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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden - DE-Berlin
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Dokument Nr...: 567672-2023 (ID: 2023092009161968755)
Veröffentlicht: 20.09.2023
*
  DE-Berlin: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
   2023/S 181/2023 567672
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
   Postanschrift: Fasanenstraße 87
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10623
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]verdingung@bundesimmobilien.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bundesimmobilien.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538129
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538129
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungen für die DGUV V4-Prüfung von ortsfesten Anlagen im Aus-
   und Fortbildungszentrum (AFZ BPOL), Zollnerstraße 190 und im Bundesamt
   für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Buchenstraße 1-6, 96052 Bamberg -
   VOEK 253-23
   Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 253-23
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in
   Gebäuden
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist die wiederkehrende Prüfung der
   Elektroinstallation bis 1000 V gemäß DGUV Vorschrift 4 nach DIN VDE
   0105-100/A1
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen
   Einrichtungen in Gebäuden
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ BPOL), Zollnerstraße 190, 96052
   Bamberg
   und
   Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Buchenstraße 1-6, 96052
   Bamberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist die wiederkehrende Prüfung der
   Elektroinstallation bis 1000 V gemäß DGUV Vorschrift 4 nach DIN VDE
   0105-100/A1
   ---
   Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:
   - Erstellung eines Ablaufplanes
   - Dokumentation der Prüfungen
   -- Allgemeine Angaben
   -- Bewertung der Prüfung
   -- Zustandsbericht der elektrischen Anlage
   -- Revision
   - Prüfarbeiten
   -- Sichtprüfung der Elektroinstallationen im Gebäude
   -- Prüfung durch Besichtigen
   -- Messen
   an folgenden Anlagen:
   - Verteilungen = 1.290 Einheiten
   - FI/LS-2pol. = 2.463 Einheiten
   - FI-4pol. = 2.087 Einheiten
   - 1pol. SK = 15.454 Einheiten
   - 3pol. SK = 2.861 Einheiten
   - MSS = 20
   ---
   Die wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation erfolgt termin- und
   fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers
   und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen,
   Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
   -
   Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Prüfung diejenigen
   Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des
   Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Leistungsbeschreibung
   enthalten sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die
   Prüfung nicht erhöhen.
   -
   Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten mit den Gegebenheiten vor Ort
   vertraut zu machen und sich einweisen zu lassen. Die Freigabe zu den
   Arbeiten erfolgt schriftlich durch den Anlagenverantwortlichen der
   BImA. Hierzu ist durch den AN ein Arbeitsverantwortlicher schriftlich
   zu benennen.
   -
   Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der
   Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der
   Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist.
   Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die
   Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den
   anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die
   Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung
   mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen.
   -
   Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten
   Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel),
   Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht, Schmier- und
   Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B.
   Arbeitsbühnen, Leitern, Tritte) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen
   sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe zu stellen
   bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den
   Einheitspreisen abgegolten.
   -
   Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten
   Leistungen, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das
   Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung
   die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
   -
   Der AN ist verpflichtet, die Zugangsbestimmungen des AG bzw. der
   Nutzerin zu befolgen. Für den Zugang zur Liegenschaft ist es zwingend
   erforderlich, sich mit einem Personalausweis auszuweisen. Bestimmte
   Sicherheitsbereiche dürfen nur in Begleitung betreten werden. Die
   Begleitung wird dann, wenn erforderlich, durch Personal vor Ort
   gestellt.
   ---
   Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem
   Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/03/2024
   Ende: 29/03/2028
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Eine einmalige Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um vier weitere
   Jahre gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate
   vor Ablauf der Laufzeit durch den AG schriftlich gekündigt wird.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Voraussetzung zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung ist folgende
   Qualifikation des Personals:
   - Elektrofachkraft für Arbeiten an Elektroanlagen gem. DGUV
   Vorschrift 4 oder DIN VDE 0105-100 (EN 50110-1)
   Mindestens eine Elektrofachkraft pro Prüfteam.
   - Befähigten Person gem. TRBS1203 für Prüfleistungen an ortsfesten
   elektrischen Anlagen gem. DIN VDE 0105-100 (EN50110-1)
   jeder befähigten Person
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   [10]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538129&criteri
   aId=32910
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   [11]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538129&criteri
   aId=32911
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   [12]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538129&criteri
   aId=32912
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Zutritt
   Den Mitarbeitern des AN ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen
   Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokumentes gestattet. Bei
   Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1
   Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich
   überprüft werden.
   Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der
   AN ihre Mitarbeiter spätestens 5 Werktage vor Auftragsausführung mit
   Firmenname, Vornamen, Namen und Geburtsdatum des Mitarbeiters, Zeitraum
   und Grund anzumelden. Der Nutzer veranlasst daraufhin alle
   erforderlichen Maßnahmen und legitimiert die Mitarbeiter der
   Sicherheitsfirma vor Ort schriftlich zum Einlass der Mitarbeiter des AN
   bei Erfüllung aller Voraussetzungen. Die Sicherheitsfirma verwehrt bei
   fehlender Legitimation der Mitarbeiter des AN diesen den Zutritt zur
   Liegenschaft.
   Für die Anmeldung soll die Zugangskontrollliste gem. Anlage_C-08
   verwendet werden.
   Ebenso kann der Nutzer die Mitarbeiter des AN, die sie nach Überprüfung
   als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen
   Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
   Bei Ausschluss von Arbeitskräften muss der AN ausreichendes
   Ersatzpersonal vorhalten, um die Betriebsaufnahme/ Inbetriebnahme
   abzusichern.
   DerAN hat die Sicherheitsanforderungen des Nutzers zu erfüllen. Er hat
   das Personal vor dem ersten Einsatz über die Sicherheitsanforderungen
   zu belehren und sich dabei an die Vorgaben des Nutzers zu halten.
