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Ausschreibung: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte - DE-Syke
Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Dokument Nr...: 568796-2023 (ID: 2023092209045470055)
Veröffentlicht: 22.09.2023
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DE-Syke: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
2023/S 183/2023 568796
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
Postanschrift: Auf den Wührden 22
Ort: Syke
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 28857
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Hilfsmittel
E-Mail: [6]hilfsmittelvertrag@nds.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.aok-gesundheitspartner.de/nds
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.aok.de/gp/medizintechnik/vertragsabsichten
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenversicherung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur
Beatmungstherapie nach § 127 Abs. 1 SGB V
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und
Körperpflegeprodukte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt, einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1
SGB V (Verhandlungsvertrag mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V)
über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zur
Beatmungstherapie (PG 14) zu vereinbaren.
Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der
Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V
entnommen werden.
Die AOK Niedersachsen ist bereit, mit jedem interessierten und nach §
126 Abs. 1 Satz 2 SGB V präqualifiziertem Leistungserbringer,
Vertragsverhandlungen zu führen.
Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf die Durchführung einer
bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw.
keine bestimmte Abgabemenge.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die relevanten Produkte sind in folgenden Produktgruppen des
Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V enthalten:
Produktgruppe 14 Inhalations- und Atemtherapiegeräte
Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der
Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V
entnommen werden:
[9]https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home/verzeichnis/e21f3f8c-
4489-4883-b7cb-c4d45c207615
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Leistungserbringer können nur Vertragspartner sein, wenn sie die
Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und
funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel
gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Der Nachweis der Erfüllung
dieser Voraussetzungen ist durch Vorlage eines Zertifikates einer
geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu führen
(vgl. § 126 Abs. 1a s. 2 SGB V). Der Spitzenverband Bund der
Krankenkassen gibt Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung der
Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V, einschließlich der
Fortbildung der Leistungserbringer, ab. Diese sind auf der Seite des
GKV-Spitzenverbandes unter folgenden Link zu finden:
[10]https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/p
raequalifizierung/eignungskriterien/eignungskriterien.jsp
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V sind während der
gesamten Vertragslaufzeit zu erfüllen.
Die Erfüllung der Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 in
Verbindung mit Absatz 3 SGB V kann nur durch Vorlage eines Zertifikats
einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß
§ 126 Absatz 1a u. Absatz 2 SGB V nachgewiesen werden.
Zur Versorgung ist der Leistungserbringer befugt, wenn er die
Präqualifizierungskriterien nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V und die
Voraussetzungen während der Vertragslaufzeit erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 23/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz
1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen
Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1
des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem
Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4.
Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es
handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des
Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein
Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach
Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine
Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.
Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 Vorinformation
genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein
Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine
freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts
verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem
anderen Standardformular erfolgt nicht.
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern
nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten
Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt
nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht
bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen
Leistungsanbietern verteilt.
Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es
sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5
GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
Die Übermittlung der Angebote sollte in elektronischer Form an das
angegebene Postfach erfolgen.
Die Angaben unter VI.4.1) dienen lediglich der Validierung des
Formulars. Die zuständige Stelle für
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren richtet sich nach dem
konkreten Klagebegehren und Kläger und kann nicht generell bezeichnet
werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Konkretisierung nicht möglich
Ort: Entfällt
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/09/2023
References
6. mailto:hilfsmittelvertrag@nds.aok.de?subject=TED
7. https://www.aok-gesundheitspartner.de/nds
8. https://www.aok.de/gp/medizintechnik/vertragsabsichten
9. https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home/verzeichnis/e21f3f8c-4489-4883-b7cb-c4d45c207615
10. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/eignungskriterien/eignungskriterien.jsp
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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