angebotenen Möbel müssen nach Aufforderung zur Bemusterung vorgeführt
   werden. Die geschätzte Auftragswertspanne beträgt bei Los 1 ca. 900.000
   EUR (Minimum) bis ca. 2.000.000 EUR (Maximum) netto. Ein Anspruch auf
   Ausschöpfung seitens des Auftragnehmers besteht nicht.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ganztagsmöbel für schulische Zwecke
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   39160000 Schulmöbel
   39100000 Möbel
   39151000 Diverse Möbel
   39151300 Modulmöbel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Diverse Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises. Die
   genauen Standorte können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Montage von Schulmöbel:
   Ganztagsmöbel für schulische Zwecke (u. a. Loungemöbel/Tisch- und
   Sitzgelegenheiten).
   Details hierzu sowie unverbindlich geschätzte Spannen der Abnahmemengen
   während der Vertragslaufzeit sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/01/2028
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Diverse Elemente wie Hocker, Sitzbank, Sessel, Sofa, Rundelemente 60° &
   90°
   sowie lose Armlehne zur flexiblen Befestigung, etc..
   Details sowie anvisierte Mengenangaben siehe Leistungsverzeichnis. Die
   angebotenen Möbel müssen nach Aufforderung zur Bemusterung vorgeführt
   werden.
   Die geschätzte Auftragswertspanne beträgt bei Los 2 ca. 250.000 EUR
   (Minimum) bis ca. 900.000 EUR (Maximum) netto. Ein Anspruch auf
   Ausschöpfung seitens des Auftragnehmers besteht nicht.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit
   entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als
   Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten.
   Der Bieter hat darin zu erklären, dass:
    keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist,
   rechtskräftig verurteilt und gegenunser Unternehmen keine Geldbuße nach
   § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
   worden ist, wegen einer Straftat nach:
    § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen),
    § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),
    § 129 b StGB (Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen
   im Ausland),
    § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen Teilnahme an einer
   solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel
   in Kenntnis dessen, dass diese Mittel ganz oder teilweise dazu
   verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs.
   2 Nr. 2 StGB zu begehen,
    § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte),
    § 263 StGB (Betrug),
    § 264 StGB (Subventionsbetrug),
    § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
   Verkehr),
    § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
    § 333 StGB (Vorteilsgewährung),
    § 334 StGB (Bestechung),
    §§ 232, 232a I-V, §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
   Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
   Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung);
    Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
   Bestechung
   (Hinweise: Einer Verurteilung oder Geldbuße im Sinne dieses Absatzes
   steht eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
   vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer
   rechtskräftig verurteilten Person ist dem Unternehmen zuzurechnen, wenn
   diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
   gehandelt hat),
    keine Verstöße gegen:
    §§ 5 und 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG),
    § 21 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG),
    § 8 Abs. 1 Nr. 2 und §§ 9 bis 11 des Gesetzes zur Bekämpfung der
   Schwarzarbeit (SchwarzArbG),
    §§ 15, 15a und 16 Abs. 1 Nr. 1-2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
   (AÜG),
    § 404 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) III,
    § 266 a Abs. 1 - 4 StGB begangen haben, die mit Freiheitsstrafen von
   mehr als 3 Monaten oderGeldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder
   einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR geahndet wurden.
   Weiterhin erklärt der Bieter, dass:
    die Vorgaben und Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohn-MiLoG) eingehalten werden,
    bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
   umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtlicher Verpflichtungen verstoßen
   wird,
    keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen wurden, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken,
    die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
   soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
    dass eine ordnungsgemäße Eintragung in die entsprechenden
   Berufsregister erfolgt ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit
   entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als
   Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten.
   Der Bieter hat darin zu erklären, dass:
    sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
    über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares
   gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde.
   Der Bieter hat darin weiterhin anzugeben:
    Umsatz:
   Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
   gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
    Betriebshaftpflichtversicherung
   Eigenerklärung, dass eine eine Haftpflichtversicherung
   (Betriebshaftpflichtversicherung), die alle Risiken, die sich aus der
   Vertragserfüllung ergeben, vorliegt oder bis zum Vertragsbeginn
   abgeschlossen und während der Leistungserbringung aufrecht erhalten
   wird. Zudem sind die Deckungsgrenzen für Personenschäden, Sachschäden
   und Vermögensschäden anzugeben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter mit
   Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der
   VgV gelten.
   Der Bieter hat darin anzugeben:
    Kommunikation:
   Hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
    Referenzen:
   3 vergleichbare Referenzen mit vollständigen Kontaktangaben sowie
   weiteren in den hierfür vorgesehenen Vordrucken geforderten Angaben.
    Nachweis zum Qualitätsmanagement (firmenexterne Zertifizierung),,
    Angaben über die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Unternehmen,
    Nachunternehmer:
   Angabe ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmer einzusetzen.
    Bietergemeinschaft:
   Angabe, ob das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Kommunikation:
   Verwendung deutscher Sprache.
