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Ausschreibung: Verarbeitetes Papier und Pappe - DE-Berlin
Verarbeitetes Papier und Pappe
Dokument Nr...: 572420-2023 (ID: 2023092209243873613)
Veröffentlicht: 22.09.2023
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DE-Berlin: Verarbeitetes Papier und Pappe
2023/S 183/2023 572420
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FP ECA - Office for EU-Contract awarding
(Vergabestelle)
E-Mail: [6]ausschreibung.pur-p@bdr.de
Fax: +49 302598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bundesdruckerei.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6VUY/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6VUY
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Anbieter von Produkten und Lösungen der
Hochsicherheitstechnologie
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Faltschachteln (Markenboxen), ECA-2023-073
Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-073
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30197600 Verarbeitetes Papier und Pappe
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung
von Faltschachteln zur Verpackung von Postwertzeichen (Markenboxen).
Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind dem Lastenheft (der
Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Saturnstraße 6 13405 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung
von Faltschachteln zur Verpackung von Postwertzeichen (Markenboxen).
Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind dem Lastenheft (der
Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Liefergegenstandes gemäß
Testung / Gewichtung: 60 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 300 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Grundvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 12 Monate,
sofern keine Kündigung erfolgt. Diese Verlängerung erfolgt insgesamt
höchstens zwei (2) Mal. Eine Vertragslaufzeit über 48 Monate hinaus ist
ausgeschlossen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das maximale Auftragsvolumen (der Höchstwert der Rahmenvereinbarung)
wird auf 1.500.000,00 Euro festgesetzt. Bei Erreichen dieses
Höchstwertes endet die Rahmenvereinbarung automatisch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben
insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und
Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und
Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte,
Konzernstruktur.
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der
Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs
Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist.
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß
Formblatt.
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß
Formblatt.
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch
nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt
wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für
die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor
Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform
abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht
vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht
vom Bieter vorzulegen).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags
abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter
vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen,
inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom
Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich
desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung
vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen
Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO
abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters
vorliegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
6. Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben,
insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand
vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in
Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung
dargestellten Leistungen entsprechen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
7. Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben,
insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten
Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten
Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
vergleichbare Leistungen erbringen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in
Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung
dargestellten Leistungen entsprechen.
8. Nachweis über das Vorhandensein einer Zertifizierung für ein
Qualitätsmanagement-System gemäß DIN EN ISO 9001.
9. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens zwei (2) bereits
erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen aus den letzten drei
(3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche mit den zu vergebenden
Leistungen vergleichbar sind, jeweils unter Angabe
a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im
Dokument "Referenzerklärung"),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen) und
e) des Leistungserbringers.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem
entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und
Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst
Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten
Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers
sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn
diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers
gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Als vergleichbare Referenzen gelten erfolgreich erbrachten Leistungen,
die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der
Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50
VgV. Für den Fall der Verwendung der EEE gemäß § 50 VgV sind auf
Verlangen des Auftraggebers von dem Bieter, an den der Auftrag vergeben
werden soll, vor Zuschlagserteilung die oben geforderten
Eignungsnachweise fristgebunden beizubringen.
Alle vorzulegenden Nachweise müssen den aktuellen Gegebenheiten und
Verhältnissen entsprechen.
Der Auftraggeber kann bei Nachweisen, die in Kopie vorzulegen sind, zur
näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen.
Eigenerklärungen sind im Original in Textform einzureichen. Soweit
möglich sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucke zu
verwenden.
Bieter aus Ländern, in denen oben genannte Nachweise nicht erteilt
werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige
Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung
beizufügen.
Für den Fall, dass Zweifel an den Eigenerklärungen der Bieter bestehen,
behält sich die Vergabestelle insoweit vor, von dem Bieter amtliche /
behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/01/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/10/2023
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm
gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise
nachzufordern.
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Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform
über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen
werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur
Verfügung gestellt. Für den Abruf der Unterlagen ist keine
Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick
auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend
empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine
vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige
Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden
daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals DTVP
eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue
Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Angebotsabgabe
ist eine Registrierung zwingend.
Diese ist kostenfrei.
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Die Vereinbarung zur Verarbeitung über personenbezogene Daten inklusive
der Anlagen liegt den Vergabeunterlagen bei und gilt mit Abgabe des
Angebotes in diesem Vergabeverfahren als vom Bieter akzeptiert und
verbindlicher Bestandteil des Angebots.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6VUY
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 22894990
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen wie folgt:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 22894990
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/09/2023
References
6. mailto:ausschreibung.pur-p@bdr.de?subject=TED
7. http://www.bundesdruckerei.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6VUY/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6VUY
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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