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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden - DE-Berlin
Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Reparatur und Wartung von Kühlgruppen
Dokument Nr...: 566876-2023 (ID: 2023092009115967975)
Veröffentlicht: 20.09.2023
*
  DE-Berlin: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
   2023/S 181/2023 566876
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
   Postanschrift: Fasanenstr. 87
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10623
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Verdingungsstelle
   E-Mail: [6]Verdingung@bundesimmobilien.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.Bundesimmobilien.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Wartungs- Inspektions- und anderer Dienstleistungen an
   Klimasplitgeräten auf diversen Dienstliegenschaften im Großraum
   Freiburg und Konstanz (Vergabenummer VOEK 295a-22)
   Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 295a-22
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen
   Einrichtungen in Gebäuden
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs-, Inspektions- und andere
   Dienstleistungen an Klimasplitgeräten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Großraum Freiburg
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50730000 Reparatur und Wartung von Kühlgruppen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE139 Lörrach
   NUTS-Code: DE13A Waldshut
   NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
   Hauptort der Ausführung:
   Die Ausführungsorte bei Los 1 sind Dienstliegenschaften an folgenden
   Standorten:
   79106 Freiburg
   79111 Freiburg
   79115 Freiburg
   79104 Freiburg
   79108 Freiburg
   79576 Weil am Rhein
   79725 Laufenburg
   79539 Lörrach
   79540 Lörrach
   79588 Efringen-Kirchen
   77767 Appenweier
   79650 Schopfheim
   79761 Waldshut-Tiengen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs-, Inspektions- und andere
   Dienstleistungen an Klimasplitgeräten.
   Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
   -Wartung und Inspektion
   -Bereitschaftsdienst / Notdienst
   ---
   Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
   -Umstellung auf ein anderes (u. U. recyceltes) Kältemittel
   -Zusätzliche Dichtheitsprüfung bei Auffälligkeiten
   -Störungsbeseitigungen
   -Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der
   betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart
   -Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht
   zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden,
   vereinbart
   -Erstellung von Anlagenbücher
   ---
   Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
   Anzahl der Klimasplittgeräte bei Los 1: 82 Stück
   Anzahl der Klimasplittgeräte bei Los 2: 19 Stück
   ---
   Dem AN werden die im Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung
   (Anlage B-02) und in der Arbeitskarte (Anlage B-03) bzgl. der Wartung
   beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung
   erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß
   allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen,
   Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
   ---
   Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten
   Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier-
   und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B.
   Leitern) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht
   anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.
   ---
   Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
   durchzuführen.
   ---
   Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen
   Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des
   Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis
   erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die
   Wartung nicht erhöhen.
   ---
   Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in
   angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu
   schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein
   Rechtsanspruch.
   ---
   Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine
   verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder
   die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat
   die Arbeiten unverzüglich innerhalb und auch außerhalb der
   betriebsüblichen Arbeitszeit (z. B. nachts und an Sonn und Feiertagen)
   auszuführen.
