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Ausschreibung: Call-Center - DE-Frankfurt am Main
Call-Center
Dokument Nr...: 569088-2023 (ID: 2023092209062570328)
Veröffentlicht: 22.09.2023
*
DE-Frankfurt am Main: Call-Center
2023/S 183/2023 569088
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landwirtschaftliche Rentenbank
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 80
Ort: Frankfurt a. M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [6]Conrad@hfk.de
Telefon: +49 3031867510
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.rentenbank.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1e9f3bcb-0
6ef-42df-8110-b5ada1fa53dd
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1e9f3bcb-0
6ef-42df-8110-b5ada1fa53dd
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung von Callcenter-Leistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: LR-2023-0008
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79512000 Call-Center
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Zur allgemeinen Beratung und zur Beratung im Zusammenhang mit
verschiedenen Förderangeboten (Förderdarlehen, Zuschüsse, etc) benötigt
die Rentenbank Callcenter-Leistungen. Mit diesem Vergabeverfahren sucht
die Rentenbank einen Dienstleister, der die Kundenanrufe im
First-Level-Support entgegennimmt. Beabsichtigt ist der Abschluss eines
Rahmenvertrages mit einem Vertragspartner, auf dessen Grundlage die
Rentenbank einzelnen Beratungsleistungen abrufen wird.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79512000 Call-Center
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Rahmenvertrages sind im Wesentlichen die nachfolgenden
Leistungen:
1. Grundberatung (mit Abschluss des Rahmenvertrages bereits beauftragt)
o Entgegennahme der Kundenanrufe;
o Beratung der Endkreditnehmer und InteressentInnen (gelegentlich
Hausbanken) rund um die Förderprogramme der Rentenbank, insbesondere zu
Förderdarlehen, mit Schwerpunkt auf folgenden Themen:
- Vorstellung der Rentenbank inkl. Förderauftrag und Geschäftszweck
- Prozesserläuterung zum Hausbankenverfahren
- Einordnung von Kunden und Ihren Investitionsvorhaben in die
entsprechenden Förderprogramme
- Erläuterung Risikogerechtes Zinssystem und Konditionen
- Erstberatung bei Bestandsgeschäftsvorfällen
2. Beratung zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (mit
Abschluss des Rahmenvertrags ebenfalls beauftragt)
o Entgegennahme der Kundenanrufe;
o Beratung der Endkreditnehmer und InteressentInnen zu einem
richtlinienbasierten Förderprogramm (Aktionsprogramm Natürlicher
Klimaschutz). Im Rahmen des Förderprogramms werden Zuschüsse zu
Investitionen vergeben, die anhand einer Positivliste identifiziert
werden.
Die Tätigkeit des Auftragnehmers beinhaltet hauptsächlich folgende
Beratungsschwerpunkte:
o Vorstellung der Rentenbank inkl. Förderauftrag und Geschäftszweck
o Erläuterung des Antragsprozesses und Beratung zu Fristen
o Erläuterung der Voraussetzungen der Förderfähigkeit eines Kunden bzw.
des Investitionsvorhabens
o Beantwortung von Fragen zum Antragsportal
3. Weitere Abrufe werden nach Bedarf vorgenommen werden.
4. Allgemeine abrufübergreifende Leistungen des Auftragnehmers sind:
o Bereitstellung der Anruferdaten für den Second-Level-Support (z. B.
durch ein Ticketsystem);
o Dokumentation der Resultate der Anrufe und Weiteleitung der Resultate
an die Rentenbank nach entsprechenden Vorgaben (z. Bsp. Anrufer und
Thema der Frage);
o Technische Anrufüberleitung an den 1st-Level-Service der Rentenbank
im Fall von erhöhten Anrufer-Zahlen, die die vertraglich vorgesehenen
Kapazitäten übertreffen;
o Schulung und Nachschulung der Mitarbeiter durch den Auftragnehmer
entsprechend den Vorgaben und Informationen (FAQs) der Rentenbank.
5. Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus dem
Vertrag.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Genaue Angaben zur Vertragslaufzeit ergeben sich aus dem Vertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen
vorzulegen.
2. Ferner ist mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Umsetzung von
Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli
2014 gemäß Anlage 9 zu den Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
3. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Unternehmen in
den §§ 123 bis 126 GWB. Es wird darauf hingewiesen, dass der
Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG verpflichtet ist, vor der
Erteilung des Zuschlags eine Abfrage des Wettbewerbsregisters
durchzuführen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot ist ferner die Eigenerklärung über die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 zu den
Bewerbungsbedingungen einzureichen.
a) In der Eigenerklärung über die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit sind Angaben zum Vorhandensein einer technischen
Callcenter-Infrastruktur zu machen.
b) In der Eigenerklärung über die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit sind darüber hinaus Angaben zu Referenzaufträgen zu
machen, die das Unternehmen in den letzten drei Jahren vor Ablauf der
Angebotsfrist ausgeführt hat. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der
Bieter benennt, ist nicht beschränkt. Es dürfen sowohl abgeschlossene
als auch laufende Referenzaufträge benannt werden.
