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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Stuttgart
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 572506-2023 (ID: 2023092209253273785)
Veröffentlicht: 22.09.2023
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DE-Stuttgart: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2023/S 183/2023 572506
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@nvbw.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.nvbw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB6WDD/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB6WDD
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschr. ÖPNV-Report VM (EU)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/2300
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Landesregierung Baden-Württembergs verfolgt systematisch das Ziel,
Vorreiter und Wegbegleiter für eine nachhaltige Mobilität zu werden.
Dazu wurde im aktuellen Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 u. a.
vereinbart, den öffentlichen Verkehr nicht nur in den Ballungsräumen
intensiv auszubauen, sondern flächendeckend im gesamten Bundesland.
Neben dem Angebotsausbau im Sinne der sog. Mobilitätsgarantie ist es
erklärtes politisches Ziel der Landesregierung, die Fahrgastzahlen im
Öffentlichen Verkehr bis 2030 zu verdoppeln.
Der ÖPNV-Report des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg aus dem Jahr
2020 hat sich als wichtiges Begleitinstrument zur Evaluation der
Angebotsqualität im ÖPNV in BW, auch im Vergleich zu vorbildlichen
Regionen des Auslands, herauskristallisiert. Kern der vorliegenden
Ausschreibung sind der Aufbau und die Durchführung eines jährlichen
Monitorings zum Ist-Stand und zur Entwicklung von Angebot und Nachfrage
im ÖPNV in Baden-Württemberg, sowie die jährliche Veröffentlichung der
Ergebnisse.
Dies beinhaltet neben einer Fortschreibung von ausgewählten Indikatoren
des ÖPNV-Reports 2020 die Entwicklung und Analyse einer Reihe von
zusätzlichen Kennzahlen zum ÖPNV-Angebot; zudem ist eine Methodik zur
Nachfrageermittlung im Hinblick auf das Verdopplungsziel zu entwickeln
und jährlich umzusetzen. Der anschaulichen und plakativen Aufbereitung
und Kommunikation der Ergebnisse, auch im Vergleich von Kreisen,
Verbünden und Gemeinden, kommt dabei ein hoher Stellenwert zu.
Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre (d.h. drei Berichtsjahre), mit
der Option einer Verlängerung um zwei weitere Jahre (d.h. zwei weitere
Berichtsjahre). Hinzu kommen verschiedene optionale
Auftragsbestandteile, darunter die Entwicklung und Bereitstellung eines
Dashboards zur flexiblen und bedarfsgerechten Ausweisung der
Monitoringergebnisse.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Dorotheenstraße 8 70173
Stuttgart Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand ist Stuttgart.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragserteilung, voraus. am
15.12.2023, und endet am 31.12.2026. Die Vertragslaufzeit verlängert
sich optional um 2 Jahre.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
siehe oben
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: 2. Projektsteuerung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: 3. Qualität und Kreativität bei der
fachlichen Bearbeitung / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
siehe Leistungsbeschreibung
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
siehe Leistungsbeschreibung
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
5. Anforderungen an den Bieter, Nachweis der Eignung
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die
unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und
inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der
Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im
Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf
ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die
aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU
genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die
Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die
Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch
geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende
Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung
einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes
beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist
unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte
(Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in
seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an
Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu
benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur
nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an
Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu
verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen,
Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem
Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das
Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des
letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums-
und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter
kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des
Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des
Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und
Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend
für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung
erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und
Zuverlässigkeit sind vom Bieter folgende Erklärungen abzugeben bzw.
Nachweise vorzulegen:
a) Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (z.B. Anzahl
und Qualifikation der Mitarbeiter/innen, Standorte,
Aufgabenschwerpunkte, etc.),
b) Referenzen über bisher erbrachte Leistungen, insbesondere über die
Erstellung und den Auftragswert vergleichbarer Projekte/Aufträge der
letzten fünf Jahre, mit Angabe der AG und der genauen Inhalte des
jeweiligen Auftrags.
c) Allgemeine Darstellung der erforderlichen Kenntnisse /Kompetenzen,
insbesondere:
- Kenntnis und Verständnis von Daten, Datenquellen/Erhebungsmethoden,
Indikatoren und Statistiken des Öffentlichen Personenverkehrs;
- Kenntnisse in der Erstellung, Plausibilisierung,
Auswertung/Interpretation von Daten(-grundlagen);
- Kompetenzen in der konzeptionellen/Grundlagenarbeit im Aufbau von
Monitorings einschließlich Indikatorenbildung;
- Kompetenzen in der grafischen Aufbereitung sowie schriftlichen
Einordnung und Interpretation von Daten und Analyseergebnissen;
- Referenzen zur kreativen/innovativen, zeitgemäßen und plakativen
Darstellung und Öffentlichkeitskommunikation von Daten und
Analyseergebnissen;
- Verständnis der zentralen Anforderungen und Stellschrauben der
Verkehrswende und der Rolle, die dem ÖV und seiner Stärkung darin
zukommt; Kenntnis einschlägiger Handlungsansätze/Instrumente;
- Kompetenz bei der Erstellung und technischen sowie inhaltlichen
Bereitstellung von Dashboards;
- Beratung von Behörden/Entscheidungsträgern mit Verkehrsbezug;
- Moderation von Gruppen/Veranstaltungen, sowie im Falle von
Konsortialbewerbungen in der Koordination und dem Management von
Bieterkonsortien;
- Projektmanagement sowie Koordination von Abstimmungsprozessen mit der
öffentlichen Hand.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
2.4 Vergütung/ Budget
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach
Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis
erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger
Beauftragung/Freigabe durch den AG auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis
abgerechnet werden.
Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach §
4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der
E-Rechnungsverordnung Baden-Württem-berg grundsätzlich zur
elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem
Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro
ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden
Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang
Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter
[10]https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument
muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931
entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference
(BT-10) unsere Leitweg-ID 08-A5612-95 aufweisen.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile
werden kumulativ:
- die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
- ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen
- die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B),
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und
führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der
Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert
vereinbart wird.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
Es gelten die über [11]https://service-bw.de/erechnung einsehbaren
Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des
Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der
Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:
digitale Abgabe der Angebote
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/10/2023
Ortszeit: 12:00
Ort:
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den
Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine
europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB
durchgeführt
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes
verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne
die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht
gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm
bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten
der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten
Akteure (z.B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat
hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes
beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die
NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu
behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer
zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Mittwoch, 18.10.2023, 12:00 Uhr
in elektronischer Form bei der
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH - Vergabestelle
auf dem Portal von DTVP unter [12]www.dtvp.de mit angegebener Nummer
eingereicht werden.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form
vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben
Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich
behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben
werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert,
siehe dazu auf der Homepage der NVBW.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers
Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor
Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal
DTVP darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher
Sprache bis zum
Dienstag, 10.10.2023, 12:00 Uhr
auf dem Portal von DTVP unter [13]www.dtvp.de mit angegebener Nummer
eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als
auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in
anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen
sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch
Besuch der Webseite unterrichten.
3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote sind nicht zulässig. Änderungsvorschläge dürfen
eingebracht werden, es muss aber die Anforderungen der
Leistungsbeschreibung alternativ erfüllt werden.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf
des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller
geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen.
Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche
Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende
Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung
für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und
Erklärungen.
4.2 Notwendiger Angebotsinhalt (Liste der vorzulegenden Unterlagen)
Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende
Gliederung im Angebot einzuhalten:
Teil 1:
- Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen
Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an
der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich
unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt
kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das
Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt
jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen
Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung
Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender
Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die
Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in
diesem Fall nachzuweisen.
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das
Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse)
gemäß Anlage.
- Bestätigung der Bindefrist gemäß Anlage.
- Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass sein Angebot in allen
Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die
Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt
akzeptiert werden.
- Eine Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass er sich zur Einhaltung
allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch
die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
- Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten
Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die
Nutzungsrechte daran an die NVBW bzw. das Verkehrsministerium
überträgt. Dazu ist beigefügte Erklärung zu unterzeichnen.
- Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1
Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß
Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von
Subunternehmern.
- Angaben zur Bietergemeinschaft vergleiche Teil A Kapitel 5.4
- Angaben zu Subunternehmern vergleiche Teil A Kapitel 5.5
Teil 2: Nachweis der Eignung
- Eigenerklärungen, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6
gefordert (beachte Anlage).
- Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, vgl.
Teil A Kap. 5.2.
- Zu erbringende Nachweise über die Referenzen, vgl. Teil A Kap. 5.3.
- Eventuelle Nachweise zur Eignungsleihe durch Subunternehmer
Teil 3: Leistung
- Der Bieter wird gebeten, ein Angebot abzugeben.
- Erläuterungen zum Angebot:
Der Bieter soll die angebotene Leistung gemäß Teil B erläutern.
Dabei soll der Bieter auch folgende Unterlagen vorlegen:
- Skizzierung eines Vorschlags, wie der Bieter zur Ermittlung der
Nachfrageentwicklung im Hinblick auf das Verdopplungsziel der
Landesregierung vorgehen würde und auf welche Daten er dabei
zurückgreifen möchte (vgl. auch Anlage 2);
- Vorschlag, wie der Bieter bei der Erarbeitung des Basisnetzes der
Mobilitätsgarantie für das gesamte Land Baden-Württemberg vorgehen
möchte;
- erste Ideenskizze für die grafische / visuelle Aufbereitung von Daten
und Kennzahlen, regionalen Leistungs- und Qualitätsgefällen bzw. den
Binnenvergleich im Sinne des Benchmarkings;
- erste Ideenskizze für den jährlichen ÖPNV-Report als Bericht (Umfang,
Aufbau, wesentliche Darstellungen bzw. Fragestellungen, die im Report
beantwortet werden sollten);
- exemplarische Vorschläge des Bieters zur Darstellungsform der
Zeitreihen;
- erste Ideenskizze für das Dashboard.
sowie
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die
Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über
berufliche und fachliche Erfahrungen)
- Kalkulationsblatt: Die Verwendung des beigefügten Kalkulationsblattes
zur Darlegung des Angebots ist zwingend.
Die dargelegten Arbeitspakete sind Kalkulationsgrundlage, um die
Leistungen der Bieter vergleichen zu können. Die Bieter tragen ihr
Angebot daher bitte in das beigefügte Kalkulationsblatt ein. Außerdem
sind im Kalkulationsblatt die Kosten für optionale Zusatzleistungen
einzutragen. Alle Preise sind netto in Euro anzugeben.
4.3 Vollständigkeit des Angebotes
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können
ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den
Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben
(erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten.
Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum
Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den
Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der
Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so
sind die Einheitspreise und Einzel-positionen maßgebend.
4.4 Bindefrist
Die Bindefrist läuft bis 31.12.2023. Bis zum Ablauf dieses Datums ist
der Bieter an sein Angebot gebunden.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang
mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB6WDD
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren
nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist
die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium
Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3
GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von
15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/09/2023
References
6. mailto:vergabestelle@nvbw.de?subject=TED
7. http://www.nvbw.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB6WDD/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB6WDD
10. https://service-bw.de/erechnung
11. https://service-bw.de/erechnung
12. http://www.dtvp.de/
13. http://www.dtvp.de/
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