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Ausschreibung: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) - DE-Regensburg
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Dokument Nr...: 570641-2023 (ID: 2023092209152271896)
Veröffentlicht: 22.09.2023
*
  DE-Regensburg: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
   2023/S 183/2023 570641
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Regensburg, Vergabeamt
   Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
   Ort: Regensburg
   NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 93047
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabeamt
   E-Mail: [6]vergabestelle@regensburg.de
   Telefon: +49 941/507-5629
   Fax: +49 941/507-4629
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.regensburg.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabe.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Betrieb eines E-Carsharing-Systems auf öffentlichen und
   nichtöffentlichen Flächen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer
   Abfalltransport)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Im Stadtgebiet der Stadt Regensburg soll ein stationsbasiertes
   E-Carsharing-Angebot durch den Auftragnehmer auf die Dauer von 6 Jahren
   eigenwirtschafttich angeboten und betrieben werden.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 5 271 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Fahrzeugflotte, welche aus reinen E-Fahrzeugen zu bestehen hat,
   soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet der breiten Öffentlichkeit
   angeboten werden, um den motorisierten Individualverkehr schrittweise
   zu reduzieren und so zur Energieeinsparung beizutragen. Das
   E-Carsharing-Angebot soll insbesondere eine Ergänzung des bestehenden
   Öffentlichen Personennahverkehrs darstellen und damit vernetzt werden.
   Aus diesem Grund soll, wann immer es am einzelnen Standort möglich ist,
   die E-Carsharing-Station in fußläufiger Erreichbarkeit zu einer
   Haltestelle des Öffentlichen Personennahverkehrs errichtet werden. Die
   E-Carsharing-Stationen sollen im gesamten Stadtgebiet der Stadt
   Regensburg auf öffentlichen und privaten Stellflächen errichtet werden.
   Zum 01.10.2023 sollen durch den Anbieter mindestens 25 Elektrofahrzeuge
   bereitgestellt werden. Dieses Angebot soll schrittweise bis zum
   30.09.2027 auf 50 Elektrofahrzeuge erweitert
   werden. Bei einer entsprechenden Nachfrage ist eine optionale weitere
   Erweiterung um zusätzliche Fahrzeuge möglich und durch die Stadt
   Regensburg ausdrücklich erwünscht, die Einzelheiten wären im
   Bedarfsfall mit der Stadt Regensburg abzustimmen.
   Das E-Carsharing erfolgt standortgebunden. Es ist kein sog.
   free-floating-Carsharing gewünscht. Derzeit werden die E-Cars an
   folgenden Standorten angeboten:
   öffentliche Flächen:
    Schönwerthstraße
    Gerlichstraße
    Hauptbahnhof Regensburg
    Arcaden/Paracelsusstraße
    TechBase (Ecke Rennweg/Roter-Brach-Weg)
    Paarstraße (Weichs)
    Candis (Ecke Zuckerfabrikstr. / Edith-Stein-Str.)
    Burgweinting, Wihmundweg
   nichtöffentliche Flächen:
    das Stadtwerk, Hallenbad
    Parkhaus am Dachauplatz
    Wöhrdstr. Parkplatz
    Königswiesen Süd (Werkvolk)
    R-Werk
    Parkplatz Stadtamhof
    Liebstraße/Schopperplatz
    Burgweinting
   Die öffentlichen Flächen an den o.g. Standorten können dem Anbieter,
   falls gewünscht bzw. notwendig zum stationsbasierten E-Carsharing gegen
   Entrichtung einer Gebühr (Sondernutzungsgebühr) auf Antrag im Rahmen
   einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Bayerischen Straßen- und
   Wegegesetz zur Verfügung gestellt werden. Der Zeitraum der
   Sondernutzung beträgt sechs Jahre. Kürzere Zeiträume sind möglich. Die
   Sondernutzungsgebühr beträgt für jeden Stellplatz derzeit 360,00  pro
   Jahr und für die E-Ladesäule jeweils 100,00  pro Jahr. Die
   maßgeblichen Gebühren richten sich nach der jeweils aktuell gültigen
   Satzung über
   Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen und dem
   dazugehörigen Gebührenverzeichnis der Stadt Regensburg. Eine weitere
   Verwaltungsgebühr über 50  für die Erteilung der
   Sondernutzungserlaubnis je Beantragung wird durch die Stadt Regensburg
   erhoben. Weitere, nicht ausdrücklich genannte öffentliche Flächen,
   werden durch die Stadt Regensburg zunächst nicht von Vornherein zur
   Verfügung gestellt. Sämtliche weitere nichtöffentliche Standorte kann
   der Anbieter eigenständig festlegen, errichten und betreiben. Weiterhin
   sind planerisch sowie politisch bedeutsame Standorte durch den Anbieter
   verpflichtend zu unterhalten
   und zu betreiben. Die Festlegung dieser Standorte erfolgt durch die
   Stadt Regensburg. Der Auftragnehmer hat auf eigene Kosten für die
   notwendigen Ladeinfrastrukturen zur Nutzung der E-Fahrzeuge sowie für
   etwaige weitere Infrastruktur zu sorgen. Hinsichtlich der notwendigen
   Ladeinfrastruktur ist eine Kooperation mit bestehenden Anbietern zu
   prüfen und erwünscht.
   Die Fahrzeugflotte ist nachweisbar mit 100 % Ökostrom aus erneuerbaren
   Energiequellen zu betreiben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Alle Anteile an der das Stadtwerk Regensburg GmbH werden von der Stadt
   Regensburg als öffentliche Auftraggeberin gehalten. Es besteht keine
   direkte private Kapitalbeteiligung. Die Stadt Regensburg als
   Alleingesellschafterin übt über die das Stadtwerk Regensburg GmbH eine
   ähnliche Kontrolle aus wie über ihre eigenen Dienststellen. Mehr als 80
   Prozent der Tätigkeiten der das Stadtwerk Regensburg GmbH dient der
   Ausführung von Aufgaben, mit denen sie von der Stadt Regensburg als
   öffentliche Auftraggeberin betraut wurde. Dies ist durch Analyse des
   Gesamtumsatzes der das Stadtwerk Regensburg GmbH in den Jahren
   2020-2022 nachgewiesen.
   Der Auftrag kann deshalb als Inhouse-Auftrag im Sinne von § 108 GWB
   (Art. 17 RL 2014/23/EU) ohne vorherige Durchführung eines
   Vergabeverfahrens erfolgen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2023/S 033-097815
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 23 E 010
   Bezeichnung des Auftrags:
   Betrieb eines E-Carsharing-Systems
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   07/09/2023
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: das Stadtwerk Regensburg GmbH
   Ort: Regensburg
   NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 5 271 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von
   Mittelfranken
   Postanschrift: Promenade 27
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981/531277
   Fax: +49 981/531837
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dieser Vergabe endet 10
   Kalendertage gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 3 Satz 1
   Nr. 2 und Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2023
References
   6. mailto:vergabestelle@regensburg.de?subject=TED
   7. http://www.regensburg.de/
   8. https://my.vergabe.bayern.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:097815-2023:TEXT:DE:HTML
  10. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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