(1) Searching for "2023092107094869336" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Personenbeförderung - DE-Amberg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 824534-2023 (ID: 2023092107094869336)
Veröffentlicht: 21.09.2023
*
Personenbeförderung
Zweckverband Nahverkehr
Amberg-Sulzbach
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Rathausstraße 4, 92224 Amberg
Postfach 17 54, 92207 Amberg
Eine Kooperation des
Landkreises Amberg-Sulzbach
und der Stadt Amberg
Geschäftsstelle:
Frau Drick Frau Jonscher
09621/39-564 09621/39-563
Frau Herbert
09621/39-263
Ihr Zeichen/
Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen
- Bitte bei Antwort angeben -
Linie 413 - Vergabe
Internet: www.znas.de
mail: info@znas.de
Fax: 09621/37 605 563
92224 Amberg,
den 19.09.2023
2
4 Aufschrift und Form der Angebote, Fristen und Termine
Das Angebot und die geforderten Nachweise müssen bis zum
19.10.2023, 08:00 Uhr (Ende der Angebotsfrist)
elektronisch über die Vergabeplattform auf der Internetseite des ZNAS unter
www.znas.de/ausschreibungen/angebote in Textform gemäß 126b BGB eingereicht werden.
Das Angebot ist im PDF-Dateiformat, ggf. eingescannt, ohne Kopier-/Druckschutz, zu
übermitteln. Eine Haftung für Verknüpfungen, etwa bei Excel-Dokumenten, übernimmt der
Auftraggeber nicht. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter/Vordrucke mit
Unterschriftsfeldern sind handschriftlich zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei
einzureichen; Formblätter/Vordrucke ohne Unterschriftsfelder bedürfen keiner zusätzlichen
handschriftlichen Unterzeichnung.
Zur Angebotsabgabe muss sich der Bieter bei der Vergabeplattform registrieren (kostenlos). Eine
elektronische Signatur ist nicht Voraussetzung zur Angebotsabgabe.
Den Angeboten sind die in Vordruck 1 (Unterlagen zur Angebotserstellung) genannten
Nachweise beizufügen; die in Anlage A beigefügten Vordrucke sind zwingend zu verwenden. Die
Angebote sind in allen ihren Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und
Erklärungen, in deutscher Sprache zu verfassen. Nachweise und Erklärungen sind im Original
oder als beglaubigte Kopie beizulegen (für den Handelsregisterauszug genügt ein Ausdruck aus
dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den
Handelsregistern abrufbar sind). Erforderlichenfalls ist neben dem Original auch eine deutsche
Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom
Bieter zu tragen. Der Bieter trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der
eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Preise sind in Euro(-cent) und ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und
Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Die in den Vergabeunterlagen zwingend formulierten (ist, muss, sind, hat zu etc.) Leistungsund Qualitätsstandards sind
Mindestanforderungen und für den Bieter bindend. Angebote, die
diese Vorgaben nicht einhalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, können vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Angebote, die verspätet eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, dass der
verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die vom Bieter nicht zu vertreten sind.
Die eben aufgestellten Anforderungen an die Aufschrift und die Form der Angebote gelten auch
für die Rücknahme oder etwaige Ergänzungen, nachträgliche Änderungen und Berichtigungen
des Angebotes bis zum Ende der Angebotsfrist.
Die Bindefrist endet am
20.12.2023, 24:00 Uhr.
Sollte absehbar sein, dass ein Zuschlag aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens bis zum Ende
der Bindefrist nicht erfolgen kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter zu einer
angemessenen Verlängerung der Bindefrist aufzufordern.
3
5 Nebenangebote und Losvorbehalte
Nebenangebote sind ausgeschlossen. Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.
6 Eigenerklärung (Russlandsanktionen)
Der Bieter hat eine Eigenerklärung in Hinblick auf die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom
8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren nach
Vordruck 6 abzugeben.
7 Ansprechpartner auf Seiten des Bieters
Der Bieter hat in seinem Angebot (Vordruck 1 in den Unterlagen zur Angebotserstellung) einen
zur Abgabe von Erläuterungen des Angebotes autorisierten Ansprechpartner zu benennen, mit
dem der Auftraggeber bzw. die von ihm beauftragten Dritten während der Phase der Auswertung
der eingegangenen Angebote und der Phase der Entscheidung über den Zuschlag in allen
Angelegenheiten, die sein Angebot betreffen, Kontakt aufnehmen können. Anzugeben sind
Name, Adresse, E-Mail-Adresse sowie Fax- und Telefonnummer des Ansprechpartners.
8 Einsatz von Subunternehmern
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen
Einsatz von Subunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Hierzu ist Vordruck 3 in
den Unterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen
auf konkret benannte Subunternehmer, sind die unter Ziffer 9 dieses Anschreibens genannten
Nachweise auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmer zu erbringen.
Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Subunternehmers für diese Leistungen
bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Näheres regelt der Verkehrsdurchführungsvertrag
(Anlage).
9 Eignungskriterien und Ausschlussgründe gemäß 122 ff. GWB
Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede
stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage eines aktuellen
Handelsregisterauszugs (entsprechend der in dem Vordruck 1 (Unterlagen zur
Angebotserstellung) genannten Anforderungen) sowie der unter Vordruck 4 und 5 (Unterlagen
zur Angebotserstellung) zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen
Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und
Umfang zu benennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte
Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotserstellung), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg
der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der
Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des 123 ff. GWB
(insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach 123 GWB und die fakultativen
Ausschlussgründe nach 124 GWB) wird hingewiesen.
Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die in diesem und im nächsten Absatz genannten
Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet
anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter
seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag erfüllen wird. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen
4
ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden
kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet.
Zudem ist von den Bietern ein aktueller Handelsregisterauszug beizubringen. Näheres ist den in
den Unterlagen zur Angebotserstellung formulierten Anforderungen der Vergabestelle an die von
den Bietern zu erbringenden Nachweise zu entnehmen, worauf an dieser Stelle ausdrücklich
verwiesen wird.
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe
als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur
angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall
den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die
Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bestbieter neben der Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister nach 6 WRegG Auskünften bei weiteren Stellen einzuholen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe
Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des
Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4
nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden
Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend
den vertraglichen Regelungen des 3 Abs. 4 Verkehrsdurchführungsvertrag bei der Erbringung
der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der
Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt.
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine
Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine
Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich
die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich
über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal
entsprechend den Regelungen des 3 Abs. 4 Verkehrsdurchführungsvertrag (Anlage) bei der
hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem
Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der
Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum
Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter
berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und
5
ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den
Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot
beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber
im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch
nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt
sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein
Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter
dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu
ersetzen.
10 Bietergemeinschaften
Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche
Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkter
Absprachen zugelassen.
Die Bietergemeinschaft muss im Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und einen uneingeschränkt
bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der
stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Dazu
ist die Anlage A zu verwenden. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten. Die
weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaften müssen das Angebot unterschreiben. Fehlt die
Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft
vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch
einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen
rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes.
Für folgende Unterlagen ist eine Unterschrift zwingend erforderlich (gilt nicht für das zur
Angebotsabgabe bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft):
die Erklärung zur Abgabe eines Angebots (Vordruck 1)
die Eigenerklärung des Bieters (Vordruck 5)
die Verpflichtungserklärung (Russlandsanktionen) (Vordruck 6)
11 Wertungskriterien und Hinweise zur Angebotskalkulation
Hinsichtlich der Vorgaben zur Angebotskalkulation sowie zu den für den Zuschlag maßgeblichen
Wertungskriterien wird auf die Ziffern 1.2 und 1.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage) verwiesen.
12 Nachprüfungsbehörde
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die
Wettbewerber an folgende Nachprüfungsbehörde wenden:
Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
91511 Ansbach
Deutschland
6
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
13 Besondere Vertragsbedingungen
Der erfolgreiche Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber den
Verkehrsdurchführungsvertrag (Anlage) ab. Dieser wird durch Unterzeichnung der
Erklärung zur Abgabe eines Angebots (Vordruck 1, Anlage A) anerkannt.
14 Rückfragen Ansprechpartner für die Bieter
Die Rückfragen sind unverzüglich und ausschließlich über das eingangs benannte Vergabeportal
des Auftraggebers www.znas.de/ausschreibungen/aktuelle-vergaben (siehe Bieterfragen bei
den Ausschreibungsunterlagen der betreffenden Linie) in deutscher Sprache unter genauer
Angabe des Bezuges zu den Vergabeunterlagen (Fundstellenangabe) ausschließlich an die unter
Nr. 1 bezeichnete ausschreibende Stelle zu richten.
Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist der
11.10.2023, 24:00 Uhr.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bewerbers Unklarheiten, so hat dieser
die ausschreibende Stelle unverzüglich nach Kenntnis vor seiner Angebotsabgabe schriftlich
darauf hinzuweisen.
Sowohl Rückfragen als auch Antworten werden in anonymisierter Form auch den anderen
Bewerbern auf der o.g. Internetseite des Auftraggebers mitgeteilt, soweit in ihnen wichtige
Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben
werden. Die Bewerber sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die
aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen! Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen
ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form
nicht erteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Drick
ZNAS Geschäftsleiterin
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Zweckverband-Nahverkehr-Amberg-Sulzbach/2023/09/5199541.html
Data Acquisition via: p8000001
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|