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Ausschreibung: Medizinische Informationssysteme - DE-Augsburg
Medizinische Informationssysteme
Klinisches Informationssystem
Dokument Nr...: 569604-2023 (ID: 2023092209100970858)
Veröffentlicht: 22.09.2023
*
DE-Augsburg: Medizinische Informationssysteme
2023/S 183/2023 569604
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Augsburg
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift: Stenglinstr. 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@uk-augsburg.de
Telefon: +49 8214003533
Fax: +49 821400173531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]www.staatsanzeiger-eservices.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
700-13 Funktionserweiterung des digitalen Medikationsmanagements für
das Universitätsklinikum Augsburg (UKA)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48814000 Medizinische Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung, Implementierung, produktive Inbetriebnahme und Betrieb einer
Interaktionsdatenbank zur AMTS-Prüfung (inkl. Allergieprüfung) und
eines Closed-Loop-Systems für einen geschlossenen und sicheren
Medikationsprozess gemäß Krankenhauszukunftsgesetz Fördertatbestand 5
(KHZG FTB 5).
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48814400 Klinisches Informationssystem
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das digitale Medikationsmanagement am UKA ermöglicht bereits heute eine
digitale Dokumentation der Medikation und gewährleistet eine ständige
Verfügbarkeit von Informationen für alle am Behandlungsprozess
beteiligten Mitarbeitenden. Das digitale Medikationssystem dient
konkret dem Management des gesamten Medikationsdokumentationsprozesses
von der Arzneimittelverordnung durch Ärzte und Ärztinnen bis zur
Verabreichung der Medikamente durch die Pflege. Zum Einsatz kommt
hierfür ORBIS Medication der Firma Dedalus, welches bereits im Jahr
2019 am UK Augsburg implementiert wurde.
Im Rahmen des Prozesses kann Stand heute nur durch händische
Dokumentation digital nachvollzogen werden, ob die richtigen
Medikamente dem richtigen Patienten in der richtigen Dosierung gegeben
wurden. Auch fehlen automatisierte systemintegrierte
Sicherheitshinweise zu bspw. Arzneimittelwechselwirkungen bei der
Verordnung von Medikamenten.
Das UKA beabsichtigt vor diesem Hintergrund die folgende Beschaffung:
Lieferung, Implementierung, produktive Inbetriebnahme und Betrieb einer
Interaktionsdatenbank zur AMTS-Prüfung (inkl. Allergieprüfung) und
eines Closed-Loop-Systems für einen geschlossenen und sicheren
Medikationsprozess gemäß den Anforderungen und Muss-Kriterien des KHZG
FTB 5. Die Implementierung umfasst insbesondere die tiefe und
bidirektionale Integration in das bestehende ORBIS Medication und ORBIS
KIS des UKA.
Die Anschaffung einer systemintegrierten Interaktionsdatenbank
ermöglicht durch systemische Sicherheitshinweise bei Wechselwirkungen,
Kontraindikationen, Fehlmedikationen oder Arzneimittelallergien sowie
Vorschläge für Alternativmedikationen (sofern möglich) eine Erhöhung
der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und damit Erhöhung der
Patientensicherheit im Rahmen der Verordnung von Medikamenten.
Die Anschaffung eines Closed-Loop-Systems hat die Dokumentation des
Stellens und der Gabe von Medikamenten mittels Scan-System (Bar- /
QR-Code) zum Ziel. Mit diesem Vorgehen wird eine nachvollziehbare und
digitale Dokumentation im Rahmen des Stellens und der Verabreichung von
Medikamenten sichergestellt. Das System trägt durch die Einhaltung der
6-R-Regel (das richtige Medikament, zum richtigen Zeitpunkt, für den
richtigen Patienten, in der richtigen Dosierung, über den richtigen
Verabreichungsweg, mit der richtigen Dokumentation) zur Erhöhung der
Patientensicherheit bei.
Bei den für die Umsetzung angestrebten Modulen (Flycicle Vision, ORBIS
U Medication Closed Loop und ORBIS U Allergies) handelt es sich um
Funktionserweiterungen zum bereits eingeführten Modul ORBIS Medication.
Mit der Beschaffung und Einführung der benannten Module werden, die zum
heutigen Stand noch nicht erfüllten KHZG FTB 5 Muss-Kriterien erfüllt
und ein unterbrechungsfreies Arbeiten sowie ein nahtloser
Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Anwendern
sichergestellt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: technische Alleinstellung (Kombination
spezifischer Eigenschaften) / Gewichtung: 99
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 1
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
NextGenerationEU
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Für den Auftrag sollen Fördermittel gemäß Krankenhauszukunftsgesetz
(KHZG), Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und
Krankenhausstrukturfondsverordnung (KHSFV) eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die beschriebenen Lieferungen/Dienstleistungen können nur von der Firma
Dedalus Healthcare GmbH (Dedalus) ausgeführt werden.
