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Ausschreibung: Schienenfahrzeuge - DE-Braunschweig
Schienenfahrzeuge
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
Dokument Nr...: 572109-2023 (ID: 2023092209231273356)
Veröffentlicht: 22.09.2023
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DE-Braunschweig: Schienenfahrzeuge
2023/S 183/2023 572109
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regionalbahnfahrzeuge Großraum Braunschweig
GmbH (RGB GmbH)
Postanschrift: Frankfurter Straße 2
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38122
Land: Deutschland
E-Mail: [6]Fritz.Roessig@rgbgmbh.de
Telefon: +49 531/24262/0
Fax: +49 531/24262/42
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.regionalverband-braunschweig.de/rgb/
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Optionsausübung/Nachträge für die Lieferung von fünf weiteren
SPNV-Triebzügen und Erweiterung des bestehenden Instandhaltungsvertrags
auf die fünf Fahrzeuge auf der Grundlage von Bestandsverträgen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34620000 Schienenfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Die in II.1.1) genannten Optionsausübungen/Nachträge betreffen den
Werkliefervertrag (Fahrzeugliefervertrag) und den
Instandhaltungsvertrag mit der ALSTOM Transport Deutschland GmbH (ATD
GmbH).
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50220000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit
Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Auf der Grundlage eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens schlossen
die RGB GmbH und die ATD GmbH am 18.12.2012 die unter II.2.1) genannten
Verträge über die Herstellung und Lieferung sowie die Instandhaltung
von elektrischen Triebzügen der Bauart CORADIA Continental. Der
Fahrzeugliefervertrag umfasst verschiedene Optionslieferungen. Nach dem
Instandhaltungsvertrag ist die ATD GmbH verpflichtet, sämtliche auf der
Grundlage des Fahrzeugliefervertrags an die RGB GmbH gelieferten
Fahrzeuge instandzuhalten.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 13/12/2015
Ende: 09/12/2035
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: Nachtrag 1
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
18/12/2012
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ALSTOM Transport Deutschland GmbH
Postanschrift: Linke-Hofmann-Busch-Straße 1
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 38239
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine
Änderungsbekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB und zudem um eine
Ex-post-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. Die Bekanntmachung
erfolgt vorsorglich für den Fall, dass die in Abschnitt VII genannten
Beauftragungen durch die Optionsausübungen/Nachträge als Änderungen
bzw. Ausweitungen der bestehenden Verträge vom 18.12.2012 anzusehen
sein sollten.
2. Auf die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne von §
135 Abs. 3 GWB vom 05.09.2023 (Bekanntmachungsnummer [8]2023/S
170-533810) wird hingewiesen. Die Unterzeichnung der in VII.2.1)
genannten Nachträge zum Fahrzeugliefervertrag vom 18.12.2012 und zum
Instandhaltungsvertrag vom 18.12.2012 erfolgte nach Ablauf der Frist
von zehn Kalendertagen nach § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.
3. Die in II.2.7) angegebene Vertragslaufzeit bezieht sich auf den
Instandhaltungsvertrag vom 18.12.2012.
4. Der in V.2.1) angegebene Tag des Vertragsschlusses bezieht sich auf
die in II.2.1) genannten Verträge zwischen dem Auftraggeber und der ATD
GmbH, zu denen die Parteien am 18.09.2023 jeweils eine Option
ausübten/einen Nachtrag abschlossen.
5. Die in VII.1.5) angegebene Laufzeit bezieht sich auf die Laufzeit
des Instandhaltungsvertrags vom 18.12.2012 nach Abschluss der in
VII.2.1) genannten Optionsausübungen/Nachträge.
6. Die Wertangaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind
unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das
Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Der tatsächliche Wert
des Auftrags bzw. der Änderung wird zum Schutz von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers nicht angegeben. Nach § 39
Abs. 6 Nr. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet,
einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den
berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden
würde. Die Wertgrenze nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB wird eingehalten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308/3307/3306
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[10]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-14
4803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB lautet:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landeskartellbehörde beim Niedersächsischen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Friedrichswall 1
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Telefon: +49 5111208412/8422/8407/7828
Fax: +49 5111205770
Internet-Adresse:
[11]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/wettbewerbs_und_energiekartellrecht_landeskartellbehorde/landeskartel
lbehoerde-16020.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/09/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
34620000 Schienenfahrzeuge
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50220000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit
Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für die SPNV-Leistungen im Elektro-Netz Niedersachsen-Ost 2 (ENNO2)
wurde durch Optionsausübung im Fahrzeugliefervertrag zwischen der RGB
GmbH und der ATD GmbH vom 18.12.2012 die Herstellung und Lieferung von
fünf weiteren elektrischen Triebzügen der Bauart CORADIA Continental
beauftragt, die im Endzustand mit allen Bestandsfahrzeugen der RGB GmbH
dieser Baureihe zum Einsatz im Netz ENNO2 vollumfänglich kuppelbar
sind. Zudem ist der Vertrag über die Instandhaltung vom 18.12.2012
entsprechend der darin enthaltenen Verpflichtung der ATD GmbH,
sämtliche auf der Grundlage des Fahrzeugliefervertrags an die RGB GmbH
gelieferten Fahrzeuge instandzuhalten, im Interesse einer einheitlichen
Instandhaltung auf die Optionsfahrzeuge erstreckt worden.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 13/12/2015
Ende: 09/12/2035
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Alstom Transport Deutschland GmbH
Postanschrift: Linke-Hofmann-Busch-Straße 1
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 38239
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Auf VII.1.4) wird verwiesen. Zu den darin genannten Inhalten schlossen
der Auftraggeber und die ATD GmbH am 18.09.2023 jeweils einen Nachtrag
zum Fahrzeugliefervertrag vom 18.12.2012 und zum Instandhaltungsvertrag
vom 18.12.2012, welche die Wertgrenze nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB
einhalten. Dem Abschluss der Nachträge ging die freiwillige Ex-ante
-Transparenzbekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB vom 05.09.2023
(Bekanntmachungsnummer [12]2023/S 170-533810) voran.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Aufgrund der geänderten Nachfragesituation im SPNV werden zusätzliche
Fahrzeuge und Leistungen zu deren Instandhaltung notwendig. Im Hinblick
auf die Kompatibilität und die Sicherung einer einheitlichen
Instandhaltung der für die SPNV-Leistungen ENNO2 einzusetzenden
Fahrzeuge sind die in VII.2.1) genannten Beauftragungen auch als
Änderungen nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig. Nach dieser
Bestimmung ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne
Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche
Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die
nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein
Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen
Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder
beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden
wäre. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Auch die
Voraussetzungen von § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB liegen vor.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
6. mailto:Fritz.Roessig@rgbgmbh.de?subject=TED
7. https://www.regionalverband-braunschweig.de/rgb/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:533810-2023:TEXT:DE:HTML
9. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
10. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-nied
ersachsen-144803.html
11. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/wettbewerbs_und_energiekartellrecht_landeskartellbehorde/
landeskartellbehoerde-16020.html
12. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:533810-2023:TEXT:DE:HTML
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