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Ausschreibung: Werbe- und Marketingdienstleistungen - DE-Erfurt
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Öffentlichkeitsarbeit
Dokument Nr...: 570153-2023 (ID: 2023092209123971382)
Veröffentlicht: 22.09.2023
*
DE-Erfurt: Werbe- und Marketingdienstleistungen
2023/S 183/2023 570153
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Ministerium für Wirtschaft,
Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt - Abteilungsgruppe 4 -
Vergabestelle
E-Mail: [6]VergabestelleAGr4@tlvwa.thueringen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://wirtschaft.thueringen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538192
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538192
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung Leadagentur für das Landesmarketing Thüringen und die
Öffentlichkeitsarbeit des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft,
Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
Referenznummer der Bekanntmachung: THÜRLM-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Wege einer Rahmenvereinbarung mit dem Freistaat Thüringen, vertreten
durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und
Digitale
Gesellschaft (TMWWDG), soll eine Leadagentur beauftragt werden,
Kommunikations- und Marketingmaßnahmen für das Landesmarketing und die
Öffentlichkeitsarbeit des TMWWDG nach
Briefing und Vorgabe des zuständigen Referats im TMWWDG zu konzipieren
und
umzusetzen. Für die Erbringung einzelner und regelmäßiger
Grundleistungen
durch den Auftragnehmer wird ein monatliches Basishonorar für 240
Agenturstunden (220 für das Landesmarketing und 20 für die
Öffentlichkeitsarbeit) vereinbart. Darüber hinausgehende
Leistungen werden durch Einzelaufträge beauftragt. Ansprüche auf ein
bestimmtes Auftragsvolumen oder die Erteilung einer bestimmten Zahl von
Einzelaufträgen bestehen nicht.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Hauptort der Ausführung:
thüringenweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Landesmarketing bildet das Dach über allen Marketingaktivitäten des
Freistaats Thüringen und verfolgt das Ziel, ein positives Image des
Freistaats als Lebens- und Arbeitsmittelpunkt zu bilden. Darunter
finden sich Säulen des Marketings, die auf konkrete Themen,
Fachbereiche und Zielgruppen ausgerichtet sind. Die wichtigsten sind
das Tourismusmarketing, das von der Thüringer Tourismus GmbH (TTG)
verantwortet wird und das Investorenmarketing, das bei der Thüringer
Landesentwicklungsgesellschaft mbH (LEG) verankert ist. TTG und LEG
sind Landesgesellschaften.
Die Öffentlichkeitsarbeit des TMWWDG unterscheidet sich hinsichtlich
Zielgruppen und Themen insofern vom Landesmarketing, als dass sich die
Inhalte der Öffentlichkeitsarbeit aus dem politischen Handeln der
Hausleitung des TMWWDG ableiten. Kommuniziert wird u.a. über
Veranstaltungen, kleinere Kampagnen, Publikationen, Merchandising. Die
Zielgruppe der Öffentlichkeitsarbeit des TMWWDG sind alle Bewohner in
Thüringen.
Die Aufgaben erfordern ein breites Agenturprofil, das Arbeitsweisen,
Fähigkeiten und Fachexpertise in besonderem Maße notwendig machen wird.
U. a. ergeben sich folgende Anforderungen:
- Strategische Planung und Konzeption von Werbe- und Marketingmaßnahmen
sowie die dazugehörige Beratung im Sinne integrierter, crossmedialer
Kommunikation. Besonderes Augenmerk liegt auf einer geeigneten,
fortlaufenden Dokumentation aller Maßnahmen.
- Konzeption und Entwicklung von Kommunikations- und Werbemitteln in
tarifgebundenen analogen und/oder digitalen Medien: Anzeigen, Plakate,
Banner, Bewegtbild (Trailer, Spots), Podcasts, Apps etc.; inklusive
Kreation, Umsetzung und Herstellung.
- Konzeption von Kommunikations- und Werbemitteln in tarifungebundenen
Medien, wie Broschüren, Videos und Filme, Ausstellungs- und
Informationstafeln, Kongress- und Messegestaltung; inklusive Kreation,
Umsetzung bzw. Herstellung.
