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Ausschreibung: Call-Center - DE-Frankfurt am Main
Call-Center
Dokument Nr...: 569088-2023 (ID: 2023092209062570328)
Veröffentlicht: 22.09.2023
*
  DE-Frankfurt am Main: Call-Center
   2023/S 183/2023 569088
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landwirtschaftliche Rentenbank
   Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 80
   Ort: Frankfurt a. M.
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60486
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Conrad@hfk.de
   Telefon: +49 3031867510
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.rentenbank.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1e9f3bcb-0
   6ef-42df-8110-b5ada1fa53dd
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1e9f3bcb-0
   6ef-42df-8110-b5ada1fa53dd
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bereitstellung von Callcenter-Leistungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: LR-2023-0008
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79512000 Call-Center
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Zur allgemeinen Beratung und zur Beratung im Zusammenhang mit
   verschiedenen Förderangeboten (Förderdarlehen, Zuschüsse, etc) benötigt
   die Rentenbank Callcenter-Leistungen. Mit diesem Vergabeverfahren sucht
   die Rentenbank einen Dienstleister, der die Kundenanrufe im
   First-Level-Support entgegennimmt. Beabsichtigt ist der Abschluss eines
   Rahmenvertrages mit einem Vertragspartner, auf dessen Grundlage die
   Rentenbank einzelnen Beratungsleistungen abrufen wird.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79512000 Call-Center
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   in den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Rahmenvertrages sind im Wesentlichen die nachfolgenden
   Leistungen:
   1. Grundberatung (mit Abschluss des Rahmenvertrages bereits beauftragt)
   o Entgegennahme der Kundenanrufe;
   o Beratung der Endkreditnehmer und InteressentInnen (gelegentlich
   Hausbanken) rund um die Förderprogramme der Rentenbank, insbesondere zu
   Förderdarlehen, mit Schwerpunkt auf folgenden Themen:
   - Vorstellung der Rentenbank inkl. Förderauftrag und Geschäftszweck
   - Prozesserläuterung zum Hausbankenverfahren
   - Einordnung von Kunden und Ihren Investitionsvorhaben in die
   entsprechenden Förderprogramme
   - Erläuterung Risikogerechtes Zinssystem und Konditionen
   - Erstberatung bei Bestandsgeschäftsvorfällen
   2. Beratung zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (mit
   Abschluss des Rahmenvertrags ebenfalls beauftragt)
   o Entgegennahme der Kundenanrufe;
   o Beratung der Endkreditnehmer und InteressentInnen zu einem
   richtlinienbasierten Förderprogramm (Aktionsprogramm Natürlicher
   Klimaschutz). Im Rahmen des Förderprogramms werden Zuschüsse zu
   Investitionen vergeben, die anhand einer Positivliste identifiziert
   werden.
   Die Tätigkeit des Auftragnehmers beinhaltet hauptsächlich folgende
   Beratungsschwerpunkte:
   o Vorstellung der Rentenbank inkl. Förderauftrag und Geschäftszweck
   o Erläuterung des Antragsprozesses und Beratung zu Fristen
   o Erläuterung der Voraussetzungen der Förderfähigkeit eines Kunden bzw.
   des Investitionsvorhabens
   o Beantwortung von Fragen zum Antragsportal
   3. Weitere Abrufe werden nach Bedarf vorgenommen werden.
   4. Allgemeine abrufübergreifende Leistungen des Auftragnehmers sind:
   o Bereitstellung der Anruferdaten für den Second-Level-Support (z. B.
   durch ein Ticketsystem);
   o Dokumentation der Resultate der Anrufe und Weiteleitung der Resultate
   an die Rentenbank nach entsprechenden Vorgaben (z. Bsp. Anrufer und
   Thema der Frage);
   o Technische Anrufüberleitung an den 1st-Level-Service der Rentenbank
   im Fall von erhöhten Anrufer-Zahlen, die die vertraglich vorgesehenen
   Kapazitäten übertreffen;
   o Schulung und Nachschulung der Mitarbeiter durch den Auftragnehmer
   entsprechend den Vorgaben und Informationen (FAQs) der Rentenbank.
