Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2023092209232573396" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Bau von Wasseraufbereitungsanlagen - DE-Rostock
Bau von Wasseraufbereitungsanlagen
Bauarbeiten
Dokument Nr...: 572188-2023 (ID: 2023092209232573396)
Veröffentlicht: 22.09.2023
*
  DE-Rostock: Bau von Wasseraufbereitungsanlagen
   2023/S 183/2023 572188
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zoologischer Garten Rostock gGmbH
   Postanschrift: Rennbahnallee 21
   Ort: Rostock
   NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 18059
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Robert Maaß
   E-Mail: [6]office@zoo-rostock.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.zoo-rostock.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E29487615
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E29487615
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Zoologischer Garten mit überwiegender Beteiligung der
   Hansestadt Rostock
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Freizeit, Kultur und Religion
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau Robbenanlage
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45252120 Bau von Wasseraufbereitungsanlagen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Zoologische Garten Rostock gGmbH beabsichtigt, im Rahmen des
   Projektes Neubau Robbenanlage anstelle der bisherigen Robbenanlage eine
   neue Seebären- und Seehundanlage auf dem Zoogelände zu errichten, um
   den Ansprüchen an eine artgerechte und moderne Tierhaltung gerecht zu
   werden. Ziel ist es, den Tieren mehr Platz und Abwechslung zu bieten
   sowie den Besucherinnen und Besuchern besondere Einblicke in die Welt
   der Seebären und Seehunde zu verschaffen. Die bestehende Robbenanlage
   aus dem Jahr 1989 wurde bereits abgerissen. Mit dem vorliegenden
   Vergabeverfahren sucht die Zoologische Garten Rostock gGmbH einen
   qualifizierten Vertragspartner für die Herstellung, Lieferung und
   Montage eines Soleerzeugers für die Wasserbecken.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45000000 Bauarbeiten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Hansestadt Rostock / Zoogelände, Rennbahnallee 21, 18059 Rostock
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Den Tieren im Beckenbecken soll ein Salzwasser zur Verfügung gestellt
   werden. Die Konzentration an NaCl soll zwischen 2,5  3,5% betragen.
   Für die Anreicherung der Salzkonzentration in dem Tierbecken ist eine
   Soleerzeugungsanlage zur Herstellung einer gesättigten NaCl-Sole
   vorgesehen.
   Im Technikgebäude der Wassertechnik soll der auftragsgegenständliche
   Soleerzeuger aufgestellt werden.
   Der Soleerzeuger ist so zu konzipieren, dass die Befüllung von
   Natursole als auch die Befüllung mit Siedesalz möglich ist. Das
   Behältervolumen ist für eine gesamte Trockensalzmenge von 36 t
   ausgelegt.
   Bei der Erzeugung einer Solelösung aus Siedesalz, wird in den
   Soleerzeuger Trinkwasser über ein innenliegendes Düsensystem verteilt.
   Das eingesprühte Wasser sickert durch das Salzbett und tritt unterhalb
   des Doppelbodens durch angeordnete Filterdüsen wieder aus.
   Die Entnahme der fertigen Sole erfolgt direkt aus dem Soleerzeuger
   mittels solebeständiger Kreiselpumpe, die die Sole direkt in den
   Beckenwasserkreislauf pumpt.
   Die Steuerung der Sole-Dosierung erfolgt manuell. D.h., dass die
   Solepumpe manuell geschaltet wird und über eine gewählte Pumpenlaufzeit
   automatisch wieder abschaltet.
   Die Dosierleitung vom Soleerzeuger bis zur Einspeisung erfolgt durch
   das Gewerk Wassertechnik.
   Bedingt durch die Doppelwandigkeit besitzt der Soleerzeuger eine
   WHG-Zulassung und kann somit frei in der Technikzentral aufgestellt
   werden. Die Erzeugerleistung für eine gesättigte Sole beträgt je nach
   Salzart ca. 500 - 5.000 l/h.
