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Ausschreibung: Oberbaumaterial für Eisenbahnen - DE-Berlin
Oberbaumaterial für Eisenbahnen
Eisenbahnmaterial
Dokument Nr...: 572057-2023 (ID: 2023092209225973314)
Veröffentlicht: 22.09.2023
*
DE-Berlin: Oberbaumaterial für Eisenbahnen
2023/S 183/2023 572057
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Praus, Norma
E-Mail: [6]norma.praus@deutschebahn.com
Telefon: +49 3029759844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deepli
nk/subproject/e1bc79db-dc37-4e09-97be-327fefffe26b
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: FE.EI 41
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Praus, Norma
E-Mail: [9]norma.praus@deutschebahn.com
Telefon: +49 3029759844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deepl
ink/subproject/e1bc79db-dc37-4e09-97be-327fefffe26b
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Herstellung und Lieferung von Ersatzkomponenten für bereits im
Schienennetz liegende Bahnübergangsbeläge sowie die Herstellung und
Lieferung von Bahnübergangsbelagsystemen zur Ausstattung eines
kompletten Bahnüberganges, jeweils inklusive Transport
Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66803
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34946200 Oberbaumaterial für Eisenbahnen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenverträge für die Herstellung und Lieferung von Ersatzkomponenten
für die Instandhaltung und Komplettsysteme.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 1
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34940000 Eisenbahnmaterial
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:
bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Dummy
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
2 x 2 Jahre
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Laufzeitverlängerung 2 x 2 Jahre
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Losgruppe 1
Allgemeine Leistungen beinhaltet das Aufmaß eines Bahnüberganges
(Feststellen der Menge des benötigten Bahnübergangbelages durch
Aufmessen/ Prüfen des BÜ-Planes o. ä. sowie Überprüfung zu beachtender
Besonderheiten des Bahnüberganges und Erstellen einer Verlege-/
BÜ-Skizze für den BÜ-Belag). Zudem Einzellose für Überwachungspersonal
(dieses soll beim Einbau des BÜ-Belagsystems eine qualitativ
hochwertige Bauausführung sicherstellen; diese Position wird
beauftragt, wenn der Bau-Auftragnehmer nicht über die notwendige
Qualifikation zum Einbau des BÜ-Belages verfügt.) Die Losgruppe 1
besteht aus 6 Einzellosen. Jede Position bildet ein eigenes Fachlos.
Details der Lose siehe Anlage 1, Leistungsverzeichnis, Lose Nr. 1 bis
6.
Losgruppe 2
Instandhaltung System Bodan beinhaltet Komponenten für das im
Schienennetz bereits verwendete System Bodan, um dieses mit
passgenauem Material instand zu setzen. Das Material ist jeweils inkl.
Transportkosten anzubieten. Die Losgruppe 2 besteht aus 93 Einzellosen.
Jede Position bildet ein eigenes Fachlos. Details der Lose siehe Anlage
1, Leistungsverzeichnis, Lose Nr. 7 bis 99.
Losgruppe 3
Instandhaltung System Chemnitz beinhaltet Komponenten für das im
Schienennetz bereits verwendete System Chemnitz, um dieses mit
passgenauem Material instand zu setzen. Das Material ist jeweils inkl.
Transportkosten anzubieten. Die Losgruppe 3 besteht aus 39 Einzellosen.
Jede Position bildet ein eigenes Fachlos. Details der Lose siehe Anlage
1, Leistungsverzeichnis, Lose Nr. 100 bis 138.
Losgruppe 4
Instandhaltung System Dresden & GTP Stelcon beinhaltet Komponenten
für das im Schienennetz bereits verwendete System Dresden & GTP
Stelcon, um dieses mit passgenauem Material instand zu setzen. Das
Material ist jeweils inkl. Transportkosten anzubieten. Die Losgruppe 4
besteht aus 26 Einzellosen. Jede Position bildet ein eigenes Fachlos.
Details der Lose siehe Anlage 1, Leistungsverzeichnis, Lose Nr. 139 bis
164.
Losgruppe 5
Instandhaltung System Strail beinhaltet Komponenten für das im
Schienennetz bereits verwendete System Strail, um dieses mit
passgenauem Material instand zu setzen. Das Material ist jeweils inkl.
Transportkosten anzubieten. Die Losgruppe 5 besteht aus 134
Einzellosen. Jede Position bildet ein eigenes Fachlos. Details der Lose
siehe Anlage 1, Leistungsverzeichnis, Lose Nr. 165 bis 298.
Losgruppe 6
Komplettsystem beinhaltet ein System mit allen dazugehörigen
Komponenten. Der Bieter hat alle zu einem System gehörenden Komponenten
im Angebot aufzuführen. Den Bietern ist es möglich, auch zusätzliche,
nicht explizit aufgeführte Komplettsysteme (siehe Leistungsverzeichnis,
ab Los 316) anzubieten, für die bisher die DB-Netz-Freigabe bzw.
EBA-Zulassung noch nicht vorliegt. Einzelaufträge (Abrufe) für diese
Systeme werden nur vergeben, wenn die nötigen Zulassungen vorliegen.