   ---
   Die Störungsbeseitigung hat der AN durch die Einrichtung einer
   Bereitschaftszentrale mit Bereitschaftsdienst zu gewährleisten. Für die
   Entgegennahme von Störmeldungen ist eine einheitliche externe
   Servicetelefonnummer mit entsprechender Kapazität durch den AN
   einzurichten. Der AN teilt der AG 3 Wochen vor Leistungsbeginn
   (01.01.2024) die Servicenummer mit. Nach Meldung einer Störung hat sich
   der AN innerhalb von 12 Stunden Reaktionszeit einen Überblick zum
   Anlagenzustand vor Ort zu verschaffen und die Behebung der Störung
   einzuleiten. Hinsichtlich der Reaktionszeiten sind für den AN zudem
   grundsätzlich alle gesetzlichen Anforderungen bindend und gelten als
   vereinbart. Die Zeit zur Störungsbeseitigung schließt an die
   Reaktionszeit an und bezeichnet den Zeitraum, der für die Beseitigung
   der Störung durch den AN erforderlich ist. Der AN verpflichtet sich,
   die Zeit zur Beseitigung der Störung durch geeignete Maßnahmen so kurz
   wie nur möglich zu halten. Sollten dabei aus anlagenspezifischen
   Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses
   Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der AG
   genannte Stelle zu übermitteln.Kostenauslösende Maßnahmen zu Lasten der
   AG, z. B. bei Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit oder
   Materialpreisgrenzen, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
   oder bei vorliegender Dringlichkeit nach mündlicher (telefonischer)
   Zustimmung der AG durchzuführen. Die mündliche Vereinbarung ist von der
   AG sofort in Textform zu bestätigen. Nur in Notfällen kann der AN auch
   kostenauslösende Maßnahmen ausführen, soweit dies nach seinem
   pflichtgemäßen Ermessen unerlässlich ist. Es gelten hierfür die
   Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag. Er hat der AG über solche
   Maßnahmen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Kostenpositionen
   und mit ausführlicher Begründung der Notwendigkeit zu berichten. Für
   jede Störungsbeseitigung ist ein Protokoll zu erstellen und von dem für
   die Störungsbeseitigung Verantwortlichen zu unterzeichnen. Die
   Protokolle sind den Leistungsnachweisen beizufügen.
   ---
   Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem
   Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG 2-mal um 1
   Jahr verlängert werden, also maximal bis 31.12.2029. Die
   Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der
   Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das
   Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung
   besteht nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Großraum Konstanz
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen
   Einrichtungen in Gebäuden
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE138 Konstanz
   NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
   NUTS-Code: DE135 Rottweil
   NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
   NUTS-Code: DE13A Waldshut
   Hauptort der Ausführung:
   Die Ausführungsorte bei Los 2 sind Dienstliegenschaften an folgenden
   Standorten:
   78464 Konstanz
   78462 Konstanz
   78239 Rielasingen-Worblingen
   78244 Gottmadingen
   78194 Immendingen
   78652 Deißlingen
   78224 Singen
   78176 Blumberg
   79771 Klettgau
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs-, Inspektions- und andere
   Dienstleistungen an Klimasplittgeräten.
   Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
   -Wartung und Inspektion
   -Bereitschaftsdienst / Notdienst
   ---
   Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
   -Umstellung auf ein anderes (u. U. recyceltes) Kältemittel
   -Zusätzliche Dichtheitsprüfung bei Auffälligkeiten
   -Störungsbeseitigungen
   -Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der
   betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart
   -Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht
   zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden,
   vereinbart
   -Erstellung von Anlagenbücher
   ---
   Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
   Anzahl der Klimasplittgeräte bei Los 1: 82 Stück
   Anzahl der Klimasplittgeräte bei Los 2: 19 Stück
   ---
   Dem AN werden die im Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung
   (Anlage B-02) und in der Arbeitskarte (Anlage B-03) bzgl. der Wartung
   beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung
   erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß
   allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen,
   Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
   ---
   Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten
   Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier-
   und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B.
   Leitern) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht
   anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.
   ---
   Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
   durchzuführen.
   ---
   Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen
   Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des
   Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis
   erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die
   Wartung nicht erhöhen.
   ---
   Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in
   angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu
   schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein
   Rechtsanspruch.
   ---
   Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine
   verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder
   die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat
   die Arbeiten unverzüglich innerhalb und auch außerhalb der
   betriebsüblichen Arbeitszeit (z. B. nachts und an Sonn und Feiertagen)
   auszuführen.
