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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden - DE-Berlin
Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Reparatur und Wartung von Kühlgruppen
Dokument Nr...: 566876-2023 (ID: 2023092009115967975)
Veröffentlicht: 20.09.2023
*
DE-Berlin: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
2023/S 181/2023 566876
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstr. 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verdingungsstelle
E-Mail: [6]Verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.Bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wartungs- Inspektions- und anderer Dienstleistungen an
Klimasplitgeräten auf diversen Dienstliegenschaften im Großraum
Freiburg und Konstanz (Vergabenummer VOEK 295a-22)
Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 295a-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen
Einrichtungen in Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs-, Inspektions- und andere
Dienstleistungen an Klimasplitgeräten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Großraum Freiburg
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50730000 Reparatur und Wartung von Kühlgruppen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
NUTS-Code: DE139 Lörrach
NUTS-Code: DE13A Waldshut
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Hauptort der Ausführung:
Die Ausführungsorte bei Los 1 sind Dienstliegenschaften an folgenden
Standorten:
79106 Freiburg
79111 Freiburg
79115 Freiburg
79104 Freiburg
79108 Freiburg
79576 Weil am Rhein
79725 Laufenburg
79539 Lörrach
79540 Lörrach
79588 Efringen-Kirchen
77767 Appenweier
79650 Schopfheim
79761 Waldshut-Tiengen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs-, Inspektions- und andere
Dienstleistungen an Klimasplitgeräten.
Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
-Wartung und Inspektion
-Bereitschaftsdienst / Notdienst
---
Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
-Umstellung auf ein anderes (u. U. recyceltes) Kältemittel
-Zusätzliche Dichtheitsprüfung bei Auffälligkeiten
-Störungsbeseitigungen
-Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der
betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart
-Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht
zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden,
vereinbart
-Erstellung von Anlagenbücher
---
Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
Anzahl der Klimasplittgeräte bei Los 1: 82 Stück
Anzahl der Klimasplittgeräte bei Los 2: 19 Stück
---
Dem AN werden die im Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung
(Anlage B-02) und in der Arbeitskarte (Anlage B-03) bzgl. der Wartung
beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung
erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß
allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen,
Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
---
Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten
Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier-
und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B.
Leitern) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht
anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.
---
Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
durchzuführen.
---
Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen
Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des
Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis
erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die
Wartung nicht erhöhen.
---
Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in
angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu
schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein
Rechtsanspruch.
---
Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine
verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder
die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat
die Arbeiten unverzüglich innerhalb und auch außerhalb der
betriebsüblichen Arbeitszeit (z. B. nachts und an Sonn und Feiertagen)
auszuführen.
---
Die Störungsbeseitigung hat der AN durch die Einrichtung einer
Bereitschaftszentrale mit Bereitschaftsdienst zu gewährleisten. Für die
Entgegennahme von Störmeldungen ist eine einheitliche externe
Servicetelefonnummer mit entsprechender Kapazität durch den AN
einzurichten. Der AN teilt der AG 3 Wochen vor Leistungsbeginn
(01.01.2024) die Servicenummer mit. Nach Meldung einer Störung hat sich
der AN innerhalb von 12 Stunden Reaktionszeit einen Überblick zum
Anlagenzustand vor Ort zu verschaffen und die Behebung der Störung
einzuleiten. Hinsichtlich der Reaktionszeiten sind für den AN zudem
grundsätzlich alle gesetzlichen Anforderungen bindend und gelten als
vereinbart. Die Zeit zur Störungsbeseitigung schließt an die
Reaktionszeit an und bezeichnet den Zeitraum, der für die Beseitigung
der Störung durch den AN erforderlich ist. Der AN verpflichtet sich,
die Zeit zur Beseitigung der Störung durch geeignete Maßnahmen so kurz
wie nur möglich zu halten. Sollten dabei aus anlagenspezifischen
Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses
Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der AG
genannte Stelle zu übermitteln.Kostenauslösende Maßnahmen zu Lasten der
AG, z. B. bei Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit oder
Materialpreisgrenzen, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
oder bei vorliegender Dringlichkeit nach mündlicher (telefonischer)
Zustimmung der AG durchzuführen. Die mündliche Vereinbarung ist von der
AG sofort in Textform zu bestätigen. Nur in Notfällen kann der AN auch
kostenauslösende Maßnahmen ausführen, soweit dies nach seinem
pflichtgemäßen Ermessen unerlässlich ist. Es gelten hierfür die
Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag. Er hat der AG über solche
Maßnahmen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Kostenpositionen
und mit ausführlicher Begründung der Notwendigkeit zu berichten. Für
jede Störungsbeseitigung ist ein Protokoll zu erstellen und von dem für
die Störungsbeseitigung Verantwortlichen zu unterzeichnen. Die
Protokolle sind den Leistungsnachweisen beizufügen.