- Unterstützende Betreuung der Social-Media-Kanäle einschließlich der
redaktionellen Pflege, Reporting sowie der Beauftragung von Influencern
und Content Creatoren.
- Content Marketing inkl. Content-Erstellung im Rahmen von
Kooperationen mit externen Partnern.
- Veranstaltungsmanagement: Konzeption und Organisation von
Veranstaltungen inkl. Veranstaltungsbranding; Zeit-, Raum-, Regie- und
Ablaufpläne sowie Veranstaltungsorganisation, -begleitung und
-überwachung.
- Messekonzeption, Messebau sowie -gestaltung und Organisation für
Gemeinschaftsstände des Freistaates auf internationalen Messen sowie
Ausstellungsstände auf Veranstaltungen mit Betreuung vor Ort.
- Barrierefreies, responsives Webdesign und laufende Pflege und
Betreuung der Website [10]www.das-ist-thueringen.de.
- Mediaanalysen und Mediastrategie für On- und Offline-Kanäle sowie
Ausarbeitung von Einschalt-, Termin-, Kosten- und
Motivverteilungsplänen sowie Einkauf und Abwicklung von
Einschaltaufträgen.
- Research-Maßnahmen und Analysen sowie Meinungsforschung zur Klärung
bestimmter Sachverhalte und für die Orientierung von Marketing- und
Werbemaßnahmen.
- Gesamtes Portfolio der Kreation: visuelle Gestaltung, Text,
Fotografie, Bewegtbild und Grafik.
- Artbuying: Auswahl bzw. Vorschläge, Klärung sowie Einkauf von
Nutzungsrechten in Anpassung auf die Anwendung sowie Betreuung der
Bilddatenbank.
- Referenzen auf dem Feld des innovativen Standort-, Landes- und
Regionalmarketings.
- Verständnis für spezifische Strukturen und Abläufe in Behörden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 10 360 125.64 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende
gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein Jahr, längstens bis zum
31. Januar 2028.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der geschätzte Wert in II.2.6) versteht sich als Gesamtwert für alle
Leistungen inkl. aller Verlängerungsmöglichkeiten aus II.2.7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot ist zu erklären, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124
GWB
vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften
vorliegen,
sind nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung des
Absehens vom Ausschluss nach § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über
fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen.
Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1
Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist
es verboten,
öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen
oder
Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob
die am
Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis
gehören.
- Im Falle der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ist eine gültige
Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis in Kopie im pdf-Format
einzureichen,
entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit.
- Es darf kein Eintrag in den Finanz-Sanktionslisten der
EUSanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur
Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie
(EG) Nr. 2580/2001 ([11]https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/)
vorliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung.
- Bieter müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
nachgekommen
sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Bescheinigung in
Steuersachen
vom Finanzamt nicht älter als 01.05.2023.
- Bieter müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur
Sozialversicherung nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch
Vorlage
einer Bescheinigung der Krankenkasse nicht älter als 01.05.2023,
im Falle von mehreren Beschäftigten von der Krankenkasse, bei der die
meisten
Beschäftigten versichert sind.
Die Erklärungen und Nachweise nach III.1.1 bis III.1.3 sind vom Bieter,
im Falle
einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw.
im
Fall von Drittunternehmen bei Eignungsleihe von jedem Drittunternehmen
einzureichen. Von Nachunternehmern sind Erklärungen und Nachweise nach
III.
1.1 vorzulegen. Erklärungen und Nachweise nach III.1.1 bis III.1.3
können
alternativ durch den Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder
-vorläufig-
durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
erbracht
werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen.
Erklärungen und Nachweise nach III.1.1 bis III.1.3 sind im pdf-Format
oder in
einem allgemein üblichen elektronisch lesbaren Format einzureichen.