   ---
   Die Störungsbeseitigung hat der AN durch die Einrichtung einer
   Bereitschaftszentrale mit Bereitschaftsdienst zu gewährleisten. Für die
   Entgegennahme von Störmeldungen ist eine einheitliche externe
   Servicetelefonnummer mit entsprechender Kapazität durch den AN
   einzurichten. Der AN teilt der AG 3 Wochen vor Leistungsbeginn
   (01.01.2024) die Servicenummer mit. Nach Meldung einer Störung hat sich
   der AN innerhalb von 12 Stunden Reaktionszeit einen Überblick zum
   Anlagenzustand vor Ort zu verschaffen und die Behebung der Störung
   einzuleiten. Hinsichtlich der Reaktionszeiten sind für den AN zudem
   grundsätzlich alle gesetzlichen Anforderungen bindend und gelten als
   vereinbart. Die Zeit zur Störungsbeseitigung schließt an die
   Reaktionszeit an und bezeichnet den Zeitraum, der für die Beseitigung
   der Störung durch den AN erforderlich ist. Der AN verpflichtet sich,
   die Zeit zur Beseitigung der Störung durch geeignete Maßnahmen so kurz
   wie nur möglich zu halten. Sollten dabei aus anlagenspezifischen
   Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses
   Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der AG
   genannte Stelle zu übermitteln. Kostenauslösende Maßnahmen zu Lasten
   der AG, z. B. bei Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit oder
   Materialpreisgrenzen, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
   oder bei vorliegender Dringlichkeit nach mündlicher (telefonischer)
   Zustimmung der AG durchzuführen. Die mündliche Vereinbarung ist von der
   AG sofort in Textform zu bestätigen. Nur in Notfällen kann der AN auch
   kostenauslösende Maßnahmen ausführen, soweit dies nach seinem
   pflichtgemäßen Ermessen unerlässlich ist. Es gelten hierfür die
   Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag. Er hat der AG über solche
   Maßnahmen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Kostenpositionen
   und mit ausführlicher Begründung der Notwendigkeit zu berichten. Für
   jede Störungsbeseitigung ist ein Protokoll zu erstellen und von dem für
   die Störungsbeseitigung Verantwortlichen zu unterzeichnen. Die
   Protokolle sind den Leistungsnachweisen beizufügen.
   ---
   Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem
   Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG 2-mal um 1
   Jahr verlängert werden, also maximal bis 31.12.2029. Die
   Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der
   Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das
   Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung
   besteht nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   [10]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085&criteri
   aId=32904
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   [11]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085&criteri
   aId=32903
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   [12]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085&criteri
   aId=32905
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß
   Leistungsverzeichnis (nachfolgend Wartungsplan genannt) für das
   laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt
   der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw.
   bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen
   Wartungsplan. Die Wartungstermine sind unter Berücksichtigung der
   innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG
   (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) abzustimmen.
   ---
   Der AN hat den geplanten Termin für die Durchführung der Leistung mit
   dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) mindestens
   12 Werktage vorher nochmalig abzustimmen, und sich den Termin für die
   tatsächliche Ausführung schriftlich bestätigen zu lassen.
   ---
   1. Haus- bzw. Sicherheitsregeln
   Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw.
   Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft
   einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt,
   den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im
   Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals
   ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die
   Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des
   AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden. Für die
   Besucher der Liegenschaften der Bundespolizei besteht Ausweis- und
   Anzeigepflicht. Die Erklärung von Dritten (Besuchern und Fremdpersonal)
   vor Gewährung des Zutritts zu den Diensträumen der Bundespolizei
   (Anlage C-08) ist beim Betreten der Liegenschaft vollständig ausgefüllt
   zu übergeben. Für die WE 136511 des Los 1 (Zollfahndungsamt Freiburg)
   ist zudem eine Begleitung/ Beaufsichtigung des dienstleistenden
   Personals des AN erforderlich.
   ---
   2. Verschwiegenheit
   Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den
   Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung
   (Anlage C-06) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen
   Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu
   verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer
   sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen
   Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet,
   die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des
   Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der
   Länder zu beachten.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 06/11/2023
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/12/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 06/11/2023
   Ortszeit: 09:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Mit dem Angebot sind einzureichen:
   1. Angebotsschreiben (Anlage B-01), Firma und Name des Erklärenden in
   lesbarer Form (Textform) möglich ist auch die fortgeschrittene oder
   qualifizierte elektronische Signatur
   2. Vordruck Leistungsverzeichnis (Anlage B-02) des jeweiligen Loses,
   ausgefüllt
   3. Vordruck Bieterauskunft und Eignungskriterien (Anlage B-03),
   ausgefüllt
   4. Formblatt Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) oder
   die Preisgleitklausel (Anlage C-04) des jeweiligen Loses, ausgefüllt
   5. Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), ausgefüllt (sofern
   zutreffend)
   6. Bei Einzelunternehmen ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein
   Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters einzureichen
   7. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung
   ---
   Erst auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin sind einzureichen:
   1. Vordruck Erklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 1),
   und Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06,
   Seite 2)
   2. Vordruck Erklärung zur Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 3), und
   Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 4)
   3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) und Nachweise für
   alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern
   und bei Eignungsleihe
   4. Nachweis: Fachkraft für das Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen
   und Kühleinrichtungen gemäß DGUV Regel 100-500, Kap. 2.35
   ---
   Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
   mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare
   Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen -
   z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach
   seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu
   Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung
   solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
   im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf
   diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes
   entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom
   Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 Bieterauskunft
   Eignungskriterien Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den
   Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe
   Plattform einzureichen.