   Ausführungszeiträume müssen immer mit der BImA abgestimmt werden, dies
   soll persönlich sowie mindestens drei Wochen vorher schriftlich mit dem
   AG abgestimmt werden. Die Mailadresse für die Abstimmung sowie die
   Ansprechpartner vor Ort werden nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Ggf.
   kann der Ausführungszeitraum durch den AG, auch kurzfristig, um bis zu
   4 Wochen verschoben werden.
   -
   2. Sicherheitsregeln
   Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw.
   Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft
   einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt,
   den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im
   Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals
   ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die
   Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des
   AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
   -
   3. Verschwiegenheit
   Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den
   Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung
   (Anlage C-02) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen
   Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu
   verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer
   sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen
   Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet,
   die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des
   Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der
   Länder zu beachten.
   -
   4. Pandemische Regelungen:
   Sollte eine pandemische Lage wie zum Beispiel die Corona (SARS-CoV-2)
   Situation eintreten, sind jeweils in der aktuellen Fassung die
   Vorschriften des Bundeslandes Bayern, der Arbeitsschutzstandard für die
   jeweilige Sparte, inklusive die Handlungs-/Vertrags-bedingungen für
   zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz des Nutzers, bei
   Durchführung der Arbeiten zwingend einzuhalten. Eine pandemische Lage
   ist gegeben, wenn eine Gefahr für Leben und Gesundheit einer
   unbefristeten Zahl von Personen und zugleich für die öffentliche
   Sicherheit und Ordnung besteht.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/11/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2024
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/11/2023
   Ortszeit: 00:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
   Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich über die e-Vergabe-Plattform
   des Bundes.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen
   einzureichen:
   1. Angebotsschreiben (Anlage B-01)
   2. Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Anlage B-02)
   3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
   4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04)
   (nur bei Angebot eines Festpreises für die gesamte Vertragslaufzeit,
   d.h. ohne Preisgleitklausel)
   5. Vordruck Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05)
   (falls einschlägig)
   6. Preisgleitklausel (Anlage C-04)
   (falls einschlägig)
   7. Nachweise der beruflichen Qualifikation
   als Elektrofachkraft für Arbeiten an Elektroanlagen gem. DGUV
   Vorschrift 4 oder DIN VDE 0105-100 (EN 50110-1).
   Mindestens eine Elektrofachkraft pro Prüfteam
   8. Nachweis der beruflichen Qualifikation
   Befähigten Person gem. TRBS1203 für Prüfleistungen an ortsfesten
   elektrischen Anlagen gem. DIN VDE 0105-100 (EN50110-1)
   jeder befähigten Person
   -
   Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
   1. Vordruck Erklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 1),
   und Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06,
   Seite 2)
   2. Vordruck Erklärung zur Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 3), und
   Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 4)
   3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren
   Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei
   Eignungsleihe
   4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung,
   Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar)
   5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung
   ---
   Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig und im Zeitraum vom 30.10.2023 bis
   zum 03.11.2023 möglich. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens
   26.10.2023 vereinbart werden. Die Ansprechpersonen dafür sind den
   Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) zu entnehmen. Die Zuweisung eines
   Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur
   von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die
   Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges
   amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den
   Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht
   beantwortet.
   ---
   Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
   mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare
   Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen -
   z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach
   seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu
   Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014
   (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher
   Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
   Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf
   diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes
   entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom
   Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 Bieterauskunft
   Eignungskriterien Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den
   Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe
   Plattform einzureichen.
   ---
   Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder
   Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente,
   sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
   Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des
   Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land
   nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt
   ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides
   statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
   Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte
   Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
   Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann
   ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
   ---
   In den Leistungsverzeichnissen/Preisblättern müssen alle Preise und
   sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende
   oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen
   grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
   ---
   Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und
   Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind
   zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht
   der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
   ---
   Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
   Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.
   B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die
   Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter
   gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin
   unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
   ---
   Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
   ---
   Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
   (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die
   Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin
   [13]www.bundesimmobilien.de/datenschutz vor Angebotsabgabe durch den
   Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der
   Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
   ---
   Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in
   die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von
   Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen
   richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine
   angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen
   unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch
   auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
   ----
   Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV
   erfüllen, werden nicht gewertet.
   ----
   Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV
   und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten
   eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
   Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter
   unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen
   auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der
   Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht
   ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
   ---
   Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
   Formblatts FB Frage-Antwort ausschließlich über die
   e-Vergabe-Plattform ([14]www.evergabe-online.de) einzureichen.
   Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht
   berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis
   spätestens 09.11.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen
   rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
   Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
   Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
   Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum
   Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie
   die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und
   diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der
   e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch
   informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum
   Ausschluss des Angebotes führen.
   ---
   Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an
   e-Vergabe
   HelpDesk:
   Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
   E-Mail: [15]ticket@bescha.bund.de
   Geschäftszeiten:
   Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
   Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [16]info@bundeskartellamt.bund.de
   Internet-Adresse: [17]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160
   Abs. 3 GWB zu beachten:
   Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung
   oderdenVergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf
   Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von
   15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
   Postanschrift: Ellerstraße 56
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53119
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [18]http://www.bundesimmobilien.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/09/2023
References
   6. mailto:verdingung@bundesimmobilien.de?subject=TED
   7. http://www.bundesimmobilien.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538129
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538129
  10. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538129&criteriaId=32910
  11. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538129&criteriaId=32911
  12. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538129&criteriaId=32912
  13. http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz
  14. http://www.evergabe-online.de/
  15. mailto:ticket@bescha.bund.de?subject=TED
  16. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  17. http://www.bundeskartellamt.de/
  18. http://www.bundesimmobilien.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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