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Ausschreibung: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten - DE-Berlin
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Abdichtungsarbeiten gegen Wasser
Abdichtungs- und Dämmarbeiten
Dokument Nr...: 568658-2023 (ID: 2023092209041369896)
Veröffentlicht: 22.09.2023
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DE-Berlin: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
2023/S 183/2023 568658
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Postanschrift: Hallesches Ufer 7476
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@berlinovo.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils:
[8]https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/2/tenderId/173768
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderI
d/platformId/2/tenderId/173768
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tiefbauarbeiten im Sockelbereich an der Fassade am SBC
Referenznummer der Bekanntmachung: 318-23-OV-GE
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie
Tiefbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rückbau des bestehenden Bodenbelags und freilegen der Fassade, nach
Ausführung der Arbeiten wieder Verfüllen und Herstellen der Oberfläche
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45261420 Abdichtungsarbeiten gegen Wasser
45320000 Abdichtungs- und Dämmarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rückbau des bestehenden Bodenbelags und freilegen der Fassade, nach
Ausführung der Arbeiten wieder Verfüllen und Herstellen der Oberfläche
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/02/2024
Ende: 21/04/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben,
sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll
zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht
älter als 6 Monate sein);
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung;
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung -
siehe Formular Eignung;
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG - siehe
Formular Eignung;
5) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung siehe
Formular Eignung;
6) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 30.000 für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern;
7) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 15.000 im
Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Wettbewerbregisters
vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen
des Auftraggebers;
8) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
alle Mitglieder aufgeführt sind,
ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im
Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied
bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht
ausgestattet ist,
die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen
Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf
den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf
die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen.
Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener
Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die
Nachweise/Erklärungen auch für den
Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 - siehe
Formular Eignung.
2) Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf den Leistungsgegenstand
(Verkauf oder Miete von Endgeräten) der Jahre 2022, 2021, 2020 - siehe
Formular Eignung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Benennung von Referenzprojekten, die nach Leistungsart und
Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit
einer wesentlichen Leistungserbringung ab 2020 erbracht wurden.
Hinsichtlich der Anzahl der Referenzen macht die Auftraggeberin keine
Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend
nachzuweisen - siehe Formular Eignung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 1) Mindestens 1 Referenz
Nach Leitungsart und Leistungsumfang vergleichbar ist
Eine Referenz ist grundsätzlich nur wertungsfähig, wenn eine
wesentliche Leistungserbringung ab 2020 erfolgte.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu
beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/10/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/10/2023
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters
Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber
unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen,
darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche
Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der
Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind.
Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet.
Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf
der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden
ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bieter sind
verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen
auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin
zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung
des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung
der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften
zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Der Bietern/Bietergemeinschaften erklärt, dass er/sie Artikel 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von
den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des
Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche
Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der
Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10
Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und
Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU,
unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j
der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b
bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU
und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie
2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen,
Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene
natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren
Anteile zu über 50 % unmittelbar oder
mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen
gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter
Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf
die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der
Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen
werden (Eignungsleihe).
4. Der AN verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des
Auftrags mind. EUR 13,- zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
BerlAVG).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht,
wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der
eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union
bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2023
References
6. mailto:vergabe@berlinovo.de?subject=TED
7. https://www.berlin.de/vergabeplattform
8. https://www.berlin.de/vergabeplattform
9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/173768
10. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/173768
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