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Ausschreibung: Zubereitete Mahlzeiten - DE-Bad Lippspringe
Zubereitete Mahlzeiten
Dokument Nr...: 574128-2023 (ID: 2023092209324775342)
Veröffentlicht: 22.09.2023
*
  DE-Bad Lippspringe: Zubereitete Mahlzeiten
   2023/S 183/2023 574128
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: MZG-Versorgungs-GmbH
   Postanschrift: Peter-Hartmann-Allee 1
   Ort: Bad Lippspringe
   NUTS-Code: DEA47 Paderborn
   Postleitzahl: 33175
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Björn Blomtrath
   E-Mail: [6]b.blomtrath@medizinisches-zentrum.de
   Telefon: +49 52529-500
   Fax: +49 525295-1027
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.medizinisches-zentrum.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS67PJ/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS67PJ
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Belieferung Mittagsverpflegung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 07_2023
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   15894300 Zubereitete Mahlzeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das MZG betreibt rund 1.000 Betten und versorgt mit über 1.100
   Beschäftigten stationäre und ambulante Patienten. Die Einrichtungen des
   MZG liegen mit Ausnahme der Annenhofklinik in 32839 Steinheim in Bad
   Lippspringe (rund 16.000 Einwohner). Leistungsgegenstand ist der
   Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
   verzehrfertiger Mittagsverpflegung für verschiedene Bedarfsstellen an 7
   Verpflegungstagen/Wochen. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung
   erfolgt dabei in zwei Losen. Los 1 umfasst dabei die Standardversorgung
   für Einrichtungen im Gesundheitswesen ohne Sonderkostformen, während
   Los 2 die Herstellung sämtlicher Sonderkostformen im TK-Verfahren oder
   mit langer Haltbarkeit beinhaltet.
   Der Umfang der benötigten Leistungen steht entsprechend dem Charakter
   der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch nicht abschließend fest
   und wurde daher auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden
   Informationen sorgfältig geschätzt. Das MZG geht aktuell von einem
   geschätzten Volumen von 443.485 Mittagessen/Jahr aus, das sich auf die
   beiden Lose in folgender Weise verteilt:
   - Los 1: 407.340 Mittagessen/Jahr
   - Los 2: 36.135 Mittagessen/Jahr
   Insbesondere vor dem Hintergrund schwankenden Patientenzahlen könnte
   der Bedarf letztlich jedoch auch niedriger oder höher als nach
   aktueller Schätzung ausfallen. Angesichts dessen wird das maximal auf
   Basis der Rahmenvereinbarung abgerufene Volumen und damit zugleich die
   Höchstmenge der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung in folgender Weise
   beziffert:
   - Los 1: 488.808 Mittagessen/Jahr
   - Los 2: 43.362 Mittagessen/Jahr
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Standardversorgung ohne Sonderkostformen
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   15894300 Zubereitete Mahlzeiten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA47 Paderborn
   NUTS-Code: DEA44 Höxter
   Hauptort der Ausführung:
   Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH MZG-Westfalen
   Peter-Hartmann-Allee 1 33175 Bad Lippspringe, Annenhof-Klinik
   Schiederstraße 94 32839 Steinheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das MZG betreibt rund 1.000 Betten und versorgt mit über 1.100
   Beschäftigten stationäre und ambulante Patienten. Die Einrichtungen des
   MZG liegen mit Ausnahme der Annenhofklinik in 32839 Steinheim in Bad
   Lippspringe (rund 16.000 Einwohner). Leistungsgegenstand ist der
   Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
   verzehrfertiger Mittagsverpflegung für folgende Bedarfsstellen an 7
   Verpflegungstagen/Woche. Das MZG geht aktuell von einem geschätzten
   Volumen von 407.340 Mittagessen/Jahr aus, das sich auf die einzelnen
   Standorte voraussichtlich in folgender Weise verteilt:
   - Karl-Hansen-Klinik: 76.285 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 23.725
   Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung tablettiert
   - Klinik Martinusquelle: 63.875 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) +
   9.125 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde
   - Teutoburger-Wald-Klinik: 56.210 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) +
   7.300 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde
   - Cecilien-Klinik: 56.210 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 7.300
   Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde
   - Klinik am Park: 52.925 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 7.300
   Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde
   - MZG-Kinderland: 23.725 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 1.825
   Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde/4 Gruppen
   - Annenhofklinik: 17.520 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 1.825
   Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde
   - Intensiv-Pflege-WG: 2.190 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0
   Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung tablettiert
