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Ausschreibung: Baustellenüberwachung - DE-Frankfurt am Main
Baustellenüberwachung
Dokument Nr...: 568449-2023 (ID: 2023092209032469707)
Veröffentlicht: 22.09.2023
*
  DE-Frankfurt am Main: Baustellenüberwachung
   2023/S 183/2023 568449
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
   Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
   Ort: Frankfurt Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60327
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Tscharnke, Dana
   E-Mail: [6]Dana.Tscharnke@deutschebahn.com
   Telefon: +49 3613006253
   Fax: +49 3412342399
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deepli
   nk/subproject/d7eefb8a-74fc-4ff5-8675-6c528b1fba0f
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: FEI-SO - Beschaffung Infrastruktur Region
   Südost
   Postanschrift: Kurt-Schumacher Straße 1
   Ort: Erfurt
   NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 99084
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Tscharnke, Dana
   E-Mail: [9]Dana.Tscharnke@deutschebahn.com
   Telefon: +49 3613006253
   Fax: +49 3412342399
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deepl
   ink/subproject/d7eefb8a-74fc-4ff5-8675-6c528b1fba0f
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Eisenbahndienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bauüberwachungsleistungen 740 m Netz Röblingen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI69259
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71521000 Baustellenüberwachung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Bauüberwachung - 740 m Netz Röblingen inkl. tangierende Maßnahmen
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71521000 Baustellenüberwachung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Gesamtvorhaben zur Herstellung von 740 m Nutzlänge im Bahnhof
   Röblingen setzt sich aus folgenden Projekten zusammen:
   - 740m LRN - 740 m Netz Bf Röblingen am See Str. 6343
   - TAMA Röblingen  TAMA Bf Röblingen
   - AIM Maßnahmen - Röblingen, Erneuerung Gleis 1+2 und Weiche 1
   - BUE 12,7 EKrG - Erneuerung EKrG BÜ km 12,695 Zscherben
   - BUE 18,4 EKrG - Erneuerung EKrG BÜ km 18,445 Teutschenthal
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Belegungsfaktor / Gewichtung: 20
   Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 80
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/12/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   [1] Angebotspreis
   Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab
   dem 1,5 fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte.
   Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten
   Angebotspreis und seinem 1,5fachen Wert linear interpoliert.
   [2] Der Belegungsfaktor f wird wie folgt ermittelt:
   Die "Wertungssumme (Spalte J)" entspricht der kalkulierten Gesamtsumme
   der MM der Kategorien "A+Q" und wird aus der Anlage 3.0 des
   Ingenieurvertrages ermittelt. Die Zuordnung der Personale zu den
   Kategorien erfolgt gemäß Anlage 2.0 "Personaleinsatzliste". Im Rahmen
   der Berechnung werden die Mannmonate der Kategorie "Q" nur mit maximal
   30 Prozent der Gesamtsumme "A+Q" berücksichtigt.
   Die Monate Einsatzzeit" sind der für den Belegungsfaktor relevante
   Zeitabschnitt und ergeben sich aus den Bauphasen BAU-AN inkl. Vor- und
   Nacharbeiten BÜW (x). Bei Aufgliederung der Baumaßnahme in mehrere
   Projekte oder Teilprojekte wird die Einsatzzeit (Monat) jeweils nur
   1-fach gezählt.
   Der Belegungsfaktor ergibt sich als Quotient aus der ermittelten
   Wertungssumme und der Monate Einsatzzeit.
   Bei diesem Wertungskriterium erhält das Angebot mit dem höchsten
   Belegungsfaktor 5 Punkte, alle weiteren Angebote werden im prozentualen
   Verhältnis zum höchsten Belegungsfaktor bewertet.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   -Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren
   anhängig ist.
   -Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne
   von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine
   Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass
   das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug
   auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
   -Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere
   der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,
   Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen
   z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c
   Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22
   Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
   Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
   Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
   Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant
   zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl
   berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
   Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an
   einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen
   Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen
   ergeben haben.
   Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in
   Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
   - Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen
   Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb
   ausgeschlossen ist.
   - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und
   Korruptionsprävention
   - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
   Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG
   oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
   a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu
   beeinflussen,
   b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
   unzulässige Vorteile beim
   Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
   c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die
   Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat Form der
   geforderten Erklärungen
   Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf
   frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g.
   Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur
   diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
   Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
   Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3. Einhaltung von
   Sanktionen und Embargos
   a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung
   der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden
   Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund
   einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler,
   europäischer oder UNEmbargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt
   wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen
   unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking
   Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder
   britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen,
   US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen
   unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht
   unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen
   oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten
   Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen
   Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
   b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder
   Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere
   nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und
   Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer
   Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten
   Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen.
   c) Wir versichern,
   - dass wir keine russischen Staatsangehöriger und keine in Russland
   niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in
   Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder
   Einrichtung ist,
   - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische
   Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar
   mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
   - dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung
   einer unter Anstrich 1 fallen-den natürlichen oder juristischen Person,
   Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt.
   d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen,
   Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als
   zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als
   Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer
   Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der
   AG einen Mindestpersonaleinsatz gemäß den nachfolgenden Angaben je
   Gewerk für erforderlich. Diese Bauüberwacher müssen in der genannten
   Anzahl im Besitz eines gültigen Befähigungsausweises nach DB Richtlinie
   809.1000 für das genannte Gewerk sein. Der vorgegebene
   Mindestpersonaleinsatz ergibt sich aus der Funktion. Die tatsächlich
   notwendigen Einsatzzeiten ergeben sich aus der Kalkulation des Bieters
   entsprechend den Ausschreibungsunterlagen. Wir erklären, dass wir für
   o.g. Verfahren im Auftragsfall folgendes qualifiziertes Personal in der
   genannten Mindestanzahl einsetzen werden.
   1. mind. 1x Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
   OB/Kib (BÜB)
   2. mind. 1x Fachbauüberwacher Oberbau OB (FBÜ) (alternativ BÜB im
   Fachgebiet)
   3. mind. 1 Fachbauüberwacher Leit- und Sicherungstechnik LST (FBÜ)
   (alternativ BÜB im Fachgebiet)
   4. mind. 1 Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik (BÜB) oder Bauüberwacher
   Bahn E für Oberleitungsanlagen (BÜB)
   5. mind. 1 Fachbauüberwacher E für Oberleitungsanlagen (FÜB)
   (alternativ BÜB im Fachgebiet)
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem
   Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert
   sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine
   Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für
   Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für
   Arch.-/Ing.leistungen sind
   zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link
   herunterzuladen.
   Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der
   Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine
   PQ-Anforderungen.
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Vertragserfüllungsbürgschaft
   in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
   Bürgschaft für Mängelansprüche
   in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
   Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn
   AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise
   sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum
   Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den
   Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
   Bauüberwachung:
   --Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
   --Fachbauüberwacher Oberbau
   --Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik,
   Elektrotechnik, Telekommunikation)
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/10/2023
   Ortszeit: 08:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 06/11/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/02/2024
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO
   (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den
   Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem
   Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
   Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000
   Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das
   Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
   Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
   unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
   weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
   Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren
   vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden
   (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /
   verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei
   Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes
   einzelne Gemeinschaftsmitglied.
   1. Emch + Berger
   2. EPG Erfurt
   Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
   die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
   erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
   Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
   Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
   Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für
   Geschäftspartner (
   [12]https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/ge
   schaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
   oder die BME-Verhaltensrichtlinie
   ([13]https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiativ
   e/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen
   vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
   Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
   Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
   Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant
   zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl
   berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
   Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten
   Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei
   einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
   vorzulegen.
   Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
   rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
   interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
   vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
   rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als
   sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
   Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer
   Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im
   Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren
   setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
   zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im
   Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften
   ist nicht zulässig.
   Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf
   eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von
   Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die
   wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien
   unterbreitet haben.
   Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine
   Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein
   Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur
   für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum
   Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor,
   kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall
   hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch
   entstehenden Schadens.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht
   mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1
   GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der
   Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15
   Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
   Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines
   Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
   Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. 
   soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind  bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw.
   Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
   Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
   verwiesen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/09/2023
References
   6. mailto:Dana.Tscharnke@deutschebahn.com?subject=TED
   7. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   8. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/d7eefb8a-74fc-4ff5-8675-6c528b1fba0f
   9. mailto:Dana.Tscharnke@deutschebahn.com?subject=TED
  10. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
  11. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/d7eefb8a-74fc-4ff5-8675-6c528b1fba0f
  12. https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
  13. https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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