Als Referenzaufträge werden dabei Aufträge akzeptiert, die bei Ende der
Angebotsfrist bereits über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten
ausgeführt wurden und die ein Mindestauftragsvolumen i.H.v. 600.000,00
zzgl. USt. aufweisen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben
zu machen:
o Auftraggeber des Referenzauftrags (Name und Ort) sowie Kontaktdaten
eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzauftrag,
o Leistungszeitraum,
o Beschreibung der ausgeführten Leistungen.
c) In der Eigenerklärung über die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit sind Angaben dazu zu machen, über wie viele
Callcenter-Agenten der Bieter verfügt, die Deutsch auf
Muttersprachenniveau (Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen) beherrschen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu a) Die Callcenter-Infrastruktur des Bieters muss mindestens
o drei Kopfnummern stellen können,
o Bandansagen der Rentenbank (im WAVE-Dateiformat) integrieren können,
o über ein Wartefeldmanagement verfügen,
o monatlich statistische Daten übermitteln mit folgendem Inhalt: Anzahl
der Anrufer innerhalb von Zeitintervallen, durchschnittliche Dauer der
Telefonate, durchschnittliches Servicelevel,
o dezentrales Arbeiten und Home-Office ermöglichen,
o eine Fallback-Lösung bei Ausfall vorhalten.
Der Bieter muss ferner eine Lösung zur Überleitung in den
Second-Level-Support vorhalten. Es muss sich hierbei um ein technisches
System wie beispielsweise ein Ticketsystem oder um eine gleichwertige
organisatorische Lösung handeln.
Diese organisatorische oder technische Lösung muss über die Möglichkeit
verfügen, Anruferdaten und Fragestellungen der Anrufer der
Auftraggeberin für einen zeitlich versetzten Second-Level-Support zur
Verfügung zu stellen (keine warme Übergabe).
Der Bieter muss ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
gemäß ISO 27001 betreiben.
zu b) Der Bieter hat mindestens einen Referenzauftrag betreffend
Callcenter-Leistungen aus dem o. g. Zeitraum, mit der o. g.
Mindestlaufzeit und mit dem o. g. Mindestvolumen zu benennen, der die
Beratung von Anrufern im Bereich der Abwicklungen öffentlicher
Förderprogramme für Förderbanken zum Gegenstand hat. Bei diesem Auftrag
hat der Bieter an einzelnen Tagen mindestens 1.000 Anrufe pro Tag
erfolgreich entgegengenommen.
Der Bieter hat ferner mindestens einen Referenzauftrag betreffend
Callcenter-Leistungen aus dem o. g. Zeitraum, mit der o. g.
Mindestlaufzeit und mit dem o. g. Mindestvolumen zu benennen, der die
Beratung von Anrufern im Bereich Bankdienstleistungen mit Schwerpunkt
Neu- und Bestandsgeschäftsvorfälle für eine Bank oder Förderbank zum
Gegenstand hat. Bei diesem Auftrag hat der Bieter an einzelnen Tagen
mindestens 1.000 Anrufe pro Tag erfolgreich entgegengenommen.
zu c) Der Bieter muss über eine für den Auftrag hinreichende Anzahl von
Callcenter-Agenten verfügen, die Deutsch auf Muttersprachenniveau
(Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
beherrschen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/10/2023
Ortszeit: 12:01
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern
gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine
Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller
Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem
Angebot die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage 4 zu den
Bewerbungsbedingungen einzureichen. Bietergemeinschaften haben mit
ihrem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) für jedes
Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Bestandteile des Angebots
sind lediglich einmal für die Bietergemeinschaft als Ganzes
einzureichen.
2. a) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser
Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung
über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 6
zu den Bewerbungsbedingungen) einzureichen und die dort geforderten
Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung
stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene
Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 7 zu den
Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bieter im
Hinblick auf die einschlägige berufliche Leistungsfähigkeit oder
Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss
dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt
werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe
besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
2. b) Will ein Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer
vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die
Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmern und
Unterauftragnehmern (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) zu
verwenden. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern
und Unterauftragnehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der
Unterauftragnehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden.
Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte
Aufforderung der Auftraggeberin zu benennen. Benennt der Bieter die
Unterauftragnehmer bereit mit dem Angebot, hat er fernen nachzuweisen,
dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für den vorgesehenen
Unterauftragnehmer eine Verpflichtungserklärung (Anlage 7 zu den
Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der
Nachweis auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu erbringen.
Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob sich der Bieter
gleichzeitig auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer zum Nachweis
seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft.
2. c) Dritte und Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen an die
Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum
Nachweis dessen sind für Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit
dem Angebot benannt werden, in jedem Fall mit dem Angebot die
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5
zu den Bewerbungsbedingungen) vorzulegen. Die Eigenerklärung über die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 zu den
Bewerbungsbedingungen ist insoweit für Dritte und Unterauftragnehmer
vorzulegen, wie sich der Bieter auf ihre Eignung beruft oder sie einen
jeweils entsprechenden Leistungsteil übernehmen sollen.
3. Informationen zur elektronischen Einreichung der Angebote finden
sich unter [11]www.deutsche-evergabe.de.
4. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer
gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
"§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbe-reich dieses Gesetzes hat einen
Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen."
Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach
kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines
Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen
einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2023
References
6. mailto:Conrad@hfk.de?subject=TED
7. http://www.rentenbank.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1e9f3bcb-06ef-42df-8110-b5ada1fa53dd
9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1e9f3bcb-06ef-42df-8110-b5ada1fa53dd
10. https://www.deutsche-evergabe.de/
11. http://www.deutsche-evergabe.de/
12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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