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Ausschreibung: Zubereitete Mahlzeiten - DE-Bad Lippspringe
Zubereitete Mahlzeiten
Dokument Nr...: 574128-2023 (ID: 2023092209324775342)
Veröffentlicht: 22.09.2023
*
DE-Bad Lippspringe: Zubereitete Mahlzeiten
2023/S 183/2023 574128
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: MZG-Versorgungs-GmbH
Postanschrift: Peter-Hartmann-Allee 1
Ort: Bad Lippspringe
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Björn Blomtrath
E-Mail: [6]b.blomtrath@medizinisches-zentrum.de
Telefon: +49 52529-500
Fax: +49 525295-1027
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.medizinisches-zentrum.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS67PJ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS67PJ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Belieferung Mittagsverpflegung
Referenznummer der Bekanntmachung: 07_2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
15894300 Zubereitete Mahlzeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das MZG betreibt rund 1.000 Betten und versorgt mit über 1.100
Beschäftigten stationäre und ambulante Patienten. Die Einrichtungen des
MZG liegen mit Ausnahme der Annenhofklinik in 32839 Steinheim in Bad
Lippspringe (rund 16.000 Einwohner). Leistungsgegenstand ist der
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
verzehrfertiger Mittagsverpflegung für verschiedene Bedarfsstellen an 7
Verpflegungstagen/Wochen. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung
erfolgt dabei in zwei Losen. Los 1 umfasst dabei die Standardversorgung
für Einrichtungen im Gesundheitswesen ohne Sonderkostformen, während
Los 2 die Herstellung sämtlicher Sonderkostformen im TK-Verfahren oder
mit langer Haltbarkeit beinhaltet.
Der Umfang der benötigten Leistungen steht entsprechend dem Charakter
der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch nicht abschließend fest
und wurde daher auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden
Informationen sorgfältig geschätzt. Das MZG geht aktuell von einem
geschätzten Volumen von 443.485 Mittagessen/Jahr aus, das sich auf die
beiden Lose in folgender Weise verteilt:
- Los 1: 407.340 Mittagessen/Jahr
- Los 2: 36.135 Mittagessen/Jahr
Insbesondere vor dem Hintergrund schwankenden Patientenzahlen könnte
der Bedarf letztlich jedoch auch niedriger oder höher als nach
aktueller Schätzung ausfallen. Angesichts dessen wird das maximal auf
Basis der Rahmenvereinbarung abgerufene Volumen und damit zugleich die
Höchstmenge der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung in folgender Weise
beziffert:
- Los 1: 488.808 Mittagessen/Jahr
- Los 2: 43.362 Mittagessen/Jahr
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Standardversorgung ohne Sonderkostformen
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
15894300 Zubereitete Mahlzeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Hauptort der Ausführung:
Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH MZG-Westfalen
Peter-Hartmann-Allee 1 33175 Bad Lippspringe, Annenhof-Klinik
Schiederstraße 94 32839 Steinheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das MZG betreibt rund 1.000 Betten und versorgt mit über 1.100
Beschäftigten stationäre und ambulante Patienten. Die Einrichtungen des
MZG liegen mit Ausnahme der Annenhofklinik in 32839 Steinheim in Bad
Lippspringe (rund 16.000 Einwohner). Leistungsgegenstand ist der
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
verzehrfertiger Mittagsverpflegung für folgende Bedarfsstellen an 7
Verpflegungstagen/Woche. Das MZG geht aktuell von einem geschätzten
Volumen von 407.340 Mittagessen/Jahr aus, das sich auf die einzelnen
Standorte voraussichtlich in folgender Weise verteilt:
- Karl-Hansen-Klinik: 76.285 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 23.725
Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung tablettiert
- Klinik Martinusquelle: 63.875 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) +
9.125 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde
- Teutoburger-Wald-Klinik: 56.210 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) +
7.300 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde
- Cecilien-Klinik: 56.210 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 7.300
Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde
- Klinik am Park: 52.925 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 7.300
Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde
- MZG-Kinderland: 23.725 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 1.825
Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde/4 Gruppen
- Annenhofklinik: 17.520 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 1.825
Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde
- Intensiv-Pflege-WG: 2.190 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0
Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung tablettiert
Der Umfang der benötigten Leistungen steht entsprechend dem Charakter
der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch nicht abschließend fest
und wurde daher auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden
Informationen sorgfältig geschätzt. Insbesondere vor dem Hintergrund
schwankenden Patientenzahlen könnte der Bedarf letztlich jedoch auch
höher oder niedriger als nach aktueller Schätzung ausfallen. Angesichts
dessen wird das maximal auf Basis der Rahmenvereinbarung abgerufene
Volumen und damit zugleich die Höchstmenge der ausgeschriebenen
Rahmenvereinbarung mit 488.808 Mittagessen/Jahr beziffert. Der
Auftragnehmer kann aus dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Ansprüche
hinsichtlich etwaiger Einzelaufträge mit Ausnahme der in der
Leistungsbeschreibung gekennzeichneten einmaligen Leistungen, einer
bestimmten Anzahl an Einzelaufträgen oder eines bestimmten
Gesamtauftragsvolumens geltend machen. Das Recht des Auftraggebers zur
Vergabe von Einzelaufträgen über das in der Leistungsbeschreibung
geschätzte Auftragsvolumen bis zu den in der Leistungsbeschreibung
bekannten Höchstmengen hinaus bleibt vorbehalten. Hinsichtlich weiterer
Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten und
beginnt zwei Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer
