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Ausschreibung: Oberbaumaterial für Eisenbahnen - DE-Berlin
Oberbaumaterial für Eisenbahnen
Eisenbahnmaterial
Dokument Nr...: 572057-2023 (ID: 2023092209225973314)
Veröffentlicht: 22.09.2023
*
  DE-Berlin: Oberbaumaterial für Eisenbahnen
   2023/S 183/2023 572057
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
   Postanschrift: Potsdamer Platz 2
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE30 Berlin
   Postleitzahl: 10785
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Praus, Norma
   E-Mail: [6]norma.praus@deutschebahn.com
   Telefon: +49 3029759844
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deepli
   nk/subproject/e1bc79db-dc37-4e09-97be-327fefffe26b
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: FE.EI 41
   Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10115
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Praus, Norma
   E-Mail: [9]norma.praus@deutschebahn.com
   Telefon: +49 3029759844
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deepl
   ink/subproject/e1bc79db-dc37-4e09-97be-327fefffe26b
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Eisenbahndienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Herstellung und Lieferung von Ersatzkomponenten für bereits im
   Schienennetz liegende Bahnübergangsbeläge sowie die Herstellung und
   Lieferung von Bahnübergangsbelagsystemen zur Ausstattung eines
   kompletten Bahnüberganges, jeweils inklusive Transport
   Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66803
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34946200 Oberbaumaterial für Eisenbahnen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenverträge für die Herstellung und Lieferung von Ersatzkomponenten
   für die Instandhaltung und Komplettsysteme.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 1
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34940000 Eisenbahnmaterial
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Hauptort der Ausführung:
   bundesweit
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Dummy
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   2 x 2 Jahre
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Laufzeitverlängerung 2 x 2 Jahre
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Losgruppe 1
   Allgemeine Leistungen beinhaltet das Aufmaß eines Bahnüberganges
   (Feststellen der Menge des benötigten Bahnübergangbelages durch
   Aufmessen/ Prüfen des BÜ-Planes o. ä. sowie Überprüfung zu beachtender
   Besonderheiten des Bahnüberganges und Erstellen einer Verlege-/
   BÜ-Skizze für den BÜ-Belag). Zudem Einzellose für Überwachungspersonal
   (dieses soll beim Einbau des BÜ-Belagsystems eine qualitativ
   hochwertige Bauausführung sicherstellen; diese Position wird
   beauftragt, wenn der Bau-Auftragnehmer nicht über die notwendige
   Qualifikation zum Einbau des BÜ-Belages verfügt.) Die Losgruppe 1
   besteht aus 6 Einzellosen. Jede Position bildet ein eigenes Fachlos.
   Details der Lose siehe Anlage 1, Leistungsverzeichnis, Lose Nr. 1 bis
   6.
   Losgruppe 2
   Instandhaltung System Bodan beinhaltet Komponenten für das im
   Schienennetz bereits verwendete System Bodan, um dieses mit
   passgenauem Material instand zu setzen. Das Material ist jeweils inkl.
   Transportkosten anzubieten. Die Losgruppe 2 besteht aus 93 Einzellosen.
   Jede Position bildet ein eigenes Fachlos. Details der Lose siehe Anlage
   1, Leistungsverzeichnis, Lose Nr. 7 bis 99.
   Losgruppe 3
   Instandhaltung System Chemnitz beinhaltet Komponenten für das im
   Schienennetz bereits verwendete System Chemnitz, um dieses mit
   passgenauem Material instand zu setzen. Das Material ist jeweils inkl.
   Transportkosten anzubieten. Die Losgruppe 3 besteht aus 39 Einzellosen.
   Jede Position bildet ein eigenes Fachlos. Details der Lose siehe Anlage
   1, Leistungsverzeichnis, Lose Nr. 100 bis 138.
   Losgruppe 4
   Instandhaltung System Dresden & GTP Stelcon beinhaltet Komponenten
   für das im Schienennetz bereits verwendete System Dresden & GTP
   Stelcon, um dieses mit passgenauem Material instand zu setzen. Das
   Material ist jeweils inkl. Transportkosten anzubieten. Die Losgruppe 4
   besteht aus 26 Einzellosen. Jede Position bildet ein eigenes Fachlos.