   Der Umfang der benötigten Leistungen steht entsprechend dem Charakter
   der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch nicht abschließend fest
   und wurde daher auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden
   Informationen sorgfältig geschätzt. Insbesondere vor dem Hintergrund
   schwankenden Patientenzahlen könnte der Bedarf letztlich jedoch auch
   höher oder niedriger als nach aktueller Schätzung ausfallen. Angesichts
   dessen wird das maximal auf Basis der Rahmenvereinbarung abgerufene
   Volumen und damit zugleich die Höchstmenge der ausgeschriebenen
   Rahmenvereinbarung mit 488.808 Mittagessen/Jahr beziffert. Der
   Auftragnehmer kann aus dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Ansprüche
   hinsichtlich etwaiger Einzelaufträge mit Ausnahme der in der
   Leistungsbeschreibung gekennzeichneten einmaligen Leistungen, einer
   bestimmten Anzahl an Einzelaufträgen oder eines bestimmten
   Gesamtauftragsvolumens geltend machen. Das Recht des Auftraggebers zur
   Vergabe von Einzelaufträgen über das in der Leistungsbeschreibung
   geschätzte Auftragsvolumen bis zu den in der Leistungsbeschreibung
   bekannten Höchstmengen hinaus bleibt vorbehalten. Hinsichtlich weiterer
   Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten und
   beginnt zwei Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer
   ("Vertragsbeginn"), frühestens aber am 01.01.2024. Die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 36 weitere Monate,
   sofern sie nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer
   Partei in Schriftform gekündigt wurde.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten und
   beginnt zwei Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer
   ("Vertragsbeginn"), frühestens aber am 01.01.2024. Die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 36 weitere Monate,
   sofern sie nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer
   Partei in Schriftform gekündigt wurde.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das MZG hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-
   und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Es wird
   einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der
   Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger
   Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird
   das MZG Vertragsbedingungen verwenden,
   - durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1
   bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
   - die ihm ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der
   Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
   - die ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine
   Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4
   TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Herstellung von Sonderkostformen im TK-Verfahren oder mit langer
   Haltbarkeit
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   15894300 Zubereitete Mahlzeiten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA47 Paderborn
   NUTS-Code: DEA44 Höxter
   Hauptort der Ausführung:
   Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH MZG-Westfalen
   Peter-Hartmann-Allee 1 33175 Bad Lippspringe, Annenhof-Klinik
   Schiederstraße 94 32839 Steinheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das MZG betreibt rund 1.000 Betten und versorgt mit über 1.100
   Beschäftigten stationäre und ambulante Patienten. Die Einrichtungen des
   MZG liegen mit Ausnahme der Annenhofklinik in 32839 Steinheim in Bad
   Lippspringe (rund 16.000 Einwohner). Leistungsgegenstand ist der
   Abschluss ei-ner Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung
   sämtlicher Sonderkostformen im TK-Verfahren oder mit langer Haltbarkeit
   für folgende Bedarfsstellen an 7 Verpflegungstagen/Woche. Das MZG geht
   aktuell von einem geschätzten Volumen von 36.135 Mittagessen/Jahr aus,
   das sich auf die einzelnen Standorte voraussichtlich in folgender Weise
   verteilt:
   - Karl-Hansen-Klinik: 11.497,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0
   Mittagessen/Jahr (Mitarbei-ter*Innen); Anlieferung tablettiert
   - Klinik Martinusquelle: 16.425 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0
   Mittagessen/Jahr (Mitarbei-ter*Innen); Anlieferung Großgebinde
   - Teutoburger-Wald-Klinik: 2.372,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0
   Mittagessen/Jahr (Mitar-beiter*Innen); Anlieferung Großgebinde
   - Cecilien-Klinik: 2.372,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0
   Mittagessen/Jahr (Mitarbei-ter*Innen); Anlieferung Großgebinde
   - Klinik am Park: 2.007,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0
   Mittagessen/Jahr (Mitarbei-ter*Innen); Anlieferung Großgebinde
   - MZG-Kinderland: 0 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0
   Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde/4 Gruppen
   - Annenhofklinik: 730 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0
   Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde
   - Intensiv-Pflege-WG: 730 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0
   Mittagessen/Jahr (Mitarbei-ter*Innen); Anlieferung tablettiert
