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Ausschreibung: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) - DE-Freiburg im Breisgau
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Dokument Nr...: 573154-2023 (ID: 2023092209281974398)
Veröffentlicht: 22.09.2023
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  DE-Freiburg im Breisgau: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
   2023/S 183/2023 573154
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
   Postanschrift: Albertstraße 21a
   Ort: Freiburg
   NUTS-Code: DE13 Freiburg
   Postleitzahl: 79104
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Patrizia Grzyb
   E-Mail: [6]Patrizia.Grzyb@zv.uni-freiburg.de
   Telefon: +49 76120367451
   Fax: +49 76120354146
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.uni-freiburg.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   EU_2023183 - Dualbeam-System
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer
   Gläser)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die AG beabsichtigt ein Dualbeam-Systemmit zu beschaffen.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 757 407.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE13 Freiburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die AG beabsichtigt ein Dualbeam-Systemmit zu beschaffen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Unter V.2.1) ist das Datum aufgeführt, wann die Entscheidung über den
   Zuschlag intern getroffen wurde.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Das Gerät verfügt über technische Alleinstellungsmerkmale und wird in
   Art und Umfang nachweislich ausschließlich durch den Auftragnehmer
   hergestellt und vertrieben.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   19/09/2023
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: FEI Deutschland GmbH
   Postanschrift: Im Steingrund 4-6
   Ort: Dreieich
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 63303
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 757 407.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Baden Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Kapellenstr. 17
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76131
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721 / 926-0
   Fax: +49 721 / 926-3985
   Internet-Adresse:
   [9]http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   § 135 GWB regelt:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein,
   wenn:
   1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76133
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2023
References
   6. mailto:Patrizia.Grzyb@zv.uni-freiburg.de?subject=TED
   7. http://www.uni-freiburg.de/
   8. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
   9. http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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