---
Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem
Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG 2-mal um 1
Jahr verlängert werden, also maximal bis 31.12.2029. Die
Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der
Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das
Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung
besteht nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Großraum Konstanz
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen
Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE138 Konstanz
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
NUTS-Code: DE135 Rottweil
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Hauptort der Ausführung:
Die Ausführungsorte bei Los 2 sind Dienstliegenschaften an folgenden
Standorten:
78464 Konstanz
78462 Konstanz
78239 Rielasingen-Worblingen
78244 Gottmadingen
78194 Immendingen
78652 Deißlingen
78224 Singen
78176 Blumberg
79771 Klettgau
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs-, Inspektions- und andere
Dienstleistungen an Klimasplittgeräten.
Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
-Wartung und Inspektion
-Bereitschaftsdienst / Notdienst
---
Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
-Umstellung auf ein anderes (u. U. recyceltes) Kältemittel
-Zusätzliche Dichtheitsprüfung bei Auffälligkeiten
-Störungsbeseitigungen
-Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der
betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart
-Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht
zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden,
vereinbart
-Erstellung von Anlagenbücher
---
Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
Anzahl der Klimasplittgeräte bei Los 1: 82 Stück
Anzahl der Klimasplittgeräte bei Los 2: 19 Stück
---
Dem AN werden die im Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung
(Anlage B-02) und in der Arbeitskarte (Anlage B-03) bzgl. der Wartung
beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung
erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß
allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen,
Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
---
Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten
Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier-
und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B.
Leitern) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht
anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.
---
Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
durchzuführen.
---
Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen
Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des
Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis
erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die
Wartung nicht erhöhen.
---
Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in
angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu
schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein
Rechtsanspruch.
---
Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine
verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder
die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat
die Arbeiten unverzüglich innerhalb und auch außerhalb der
betriebsüblichen Arbeitszeit (z. B. nachts und an Sonn und Feiertagen)
auszuführen.
---
Die Störungsbeseitigung hat der AN durch die Einrichtung einer
Bereitschaftszentrale mit Bereitschaftsdienst zu gewährleisten. Für die
Entgegennahme von Störmeldungen ist eine einheitliche externe
Servicetelefonnummer mit entsprechender Kapazität durch den AN
einzurichten. Der AN teilt der AG 3 Wochen vor Leistungsbeginn
(01.01.2024) die Servicenummer mit. Nach Meldung einer Störung hat sich
der AN innerhalb von 12 Stunden Reaktionszeit einen Überblick zum
Anlagenzustand vor Ort zu verschaffen und die Behebung der Störung
einzuleiten. Hinsichtlich der Reaktionszeiten sind für den AN zudem
grundsätzlich alle gesetzlichen Anforderungen bindend und gelten als
vereinbart. Die Zeit zur Störungsbeseitigung schließt an die
Reaktionszeit an und bezeichnet den Zeitraum, der für die Beseitigung
der Störung durch den AN erforderlich ist. Der AN verpflichtet sich,
die Zeit zur Beseitigung der Störung durch geeignete Maßnahmen so kurz
wie nur möglich zu halten. Sollten dabei aus anlagenspezifischen
Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses
Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der AG
genannte Stelle zu übermitteln. Kostenauslösende Maßnahmen zu Lasten
der AG, z. B. bei Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit oder
Materialpreisgrenzen, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
oder bei vorliegender Dringlichkeit nach mündlicher (telefonischer)
Zustimmung der AG durchzuführen. Die mündliche Vereinbarung ist von der
AG sofort in Textform zu bestätigen. Nur in Notfällen kann der AN auch
kostenauslösende Maßnahmen ausführen, soweit dies nach seinem
pflichtgemäßen Ermessen unerlässlich ist. Es gelten hierfür die
Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag. Er hat der AG über solche
Maßnahmen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Kostenpositionen
und mit ausführlicher Begründung der Notwendigkeit zu berichten. Für
jede Störungsbeseitigung ist ein Protokoll zu erstellen und von dem für
die Störungsbeseitigung Verantwortlichen zu unterzeichnen. Die
Protokolle sind den Leistungsnachweisen beizufügen.
---
Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem
Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG 2-mal um 1
Jahr verlängert werden, also maximal bis 31.12.2029. Die
Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der
Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das
Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung
besteht nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
[10]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085&criteri
aId=32904
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
[11]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085&criteri
aId=32903
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
[12]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085&criteri
aId=32905
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß
Leistungsverzeichnis (nachfolgend Wartungsplan genannt) für das
laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt
der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw.
bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen
Wartungsplan. Die Wartungstermine sind unter Berücksichtigung der
innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG
(wird nach Zuschlag bekannt gegeben) abzustimmen.
---
Der AN hat den geplanten Termin für die Durchführung der Leistung mit
dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) mindestens
12 Werktage vorher nochmalig abzustimmen, und sich den Termin für die
tatsächliche Ausführung schriftlich bestätigen zu lassen.