Die Systeme sind jeweils inkl. Transportkosten anzubieten. Die
Losgruppe 6 besteht aus mindestens 17 Einzellosen. Jede Position bildet
ein eigenes Fachlos. Details der Lose siehe Anlage 1,
Leistungsverzeichnis, Lose Nr. 299 bis mind. 315. Ab Los 316 können
weitere Komplettsysteme ergänzt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Anlage B) oder folgende
Erklärungen im Einzelnen:
Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels
Masse abgelehnt worden ist;
Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch
zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
[Hinweis: Eintragungen Gewerbezentralregister/Verfahren, die zu
Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen in
diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte
Eignungsprüfung ist die Folge]
Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß
angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB
eintragungspflichtig im Handelsregister eingetragen ist;
Erklärungen zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos:
a) Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der
erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für das Unternehmen national
geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste
aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer
nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und
Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung auch unter
Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner
US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder
sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung, dass das Unternehmen nicht
unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen
oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten
Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Versicherung, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder
Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere
nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und
Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer
Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten
Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen.
c) Versicherung, dass der Bewerber/Bieter kein russischer
Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche
Person ist bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene
juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Versicherung,
dass eine unter vorstehenden Punkt fallende natürliche oder juristische
Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar
mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. Versicherung, dass
das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter
vorstehenden Punkt fallenden natürlichen oder juristischen Person,
Organisation oder Einrichtung handelt.
d) Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als
zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer
Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
- Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, §
98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen
hat
- Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von
Steuern, Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung) nachkommen ist
- Erklärungen zu Kartellrechtliche Compliance und
Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und
darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren- keine unzulässigen
wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige
wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere
Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art.
101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und
Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten
Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt
hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die
der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze
zukommt
- Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren
Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem
mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche
Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
- Erklärung, dass das Unternehmen a) in Bezug auf Ausschlussgründe nach
§§ 123 f GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine
Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b)
stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf §§ 122 bis 124
GWB zu übermitteln
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15
ff. AktG verbundenen Unternehmen a) versucht hat, die
Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht
hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen
konnte bzw. dies versucht hat
-Erklärung, ob das Unternehmen eine schwere Verfehlung begangen hat,
und wenn ja welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter
in Frage stellt §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
- Erklärung, ob eine Person, deren Verhalten gemäß §123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123
Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder eine
Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der
in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig
festgesetzt wurde
(Hinweis: Eintragungen in diese Felder führen nicht automatisch zum
Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Das vollständig ausgefüllte Formular Lieferantenselbstauskunft (Anlage
C) oder folgende Erklärungen im Einzelnen:
- Angabe zum Ansprechpartner (Name, Funktion, E-Mail, Telefon-Nr.)
- Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der Jahre 2020-2022
- Angabe des jährlichen Umsatzes der Jahre 2020-2022 soweit dieser
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen
- Angabe der Anzahl der Mitarbeiter der Jahre 2020-2022
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften
gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot
sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines
ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das
Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/10/2023
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO
(EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den
Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Maßgeblich sind die in den Vergabeunterlagen erteilten Hinweise. Nur
die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3. geforderten
Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Diese sind zwingend mit dem Angebot vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüberhinausgehende Unterlagen sind
nicht erwünscht.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind neben den unter III.1.1. bis
III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen erforderlich:
Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im
Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der
Leistung, soweit:
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend
entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG),
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetz - MiLoG),
c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über
Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt
werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben
werden
Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der
vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer
und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten
Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere
Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies
dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6
Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Der
Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar
nicht oder innerhalb von weniger als 6 Kalendertagen vor Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO
(EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den
Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Für den Fall, dass der Bieter wegen fehlender oder unzureichender
eigener Fertigungskapazitäten beabsichtigt,
Drittunternehmen/Nachunternehmer (NU) mit den von den Losen umfassten
Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO):
a) Verpflichtungserklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s);
b) Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1 und
VI.3), mit Ausnahme der Erklärung zum Verhaltenskodex für
Geschäftspartner.
Unterauftragnehmer, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im
Angebot gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Diese Nachunternehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist
für die Einreichung des Angebotes nicht mehr ausgetauscht werden.
Bei Bietergemeinschaften sind die erforderlichen Erklärungen von jedem
einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben.
Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt
vorbehalten.
Hinweis zu Liefervoraussetzung: Bei güteprüfpflichtigen Materialien
(Angabe gemäß Anlage 01, Leistungsverzeichnis) ist das Vorliegen einer
Q-Zertifizierung Gleistragplatten/Bahnübergangsbeläge aus Beton bzw.
Gleistragplatten/Bahnübergangsbeläge aus Kunststoff notwendig. Das
Dokument muss nicht zum Angebot eingereicht werden. Liegt zum Zeitpunkt
der Angebotslegung keine Zertifizierung vor, ist diese bei Erlangen
aktiv durch den Lieferanten einzureichen. Zudem sind entsprechend den
Angaben im Leistungsverzeichnis EBA-Zulassung und DB-Netz-Freigaben für
einige Materialien notwendig. Die Zertifizierungen/Freigaben müssen
nicht zwingend bei Angebotsabgabe vorliegen, können aber bereits mit
dem Angebot eingereicht werden. Solange nicht alle erforderlichen
Zertifizierungen/Freigaben vorliegen, werden Einzelaufträge an den
Bieter nicht vergeben.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht
mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1
GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15
Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw.
Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
verwiesen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/09/2023
References
6. mailto:norma.praus@deutschebahn.com?subject=TED
7. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
8. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e1bc79db-dc37-4e09-97be-327fefffe26b
9. mailto:norma.praus@deutschebahn.com?subject=TED
10. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
11. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e1bc79db-dc37-4e09-97be-327fefffe26b
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