   Gegenstand des Auftrags sind:
   - Soleerzeuger
   - Dachrandgeländer für Soleerzeuger
   - Überfüllsicherung nach WHG
   - Füllstandsmessung inkl. Auswertegerät
   - Absorptionsbehälter
   - Soledosierpumpe
   - Soleerzeugereinbringung, Transport und Aufstellung
   - Einsatz Mobilkran
   - Edelstahlrohr DN 100
   - Festflansch Edelstahl DN 100
   - Werk- und Montageplanung
   - Inbetriebnahme und Probebetrieb
   - Schulung/Einweisung
   - Dokumentation und Bestandsunterlagen
   - Anlagen Verfahrensschema
   - Wartungsarbeiten
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 11/12/2023
   Ende: 02/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch
   Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis
   geführt werden. Beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmern
   gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer.
   Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
   Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur
   Eignung VHB 124 (oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung -
   EEE) mit Angaben zu Registereintragungen, Angaben zu
   Insolvenzverfahren/Liquidation, Angaben zu schweren Verfehlungen,
   Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
   Sozialversicherung sowie der Angabe zur Mitgliedschaft bei der
   Berufsgenossenschaft vorzulegen. Beim Einsatz von nicht
   präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend
   für die jeweiligen Nachunternehmer. Gelangt das Angebot in die engere
   Wahl, sind diese Eigenerklärungen - auch die der Nachunternehmer - auf
   gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender in der "Eigenerklärung
   zur Eignung VHB 124" genannten Bescheinigungen und Nachweise zu
   bestätigen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der
   Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
   Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
   Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragsfähig ist),
   Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
   Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
   sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG und qualifizierte
   Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich
   zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch
   Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis
   geführt werden. Beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmern
   gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer.
   Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
   Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur
   Eignung VHB 124 (oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung -
   EEE) mit Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
   Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
   sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Leistungen vorzulegen. Beim Einsatz von nicht
   präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend
   für die jeweiligen Nachunternehmer.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch
   Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis
   geführt werden. Beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmern
   gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer.
   Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
   Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur
   Eignung VHB 124 (oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung -
   EEE) mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind und Angaben zu Arbeitskräften vorzulegen. Beim
   Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese
   Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer. Gelangt
   das Angebot in die engere Wahl, sind diese Eigenerklärungen - auch die
   der Nachunternehmer - auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender
   in der "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" genannten Bescheinigungen
   und Nachweise zu bestätigen: a) Drei Referenznachweise mit mindestens
   folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung;
   Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit
   eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl.
   Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich
   eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen
   technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
   Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich
   eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der
   Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung
   (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der
   Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
   Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der
   Leistung. b) Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
   Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
   gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den
   Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
   Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
   für Justiz anfordern.
   2. Mit dem Angebot ist die Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn nach
   § 9 Absatz 4 bis 6 Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V)
   vorzulegen.
   3. Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen
   vorzulegen.
   4. Die Inhalte des "Belehrungsblatts über die Verhaltensrichtlinien bei
   Bauarbeiten im Zoo Rostock durch fremde Auftragnehmer und deren
   Subunternehmer" sind einzuhalten.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/10/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/12/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/10/2023
   Ortszeit: 12:15
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind bei elektronischer Angebotsabgabe nicht zugelassen (vgl. §
   14 EU VOB/A).
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes
   Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft,
   Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
   Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
   Ort: Schwerin
   Postleitzahl: 19053
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse:
   [10]https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Verg
   abekammern/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer
   richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160
   Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf
   Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen,
   das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung
   in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr.
   1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller
   den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
   des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der
   Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2
   GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
   unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
   unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine
   Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2023
References
   6. mailto:office@zoo-rostock.de?subject=TED
   7. http://www.zoo-rostock.de/
   8. https://www.subreport.de/E29487615
   9. https://www.subreport.de/E29487615
  10. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau