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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Marburg
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 568568-2023 (ID: 2023092209035069808)
Veröffentlicht: 22.09.2023
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  DE-Marburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2023/S 183/2023 568568
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
   Marburg
   Postanschrift: Raiffeisenstraße 7
   Ort: Marburg
   NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 35043
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe.zentrale@mobil.hessen.de
   Telefon: +49 611/366-0
   Fax: +49 611/366-3435
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.hessen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
   on=_Details&TenderOID=54321-Tender-18aa744d0c5-69d9a03e40c9d4ec
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://vergabe.hessen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Straßenbau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2023-00201_Ersatz Brückenzug Wetzlar (Neubau Umfahrung inkl.
   Stadtzubringer)_Faunistische und floristische Kartierung
   Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0459-2023-0102
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Faunistische und floristische Kartierung
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Folgende Leistungen sind zu erbringen:
   Kartierleistungen
   -Avifauna
   -Fledermäuse
   -Säugetiere (Haselmaus, Biber, Feldhamster)
   -Amphibien
   -Reptilien
   -Fische und Rundmäuler
   -Schmetterlinge
   -Libellen
   -Waldstrukturkartierung
   -Flora
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 02/01/2024
   Ende: 30/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   § 123 (1) GWB:
   Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
   des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
   haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
   eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
   rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
   1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland),
   2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
   3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte),
   4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
   5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
   6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr),
   7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
   8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete),
   9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
   10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
   Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
   Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
   Freiheitsberaubung).
   § 123 (4) GWB:
   Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
   des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus,
   wenn
   1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
   Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
   und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
   Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
   2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
   Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
   Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
   Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
   vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
   Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen
   verpflichtet hat.
   § 124 (1) Nr.2 GWB:
   Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
   der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
   Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
   ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
   Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
   sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
   Tätigkeit eingestellt hat.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Berufshaftpflichtversicherung
   Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
   -0,5 Mio.  für Personenschäden
   und
   - 0,5 Mio.  für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
   Bei Leistungen für UBB/ÖBB müssen Umweltschäden nach dem
   Umweltschadensgesetz gleichermaßen abgedeckt sein.
   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
   Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen
   pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der
   Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem
   Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten
   Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des
   Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz
   auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
   Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem
   Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
   - § 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
   letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen
   betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter
   Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Aufträgen (der für die Leistungserbringung vorgesehenen
   Unterauftragnehmer / des anderen Unternehmers (Eignungsleihe))
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern
   (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
   auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen
   den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen
   Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder
   in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf.
   ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2)
   wird als Mindeststandard gefordert.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw.
   Unterlagen vorzulegen.
   - § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5
   Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
   Für die folgenden Aufgabenbereiche:
   -faunistische Kartierung_Fledermäuse
   -faunistische Kartierung_Avifauna
   -floristische Kartierung
   ist vom Bewerber jeweils 1 Referenzprojekt zu benennen.
   Mindestanforderungen an die Referenzprojekte:
   Aufgabenbereich faunistische Kartierung_Fledermäuse:
   Das Referenzprojekt, dass vom Bewerber zum Nachweis der Eignung zu
   benennen ist, muss die nachstehend genannten Mindestanforderungen
   erfüllen:
   - Durchführung der faunistischen Kartierung
   - Kartierung Fledermäuse
   Referenzprojekte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, bleiben
   unberücksichtigt und werden nicht gewertet.
   Aufgabenbereich faunistische Kartierung_Avifauna:
   Das Referenzprojekt, dass vom Bewerber zum Nachweis der Eignung zu
   benennen ist, muss die nachstehend genannten Mindestanforderungen
   erfüllen:
   - Durchführung der faunistischen Kartierung
   - Kartierung Avifauna
   - Fläche des Gesamtuntersuchungsraumes > 200 ha
   Referenzprojekte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, bleiben
   unberücksichtigt und werden nicht gewertet.
   Aufgabenbereich floristische Kartierung:
   Das Referenzprojekt, dass vom Bewerber zum Nachweis der Eignung zu
   benennen ist, muss die nachstehend genannten Mindestanforderungen
   erfüllen:
   - Biotoptypenkartierung
   - Kartierung von Pflanzenarten
   Referenzprojekte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, bleiben
   unberücksichtigt und werden nicht gewertet.
   - § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl
   des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei
   Jahren.
   Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
   Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der
   Eigenerklärung zur Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich
   Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die
   Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr.
   1 VgV durch gesonderte Anlagen genauer zu beschreiben. Die Unterlagen
   sind zusammen mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Sofern die
   vorbenannten Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von
   Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind in den Angebotsunterlagen
   an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die
   Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/ anderen
   Unternehmern (Eignungsleihe) vorzulegen.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern
   (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
   auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen
   den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen
   Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder
   in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf.
   ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindeststandard zu technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
   Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
   Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen
   gleichzeitig erfüllt sind:
   Mindestanforderungen an die Referenzprojekte:
   Aufgabenbereich faunistische Kartierung_Fledermäuse:
   Das Referenzprojekt, dass vom Bewerber zum Nachweis der Eignung zu
   benennen ist, muss die nachstehend genannten Mindestanforderungen
   erfüllen:
   - Durchführung der faunistischen Kartierung
   - Kartierung Fledermäuse
   Referenzprojekte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, bleiben
   unberücksichtigt und werden nicht gewertet.
   Aufgabenbereich faunistische Kartierung_Avifauna:
   Das Referenzprojekt, dass vom Bewerber zum Nachweis der Eignung zu
   benennen ist, muss die nachstehend genannten Mindestanforderungen
   erfüllen:
   - Durchführung der faunistischen Kartierung
   - Kartierung Avifauna
   - Fläche des Gesamtuntersuchungsraumes > 200 ha
   Referenzprojekte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, bleiben
   unberücksichtigt und werden nicht gewertet.
   Aufgabenbereich floristische Kartierung:
   Das Referenzprojekt, dass vom Bewerber zum Nachweis der Eignung zu
   benennen ist, muss die nachstehend genannten Mindestanforderungen
   erfüllen:
   - Biotoptypenkartierung
   - Kartierung von Pflanzenarten
   Referenzprojekte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, bleiben
   unberücksichtigt und werden nicht gewertet.
   Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen
   gemäß dem Vordruck ''Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck
   zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2
   VgV)'' genügen.
   Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten
   Mindeststandards zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/10/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/12/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 19/10/2023
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind
   (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in
   beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den
   Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam
   mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
   Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für das
   Angebot sind zu verwenden.
   Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für das
   Angebot zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler
   Form angehängt sind.
   Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und
   die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen.
   Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf
   der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu
   übermitteln.
   Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten
   Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der
   vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der
   Aufforderung zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie
   die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten
   Angebotsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
   führen. Nicht formgerechte sowie nicht fristgerechte Angebote werden im
   weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
   Für die Bieterauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
   berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind
   nicht erwünscht.
   Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
   Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
   Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
   Postanschrift: Wilhelmstraße 10
   Ort: Wiesbaden
   Postleitzahl: 65185
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]post@mobil.hessen.de
   Telefon: +49 611366-0
   Fax: +49 611366-3435
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/09/2023
References
   6. mailto:vergabe.zentrale@mobil.hessen.de?subject=TED
   7. https://vergabe.hessen.de/
   8. https://vergabe.hessen.de/
   9. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18aa744d0c5-69d9a03e40c
9d4ec
  10. https://vergabe.hessen.de/
  11. mailto:post@mobil.hessen.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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