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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Marburg
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 568568-2023 (ID: 2023092209035069808)
Veröffentlicht: 22.09.2023
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DE-Marburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2023/S 183/2023 568568
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Marburg
Postanschrift: Raiffeisenstraße 7
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 35043
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe.zentrale@mobil.hessen.de
Telefon: +49 611/366-0
Fax: +49 611/366-3435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
on=_Details&TenderOID=54321-Tender-18aa744d0c5-69d9a03e40c9d4ec
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2023-00201_Ersatz Brückenzug Wetzlar (Neubau Umfahrung inkl.
Stadtzubringer)_Faunistische und floristische Kartierung
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0459-2023-0102
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Faunistische und floristische Kartierung
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
Kartierleistungen
-Avifauna
-Fledermäuse
-Säugetiere (Haselmaus, Biber, Feldhamster)
-Amphibien
-Reptilien
-Fische und Rundmäuler
-Schmetterlinge
-Libellen
-Waldstrukturkartierung
-Flora
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2024
Ende: 30/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
§ 123 (1) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
§ 123 (4) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus,
wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat.
§ 124 (1) Nr.2 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Berufshaftpflichtversicherung
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
-0,5 Mio. für Personenschäden
und
- 0,5 Mio. für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Bei Leistungen für UBB/ÖBB müssen Umweltschäden nach dem
Umweltschadensgesetz gleichermaßen abgedeckt sein.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen
pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der
Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem
Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten
Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des
Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz
auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem
Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
- § 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen (der für die Leistungserbringung vorgesehenen
Unterauftragnehmer / des anderen Unternehmers (Eignungsleihe))
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern
(Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen
den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen
Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder
in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2)
wird als Mindeststandard gefordert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw.
Unterlagen vorzulegen.
- § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5
Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die folgenden Aufgabenbereiche:
-faunistische Kartierung_Fledermäuse
-faunistische Kartierung_Avifauna
-floristische Kartierung
ist vom Bewerber jeweils 1 Referenzprojekt zu benennen.
Mindestanforderungen an die Referenzprojekte:
Aufgabenbereich faunistische Kartierung_Fledermäuse:
Das Referenzprojekt, dass vom Bewerber zum Nachweis der Eignung zu
benennen ist, muss die nachstehend genannten Mindestanforderungen
erfüllen:
- Durchführung der faunistischen Kartierung
- Kartierung Fledermäuse
Referenzprojekte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, bleiben
unberücksichtigt und werden nicht gewertet.
Aufgabenbereich faunistische Kartierung_Avifauna:
Das Referenzprojekt, dass vom Bewerber zum Nachweis der Eignung zu
benennen ist, muss die nachstehend genannten Mindestanforderungen
erfüllen:
- Durchführung der faunistischen Kartierung
- Kartierung Avifauna
- Fläche des Gesamtuntersuchungsraumes > 200 ha
Referenzprojekte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, bleiben
unberücksichtigt und werden nicht gewertet.
Aufgabenbereich floristische Kartierung:
Das Referenzprojekt, dass vom Bewerber zum Nachweis der Eignung zu
benennen ist, muss die nachstehend genannten Mindestanforderungen
erfüllen:
- Biotoptypenkartierung
- Kartierung von Pflanzenarten
Referenzprojekte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, bleiben
unberücksichtigt und werden nicht gewertet.
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl
des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei
Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der
Eigenerklärung zur Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich
Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die
Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr.
1 VgV durch gesonderte Anlagen genauer zu beschreiben. Die Unterlagen
sind zusammen mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Sofern die
vorbenannten Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von
Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind in den Angebotsunterlagen
an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die
Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/ anderen
Unternehmern (Eignungsleihe) vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern
(Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen
den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen
Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder
in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindeststandard zu technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen
gleichzeitig erfüllt sind:
Mindestanforderungen an die Referenzprojekte:
Aufgabenbereich faunistische Kartierung_Fledermäuse:
Das Referenzprojekt, dass vom Bewerber zum Nachweis der Eignung zu
benennen ist, muss die nachstehend genannten Mindestanforderungen
erfüllen:
- Durchführung der faunistischen Kartierung
- Kartierung Fledermäuse
Referenzprojekte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, bleiben
unberücksichtigt und werden nicht gewertet.
Aufgabenbereich faunistische Kartierung_Avifauna:
Das Referenzprojekt, dass vom Bewerber zum Nachweis der Eignung zu
benennen ist, muss die nachstehend genannten Mindestanforderungen
erfüllen:
- Durchführung der faunistischen Kartierung
- Kartierung Avifauna
- Fläche des Gesamtuntersuchungsraumes > 200 ha
Referenzprojekte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, bleiben
unberücksichtigt und werden nicht gewertet.
Aufgabenbereich floristische Kartierung:
Das Referenzprojekt, dass vom Bewerber zum Nachweis der Eignung zu
benennen ist, muss die nachstehend genannten Mindestanforderungen
erfüllen:
- Biotoptypenkartierung
- Kartierung von Pflanzenarten
Referenzprojekte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, bleiben
unberücksichtigt und werden nicht gewertet.
Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen
gemäß dem Vordruck ''Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck
zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2
VgV)'' genügen.
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten
Mindeststandards zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/10/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind
(z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in
beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den
Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam
mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für das
Angebot sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für das
Angebot zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler
Form angehängt sind.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und
die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen.
Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf
der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu
übermitteln.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten
Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der
vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der
Aufforderung zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie
die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten
Angebotsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
führen. Nicht formgerechte sowie nicht fristgerechte Angebote werden im
weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bieterauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind
nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [11]post@mobil.hessen.de
Telefon: +49 611366-0
Fax: +49 611366-3435
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/09/2023
References
6. mailto:vergabe.zentrale@mobil.hessen.de?subject=TED
7. https://vergabe.hessen.de/
8. https://vergabe.hessen.de/
9. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18aa744d0c5-69d9a03e40c
9d4ec
10. https://vergabe.hessen.de/
11. mailto:post@mobil.hessen.de?subject=TED
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