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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Nienburg/Weser
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 572753-2023 (ID: 2023092209264374010)
Veröffentlicht: 22.09.2023
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DE-Nienburg/Weser: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2023/S 183/2023 572753
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BAWN Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser -
AöR -
Postanschrift: An der Steingrube 1-3
Ort: Nienburg/Weser
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland
E-Mail: [6]info@bawn.de
Telefon: +49 50219219203
Fax: +49 50219219299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/879d7096-2
9c3-4950-869d-dcebc1f62329
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/879d7096-2
9c3-4950-869d-dcebc1f62329
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme & Verwertung von stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP)
Referenznummer der Bekanntmachung: n. vorh.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Erfüllung seiner öffentlichen Entsorgungsaufgaben ist der
BAWN u.a. für die ord-nungsgemäße und schadlose Verwertung der sog.
stoffgleichen Nichtverpackungen zuständig. Diese fallen im Rahmen einer
gemeinsamen Wertstofferfassung mittels der sog. gelben Tonne an. Das
Sys-tem der gelben Tonne wird in Trägerschaft der
Verpackungsrücknahmesysteme i.S.v. § 18 i.V.m. § 3 Abs. 16
Verpackungsgesetz (VerpackG) im gesamten Landkreis Nienburg (Weser)
betrieben. Neben Leichtverpackungen (LVP) werden über die gelbe Tonne
auch die stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) erfasst. Während für
die weitere Verwertung des LVP die Verpackungsrücknahmesysteme
zuständig sind, fällt die Verwertung des sNVP in die Zuständigkeit des
BAWN in seiner Eigenschaft als öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger. Nur die Verwertung des auf sNVP entfallenden Anteils
des gesamten erfassten Gemisches, derzeit festgelegt auf 23,70 % der
Gesamtmasse des Sammelinhalts der gelben Tonne, ist Gegenstand der
vorlieg
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 1
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist der kommunale Anteil des Inhalts der
Wertstofftonne, der nach den derzei-tigen Festlegungen ca. 23,70 %
beträgt. Bei einem ungefähren Gesamtaufkommen von ca. 6.100 Mg/a
(Sammelmasse 2022) beträgt der ausschreibungsgegenständliche
Masseanteil ca. 1.440 Mg/a. Die tatsächlich während der
Vertragslaufzeit anfallenden Mengen des Abfallgemisches werden jeweils
hälftig auf die beiden ausgeschriebenen Lose verteilt (siehe unten
Abschnitt 2.4.).
Die Gesamtleistung wird gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB in zwei Teillose
(je 720 Mg/a pro Los) aufgeteilt. Die tatsächlich anfallenden, in die
Entsorgungsverantwortung des Auftraggebers fallenden Teilmengen des
Abfallgemisches werden hälftig aufgeteilt und den beiden Losen
zugeordnet.
Die Losteilung findet statt, um eine kurzfristige Verfügbarkeit der
entsprechenden Sortierkapazitäten zu gewährleisten und diesbezüglich
den Wettbewerb zu fördern. Dessen ungeachtet kann sich jeder Bieter
auch auf beide Lose bewerben. Eine Loslimitierung im Sinne von § 30
Abs. 1 VgV besteht nicht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der jeweilige Vertrag betreffend ein Los verlängert sich, sofern ihn
der Auftraggeber nicht kündigt, um ein weiteres Jahr, nämlich bis zum
31.12.2026 (vgl. unten Teil D., § 12.2).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 2
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist der kommunale Anteil des Inhalts der
Wertstofftonne, der nach den derzei-tigen Festlegungen ca. 23,70 %
beträgt. Bei einem ungefähren Gesamtaufkommen von ca. 6.100 Mg/a
(Sammelmasse 2022) beträgt der ausschreibungsgegenständliche
Masseanteil ca. 1.440 Mg/a. Die tatsächlich während der
Vertragslaufzeit anfallenden Mengen des Abfallgemisches werden jeweils
hälftig auf die beiden ausgeschriebenen Lose verteilt (siehe unten
Abschnitt 2.4.).
Die Gesamtleistung wird gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB in zwei Teillose
(je 720 Mg/a pro Los) aufgeteilt. Die tatsächlich anfallenden, in die
Entsorgungsverantwortung des Auftraggebers fallenden Teilmengen des
Abfallgemisches werden hälftig aufgeteilt und den beiden Losen
zugeordnet.
Die Losteilung findet statt, um eine kurzfristige Verfügbarkeit der
entsprechenden Sortierkapazitäten zu gewährleisten und diesbezüglich
den Wettbewerb zu fördern. Dessen ungeachtet kann sich jeder Bieter
auch auf beide Lose bewerben. Eine Loslimitierung im Sinne von § 30
Abs. 1 VgV besteht nicht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der jeweilige Vertrag betreffend ein Los verlängert sich, sofern ihn
der Auftraggeber nicht kündigt, um ein weiteres Jahr, nämlich bis zum
31.12.2026 (vgl. unten Teil D., § 12.2).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Befähigung zur Berufsausübung, Erklärungen zu Ausschlussgründen (s.
Unterlagen)
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Unterlagen)
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (s. Unterlagen)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/10/2023
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3
Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
einzureichen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/09/2023
References
6. mailto:info@bawn.de?subject=TED
7. https://www.deutsche-evergabe.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/879d7096-29c3-4950-869d-dcebc1f62329
9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/879d7096-29c3-4950-869d-dcebc1f62329
10. https://www.deutsche-evergabe.de/
11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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