   Der Umfang der benötigten Leistungen steht entsprechend dem Charakter
   der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch nicht abschließend fest
   und wurde daher auf Basis der aktuell zur Ver-fügung stehenden
   Informationen sorgfältig geschätzt. Insbesondere vor dem Hintergrund
   schwan-kenden Patientenzahlen könnte der Bedarf letztlich jedoch auch
   höher oder niedriger als nach aktueller Schätzung ausfallen. Angesichts
   dessen wird das maximal auf Basis der Rahmenvereinba-rung abgerufene
   Volumen und damit zugleich die Höchstmenge der ausgeschriebenen
   Rahmenver-einbarung mit 43.362 Mittagessen/Jahr beziffert. Der
   Auftragnehmer kann aus dieser Rahmenver-einbarung keinerlei Ansprüche
   hinsichtlich etwaiger Einzelaufträge mit Ausnahme der in der
   Leis-tungsbeschreibung gekennzeichneten einmaligen Leistungen, einer
   bestimmten Anzahl an Einzel-aufträgen oder eines bestimmten
   Gesamtauftragsvolumens geltend machen. Das Recht des Auf-traggebers zur
   Vergabe von Einzelaufträgen über das in der Leistungsbeschreibung
   geschätzte Auftragsvolumen bis zu den in der Leistungsbeschreibung
   bekannten Höchstmengen hinaus bleibt vorbehalten. Hinsichtlich weiterer
   Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten und
   beginnt zwei Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer
   ("Vertragsbeginn"), frühestens aber am 01.01.2024. Die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 36 weitere Monate,
   sofern sie nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer
   Partei in Schriftform gekündigt wurde.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten und
   beginnt zwei Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer
   ("Vertragsbeginn"), frühestens aber am 01.01.2024. Die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 36 weitere Monate,
   sofern sie nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer
   Partei in Schriftform gekündigt wurde.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das MZG hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-
   und Vergabegesetzes Nordrhein?Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Es wird
   einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der
   Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger
   Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird
   das MZG Vertragsbedingungen verwenden,
   - durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1
   bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
   - die ihm ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der
   Vorgaben einräumen und dessen Umfang
   regeln und
   - die ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine
   Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4
   TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   (1) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Eigenerklärung (gemäß
   Vordruck Anlage A.1) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.
   §§ 123, 124 GWB
   (2) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Eigenerklärung (gemäß
   Vordruck Anlage A.2) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.
   § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG, § 19 MiLoG.
   (3) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Eigenerklärung (gemäß
   Vordruck Anlage A.3) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   gemäß Verordnung (EU) 2022/576
   (4) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Auszug aus dem
   Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des
   Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist:
   Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis
   - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des
   Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem
   Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und
   über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung
   abzugeben.Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins
   Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
   - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister
   verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf
   andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder
   Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen
   Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins
   Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
   - Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen
   Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen
   über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
   öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
   2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Eigenerklärung (gemäß
   Vordruck Anlage A.4) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils
   bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem
   Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens,
   falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze
   von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von
   eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn
   mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden
   Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage
   A.9) vorgelegt wird.