---
1. Haus- bzw. Sicherheitsregeln
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw.
Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft
einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt,
den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im
Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals
ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die
Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des
AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden. Für die
Besucher der Liegenschaften der Bundespolizei besteht Ausweis- und
Anzeigepflicht. Die Erklärung von Dritten (Besuchern und Fremdpersonal)
vor Gewährung des Zutritts zu den Diensträumen der Bundespolizei
(Anlage C-08) ist beim Betreten der Liegenschaft vollständig ausgefüllt
zu übergeben. Für die WE 136511 des Los 1 (Zollfahndungsamt Freiburg)
ist zudem eine Begleitung/ Beaufsichtigung des dienstleistenden
Personals des AN erforderlich.
---
2. Verschwiegenheit
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den
Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung
(Anlage C-06) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen
Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu
verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer
sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen
Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet,
die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der
Länder zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/11/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/11/2023
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit dem Angebot sind einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Anlage B-01), Firma und Name des Erklärenden in
lesbarer Form (Textform) möglich ist auch die fortgeschrittene oder
qualifizierte elektronische Signatur
2. Vordruck Leistungsverzeichnis (Anlage B-02) des jeweiligen Loses,
ausgefüllt
3. Vordruck Bieterauskunft und Eignungskriterien (Anlage B-03),
ausgefüllt
4. Formblatt Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) oder
die Preisgleitklausel (Anlage C-04) des jeweiligen Loses, ausgefüllt
5. Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), ausgefüllt (sofern
zutreffend)
6. Bei Einzelunternehmen ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein
Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters einzureichen
7. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung
---
Erst auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin sind einzureichen:
1. Vordruck Erklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 1),
und Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06,
Seite 2)
2. Vordruck Erklärung zur Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 3), und
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 4)
3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) und Nachweise für
alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern
und bei Eignungsleihe
4. Nachweis: Fachkraft für das Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen
und Kühleinrichtungen gemäß DGUV Regel 100-500, Kap. 2.35
---
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare
Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen -
z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach
seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu
Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf
diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes
entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom
Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 Bieterauskunft
Eignungskriterien Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den
Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe
Plattform einzureichen.
---
Es wird keine Ortsbesichtigung angeboten.
---
Für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen nach GAEB (Datenart
83 Angebotsanforderung,Datenart 84 Angebotsabgabe), gilt folgendes:
Leistungsverzeichnisse [DA 83 (Angebotsanforderung)] sind den
Vergabeunterlagen beigefügt. Bei Angebotsabgabe ist neben der Textform
des Leistungsverzeichnisses (in .pdf) nach Möglichkeit auch eine Datei
nach DA 84 (Angebotsabgabe) beizufügen. Auch bei erfolgtem
Datenaustausch nach GAEB bleibt die Textform immer Vertragsgrundlage.
Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind
unbedingt vom Bieter auszufüllen (auch geforderte Hersteller-/
Typangaben), sofern nicht von der AG vorgegeben.
---
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder
Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente,
sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen
Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes.
Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht
ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt
werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt,
kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in
deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte
Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch
Präqualifikation erbracht werden.
---
Im Leistungsverzeichnis müssen alle Preise und sonstigen geforderten
Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende
Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum
Ausschluss des Angebots.
---
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und
Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind
zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht
der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der
Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter im
Vordruck Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) oder
optional im Formular Preisgleitklausel (Anlage C-04) des jeweiligen
Loses einzutragen.
---
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.
B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter
gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin
unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
---
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (Gewichtung
100% Preis).
---
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
(Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die
Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin
[13]www.bundesimmobilien.de/datenschutz vor Angebotsabgabe durch den
Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der
Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
---
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in
die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von
Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen
richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine
angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen
unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch
auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
----
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV
erfüllen, werden nicht gewertet.
----
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV
und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten
eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei Abgabe eines Festpreises ist vom Bieter das Formular Grundlagen
der Angebotskalkulation (Anlage B-04) oder optional das Formular
Preisgleitklausel (Anlage C-04) des jeweiligen Loses auszufüllen, dass
für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem
Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung
einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die
Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter
die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht
ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
----
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform
([14]www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte
werden nicht erteilt. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis
spätestens 25.10.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen
rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die
Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer
Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform
registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine
Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes
führen.
---
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an
e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: [15]ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 14:00 Uhr.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: [16]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160
Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum
Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag
auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [17]http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2023
References
6. mailto:Verdingung@bundesimmobilien.de?subject=TED
7. http://www.Bundesimmobilien.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085
10. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085&criteriaId=32904
11. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085&criteriaId=32903
12. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085&criteriaId=32905
13. http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz
14. http://www.evergabe-online.de/
15. mailto:ticket@bescha.bund.de?subject=TED
16. http://www.bundeskartellamt.de/
17. http://www.bundesimmobilien.de/
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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