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Ausschreibung: Entwicklung von branchenspezifischer Software - DE-Essen
Entwicklung von branchenspezifischer Software
Dokument Nr...: 568987-2023 (ID: 2023092209055970225)
Veröffentlicht: 22.09.2023
*
DE-Essen: Entwicklung von branchenspezifischer Software
2023/S 183/2023 568987
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bitmarck Service GmbH
Postanschrift: Kruppstraße 64
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Jan Byok, LL.M.; Bird & Bird LLP, Düsseldorf
E-Mail: [7]Team.BITMARCK_ePA@twobirds.com
Telefon: +49 21120056224
Fax: +49 21120056011
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]https://www.bitmarck.de/
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Elektronische Patientenakte
Referenznummer der Bekanntmachung: 124762-2019-DE
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Essen und Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Gegenstand des Gesamtsystems ist eine gematik-zugelassene elektronische
Patientenakte entsprechend
dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F. (§§ 341 ff. SGB V n.F.)
und gem. den Anforderungen aus der
Leistungsbeschreibung.
Das Gesamtsystem wird aus drei Individualsoftwarekomponenten, einem
Frontend für den Versicherten, einem
Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus
Hardwarekomponenten in Form von Hardware
Security Modulen bestehen.
Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen
Schwestergesellschaft betrieben und
sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich
verbundenen Betriebs-, Innungs- und
Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt
bereitgestellt.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 27/06/2019
Ende: 15/12/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 143-353002
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 124762-2019-DE
Bezeichnung des Auftrags:
Elektronische Patientenakte
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
27/06/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE)
Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Postanschrift: Concorde Business Park F
Ort: Schwechat
NUTS-Code: AT127 Wiener Umland / Südteil
Postleitzahl: 2320
Land: Österreich
E-Mail: [10]welcome@rise-world.com
Telefon: +43 190490070
Fax: +43 15057473
Internet-Adresse: [11]https://www.rise-world.com/
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) angegebenen Auftrags-
und Änderungswerte sind fiktiv.
Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte
unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV.
Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist eingehalten. Der
ursprüngliche Auftragswert wird durch die
Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [13]https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§135 Abs. 1 GWB:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [15]https://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Essen und Hamburg
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das unter Ziff. II.2.4) beschriebene ursprüngliche Beschaffungsvorhaben
(gematik-zugelassene elektronische Patientenakte entsprechend dem
gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F. (§§ 341 ff. SGB V n.F.) und
gem. den Anforderungen der Leistungsbeschreibung), in welchem der
Auftragnehmer im Jahr 2019 bezuschlagt wurde, wird als ePA-Gesamtsystem
an die Änderungen der Spezifikationsvorgaben durch die gematik GmbH
angepasst und weiterentwickelt. Die gematik veröffentlichte im Juni
2023 ein Spezifikationsupdate zum Signaturdienst (SigD). Der SigD kommt
zur Authentisierung von Versicherten gegenüber dem ePA Backendsystemen
zum Einsatz. Beschafft wird eine Dienstleistung, um den SigD an die
aktuell geltende Spezifikationsvorgabe der gematik anzupassen.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 27/06/2019
Ende: 15/12/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE)
Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Postanschrift: Concorde Business Park F
Ort: Schwechat
NUTS-Code: AT127 Wiener Umland / Südteil
Postleitzahl: 2320
Land: Österreich
E-Mail: [16]welcome@rise-world.com
Telefon: +43 190490070
Fax: +43 15057473
Internet-Adresse: [17]https://www.rise-world.com/
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Die Änderung betrifft die (bislang nicht vom Auftragnehmer geschuldete)
Anpasung und Weiterentwicklung des ePA-Gesamtsystems gemäß der
Spezifikationsvorgabe der gematik zum Signaturdienst von Juni 2023.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Der Vertragsgegenstand muss Spezifikationsvorgaben erfüllen. Die
gematik GmbH hat nach Bezuschlagung im Juni 2019 die zwingend
einzuhaltenden Spezifikationsvorgaben hinsichtlich des SigD
veröffentlicht. Aufgrund dieses Spezifikationsupdates sind Anpassungen
notwendig geworden. Daher sind weitere Dienstleistungen des
systemverantwortlichen Auftragnehmers erforderlich: Es sind
grundlegende Quellcodeänderungen notwendig. Die Änderung der
Spezifikation liegt ausschließlich in der Sphäre der gematik GmbH und
konnte vom Auftraggeber nicht beeinflusst/antizipiert werden. Die
Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ist eingehalten; der ursprg.
Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 % erhöht.
Aufgrund der Änderung wird der Gesamtcharakter des Auftrags nicht
verändert.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
7. mailto:Team.BITMARCK_ePA@twobirds.com?subject=TED
8. https://www.bitmarck.de/
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:353002-2019:TEXT:DE:HTML
10. mailto:welcome@rise-world.com?subject=TED
11. https://www.rise-world.com/
12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
13. https://www.bundeskartellamt.de/
14. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
15. https://www.bundeskartellamt.de/
16. mailto:welcome@rise-world.com?subject=TED
17. https://www.rise-world.com/
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