   Details der Lose siehe Anlage 1, Leistungsverzeichnis, Lose Nr. 139 bis
   164.
   Losgruppe 5
   Instandhaltung System Strail beinhaltet Komponenten für das im
   Schienennetz bereits verwendete System Strail, um dieses mit
   passgenauem Material instand zu setzen. Das Material ist jeweils inkl.
   Transportkosten anzubieten. Die Losgruppe 5 besteht aus 134
   Einzellosen. Jede Position bildet ein eigenes Fachlos. Details der Lose
   siehe Anlage 1, Leistungsverzeichnis, Lose Nr. 165 bis 298.
   Losgruppe 6
   Komplettsystem beinhaltet ein System mit allen dazugehörigen
   Komponenten. Der Bieter hat alle zu einem System gehörenden Komponenten
   im Angebot aufzuführen. Den Bietern ist es möglich, auch zusätzliche,
   nicht explizit aufgeführte Komplettsysteme (siehe Leistungsverzeichnis,
   ab Los 316) anzubieten, für die bisher die DB-Netz-Freigabe bzw.
   EBA-Zulassung noch nicht vorliegt. Einzelaufträge (Abrufe) für diese
   Systeme werden nur vergeben, wenn die nötigen Zulassungen vorliegen.
   Die Systeme sind jeweils inkl. Transportkosten anzubieten. Die
   Losgruppe 6 besteht aus mindestens 17 Einzellosen. Jede Position bildet
   ein eigenes Fachlos. Details der Lose siehe Anlage 1,
   Leistungsverzeichnis, Lose Nr. 299 bis mind. 315. Ab Los 316 können
   weitere Komplettsysteme ergänzt werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Anlage B) oder folgende
   Erklärungen im Einzelnen:
    Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein
   Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren
   eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels
   Masse abgelehnt worden ist;
    Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
    Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
    Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch
   zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
   [Hinweis: Eintragungen Gewerbezentralregister/Verfahren, die zu
   Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen in
   diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte
   Eignungsprüfung ist die Folge]
    Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß
   angemeldet hat und  sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB
   eintragungspflichtig  im Handelsregister eingetragen ist;
    Erklärungen zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos:
   a) Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der
   erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für das Unternehmen national
   geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste
   aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer
   nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und
   Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen
   wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung auch unter
   Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner
   US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder
   sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen
   Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung, dass das Unternehmen nicht
   unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen
   oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten
   Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen
   Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
   b) Versicherung, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder
   Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere
   nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und
   Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer
   Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten
   Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen.
   c) Versicherung, dass der Bewerber/Bieter kein russischer
   Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche
   Person ist bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene
   juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Versicherung,
   dass eine unter vorstehenden Punkt fallende natürliche oder juristische
   Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar
   mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. Versicherung, dass
   das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter
   vorstehenden Punkt fallenden natürlichen oder juristischen Person,
   Organisation oder Einrichtung handelt.
   d) Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen,
   Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als
   zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als
   Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer
   Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
   - Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
   Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, §
   98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22
   Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen
   hat
   - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von
   Steuern, Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
   Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und
   Arbeitslosenversicherung) nachkommen ist
   - Erklärungen zu Kartellrechtliche Compliance und
   Korruptionsprävention:
   a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe  und
   darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren- keine unzulässigen
   wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige
   wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere
   Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art.
   101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und
   Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen
   Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
   Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
   b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten
   Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt
   hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die
   der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze
   zukommt
   - Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren
   Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem
   mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche
   Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
   - Erklärung, dass das Unternehmen a) in Bezug auf Ausschlussgründe nach
   §§ 123 f GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine
   Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b)
   stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf §§ 122 bis 124
   GWB zu übermitteln
   - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
   Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15
   ff. AktG verbundenen Unternehmen a) versucht hat, die
   Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht
   hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
   Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende
   Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen
   konnte bzw. dies versucht hat
   -Erklärung, ob das Unternehmen eine schwere Verfehlung begangen hat,
   und wenn ja welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter
   in Frage stellt §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
   - Erklärung, ob eine Person, deren Verhalten gemäß §123 Abs. 3 GWB dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123
   Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder eine
   Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der
   in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig
   festgesetzt wurde
   (Hinweis: Eintragungen in diese Felder führen nicht automatisch zum
   Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Das vollständig ausgefüllte Formular Lieferantenselbstauskunft (Anlage
   C) oder folgende Erklärungen im Einzelnen:
   - Angabe zum Ansprechpartner (Name, Funktion, E-Mail, Telefon-Nr.)
   - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der Jahre 2020-2022
   - Angabe des jährlichen Umsatzes der Jahre 2020-2022 soweit dieser
   Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
   sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Aufträgen
   - Angabe der Anzahl der Mitarbeiter der Jahre 2020-2022
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften
   gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot
   sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines
   ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das
   Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/10/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/12/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/10/2023
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO
   (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den
   Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem
   Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
   Maßgeblich sind die in den Vergabeunterlagen erteilten Hinweise. Nur
   die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3. geforderten
   Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
   Diese sind zwingend mit dem Angebot vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüberhinausgehende Unterlagen sind
   nicht erwünscht.
   Folgende Erklärungen/Nachweise sind neben den unter III.1.1. bis
   III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen erforderlich:
    Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
    Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im
   Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der
   Leistung, soweit:
   a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend
   entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
   Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG),
   b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
   (Mindestlohngesetz - MiLoG),
   c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
   d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über
   Mindestentgelte
   in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen
   Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt
   werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben
   werden
    Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der
   vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer
   und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten
   Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere
   Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies
   dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
   Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
   rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
   interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6
   Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Der
   Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar
   nicht oder innerhalb von weniger als 6 Kalendertagen vor Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten.
   Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO
   (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den
   Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem
   Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
    Für den Fall, dass der Bieter wegen fehlender oder unzureichender
   eigener Fertigungskapazitäten beabsichtigt,
   Drittunternehmen/Nachunternehmer (NU) mit den von den Losen umfassten
   Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO):
   a) Verpflichtungserklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s);
   b) Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1 und
   VI.3), mit Ausnahme der Erklärung zum Verhaltenskodex für
   Geschäftspartner.
   Unterauftragnehmer, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im
   Angebot gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
   Diese Nachunternehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist
   für die Einreichung des Angebotes nicht mehr ausgetauscht werden.
   Bei Bietergemeinschaften sind die erforderlichen Erklärungen von jedem
   einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben.
   Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt
   vorbehalten.
   Hinweis zu Liefervoraussetzung: Bei güteprüfpflichtigen Materialien
   (Angabe gemäß Anlage 01, Leistungsverzeichnis) ist das Vorliegen einer
   Q-Zertifizierung Gleistragplatten/Bahnübergangsbeläge aus Beton bzw.
   Gleistragplatten/Bahnübergangsbeläge aus Kunststoff notwendig. Das
   Dokument muss nicht zum Angebot eingereicht werden. Liegt zum Zeitpunkt
   der Angebotslegung keine Zertifizierung vor, ist diese bei Erlangen
   aktiv durch den Lieferanten einzureichen. Zudem sind entsprechend den
   Angaben im Leistungsverzeichnis EBA-Zulassung und DB-Netz-Freigaben für
   einige Materialien notwendig. Die Zertifizierungen/Freigaben müssen
   nicht zwingend bei Angebotsabgabe vorliegen, können aber bereits mit
   dem Angebot eingereicht werden. Solange nicht alle erforderlichen
   Zertifizierungen/Freigaben vorliegen, werden Einzelaufträge an den
   Bieter nicht vergeben.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht
   mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1
   GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der
   Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15
   Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
   Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines
   Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
   Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. 
   soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind  bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw.
   Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
   Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
   verwiesen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/09/2023
References
   6. mailto:norma.praus@deutschebahn.com?subject=TED
   7. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   8. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e1bc79db-dc37-4e09-97be-327fefffe26b
   9. mailto:norma.praus@deutschebahn.com?subject=TED
  10. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
  11. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e1bc79db-dc37-4e09-97be-327fefffe26b
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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