   5. Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus dem
   Vertrag.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Genaue Angaben zur Vertragslaufzeit ergeben sich aus dem Vertrag.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen gemäß Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen
   vorzulegen.
   2. Ferner ist mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Umsetzung von
   Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli
   2014 gemäß Anlage 9 zu den Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
   3. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Unternehmen in
   den §§ 123 bis 126 GWB. Es wird darauf hingewiesen, dass der
   Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG verpflichtet ist, vor der
   Erteilung des Zuschlags eine Abfrage des Wettbewerbsregisters
   durchzuführen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot ist ferner die Eigenerklärung über die technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 zu den
   Bewerbungsbedingungen einzureichen.
   a) In der Eigenerklärung über die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit sind Angaben zum Vorhandensein einer technischen
   Callcenter-Infrastruktur zu machen.
   b) In der Eigenerklärung über die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit sind darüber hinaus Angaben zu Referenzaufträgen zu
   machen, die das Unternehmen in den letzten drei Jahren vor Ablauf der
   Angebotsfrist ausgeführt hat. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der
   Bieter benennt, ist nicht beschränkt. Es dürfen sowohl abgeschlossene
   als auch laufende Referenzaufträge benannt werden.
   Als Referenzaufträge werden dabei Aufträge akzeptiert, die bei Ende der
   Angebotsfrist bereits über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten
   ausgeführt wurden und die ein Mindestauftragsvolumen i.H.v. 600.000,00
    zzgl. USt. aufweisen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben
   zu machen:
   o Auftraggeber des Referenzauftrags (Name und Ort) sowie Kontaktdaten
   eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzauftrag,
   o Leistungszeitraum,
   o Beschreibung der ausgeführten Leistungen.
   c) In der Eigenerklärung über die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit sind Angaben dazu zu machen, über wie viele
   Callcenter-Agenten der Bieter verfügt, die Deutsch auf
   Muttersprachenniveau (Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen
   Referenzrahmens für Sprachen) beherrschen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   zu a) Die Callcenter-Infrastruktur des Bieters muss mindestens
   o drei Kopfnummern stellen können,
   o Bandansagen der Rentenbank (im WAVE-Dateiformat) integrieren können,
   o über ein Wartefeldmanagement verfügen,
   o monatlich statistische Daten übermitteln mit folgendem Inhalt: Anzahl
   der Anrufer innerhalb von Zeitintervallen, durchschnittliche Dauer der
   Telefonate, durchschnittliches Servicelevel,
   o dezentrales Arbeiten und Home-Office ermöglichen,
   o eine Fallback-Lösung bei Ausfall vorhalten.
   Der Bieter muss ferner eine Lösung zur Überleitung in den
   Second-Level-Support vorhalten. Es muss sich hierbei um ein technisches
   System wie beispielsweise ein Ticketsystem oder um eine gleichwertige
   organisatorische Lösung handeln.
   Diese organisatorische oder technische Lösung muss über die Möglichkeit
   verfügen, Anruferdaten und Fragestellungen der Anrufer der
   Auftraggeberin für einen zeitlich versetzten Second-Level-Support zur
   Verfügung zu stellen (keine warme Übergabe).
   Der Bieter muss ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
   gemäß ISO 27001 betreiben.
   zu b) Der Bieter hat mindestens einen Referenzauftrag betreffend
   Callcenter-Leistungen aus dem o. g. Zeitraum, mit der o. g.
   Mindestlaufzeit und mit dem o. g. Mindestvolumen zu benennen, der die
   Beratung von Anrufern im Bereich der Abwicklungen öffentlicher
   Förderprogramme für Förderbanken zum Gegenstand hat. Bei diesem Auftrag
   hat der Bieter an einzelnen Tagen mindestens 1.000 Anrufe pro Tag
   erfolgreich entgegengenommen.