   (2) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Eigenerklärung (gemäß
   Vordruck Anlage A.5) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der
   Gegenstand der Ausschreibung ist (Lieferung von Essensverpflegung im
   Krankenhaussektor), bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen
   Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der
   Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei
   volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze von Mitgliedern einer
   Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden
   Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot
   eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem
   vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.9) vorgelegt wird.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Gilt nur für Los 1: Aufstellung von mindestens drei Referenzen
   (gemäß Vordruck Anlage A.6a) über in den letzten 3 Jahren erfolgte
   Beauftragungen (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins
   für den Eingang der Angebote) im Bereich der Krankenhausverpflegung,
   die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser
   Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
   (Krankenhausverpflegung über durchschnittlich mind. 1.000 Mittagessen
   je Tag) unter Benennung (a) des Auftraggebers nebst Angabe eines (aa)
   Ansprechpartners mit (bb) Telefonnummer und (cc) E-Mail-Adresse sowie
   (b) Benennung der Anzahl der beauftragten Mittagessen je Tag, (c) des
   Datums des Vertragsabschlusses, (d) der Anzahl der ausgelieferten
   Mittagessen seit der erstmaligen Auslieferung und (e) der
   Auftragssumme. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt,
   ist nicht auf drei Referenzen beschränkt.
   (1) Gilt nur für Los 2: Aufstellung von mindestens drei Referenzen
   (gemäß Vordruck Anlage A.6b) über in den letzten 3 Jahren erfolgte
   Beauftragungen (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins
   für den Eingang der Angebote), die bezüglich der besonderen
   Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der
   ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (im Bereich der
   Krankenhausverpflegung mit Sonderkostformen im TK-Verfahren oder mit
   langer Haltbarkeit über durchschnittlich mindestens 90 Mittagessen/Tag)
   unter Benennung (a) des Auftraggebers nebst Angabe eines (aa)
   Ansprechpartners mit (bb) Telefonnummer und (cc) E-Mail-Adresse sowie
   (b) Benennung der Anzahl der beauftragten Mittagessen je Tag, (c) des
   Datums des Vertragsabschlusses, (d) der Anzahl der ausgelieferten
   Mittagessen seit der erstmaligen Auslieferung und (e) der
   Auftragssumme. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt,
   ist nicht auf drei Referenzen beschränkt.
   (3) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Erklärung zur EU-Zulassung
   für Großküchen, nach VO (EG) 853/2004 unter Angabe der Zulassungsnummer
   und Behörde, die die Zulassung erteilt hat. Soweit eine
   Zulassungspflicht nicht besteht, erfolgt eine schriftliche Begründung,
   warum dies nicht der Fall ist. Sofern erst für die Ausführung der
   ausgeschriebenen Leistung eine EU-Zulassung nach VO (EG) 853/2004
   benötigt wird, erfolgt eine Erklärung, dass diese im Fall der
   Auftragserteilung unverzüglich beantragt und nach Erteilung
   unverzüglich unaufgefordert gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen
   wird.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   (1) Gilt nur für Los 1: Aufstellung von mindestens drei Referenzen
   (gemäß Vordruck Anlage A.6a) über in den letzten 3 Jahren erfolgte
   Beauftragungen (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins
   für den Eingang der Angebote) im Bereich der Krankenhausverpflegung,
   die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser
   Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
   (Krankenhausverpflegung über durchschnittlich mind. 1.000 Mittagessen
   je Tag) unter Benennung (a) des Auftraggebers nebst Angabe eines (aa)
   Ansprechpartners mit (bb) Telefonnummer und (cc) E-Mail-Adresse sowie
   (b) Benennung der Anzahl der beauftragten Mittagessen je Tag, (c) des
   Datums des Vertragsabschlusses, (d) der Anzahl der ausgelieferten
   Mittagessen seit der erstmaligen Auslieferung und (e) der
   Auftragssumme. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt,
   ist nicht auf drei Referenzen beschränkt.
