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Ausschreibung: Elektrische Relais - DE-Hamburg
Elektrische Relais
Dokument Nr...: 567984-2023 (ID: 2023092009180769069)
Veröffentlicht: 20.09.2023
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  DE-Hamburg: Elektrische Relais
   2023/S 181/2023 567984
   Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems  Sektoren
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Hamburg GmbH
   Postanschrift: Bramfelder Chaussee 130
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 22177
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Koban, Stefan
   E-Mail: [6]snh-einkauf@stromnetz-hamburg.de
   Telefon: +49 404920200
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.stromnetz-hamburg.de
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [8]https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/extern
   al/deeplink/subproject/1be78db3-0803-4d49-a039-6b711c3f13d3
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Strom
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Qualifizierungssystem Differentialschutz
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2023005024
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   31221000 Elektrische Relais
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   31221000 Elektrische Relais
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Qualifizierungssystem nach §§ 37 und 48 SektVO mit gleichzeitigem
   Aufruf zum Wettbewerb.
   Qualifizierungssystem Schutzgeräte mit folgendem Teilbereich:
   - Schwerpunktbereich A (SB-A): Leitungsdifferentialschutz
   - Schwerpunktbereich B (SB-B): Trafodifferentialschutz
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
   Unbestimmte Dauer
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.9)Qualifizierung für das System
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
   Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Berufs- und Handelsregister
   - Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 4 GWB
   - Ausschlussgründe nach § 124 GWB
   - Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG
   - Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   - Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
   - Umsatz in dem Tätigkeitsbereich
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   - Lastenheft - Checkliste
   - Referenzangaben
   - Qualitätsmanagementsystem
   - Informationssicherheitsmanagementsystem
   - Vertragssprache
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zusätzliche Angaben sind dem Dokument "Wichtige Informationen zum
   Qualifizierungssystem" zu entnehmen.
   1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache
   elektronisch unter:
   [9]https://www.deutsche-evergabe.de
   einzureichen.
   Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und
   Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge
   können nur dort abgegeben werden. Teilnahmeanträge per Post, Fax oder
   E-Mail werden nicht akzeptiert.
   2. Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form
   in deutscher Sprache
   der Nachweis der Einhaltung der Eignungskriterien beizubringen.
   Für die Qualifizierung im System sind alle Angaben nach III.1.9) der
   Bekanntmachung eines
   Qualifizierungssystems vorzulegen. Diese sind ebenfalls in den
   Eignungskriterien innerhalb
   des Portals deutsche-evergabe.de dargestellt.
   Bitte verwenden Sie für die Beantwortung der Fragen nur diesen
   Abschnitt und laden Sie die
   Anlagen in der weiter unten beschriebenen Form hoch.
   Nur sofern der Raum für die Beantwortung einzelner Fragen nicht
   ausreicht, ist ein gesondertes
   Blatt unter Angabe des jeweiligen Registers zu verwenden und als Anlage
   Ihrem Antrag
   beizufügen. Können für Teilabfragen dieses Formblattes keine
   Informationen abgegeben werden,
   ist zu erläutern warum die geforderten Angaben nicht gemacht werden
   können.
   Vorsätzlich falsche Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren.
   Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur
   leichteren Prüfung an der
   entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und mit einem
   bezeichnenden Dateinamen
   hochzuladen.
   Die entsprechenden Dateinamen müssen mit der Kurzbezeichnung des
   Firmennamens beginnen
   und eine treffende Abkürzung zum Inhalt enthalten. Dabei darf eine
   Dateinamenlänge von
   60 Zeichen nicht überschritten werden. (Beispiel: Musterbewerber_
   Haftpflicht).
   Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
   Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die
   Unterlagen nach
   III.1.9) der Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems vorzulegen,
   es sei denn, dass
   keine Angaben zulässig sind, Angaben nur bei bestimmten Losen gemacht
   werden müssen
   oder nur ein Nachweis eines Bewerbers / Bewerbergemeinschaft
   ausreichend ist.
   "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.
   3. Unter aktuell in Ziffer III.1.9) der Bekanntmachung eines
   Qualifizierungssystems wird verstanden,
   dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter
   als 6 Monate
   gerechnet vom Tag der Einreichung des Teilnahmeantrags sein darf bzw.
   der Gültigkeitszeitraum
   nicht überschritten sein darf.
   4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt,
   wenn und sofern ein vergleichbares
   Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich
   ist. Der Bewerber
   hat dies nachzuweisen und zu erläutern und die geforderten Angaben
   mittels Eigenerklärung
   nachzuweisen.
   5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 haben ausländische Bewerber
   gleichwertige Drittbescheinigungen
   vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird
   dahingehend eine erschöpfende
   Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen,
   dass
   die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die
   jeweiligen Nachweise
   und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument nicht in deutscher Sprache
   gefasst sein,
   so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers in
   deutscher Sprache
   vorgelegt werden.
   6. Ein Bewerber kann sich  auch als Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft  beim Nachweis
   seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:
   a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten, müssen
   die Nachunternehmer,
   deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden
   Nachweise
   der Ziffer III.1.9) der Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems
   der Nachunternehmer
   mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf
   den
   Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll.
   Der Nachunternehmer
   hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen
   Mittel
   zur Verfügung gestellt werden.
   b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe
   genutzt werden)
   müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und
   die Nachweise
   gemäß Ziffer III.1.9) für die Nachunternehmer zunächst nicht
   eingereicht werden.
   Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
   Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen
   Bewerber/Bieter, die in die engere
   Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von
   Nachunternehmern
   vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des
   gesamten, weiteren
   Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen
   und für deren
   Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
   7. Die Vergabestelle behält sich vor  ohne hierzu verpflichtet zu sein
   -, Erklärungen und Nachweise
   (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird
   sich vorbehalten,
   eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des
   Unternehmens
   des Bewerbers zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren
   Stichhaltigkeit zu
   überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine
   persönliche Vorstellung
   besteht nicht.
   8. Die Vergabestelle behält sich vor  ohne hierzu verpflichtet zu sein
    nach Bewerberauswahl
   und Abgabe der Angebote bei einzelnen Bietern ein Audit durchzuführen.
   Sollte bei einem
   solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene
   Eigenerklärungen
   des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den
   Bieter vom weiteren Wettbewerb
   auszuschließen.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die
   Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen
   nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren
   auszuschließen.
   9. Fragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der eVergabe
   zu stellen. Auf anderen
   Wegen eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle
   wird sich bemühen,
   zeitnah zu antworten.
   Sollten die Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie allen
   Bewerbern in anonymisierter
   Form zugänglich gemacht.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Hamburg, Finanzbehörde für die
   Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
   Postanschrift: Große Bleichen 27
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20354
   Land: Deutschland
   Fax: +49 40428232020
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
   (§ 160 Abs. 1 GWB).
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
   unzulässig,
   a) soweit der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
   Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB)
   b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.2 GWB)
   c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist
   zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden (§ 160 Abs.3 Nr.3 GWB)
   d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
   160 Abs.3 Nr.4 GWB)
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/09/2023
References
   6. mailto:snh-einkauf@stromnetz-hamburg.de?subject=TED
   7. https://www.stromnetz-hamburg.de/
   8. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/1be78db3-0803-4d49-a039-6b711c3f13d
3
   9. https://www.deutsche-evergabe.de/
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