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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Altenholz
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 573957-2023 (ID: 2023092209320575210)
Veröffentlicht: 22.09.2023
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DE-Altenholz: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2023/S 183/2023 573957
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [6]dataportvergabestelle@dataport.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.dataport.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/de
eplink/subproject/6dfe4b06-e34b-4f9a-bde4-f4286771422c
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/de
eplink/subproject/6dfe4b06-e34b-4f9a-bde4-f4286771422c
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Elektronisches Personenstandsregister
Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2023000029
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Weiterführung und Entwicklung des elektronischen
Personenstandsregisters
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bereitstellung, Weiterentwicklung und Anpassung eines
Personenstandsregisters für die
Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist über die
Abgabe von entsprechenden Eigenerklärungen nachzuweisen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Abgabe von Eigenerklärungen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist über die Abgabe
von entsprechenden Eigenerklärungen nachzuweisen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Abgabe von Eigenerklärung.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags
eingesetzten
Personen nicht die Technologie von L. Ron Hubbard bei der
Auftragsdurchführung
anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der
Auftraggeber
für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet,
auf
der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der
Auftragnehmer
gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für
seine Unterauftragnehmer,
Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz
Schleswig-
Holstein (VGSH),
Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß
§ 3
Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG),
Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Bremen (TtVG)
Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG),
Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/10/2023
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine
Registrierung des interessierten Unternehmens sowie die Einrichtung
mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich.
Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und
einreichung können vom Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet
werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und
insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten
werden.
Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen
Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten
möchten (siehe dazu auch Ziffer 4.1.3. Fragen- und Antwortenforum von
Teil A - Allgemeiner Teil, können dies im Bieterassistenten entweder
mit der Funktion Nachrichten bestellen oder durch die Aufnahme der
Angebotsbearbeitung veranlassen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im
laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende
Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der
Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes
erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen,
dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten
jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet
ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten
(Abschnitt Nachrichten) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische
Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze
bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und
Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische
Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene
Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird
die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren
bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden.
Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung
gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der
Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich
daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger
Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den
Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Ziffer 4.1.2. von Teil A -
Allgemeiner Teil).
Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass mit dem Begriff
Vergabeunterlagen sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens
auftraggeberseitig elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumente und
Informationen umfasst sind.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu
dem in der Projektinformation als Schluss Frageforum bezeichneten
Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln
über die Senden Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen
durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist
zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage im Freitext
eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf
welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z.B. Teil B
Leistungsbeschreibung).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse:
[11]http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den
Bieterassistenten zu senden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2023
References
6. mailto:dataportvergabestelle@dataport.de?subject=TED
7. http://www.dataport.de/
8. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6dfe4b06-e34b-4f9a-bde4-f4286771422c
9. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6dfe4b06-e34b-4f9a-bde4-f4286771422c
10. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
11. http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
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The Office for Official Publications of the European Communities
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