   ---
   Es wird keine Ortsbesichtigung angeboten.
   ---
   Für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen nach GAEB (Datenart
   83 Angebotsanforderung,Datenart 84 Angebotsabgabe), gilt folgendes:
   Leistungsverzeichnisse [DA 83 (Angebotsanforderung)] sind den
   Vergabeunterlagen beigefügt. Bei Angebotsabgabe ist neben der Textform
   des Leistungsverzeichnisses (in .pdf) nach Möglichkeit auch eine Datei
   nach DA 84 (Angebotsabgabe) beizufügen. Auch bei erfolgtem
   Datenaustausch nach GAEB bleibt die Textform immer Vertragsgrundlage.
   Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind
   unbedingt vom Bieter auszufüllen (auch geforderte Hersteller-/
   Typangaben), sofern nicht von der AG vorgegeben.
   ---
   Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder
   Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente,
   sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen
   Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes.
   Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht
   ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt
   werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt,
   kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in
   deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte
   Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch
   Präqualifikation erbracht werden.
   ---
   Im Leistungsverzeichnis müssen alle Preise und sonstigen geforderten
   Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende
   Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum
   Ausschluss des Angebots.
   ---
   Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und
   Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind
   zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht
   der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der
   Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter im
   Vordruck Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) oder
   optional im Formular Preisgleitklausel (Anlage C-04) des jeweiligen
   Loses einzutragen.
   ---
   Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
   Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.
   B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die
   Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter
   gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin
   unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
   ---
   Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (Gewichtung
   100% Preis).
   ---
   Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
   (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die
   Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin
   [13]www.bundesimmobilien.de/datenschutz vor Angebotsabgabe durch den
   Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der
   Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
   ---
   Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in
   die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von
   Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen
   richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine
   angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen
   unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch
   auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
   ----
   Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV
   erfüllen, werden nicht gewertet.
   ----
   Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV
   und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten
   eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
   Bei Abgabe eines Festpreises ist vom Bieter das Formular Grundlagen
   der Angebotskalkulation (Anlage B-04) oder optional das Formular
   Preisgleitklausel (Anlage C-04) des jeweiligen Loses auszufüllen, dass
   für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem
   Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung
   einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die
   Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter
   die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht
   ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
   ----
   Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform
   ([14]www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte
   werden nicht erteilt. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis
   spätestens 25.10.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen
   rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
   Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die
   Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen
   der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
   Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer
   Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform
   registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine
   Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes
   führen.
   ---
   Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an
   e-Vergabe HelpDesk:
   Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
   Mail: [15]ticket@bescha.bund.de
   Geschäftszeiten:
   Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 14:00 Uhr.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499163
   Internet-Adresse: [16]http://www.bundeskartellamt.de/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160
   Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der
   Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum
   Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag
   auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
   von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160
   Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
   Postanschrift: Ellerstraße 56
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53119
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [17]http://www.bundesimmobilien.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/09/2023
References
   6. mailto:Verdingung@bundesimmobilien.de?subject=TED
   7. http://www.Bundesimmobilien.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085
  10. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085&criteriaId=32904
  11. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085&criteriaId=32903
  12. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538085&criteriaId=32905
  13. http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz
  14. http://www.evergabe-online.de/
  15. mailto:ticket@bescha.bund.de?subject=TED
  16. http://www.bundeskartellamt.de/
  17. http://www.bundesimmobilien.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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