    Referenzen:
   3 vergleichbare Referenzen in den letzten 48 Monaten*).
   Vergleichbarkeit bedeutet:
   Durchgeführte Aufträge bei denen der ausgeschriebene, losspezifische
   Leistungsumfang zuverlässig und erfolgreich erbracht wurde. Die
   Referenzen müssen aus dem Schulbereich (pädagogische Bildungs-,
   Schulungs-, bzw. Betreuungseinrichtungen) sein. Es sollen vorwiegend
   öffentliche Auftraggeber genannt werden und die Referenzen sollen sich
   auf Rahmenvereinbarungen beziehen.
   *) der in § 46 III Nr. 1 VgV vorgesehen Zeitraum wurde auf 48 Monate
   erweitert, da auch die Laufzeit eines Rahmenvertrages gem. § 21 VI VgV
   grundsätzlich 48 Monate beträgt. Der Rhein-Neckar-Kreis geht davon aus,
   dass Rahmenvereinbarungen im Schulmöbelbereich noch nicht zum
   überwiegenden Standard gehören. Insofern soll durch die Erweiterung des
   Zeitraumes auf die letzten 48 Monate ein breiterer Wettbewerb
   ermöglicht werden aus dem Referenzen über derartige Laufzeit-Aufträge
   vorzuweisen sind.
   Es gelten ausschließlich die Angaben auf den (Referenz-)Formblättern.
   Ein Verweis auf eine eigene Referenzliste ist unzulässig!
   Unvollständige bzw. wenig transparente, aber auch zu allgemeine
   Angaben, Verweise auf Firmenprospekte o. ä. werden nicht berücksichtigt
   und können zum Ausschluss führen.
   Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur
   Einschätzung und Überprüfung der Bietereignung. Der Rhein-Neckar-Kreis
   behält sich zur Beurteilung der Referenzen ausdrücklich auch Nachfragen
   bei den angegebenen Stellen vor. Der Rhein-Neckar-Kreis kann zudem
   eigene Erfahrungen heranziehen. Die vom Bieter zur Verfügung gestellten
   Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung des Angebots genutzt sowie
   unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen verarbeitet. Eine
   Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
    Nachweise zum Qualitätsmanagement (firmenexterne Zertifizierung):
   Kopie eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten,
   gültigen Zertifikats über ein ständigüberwachtes System der
   Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001
   odergleichwertig) im Unternehmen. Gleichwertige Zertifikate werden
   anerkannt. Gleichwertig sind Zertifikate, diedurch externe und
   unabhängige Qualitätsstellen ausgestellt werden und bestätigen, dass
   das Unternehmenbestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt.
   Der Bieter muss seinerseits den Gleichwertigkeitsnachweis erbringen und
   hat dies ggfs. schriftlich darzulegen. Die Vergabestelle muss dadurch
   in die Lage versetzt werden, eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen
   zukönnen.
   In Bietergemeinschaften oder beim Nachunternehmereinsatz muss derjenige
   Inhaber des Zertifikats sein, der die wesentliche Steuerungsleistung in
   diesen Formen der Zusammenarbeit erbringt und verantwortet.
   Hinweis für Lieferanten:
   Bieter, die keine Hersteller (produzierendes Gewerbe) sind und die o.
   g. Zertifizierung nur für den eigenen Vertrieb vorweisen, können im
   Vergabeverfahren nur dann berücksichtigt werden, sofern Sie für das
   angebotene Lieferprogramm die Zertifizierung des Herstellers mit
   vorweisen können.
    Nachunternehmer (falls zutreffend):
   Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärung bei Weitergabe von
   Leistungen an Nachunternehmer".
    Bietergemeinschaft (falls zutreffend):
   Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärung der
   Bieter-/Arbeitsgemeinschaft".
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/10/2023
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/01/2024
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/10/2023
   Ortszeit: 11:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Vertragliche Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe:
    Erklärung über Vorliegen einer GS-Zertifizierung (Geprüfte
   Sicherheit) oder eines vergleichbaren Sicherheitsnachweises (Güte- und
   Prüfsiegel) und Einhaltung der Produktanforderungen. Der entsprechende
   Nachweis wurde den Angebotsunterlagen beigefügt,
    Beachtung der ILO 182.
    Bemusterungserklärungen
    weitere Erklärung gem. Vergabeunterlagen
   2) Hinweis zur E-Vergabe/Angebotsabgabe:
   Die gesamten Vergabeunterlagen wurden per Link in der EU-Bekanntmachung
   unbeschränkt zur Verfügung gestellt. Im Interesse von Bietern und
   Interessenten empfehlen wir jedoch ausdrücklich sich zudem frühzeitig
   auf der Vergabeplattform unter [11]www.auftragsboerse.de kostenfrei zu
   registrieren.
   Ansonsten geht Bietern und Interessenten womöglich sämtlicher
   Informationsfluss verloren, der sich evtl. ausder Beantwortung von
   Bieterfragen ergeben kann. Ohne Registrierung ist es der Vergabestelle
   nicht möglich, interessierte, aber nicht registrierte Bieter zu
   identifizieren und den Informationsfluss sicherzustellen.
   Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die
   E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich
   elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir
   stellen zudem klar, dass E-Mail und Fax aus Gründen des Datenschutzes
   und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige
   elektronische Angebotsabgabe darstellen. Die Papierform sowie die
   Abgabe mittels E-Mail und Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen.
   Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die
   Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für
   die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support (Kontaktdaten werden
   systemseitig angezeigt bzw. sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt)
   zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können nach Registrierung komplett
   elektronisch im System ausgefüllt werden und müssen nicht nochmals
   ausgedruckt,handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine
   digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht
   gefordert, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen
   vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als
   rechtsverbindlich.
   Mögliche Bieterfragen bzgl. den Anforderungen im Leistungsverzeichnis,
   Vertrag oder zum Vergabeverfahren allgemein sind unverzüglich über das
   E-Vergabesystem an die Vergabestelle zu richten und werden
   ausschließlich über das System beantwortet. Bieterfragen zum
   Ausschreibungsinhalt oder zum Vergabeverfahren sind abschließend bis
   zum 09.10.2023 ausschließlich über die E-Vergabeplattform an die
   Vergabestelle zu richten. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus
   verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen.
   Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten
   werden nicht anerkannt. Auskunftsersuchen, die bis zu diesem Termin
   nicht vorliegen, werden nicht beantwortet. Die vom Auftraggeber
   erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu
   berücksichtigen.
   Die Vergabeunterlagen beinhalten ausfüllbare PDF-Dokumente zur
   Verfügung. Das Leistungsverzeichnis muss innerhalb des E-Vergabesystem
   ausgefüllt werden. Ergänzende und angeforderte Unterlagen können
   bieterseitig im E-Vergabesystem als Anlage hochgeladen und dem Angebot
   somit beigefügt werden. Der Bieter muss sein digitales Angebot
   rechtzeitig sowie unter Berücksichtigung seiner zur Verfügung stehenden
   Internet-Bandbreiten bzw. Datenupload-Geschwindigkeiten über das
   E-Vergabesystem einreichen. Das Ende der Angebotsfrist ist dabei
   zwingend zu beachten;
   3) Die einzureichenden Unterlagen sind der in den Vergabeunterlagen
   enthaltenen "Checkliste" zu entnehmen.
   4) Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen und
   ähnliches des Bieters werden nicht akzeptiert.
   5) Hinweis zur Elektronischen Rechnungsstellung:
   Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0)
   verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang
   Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter
   [12]https://service-bw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an
   [13]rechnung@service-bw.bwl.de. Ihr Rechnungsdokument
   muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931
   entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im Feld
   Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08226-A8148-09 aufweisen.
   Es gelten die über [14]https://service-bw.de/erechnung einsehbaren
   Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg
   in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung
   gültigen Fassung.
   Rechnungen im PDF-Format sowie ZUGFeRD-Rechnungen können Sie an die
   E-Mail-Adresse [15]rechnung@rhein-neckar-kreis.de senden.
   Bitte senden Sie uns je E-Mail immer nur eine PDF-Datei mit einer
   Rechnung (ggf. inkl. Anlagen). Wenn Sie uns mehrere Rechnungen schicken
   möchten, bitten wir Sie, diese jeweils in einer eigenen E-Mail zu
   übersenden.
   Des Weiteren steht Ihnen die Möglichkeit der postalischen Übersendung
   von Rechnungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass hier externe und
   interne Postlaufzeiten zu berücksichtigen sind, bis die Rechnung beim
   Empfänger ankommt.
   Bitte verwenden Sie grundsätzlich folgende Rechnungsadresse:
   Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
   RNK_XXXXXX
   Kurfürsten-Anlage 38-40
   69115 Heidelberg
   Die jeweiligen Schulkennungen für die E-Rechnung können Sie der Anlage
   2 entnehmen.
   Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach erfolgreicher
   Gesamtlieferung. Sammelrechnungen sind unzulässig.
   Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
   Die Ferienregelung in Baden-Württemberg ist zwingend zu beachten, da in
   den Ferien keine Bearbeitung erfolgen kann. Das gegengezeichnete
   Abnahmeprotokoll dient als rechnungsbegründende Unterlage. Die
   Übersendung eines Lieferscheins ist nicht ausreichend.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [16]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [17]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag
   ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/09/2023
References
   6. mailto:vergabestelle@rhein-neckar-kreis.de?subject=TED
   7. http://www.rhein-neckar-kreis.de/
   8. http://www.rhein-neckar-kreis.de/
   9. https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-188d3acd2bc-5bb98c1d39
b99971
  10. http://www.auftragsboerse.de/
  11. http://www.auftragsboerse.de/
  12. https://service-bw.de/erechnung
  13. mailto:rechnung@service-bw.bwl.de?subject=TED
  14. https://service-bw.de/erechnung
  15. mailto:rechnung@rhein-neckar-kreis.de?subject=TED
  16. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  17. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
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