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Ausschreibung: Schienenfahrzeuge - DE-Braunschweig
Schienenfahrzeuge
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
Dokument Nr...: 572109-2023 (ID: 2023092209231273356)
Veröffentlicht: 22.09.2023
*
  DE-Braunschweig: Schienenfahrzeuge
   2023/S 183/2023 572109
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Regionalbahnfahrzeuge Großraum Braunschweig
   GmbH (RGB GmbH)
   Postanschrift: Frankfurter Straße 2
   Ort: Braunschweig
   NUTS-Code: DE91 Braunschweig
   Postleitzahl: 38122
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Fritz.Roessig@rgbgmbh.de
   Telefon: +49 531/24262/0
   Fax: +49 531/24262/42
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.regionalverband-braunschweig.de/rgb/
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Optionsausübung/Nachträge für die Lieferung von fünf weiteren
   SPNV-Triebzügen und Erweiterung des bestehenden Instandhaltungsvertrags
   auf die fünf Fahrzeuge auf der Grundlage von Bestandsverträgen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34620000 Schienenfahrzeuge
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Die in II.1.1) genannten Optionsausübungen/Nachträge betreffen den
   Werkliefervertrag (Fahrzeugliefervertrag) und den
   Instandhaltungsvertrag mit der ALSTOM Transport Deutschland GmbH (ATD
   GmbH).
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50220000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit
   Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE91 Braunschweig
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Auf der Grundlage eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens schlossen
   die RGB GmbH und die ATD GmbH am 18.12.2012 die unter II.2.1) genannten
   Verträge über die Herstellung und Lieferung sowie die Instandhaltung
   von elektrischen Triebzügen der Bauart CORADIA Continental. Der
   Fahrzeugliefervertrag umfasst verschiedene Optionslieferungen. Nach dem
   Instandhaltungsvertrag ist die ATD GmbH verpflichtet, sämtliche auf der
   Grundlage des Fahrzeugliefervertrags an die RGB GmbH gelieferten
   Fahrzeuge instandzuhalten.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 13/12/2015
   Ende: 09/12/2035
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: Nachtrag 1
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   18/12/2012
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: ALSTOM Transport Deutschland GmbH
   Postanschrift: Linke-Hofmann-Busch-Straße 1
   Ort: Salzgitter
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 38239
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine
   Änderungsbekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB und zudem um eine
   Ex-post-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. Die Bekanntmachung
   erfolgt vorsorglich für den Fall, dass die in Abschnitt VII genannten
   Beauftragungen durch die Optionsausübungen/Nachträge als Änderungen
   bzw. Ausweitungen der bestehenden Verträge vom 18.12.2012 anzusehen
   sein sollten.
   2. Auf die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne von §
   135 Abs. 3 GWB vom 05.09.2023 (Bekanntmachungsnummer [8]2023/S
   170-533810) wird hingewiesen. Die Unterzeichnung der in VII.2.1)
   genannten Nachträge zum Fahrzeugliefervertrag vom 18.12.2012 und zum
   Instandhaltungsvertrag vom 18.12.2012 erfolgte nach Ablauf der Frist
   von zehn Kalendertagen nach § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.
   3. Die in II.2.7) angegebene Vertragslaufzeit bezieht sich auf den
   Instandhaltungsvertrag vom 18.12.2012.
   4. Der in V.2.1) angegebene Tag des Vertragsschlusses bezieht sich auf
   die in II.2.1) genannten Verträge zwischen dem Auftraggeber und der ATD
   GmbH, zu denen die Parteien am 18.09.2023 jeweils eine Option
   ausübten/einen Nachtrag abschlossen.
   5. Die in VII.1.5) angegebene Laufzeit bezieht sich auf die Laufzeit
   des Instandhaltungsvertrags vom 18.12.2012 nach Abschluss der in
   VII.2.1) genannten Optionsausübungen/Nachträge.
   6. Die Wertangaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind
   unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das
   Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Der tatsächliche Wert
   des Auftrags bzw. der Änderung wird zum Schutz von Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers nicht angegeben. Nach § 39
   Abs. 6 Nr. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet,
   einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den
   berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden
   würde. Die Wertgrenze nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB wird eingehalten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
   Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
   Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131153308/3307/3306
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [10]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-14
   4803.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB lautet:
   1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 GWB lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Landeskartellbehörde beim Niedersächsischen
   Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
   Postanschrift: Friedrichswall 1
   Ort: Hannover
   Postleitzahl: 30159
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 5111208412/8422/8407/7828
   Fax: +49 5111205770
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/wettbewerbs_und_energiekartellrecht_landeskartellbehorde/landeskartel
   lbehoerde-16020.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/09/2023
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   34620000 Schienenfahrzeuge
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50220000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit
   Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE91 Braunschweig
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für die SPNV-Leistungen im Elektro-Netz Niedersachsen-Ost 2 (ENNO2)
   wurde durch Optionsausübung im Fahrzeugliefervertrag zwischen der RGB
   GmbH und der ATD GmbH vom 18.12.2012 die Herstellung und Lieferung von
   fünf weiteren elektrischen Triebzügen der Bauart CORADIA Continental
   beauftragt, die im Endzustand mit allen Bestandsfahrzeugen der RGB GmbH
   dieser Baureihe zum Einsatz im Netz ENNO2 vollumfänglich kuppelbar
   sind. Zudem ist der Vertrag über die Instandhaltung vom 18.12.2012
   entsprechend der darin enthaltenen Verpflichtung der ATD GmbH,
   sämtliche auf der Grundlage des Fahrzeugliefervertrags an die RGB GmbH
   gelieferten Fahrzeuge instandzuhalten, im Interesse einer einheitlichen
   Instandhaltung auf die Optionsfahrzeuge erstreckt worden.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 13/12/2015
   Ende: 09/12/2035
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Alstom Transport Deutschland GmbH
   Postanschrift: Linke-Hofmann-Busch-Straße 1
   Ort: Salzgitter
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 38239
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Auf VII.1.4) wird verwiesen. Zu den darin genannten Inhalten schlossen
   der Auftraggeber und die ATD GmbH am 18.09.2023 jeweils einen Nachtrag
   zum Fahrzeugliefervertrag vom 18.12.2012 und zum Instandhaltungsvertrag
   vom 18.12.2012, welche die Wertgrenze nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB
   einhalten. Dem Abschluss der Nachträge ging die freiwillige Ex-ante
   -Transparenzbekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB vom 05.09.2023
   (Bekanntmachungsnummer [12]2023/S 170-533810) voran.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Aufgrund der geänderten Nachfragesituation im SPNV werden zusätzliche
   Fahrzeuge und Leistungen zu deren Instandhaltung notwendig. Im Hinblick
   auf die Kompatibilität und die Sicherung einer einheitlichen
   Instandhaltung der für die SPNV-Leistungen ENNO2 einzusetzenden
   Fahrzeuge sind die in VII.2.1) genannten Beauftragungen auch als
   Änderungen nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig. Nach dieser
   Bestimmung ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne
   Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche
   Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die
   nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein
   Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen
   Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder
   beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden
   wäre. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Auch die
   Voraussetzungen von § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB liegen vor.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
   6. mailto:Fritz.Roessig@rgbgmbh.de?subject=TED
   7. https://www.regionalverband-braunschweig.de/rgb/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:533810-2023:TEXT:DE:HTML
   9. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  10. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-nied
ersachsen-144803.html
  11. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/wettbewerbs_und_energiekartellrecht_landeskartellbehorde/
landeskartellbehoerde-16020.html
  12. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:533810-2023:TEXT:DE:HTML
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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