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Ausschreibung: Netzwerkinfrastruktur - DE-Mannheim
Netzwerkinfrastruktur
Dokument Nr...: 568377-2023 (ID: 2023092209030069627)
Veröffentlicht: 22.09.2023
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  DE-Mannheim: Netzwerkinfrastruktur
   2023/S 183/2023 568377
   Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems  Sektoren
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
   Postanschrift: Möhlstraße 27
   Ort: Mannheim
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Postleitzahl: 68165
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [5]vergabe@rnv-online.de
   Telefon: +49 6214651730
   Fax: +49 6214653214
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]www.rnv-online.de
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [7]https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/extern
   al/deeplink/subproject/efca0222-96de-4919-ac13-fa5724fc95fe
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Qualifizierungssystem Netzwerktechnik
   Referenznummer der Bekanntmachung: 226-23-E14
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32424000 Netzwerkinfrastruktur
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32424000 Netzwerkinfrastruktur
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Rhein-Necker-Verkehr GmbH beabsichtigt im Rahmen dieses
   Qualifizierungssystems die Lieferung, Lizenzierung und Maintenance von
   Netzwerktechnik für Projekte im Verkehrsnetz der Rhein-Neckar-Verkehr
   GmbH.
   Vergabegegenstand ist die Lieferung, Lizenzierung und Maintenance
   folgender Komponenten:
    Cisco Catalyst 9300-24S-A SwitchThinClients
    Cisco Catalyst C1000-8FP-2G-L Switch
    Cisco Catalyst C1000-16FP-2G-L Switch
    Cisco Catalyst C1000-24FP-4G-L Switch
    Cisco Catalyst C9200L-48P-4G-E Switch
    Cisco Catalyst C9300L-24P-4X-A Switch
    Cisco Catalyst C9300L-48P-4X-A Switch
    Cisco Catalyst C9130AXI-E AP (Indoor Access Point)
    Cisco Catalyst C9124AXI-E AP (Outdoor Access Point)
    ggfs. weitere Cisco Catalyst Komponenten
   In dem Qualifizierungssystem ist festgelegt, welche Anforderungen ein
   Händler erfüllen muss, um künftig in die Vergabe von Netzwerktechnik
   einbezogen zu werden (Eignungskriterien).
   Alle Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, werden in das
   Verzeichnis der geprüften Unternehmen (§ 48 Abs. 8 SektVO) aufgenommen
   und können anschließend an den künftigen Verfahren zur Vergabe der
   Lieferung von Netzwerktechnik teilnehmen. Die konkreten
   Leistungsvergaben werden jeweils im Wettbewerb in einem nicht offenen
   Verfahren oder in einem Verhandlungsverfahren (§ 48 Abs. 9 SektVO)
   unter den Unternehmen stattfinden, die sich im Rahmen des
   Qualifizierungssystems qualifiziert haben. Die jeweiligen Anforderungen
   an die Leistungen ergeben sich dann aus den Vergabeunterlagen, auf die
   die Unternehmen Angebote abgeben können.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
   Unbestimmte Dauer
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76247
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [8]https://rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §
   160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften 7 / 7 geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2023
References
   5. mailto:vergabe@rnv-online.de?subject=TED
   6. http://www.rnv-online.de/
   7. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/efca0222-96de-4919-ac13-fa5724fc95f
e
   8. https://rp.baden-wuerttemberg.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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