Im Rahmen einer detaillierten Marktanalyse wurde festgestellt, dass die
Produkte bzw. Funktionserweiterungen von ORBIS Medication Flycicle
Vision, ORBIS U Medication Closed Loop und ORBIS U Allergies der Firma
Dedalus die einzigen Lösungen sind, die alle gewünschten Anforderungen
des UKA vollständig, inklusive der folgenden vom UKA gestellten
K.O.-Kriterien, erfüllen können. Dies begründet eine technische
Alleinstellung der Fa. Dedalus:
Vollständige Erfüllung sämtlicher Muss-Kriterien im Rahmen des
beantragten Fördertatbestands 5 nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV die
noch nicht über Orbis Medication erfüllt werden.
oMit dem bereits im Jahr 2019 eingeführten Medikationsmanagementsystem
ORBIS Medication und ergänzenden Systemen der Fa. Dedalus werden
bereits Muss-Kriterien (Stand 09.2023) erfüllt. Im Zuge der Förderung
sollen, die bislang nicht erfüllten Kriterien zukünftig erfüllt werden.
Bidirektionale Anbindung und Integration in das
Krankenhausinformationssystem (ORBIS KIS) und das
Medikationsmanagementsystem (ORBIS Medication)
oDie Daten wie z.B. Labordaten, Gewicht, Alter, verordnete Medikamente
müssen aus dem ORBIS KIS und/oder ORBIS Medication, z.B. für die
AMTS-Prüfung, automatisch übernommen werden, sodass Doppelerfassungen
vermieden werden können. Gleichermaßen müssen z.B. die Ergebnisse der
Prüfung in ORBIS Medication bzw. im ORBIS KIS angezeigt werden.
oDatentransfers zwischen ORBIS KIS, ORBIS Medication und den Lösungen
zur Erfüllung der offenen Muss-Kriterien, werden automatisch und
strukturiert bidirektional ermöglicht. Der bidirektionale
Datenaustausch ist notwendig, damit ORBIS Aufrufe starten und Daten
einblenden kann, Informationen übertragen werden und auch aus den
Funktionen heraus wieder in ORBIS automatisiert gespeichert werden.
Ebenso müssen alle Daten in den verschiedenen Systemen über das ORBIS
System integriert archiviert werden.
oEs handelt sich um ein zertifiziertes Medizinprodukt der Klasse IIa
nach MDR und ist für den Einsatz in ORBIS Medication zertifiziert. Alle
Funktionen müssen den Prüfkriterien des Hauptsystems unterworfen werden
und entsprechende Zertifizierungen für die Funktionsweise von ORBIS
Medication vorweisen können. Nicht zertifizierte Änderungen können dazu
führen, dass der Status Medizinprodukt des Gesamtsystems ORBIS
Medication nicht aufrechterhalten wird, was wesentliche Risiken in der
Patientensicherheit und auch in der Haftung bedeutet.
Bedienung über die Oberfläche von ORBIS Medication
oZur Nutzung der Funktionen muss das ORBIS Medication nicht verlassen
werden. Alle relevanten Aspekte müssen direkt über ORBIS Medication
aufrufbar und nutzbar sein. Dies schafft eine einheitliche und bekannte
Nutzerexperience, verbessert die Akzeptanz und erhöht die
Arbeitseffizienz.
oSicherheitshinweise bzw. Warnungen müssen direkt im Rahmen der
Verordnung in der Bedienoberfläche von ORBIS Medication angezeigt
werden. Das erfordert eine automatische AMTS-Prüfung, ohne zusätzliche
Aktionen durch die Anwender.
Einheitliches / synchrones Rollen- und Berechtigungskonzept von KIS,
Medikationsmanagementsystem und der Funktionserweiterungen
oEs kann das Rollen- und Berechtigungskonzept des eingesetzten ORBIS
KIS für die Lösung angewendet werden.
oKrankenhausmitarbeitende müssen zur Nutzung der Funktionen keinen
separaten Account anlegen. Der Zugriff zu den Funktionen wird durch
eine entsprechende Berechtigung für den jeweiligen Mitarbeitenden in
ORBIS Medication freigeschalten und erfolgt ohne erneute
Authentifizierung.
Zusätzlich profitiert das UKA durch die tiefe und interoperable
Integration in ORBIS Medication von einigen Vorteilen:
Minimierung von Medienbrüchen, Fehlübertragungen, Doppelverordnungen
und / oder Patientenverwechslungen.
Effizientere Auslastung der vorhandenen (knappen) personellen und
technischen Kapazitäten.
Hohe Akzeptanz de
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
14/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Dedalus HealthCare GmbH
Postanschrift: Konrad-Zuse-Platz 1-3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben
werden
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es handelt sich um eine Ex-Ante-Bekanntmachung nach § 135 GWB. Einwände
gegen diese sind umgehend und schriftlich unter Angabe der
Vergabenummer an [9]vergabestelle@uk-augsburg.de zu richten.
In dem Pflichtfeld II.1.7) und V.2.4) wird der Betrag 1 EUR eingegeben.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages
entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des
Auftrages. Dieser Wert wird aus Gründen der Geheimhaltung nicht
veröffentlicht, da er u.a. den geschäftlichen Interessen des
erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb
beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend
bekanntzumachen ist.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: [11]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein,
wenn
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer
Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: [12]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2023
References
6. mailto:vergabestelle@uk-augsburg.de?subject=TED
7. http://www.uk-augsburg.de/
8. http://www.staatsanzeiger-eservices.de/
9. mailto:vergabestelle@uk-augsburg.de?subject=TED
10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
11. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
12. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
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