Für ausländische Bieter: Mit dem Angebot ist zudem ein Nachweis über
die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschrift des Landes, in dem der
Bieter ansässig ist oder, wenn es in diesem Staat kein solches Register
gibt, ein
anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, z. B. durch eine
behördliche Bescheinigung; für Unternehmen mit Sitz in einem
Mitgliedstaat der
EU enthält Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU eine abschließende
Aufzählung
der zulässigen Beweismittel (§ 44 Abs. 1 VgV) einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot ist der Jahresumsatz (brutto) des Geschäftsjahres 2022
anzugeben, bei Firmengruppen ist der Umsatz derjenigen juristischen
Person anzugeben, die sich um den Auftrag bewirbt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Mit dem Angebot sind die in den letzten drei Jahren erbrachten
vergleichbaren Leistungen im Bereich Marketing anzugeben. Dabei sind
der Zeitraum der Leistungserbringung, der Inhalt der Leistungen, der
Empfänger der Leistungen und der Wert der Leistungen zu benennen.
- Mit dem Angebot ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Fachkräfte
in den Bereichen Beratung, Online- und Social-Media-Bereich, Grafik,
Projektmanagement, Redaktion anzugeben.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es gelten die ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß §§ 10, 11, 12, 15,
17, 18
Thüringer Vergabegesetz.
- Für die Projektleitung bzw. den Ansprechpartner auf Seiten des
Auftragnehmers gilt darüber hinaus zwingend folgende sprachliche
Qualifikationsanforderung: Deutsch - verhandlungssicher in Wort und
Schrift. Im Text- und Redaktionsbereich müssen Muttersprachler zur
Verfügung stehen.
- Weiterhin muss das mit der Auftragsausführung zu betrauende Personal
zwingend einschlägige Qualifikationen und Erfahrungen aufweisen und
namentlich benannt werden. Zudem ist der Bieter verpflichtet, den
Auftrag durch das benannte Personal oder vergleichbar qualifiziertes
und erfahrenes Personal auszuführen.
Die Nichterfüllung der o. a. Anforderungen führt zum Ausschluss des
Angebotes.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/10/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/10/2023
Ortszeit: 11:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1.) Für die Erstellung des Angebotes (= Angebotsschreiben und Anlagen)
sind die in
den Vergabeunterlagen vorgegebenen Vordrucke zwingend zu verwenden.
Werden
die zur Verfügung gestellten Vordrucke nicht verwendet, muss das
Angebot
ausgeschlossen werden. In den Vordrucken sind alle gelb bzw. blau
hinterlegten
Textfelder, soweit erforderlich, auszufüllen. Erfüllen das
Angebotsschreiben nebst
aller Anlagen und/oder die nachzufordernden Formblätter zum Thüringer
Vergabegesetz nicht mindestens die Textform (mit fortgeschrittener oder
qualifizierter elektronischer Signatur auch möglich) und/oder ist das
nachzufordernde Formblatt Verpflichtung zur Beachtung der
ILO-Kernarbeitsnormen
(§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) zudem nicht vollständig
ausgefüllt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
2.) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Einem
Schriftstück, das in
fremder Sprache eingereicht wird, ist eine beglaubigte oder von einem
öffentlich
bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte
Übersetzung in
Kopie als pdf-Format oder in einem allgemein üblichen elektronisch
lesbaren
Format beizufügen. Sämtlicher Schrift- und Geschäftsverkehr mit der
Vergabestelle
ist in deutscher Sprache zu führen.
3.) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind nicht
anwendbar.
4.) Das Angebot ist mindestens in Textform ausschließlich und
vollständig
elektronisch über die eVergabe-Plattform einzureichen. Eine Einreichung
des
Angebots per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher, schriftlicher
oder
anderweitiger elektronischer Form als über die Plattform ist nicht
zugelassen.
5.) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters
Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich vor
Angebotsabgabe in Textform ausschließlich über die Plattform
[12]www.evergabeonline.
de darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum
Vergabeverfahren sind in Textform ausschließlich über die Plattform bis
spätestens
8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Direkt
übermittelte oder
später eingehende Anfragen können unberücksichtigt bleiben.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar/
Vergabekammer - Nachprüfungsstelle
Ort: Weimar
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon: +49 361-573321254
Fax: +49 361-573321059
Internet-Adresse:
[14]https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein
Interesse
an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber
- gegen § 134 verstoßen hat oder
- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur
festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später
als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/09/2023
References
6. mailto:VergabestelleAGr4@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
7. https://wirtschaft.thueringen.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538192
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538192
10. http://www.das-ist-thueringen.de/
11. https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/
12. http://www.evergabeonline/
13. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
14. https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
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