   (1) Gilt nur für Los 2: Aufstellung von mindestens drei Referenzen
   (gemäß Vordruck Anlage A.6b) über in den letzten 3 Jahren erfolgte
   Beauftragungen (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins
   für den Eingang der Angebote), die bezüglich der besonderen
   Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der
   ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (im Bereich der
   Krankenhausverpflegung mit Sonderkostformen im TK-Verfahren oder mit
   langer Haltbarkeit über durchschnittlich mindestens 90 Mittagessen/Tag)
   unter Benennung (a) des Auftraggebers nebst Angabe eines (aa)
   Ansprechpartners mit (bb) Telefonnummer und (cc) E-Mail-Adresse sowie
   (b) Benennung der Anzahl der beauftragten Mittagessen je Tag, (c) des
   Datums des Vertragsabschlusses, (d) der Anzahl der ausgelieferten
   Mittagessen seit der erstmaligen Auslieferung und (e) der
   Auftragssumme. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt,
   ist nicht auf drei Referenzen beschränkt.
   (3) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Erklärung zur EU-Zulassung
   für Großküchen, nach VO (EG) 853/2004 unter Angabe der Zulassungsnummer
   und Behörde, die die Zulassung erteilt hat. Soweit eine
   Zulassungspflicht nicht besteht, erfolgt eine schriftliche Begründung,
   warum dies nicht der Fall ist. Sofern erst für die Ausführung der
   ausgeschriebenen Leistung eine EU-Zulassung nach VO (EG) 853/2004
   benötigt wird, erfolgt eine Erklärung, dass diese im Fall der
   Auftragserteilung unverzüglich beantragt und nach Erteilung
   unverzüglich unaufgefordert gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen
   wird.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Das MZG hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-
   und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Es wird
   einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der
   Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger
   Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird
   das MZG Vertragsbedingungen verwenden,
   - durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1
   bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
   - die ihm ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der
   Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
   - die ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine
   Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4
   TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/10/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/10/2023
   Ortszeit: 12:00
   Ort:
   Bad Lippspringe
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Submission findet entsprechend der Erfordernisse an die
   elektronische Durchführung des gesamten Vergabeverfahrens digital
   statt.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Öffnung erfolgt durch den Auftraggeber bzw. seine als
   Erfüllungsgehilfen eingesetzten Rechtsanwälte. Vertreter der Bieter
   sind aufgrund der elektronischen Verfahrensdurchführung nicht
   zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter
   sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich,
   uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte
   Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über
   das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
   B.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft
   zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die
   Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.7) einzureichen.
   Es sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung
   aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der
   Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2) und unter
   Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können
   für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
   C.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)
   (I.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu
   vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen
   (Unteraufträge, § 36 VgV) gilt das Folgende:
   Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der
   Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils
   anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die anderen
   Unternehmen namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist
   in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Erklärung
   Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.8) zu verwenden.
   Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr
   zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der
   vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in
   den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck
   Anlage A.9) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor
   Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist
   außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.1
   Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§
   123, 124 GWB einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung
   des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers
   vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der
   Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen
   fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der
   Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist
   setzen.
   (II.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf
   die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische
   und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
   in Anspruch nehmen, so gilt das Folgende:
   Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der
   Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von
   ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit
   Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß
   Vordruck Anlage A.8). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu
   verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft
   die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die
   mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den
   Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß
   Vordruck Anlage A.9) zu verwenden. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick
   auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie
   Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
   Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch
   nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten
   benötigt werden.
   Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche
   und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die
   Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft.
   Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der
   Vordruck Anlage A.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen.
   Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach
   § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter
   / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende
   Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe
   nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber
   vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug
   genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die
   Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative
   Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der
   Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine Frist
   setzen.
   D.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter
   vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim
   Bundeskartellamt einholen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YXS67PJ
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
   Bezirksregierung Münster
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48143
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]poststelle@brms.nrw.de
   Telefon: +49 2514110
   Fax: +49 2514112165
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsi
   cht/vergabekammer_westfalen/index.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB
   verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht.
   Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/09/2023
References
   6. mailto:b.blomtrath@medizinisches-zentrum.de?subject=TED
   7. http://www.medizinisches-zentrum.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS67PJ/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS67PJ
  10. mailto:poststelle@brms.nrw.de?subject=TED
  11. https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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