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Ausschreibung: Entwicklung von branchenspezifischer Software - DE-Essen
Entwicklung von branchenspezifischer Software
Dokument Nr...: 568987-2023 (ID: 2023092209055970225)
Veröffentlicht: 22.09.2023
*
  DE-Essen: Entwicklung von branchenspezifischer Software
   2023/S 183/2023 568987
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bitmarck Service GmbH
   Postanschrift: Kruppstraße 64
   Ort: Essen
   NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 45145
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dr. Jan Byok, LL.M.; Bird & Bird LLP, Düsseldorf
   E-Mail: [7]Team.BITMARCK_ePA@twobirds.com
   Telefon: +49 21120056224
   Fax: +49 21120056011
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]https://www.bitmarck.de/
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Elektronische Patientenakte
   Referenznummer der Bekanntmachung: 124762-2019-DE
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Essen und Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische
   Patientenakte entsprechend
   dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F. (§§ 341 ff. SGB V n.F.)
   und gem. den Anforderungen aus der
   Leistungsbeschreibung.
   Das Gesamtsystem wird aus drei Individualsoftwarekomponenten, einem
   Frontend für den Versicherten, einem
   Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus
   Hardwarekomponenten in Form von Hardware
   Security Modulen bestehen.
   Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen
   Schwestergesellschaft betrieben und
   sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich
   verbundenen Betriebs-, Innungs- und
   Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt
   bereitgestellt.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 27/06/2019
   Ende: 15/12/2024
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 143-353002
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 124762-2019-DE
   Bezeichnung des Auftrags:
   Elektronische Patientenakte
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   27/06/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE)
   Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
   Postanschrift: Concorde Business Park F
   Ort: Schwechat
   NUTS-Code: AT127 Wiener Umland / Südteil
   Postleitzahl: 2320
   Land: Österreich
   E-Mail: [10]welcome@rise-world.com
   Telefon: +43 190490070
   Fax: +43 15057473
   Internet-Adresse: [11]https://www.rise-world.com/
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) angegebenen Auftrags-
   und Änderungswerte sind fiktiv.
   Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte
   unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV.
   Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist eingehalten. Der
   ursprüngliche Auftragswert wird durch die
   Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [13]https://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
   §135 Abs. 1 GWB:
   Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   § 135 Abs. 2 GWB:
   Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [15]https://www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2023
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Essen und Hamburg
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das unter Ziff. II.2.4) beschriebene ursprüngliche Beschaffungsvorhaben
   (gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem
   gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F. (§§ 341 ff. SGB V n.F.) und
   gem. den Anforderungen der Leistungsbeschreibung), in welchem der
   Auftragnehmer im Jahr 2019 bezuschlagt wurde, wird als ePA-Gesamtsystem
   an die Änderungen der Spezifikationsvorgaben durch die gematik GmbH
   angepasst und weiterentwickelt. Die gematik veröffentlichte im Juni
   2023 ein Spezifikationsupdate zum Signaturdienst (SigD). Der SigD kommt
   zur Authentisierung von Versicherten gegenüber dem ePA Backendsystemen
   zum Einsatz. Beschafft wird eine Dienstleistung, um den SigD an die
   aktuell geltende Spezifikationsvorgabe der gematik anzupassen.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 27/06/2019
   Ende: 15/12/2024
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE)
   Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
   Postanschrift: Concorde Business Park F
   Ort: Schwechat
   NUTS-Code: AT127 Wiener Umland / Südteil
   Postleitzahl: 2320
   Land: Österreich
   E-Mail: [16]welcome@rise-world.com
   Telefon: +43 190490070
   Fax: +43 15057473
   Internet-Adresse: [17]https://www.rise-world.com/
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Die Änderung betrifft die (bislang nicht vom Auftragnehmer geschuldete)
   Anpasung und Weiterentwicklung des ePA-Gesamtsystems gemäß der
   Spezifikationsvorgabe der gematik zum Signaturdienst von Juni 2023.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Der Vertragsgegenstand muss Spezifikationsvorgaben erfüllen. Die
   gematik GmbH hat nach Bezuschlagung im Juni 2019 die zwingend
   einzuhaltenden Spezifikationsvorgaben hinsichtlich des SigD
   veröffentlicht. Aufgrund dieses Spezifikationsupdates sind Anpassungen
   notwendig geworden. Daher sind weitere Dienstleistungen des
   systemverantwortlichen Auftragnehmers erforderlich: Es sind
   grundlegende Quellcodeänderungen notwendig. Die Änderung der
   Spezifikation liegt ausschließlich in der Sphäre der gematik GmbH und
   konnte vom Auftraggeber nicht beeinflusst/antizipiert werden. Die
   Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ist eingehalten; der ursprg.
   Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 % erhöht.
   Aufgrund der Änderung wird der Gesamtcharakter des Auftrags nicht
   verändert.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
   7. mailto:Team.BITMARCK_ePA@twobirds.com?subject=TED
   8. https://www.bitmarck.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:353002-2019:TEXT:DE:HTML
  10. mailto:welcome@rise-world.com?subject=TED
  11. https://www.rise-world.com/
  12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  13. https://www.bundeskartellamt.de/
  14. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  15. https://www.bundeskartellamt.de/
  16. mailto:welcome@rise-world.com?subject=TED
  17. https://www.rise-world.com/
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