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Ausschreibung: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) - DE-Regensburg
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Dokument Nr...: 570641-2023 (ID: 2023092209152271896)
Veröffentlicht: 22.09.2023
*
DE-Regensburg: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
2023/S 183/2023 570641
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabeamt
E-Mail: [6]vergabestelle@regensburg.de
Telefon: +49 941/507-5629
Fax: +49 941/507-4629
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.regensburg.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabe.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb eines E-Carsharing-Systems auf öffentlichen und
nichtöffentlichen Flächen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer
Abfalltransport)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Stadtgebiet der Stadt Regensburg soll ein stationsbasiertes
E-Carsharing-Angebot durch den Auftragnehmer auf die Dauer von 6 Jahren
eigenwirtschafttich angeboten und betrieben werden.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 5 271 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Fahrzeugflotte, welche aus reinen E-Fahrzeugen zu bestehen hat,
soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet der breiten Öffentlichkeit
angeboten werden, um den motorisierten Individualverkehr schrittweise
zu reduzieren und so zur Energieeinsparung beizutragen. Das
E-Carsharing-Angebot soll insbesondere eine Ergänzung des bestehenden
Öffentlichen Personennahverkehrs darstellen und damit vernetzt werden.
Aus diesem Grund soll, wann immer es am einzelnen Standort möglich ist,
die E-Carsharing-Station in fußläufiger Erreichbarkeit zu einer
Haltestelle des Öffentlichen Personennahverkehrs errichtet werden. Die
E-Carsharing-Stationen sollen im gesamten Stadtgebiet der Stadt
Regensburg auf öffentlichen und privaten Stellflächen errichtet werden.
Zum 01.10.2023 sollen durch den Anbieter mindestens 25 Elektrofahrzeuge
bereitgestellt werden. Dieses Angebot soll schrittweise bis zum
30.09.2027 auf 50 Elektrofahrzeuge erweitert
werden. Bei einer entsprechenden Nachfrage ist eine optionale weitere
Erweiterung um zusätzliche Fahrzeuge möglich und durch die Stadt
Regensburg ausdrücklich erwünscht, die Einzelheiten wären im
Bedarfsfall mit der Stadt Regensburg abzustimmen.
Das E-Carsharing erfolgt standortgebunden. Es ist kein sog.
free-floating-Carsharing gewünscht. Derzeit werden die E-Cars an
folgenden Standorten angeboten:
öffentliche Flächen:
Schönwerthstraße
Gerlichstraße
Hauptbahnhof Regensburg
Arcaden/Paracelsusstraße
TechBase (Ecke Rennweg/Roter-Brach-Weg)
Paarstraße (Weichs)
Candis (Ecke Zuckerfabrikstr. / Edith-Stein-Str.)
Burgweinting, Wihmundweg
nichtöffentliche Flächen:
das Stadtwerk, Hallenbad
Parkhaus am Dachauplatz
Wöhrdstr. Parkplatz
Königswiesen Süd (Werkvolk)
R-Werk
Parkplatz Stadtamhof
Liebstraße/Schopperplatz
Burgweinting
Die öffentlichen Flächen an den o.g. Standorten können dem Anbieter,
falls gewünscht bzw. notwendig zum stationsbasierten E-Carsharing gegen
Entrichtung einer Gebühr (Sondernutzungsgebühr) auf Antrag im Rahmen
einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Bayerischen Straßen- und
Wegegesetz zur Verfügung gestellt werden. Der Zeitraum der
Sondernutzung beträgt sechs Jahre. Kürzere Zeiträume sind möglich. Die
Sondernutzungsgebühr beträgt für jeden Stellplatz derzeit 360,00 pro
Jahr und für die E-Ladesäule jeweils 100,00 pro Jahr. Die
maßgeblichen Gebühren richten sich nach der jeweils aktuell gültigen
Satzung über
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen und dem
dazugehörigen Gebührenverzeichnis der Stadt Regensburg. Eine weitere
Verwaltungsgebühr über 50 für die Erteilung der
Sondernutzungserlaubnis je Beantragung wird durch die Stadt Regensburg
erhoben. Weitere, nicht ausdrücklich genannte öffentliche Flächen,
werden durch die Stadt Regensburg zunächst nicht von Vornherein zur
Verfügung gestellt. Sämtliche weitere nichtöffentliche Standorte kann
der Anbieter eigenständig festlegen, errichten und betreiben. Weiterhin
sind planerisch sowie politisch bedeutsame Standorte durch den Anbieter
verpflichtend zu unterhalten
und zu betreiben. Die Festlegung dieser Standorte erfolgt durch die
Stadt Regensburg. Der Auftragnehmer hat auf eigene Kosten für die
notwendigen Ladeinfrastrukturen zur Nutzung der E-Fahrzeuge sowie für
etwaige weitere Infrastruktur zu sorgen. Hinsichtlich der notwendigen
Ladeinfrastruktur ist eine Kooperation mit bestehenden Anbietern zu
prüfen und erwünscht.
Die Fahrzeugflotte ist nachweisbar mit 100 % Ökostrom aus erneuerbaren
Energiequellen zu betreiben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Alle Anteile an der das Stadtwerk Regensburg GmbH werden von der Stadt
Regensburg als öffentliche Auftraggeberin gehalten. Es besteht keine
direkte private Kapitalbeteiligung. Die Stadt Regensburg als
Alleingesellschafterin übt über die das Stadtwerk Regensburg GmbH eine
ähnliche Kontrolle aus wie über ihre eigenen Dienststellen. Mehr als 80
Prozent der Tätigkeiten der das Stadtwerk Regensburg GmbH dient der
Ausführung von Aufgaben, mit denen sie von der Stadt Regensburg als
öffentliche Auftraggeberin betraut wurde. Dies ist durch Analyse des
Gesamtumsatzes der das Stadtwerk Regensburg GmbH in den Jahren
2020-2022 nachgewiesen.
Der Auftrag kann deshalb als Inhouse-Auftrag im Sinne von § 108 GWB
(Art. 17 RL 2014/23/EU) ohne vorherige Durchführung eines
Vergabeverfahrens erfolgen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2023/S 033-097815
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 23 E 010
Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb eines E-Carsharing-Systems
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
07/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: das Stadtwerk Regensburg GmbH
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 5 271 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von
Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981/531277
Fax: +49 981/531837
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dieser Vergabe endet 10
Kalendertage gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 3 Satz 1
Nr. 2 und Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2023
References
6. mailto:vergabestelle@regensburg.de?subject=TED
7. http://www.regensburg.de/
8. https://my.vergabe.bayern.de/
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:097815-2023:TEXT:DE:HTML
10. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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