("Vertragsbeginn"), frühestens aber am 01.01.2024. Die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 36 weitere Monate,
sofern sie nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer
Partei in Schriftform gekündigt wurde.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten und
beginnt zwei Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer
("Vertragsbeginn"), frühestens aber am 01.01.2024. Die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 36 weitere Monate,
sofern sie nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer
Partei in Schriftform gekündigt wurde.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das MZG hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-
und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Es wird
einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger
Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird
das MZG Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1
bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihm ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der
Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
- die ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine
Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4
TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Herstellung von Sonderkostformen im TK-Verfahren oder mit langer
Haltbarkeit
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
15894300 Zubereitete Mahlzeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Hauptort der Ausführung:
Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH MZG-Westfalen
Peter-Hartmann-Allee 1 33175 Bad Lippspringe, Annenhof-Klinik
Schiederstraße 94 32839 Steinheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das MZG betreibt rund 1.000 Betten und versorgt mit über 1.100
Beschäftigten stationäre und ambulante Patienten. Die Einrichtungen des
MZG liegen mit Ausnahme der Annenhofklinik in 32839 Steinheim in Bad
Lippspringe (rund 16.000 Einwohner). Leistungsgegenstand ist der
Abschluss ei-ner Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung
sämtlicher Sonderkostformen im TK-Verfahren oder mit langer Haltbarkeit
für folgende Bedarfsstellen an 7 Verpflegungstagen/Woche. Das MZG geht
aktuell von einem geschätzten Volumen von 36.135 Mittagessen/Jahr aus,
das sich auf die einzelnen Standorte voraussichtlich in folgender Weise
verteilt:
- Karl-Hansen-Klinik: 11.497,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0
Mittagessen/Jahr (Mitarbei-ter*Innen); Anlieferung tablettiert
- Klinik Martinusquelle: 16.425 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0
Mittagessen/Jahr (Mitarbei-ter*Innen); Anlieferung Großgebinde
- Teutoburger-Wald-Klinik: 2.372,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0
Mittagessen/Jahr (Mitar-beiter*Innen); Anlieferung Großgebinde
- Cecilien-Klinik: 2.372,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0
Mittagessen/Jahr (Mitarbei-ter*Innen); Anlieferung Großgebinde
- Klinik am Park: 2.007,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0
Mittagessen/Jahr (Mitarbei-ter*Innen); Anlieferung Großgebinde
- MZG-Kinderland: 0 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0
Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde/4 Gruppen
- Annenhofklinik: 730 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0
Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde
- Intensiv-Pflege-WG: 730 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0
Mittagessen/Jahr (Mitarbei-ter*Innen); Anlieferung tablettiert
Der Umfang der benötigten Leistungen steht entsprechend dem Charakter
der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch nicht abschließend fest
und wurde daher auf Basis der aktuell zur Ver-fügung stehenden
Informationen sorgfältig geschätzt. Insbesondere vor dem Hintergrund
schwan-kenden Patientenzahlen könnte der Bedarf letztlich jedoch auch
höher oder niedriger als nach aktueller Schätzung ausfallen. Angesichts
dessen wird das maximal auf Basis der Rahmenvereinba-rung abgerufene
Volumen und damit zugleich die Höchstmenge der ausgeschriebenen
Rahmenver-einbarung mit 43.362 Mittagessen/Jahr beziffert. Der
Auftragnehmer kann aus dieser Rahmenver-einbarung keinerlei Ansprüche
hinsichtlich etwaiger Einzelaufträge mit Ausnahme der in der
Leis-tungsbeschreibung gekennzeichneten einmaligen Leistungen, einer
bestimmten Anzahl an Einzel-aufträgen oder eines bestimmten
Gesamtauftragsvolumens geltend machen. Das Recht des Auf-traggebers zur
Vergabe von Einzelaufträgen über das in der Leistungsbeschreibung
geschätzte Auftragsvolumen bis zu den in der Leistungsbeschreibung
bekannten Höchstmengen hinaus bleibt vorbehalten. Hinsichtlich weiterer
Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten und
beginnt zwei Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer
("Vertragsbeginn"), frühestens aber am 01.01.2024. Die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 36 weitere Monate,
sofern sie nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer
Partei in Schriftform gekündigt wurde.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten und
beginnt zwei Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer
("Vertragsbeginn"), frühestens aber am 01.01.2024. Die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 36 weitere Monate,
sofern sie nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer
Partei in Schriftform gekündigt wurde.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das MZG hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-
und Vergabegesetzes Nordrhein?Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Es wird
einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger
Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird
das MZG Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1
bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihm ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der
Vorgaben einräumen und dessen Umfang
regeln und
- die ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine
Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4
TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Eigenerklärung (gemäß
Vordruck Anlage A.1) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.
§§ 123, 124 GWB
(2) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Eigenerklärung (gemäß
Vordruck Anlage A.2) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.
§ 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG, § 19 MiLoG.
(3) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Eigenerklärung (gemäß
Vordruck Anlage A.3) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gemäß Verordnung (EU) 2022/576
(4) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Auszug aus dem
Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des
Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist:
Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des
Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem
Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und
über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung
abzugeben.Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins
Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister
verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf
andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder
Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen
Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins
Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen
Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen
über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Eigenerklärung (gemäß
Vordruck Anlage A.4) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils
bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem
Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens,
falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze
von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von
eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn
mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden
Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage
A.9) vorgelegt wird.
(2) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Eigenerklärung (gemäß
Vordruck Anlage A.5) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der
Gegenstand der Ausschreibung ist (Lieferung von Essensverpflegung im
Krankenhaussektor), bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen
Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der
Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei
volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze von Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden
Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot
eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem
vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.9) vorgelegt wird.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Gilt nur für Los 1: Aufstellung von mindestens drei Referenzen
(gemäß Vordruck Anlage A.6a) über in den letzten 3 Jahren erfolgte
Beauftragungen (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins
für den Eingang der Angebote) im Bereich der Krankenhausverpflegung,
die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser
Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
(Krankenhausverpflegung über durchschnittlich mind. 1.000 Mittagessen
je Tag) unter Benennung (a) des Auftraggebers nebst Angabe eines (aa)
Ansprechpartners mit (bb) Telefonnummer und (cc) E-Mail-Adresse sowie
(b) Benennung der Anzahl der beauftragten Mittagessen je Tag, (c) des
Datums des Vertragsabschlusses, (d) der Anzahl der ausgelieferten
Mittagessen seit der erstmaligen Auslieferung und (e) der
Auftragssumme. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt,
ist nicht auf drei Referenzen beschränkt.
(1) Gilt nur für Los 2: Aufstellung von mindestens drei Referenzen
(gemäß Vordruck Anlage A.6b) über in den letzten 3 Jahren erfolgte
Beauftragungen (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins
für den Eingang der Angebote), die bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (im Bereich der
Krankenhausverpflegung mit Sonderkostformen im TK-Verfahren oder mit
langer Haltbarkeit über durchschnittlich mindestens 90 Mittagessen/Tag)
unter Benennung (a) des Auftraggebers nebst Angabe eines (aa)
Ansprechpartners mit (bb) Telefonnummer und (cc) E-Mail-Adresse sowie
(b) Benennung der Anzahl der beauftragten Mittagessen je Tag, (c) des
Datums des Vertragsabschlusses, (d) der Anzahl der ausgelieferten
Mittagessen seit der erstmaligen Auslieferung und (e) der
Auftragssumme. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt,
ist nicht auf drei Referenzen beschränkt.
