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Ausschreibung: Bau von Wasseraufbereitungsanlagen - DE-Rostock
Bau von Wasseraufbereitungsanlagen
Bauarbeiten
Dokument Nr...: 572188-2023 (ID: 2023092209232573396)
Veröffentlicht: 22.09.2023
*
DE-Rostock: Bau von Wasseraufbereitungsanlagen
2023/S 183/2023 572188
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zoologischer Garten Rostock gGmbH
Postanschrift: Rennbahnallee 21
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Robert Maaß
E-Mail: [6]office@zoo-rostock.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.zoo-rostock.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E29487615
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E29487615
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zoologischer Garten mit überwiegender Beteiligung der
Hansestadt Rostock
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Robbenanlage
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45252120 Bau von Wasseraufbereitungsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Zoologische Garten Rostock gGmbH beabsichtigt, im Rahmen des
Projektes Neubau Robbenanlage anstelle der bisherigen Robbenanlage eine
neue Seebären- und Seehundanlage auf dem Zoogelände zu errichten, um
den Ansprüchen an eine artgerechte und moderne Tierhaltung gerecht zu
werden. Ziel ist es, den Tieren mehr Platz und Abwechslung zu bieten
sowie den Besucherinnen und Besuchern besondere Einblicke in die Welt
der Seebären und Seehunde zu verschaffen. Die bestehende Robbenanlage
aus dem Jahr 1989 wurde bereits abgerissen. Mit dem vorliegenden
Vergabeverfahren sucht die Zoologische Garten Rostock gGmbH einen
qualifizierten Vertragspartner für die Herstellung, Lieferung und
Montage eines Soleerzeugers für die Wasserbecken.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45000000 Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Hansestadt Rostock / Zoogelände, Rennbahnallee 21, 18059 Rostock
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Den Tieren im Beckenbecken soll ein Salzwasser zur Verfügung gestellt
werden. Die Konzentration an NaCl soll zwischen 2,5 3,5% betragen.
Für die Anreicherung der Salzkonzentration in dem Tierbecken ist eine
Soleerzeugungsanlage zur Herstellung einer gesättigten NaCl-Sole
vorgesehen.
Im Technikgebäude der Wassertechnik soll der auftragsgegenständliche
Soleerzeuger aufgestellt werden.
Der Soleerzeuger ist so zu konzipieren, dass die Befüllung von
Natursole als auch die Befüllung mit Siedesalz möglich ist. Das
Behältervolumen ist für eine gesamte Trockensalzmenge von 36 t
ausgelegt.
Bei der Erzeugung einer Solelösung aus Siedesalz, wird in den
Soleerzeuger Trinkwasser über ein innenliegendes Düsensystem verteilt.
Das eingesprühte Wasser sickert durch das Salzbett und tritt unterhalb
des Doppelbodens durch angeordnete Filterdüsen wieder aus.
Die Entnahme der fertigen Sole erfolgt direkt aus dem Soleerzeuger
mittels solebeständiger Kreiselpumpe, die die Sole direkt in den
Beckenwasserkreislauf pumpt.
Die Steuerung der Sole-Dosierung erfolgt manuell. D.h., dass die
Solepumpe manuell geschaltet wird und über eine gewählte Pumpenlaufzeit
automatisch wieder abschaltet.
Die Dosierleitung vom Soleerzeuger bis zur Einspeisung erfolgt durch
das Gewerk Wassertechnik.
Bedingt durch die Doppelwandigkeit besitzt der Soleerzeuger eine
WHG-Zulassung und kann somit frei in der Technikzentral aufgestellt
werden. Die Erzeugerleistung für eine gesättigte Sole beträgt je nach
Salzart ca. 500 - 5.000 l/h.
Gegenstand des Auftrags sind:
- Soleerzeuger
- Dachrandgeländer für Soleerzeuger
- Überfüllsicherung nach WHG
- Füllstandsmessung inkl. Auswertegerät
- Absorptionsbehälter
- Soledosierpumpe
- Soleerzeugereinbringung, Transport und Aufstellung
- Einsatz Mobilkran
- Edelstahlrohr DN 100
- Festflansch Edelstahl DN 100
- Werk- und Montageplanung
- Inbetriebnahme und Probebetrieb
- Schulung/Einweisung
- Dokumentation und Bestandsunterlagen
- Anlagen Verfahrensschema
- Wartungsarbeiten
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 11/12/2023
Ende: 02/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch
Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis
geführt werden. Beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmern
gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur
Eignung VHB 124 (oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung -
EEE) mit Angaben zu Registereintragungen, Angaben zu
Insolvenzverfahren/Liquidation, Angaben zu schweren Verfehlungen,
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung sowie der Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft vorzulegen. Beim Einsatz von nicht
präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend
für die jeweiligen Nachunternehmer. Gelangt das Angebot in die engere
Wahl, sind diese Eigenerklärungen - auch die der Nachunternehmer - auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender in der "Eigenerklärung
zur Eignung VHB 124" genannten Bescheinigungen und Nachweise zu
bestätigen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragsfähig ist),
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG und qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch
Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis
geführt werden. Beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmern
gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur
Eignung VHB 124 (oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung -
EEE) mit Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen vorzulegen. Beim Einsatz von nicht
präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend
für die jeweiligen Nachunternehmer.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch
Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis
geführt werden. Beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmern
gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur
Eignung VHB 124 (oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung -
EEE) mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind und Angaben zu Arbeitskräften vorzulegen. Beim
Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese
Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer. Gelangt
das Angebot in die engere Wahl, sind diese Eigenerklärungen - auch die
der Nachunternehmer - auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender
in der "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" genannten Bescheinigungen
und Nachweise zu bestätigen: a) Drei Referenznachweise mit mindestens
folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung;
Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit
eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl.
Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich
eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen
technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich
eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der
Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung
(Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der
Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung. b) Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den
Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern.
2. Mit dem Angebot ist die Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn nach
§ 9 Absatz 4 bis 6 Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V)
vorzulegen.
3. Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen
vorzulegen.
4. Die Inhalte des "Belehrungsblatts über die Verhaltensrichtlinien bei
Bauarbeiten im Zoo Rostock durch fremde Auftragnehmer und deren
Subunternehmer" sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/10/2023
Ortszeit: 12:15
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind bei elektronischer Angebotsabgabe nicht zugelassen (vgl. §
14 EU VOB/A).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes
Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Internet-Adresse:
[10]https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Verg
abekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer
richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160
Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2
GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine
Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2023
References
6. mailto:office@zoo-rostock.de?subject=TED
7. http://www.zoo-rostock.de/
8. https://www.subreport.de/E29487615
9. https://www.subreport.de/E29487615
10. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
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