   Der Bieter hat ferner mindestens einen Referenzauftrag betreffend
   Callcenter-Leistungen aus dem o. g. Zeitraum, mit der o. g.
   Mindestlaufzeit und mit dem o. g. Mindestvolumen zu benennen, der die
   Beratung von Anrufern im Bereich Bankdienstleistungen mit Schwerpunkt
   Neu- und Bestandsgeschäftsvorfälle für eine Bank oder Förderbank zum
   Gegenstand hat. Bei diesem Auftrag hat der Bieter an einzelnen Tagen
   mindestens 1.000 Anrufe pro Tag erfolgreich entgegengenommen.
   zu c) Der Bieter muss über eine für den Auftrag hinreichende Anzahl von
   Callcenter-Agenten verfügen, die Deutsch auf Muttersprachenniveau
   (Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
   beherrschen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den
   Vergabeunterlagen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/10/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/12/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/10/2023
   Ortszeit: 12:01
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern
   gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine
   Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller
   Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem
   Angebot die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage 4 zu den
   Bewerbungsbedingungen einzureichen. Bietergemeinschaften haben mit
   ihrem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) für jedes
   Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Bestandteile des Angebots
   sind lediglich einmal für die Bietergemeinschaft als Ganzes
   einzureichen.
   2. a) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
   und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser
   Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung
   über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 6
   zu den Bewerbungsbedingungen) einzureichen und die dort geforderten
   Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung
   stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene
   Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 7 zu den
   Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bieter im
   Hinblick auf die einschlägige berufliche Leistungsfähigkeit oder
   Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss
   dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt
   werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe
   besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
   anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
   2. b) Will ein Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer
   vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die
   Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmern und
   Unterauftragnehmern (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) zu
   verwenden. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern
   und Unterauftragnehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der
   Unterauftragnehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden.
   Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte
   Aufforderung der Auftraggeberin zu benennen. Benennt der Bieter die
   Unterauftragnehmer bereit mit dem Angebot, hat er fernen nachzuweisen,
   dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
   Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für den vorgesehenen
   Unterauftragnehmer eine Verpflichtungserklärung (Anlage 7 zu den
   Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der
   Nachweis auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu erbringen.
   Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob sich der Bieter
   gleichzeitig auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer zum Nachweis
   seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft.
   2. c) Dritte und Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen an die
   Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum
   Nachweis dessen sind für Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit
   dem Angebot benannt werden, in jedem Fall mit dem Angebot die
   Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5
   zu den Bewerbungsbedingungen) vorzulegen. Die Eigenerklärung über die
   technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 zu den
   Bewerbungsbedingungen ist insoweit für Dritte und Unterauftragnehmer
   vorzulegen, wie sich der Bieter auf ihre Eignung beruft oder sie einen
   jeweils entsprechenden Leistungsteil übernehmen sollen.
   3. Informationen zur elektronischen Einreichung der Angebote finden
   sich unter [11]www.deutsche-evergabe.de.
   4. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den
   Vergabeunterlagen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer
   gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
   "§ 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 161 Form, Inhalt
   (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
   Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung im Geltungsbe-reich dieses Gesetzes hat einen
   Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
   benennen.
   (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
   Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
   Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
   Beteiligten benennen."
   Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach
   kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines
   Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen
   einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt
   werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2023
References
   6. mailto:Conrad@hfk.de?subject=TED
   7. http://www.rentenbank.de/
   8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1e9f3bcb-06ef-42df-8110-b5ada1fa53dd
   9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1e9f3bcb-06ef-42df-8110-b5ada1fa53dd
  10. https://www.deutsche-evergabe.de/
  11. http://www.deutsche-evergabe.de/
  12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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