(3) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Erklärung zur EU-Zulassung
für Großküchen, nach VO (EG) 853/2004 unter Angabe der Zulassungsnummer
und Behörde, die die Zulassung erteilt hat. Soweit eine
Zulassungspflicht nicht besteht, erfolgt eine schriftliche Begründung,
warum dies nicht der Fall ist. Sofern erst für die Ausführung der
ausgeschriebenen Leistung eine EU-Zulassung nach VO (EG) 853/2004
benötigt wird, erfolgt eine Erklärung, dass diese im Fall der
Auftragserteilung unverzüglich beantragt und nach Erteilung
unverzüglich unaufgefordert gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen
wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
(1) Gilt nur für Los 1: Aufstellung von mindestens drei Referenzen
(gemäß Vordruck Anlage A.6a) über in den letzten 3 Jahren erfolgte
Beauftragungen (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins
für den Eingang der Angebote) im Bereich der Krankenhausverpflegung,
die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser
Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
(Krankenhausverpflegung über durchschnittlich mind. 1.000 Mittagessen
je Tag) unter Benennung (a) des Auftraggebers nebst Angabe eines (aa)
Ansprechpartners mit (bb) Telefonnummer und (cc) E-Mail-Adresse sowie
(b) Benennung der Anzahl der beauftragten Mittagessen je Tag, (c) des
Datums des Vertragsabschlusses, (d) der Anzahl der ausgelieferten
Mittagessen seit der erstmaligen Auslieferung und (e) der
Auftragssumme. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt,
ist nicht auf drei Referenzen beschränkt.
(1) Gilt nur für Los 2: Aufstellung von mindestens drei Referenzen
(gemäß Vordruck Anlage A.6b) über in den letzten 3 Jahren erfolgte
Beauftragungen (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins
für den Eingang der Angebote), die bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (im Bereich der
Krankenhausverpflegung mit Sonderkostformen im TK-Verfahren oder mit
langer Haltbarkeit über durchschnittlich mindestens 90 Mittagessen/Tag)
unter Benennung (a) des Auftraggebers nebst Angabe eines (aa)
Ansprechpartners mit (bb) Telefonnummer und (cc) E-Mail-Adresse sowie
(b) Benennung der Anzahl der beauftragten Mittagessen je Tag, (c) des
Datums des Vertragsabschlusses, (d) der Anzahl der ausgelieferten
Mittagessen seit der erstmaligen Auslieferung und (e) der
Auftragssumme. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt,
ist nicht auf drei Referenzen beschränkt.
(3) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Erklärung zur EU-Zulassung
für Großküchen, nach VO (EG) 853/2004 unter Angabe der Zulassungsnummer
und Behörde, die die Zulassung erteilt hat. Soweit eine
Zulassungspflicht nicht besteht, erfolgt eine schriftliche Begründung,
warum dies nicht der Fall ist. Sofern erst für die Ausführung der
ausgeschriebenen Leistung eine EU-Zulassung nach VO (EG) 853/2004
benötigt wird, erfolgt eine Erklärung, dass diese im Fall der
Auftragserteilung unverzüglich beantragt und nach Erteilung
unverzüglich unaufgefordert gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen
wird.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Das MZG hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-
und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Es wird
einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger
Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird
das MZG Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1
bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihm ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der
Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
- die ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine
Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4
TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/10/2023
Ortszeit: 12:00
Ort:
Bad Lippspringe
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Submission findet entsprechend der Erfordernisse an die
elektronische Durchführung des gesamten Vergabeverfahrens digital
statt.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung erfolgt durch den Auftraggeber bzw. seine als
Erfüllungsgehilfen eingesetzten Rechtsanwälte. Vertreter der Bieter
sind aufgrund der elektronischen Verfahrensdurchführung nicht
zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter
sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich,
uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte
Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über
das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
B.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft
zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die
Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.7) einzureichen.
Es sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung
aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2) und unter
Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können
für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
C.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)
(I.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu
vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen
(Unteraufträge, § 36 VgV) gilt das Folgende:
Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der
Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils
anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die anderen
Unternehmen namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist
in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Erklärung
Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.8) zu verwenden.
Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr
zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der
vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in
den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck
Anlage A.9) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor
Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist
außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.1
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§
123, 124 GWB einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung
des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers
vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der
Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen
fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der
Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist
setzen.
(II.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf
die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch nehmen, so gilt das Folgende:
Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der
Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von
ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit
Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß
Vordruck Anlage A.8). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu
verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft
die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die
mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den
Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß
Vordruck Anlage A.9) zu verwenden. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick
auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie
Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch
nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten
benötigt werden.
Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die
Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft.
Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der
Vordruck Anlage A.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach
§ 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter
/ die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe
nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber
vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug
genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die
Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative
Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der
Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine Frist
setzen.
D.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter
vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim
Bundeskartellamt einholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXS67PJ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [10]poststelle@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514110
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse:
[11]https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsi
cht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB
verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/09/2023
References
6. mailto:b.blomtrath@medizinisches-zentrum.de?subject=TED
7. http://www.medizinisches-zentrum.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS67PJ/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS67PJ
10. mailto:poststelle@brms.nrw.de?subject=TED
11. https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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