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Ausschreibung: S01XA18) - DEU-Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)
Arzneimittel
Dokument Nr...: 695612-2023 (ID: 2023111609081629773)
Veröffentlicht: 16.11.2023
*
  DEU-Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01): Arzneimittel - Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ciclosporin (ATC: S01XA18)
   2023/S 221/2023 695612
   Deutschland - Arzneimittel - Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ciclosporin
   (ATC: S01XA18)
   221/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:AOK Sachsen - Anhalt
   Rechtsform des Erwerbers:Von einer regionalen Gebietskörperschaft
   kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ciclosporin (ATC: S01XA18)
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   nicht exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu
   Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Ciclosporin (ATC: S01XA18) im Rahmen
   eines sogenannten  open-house-Modells . Unter Vorgabe einheitlicher
   Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
   allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
   Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
   zu einem Rabattvertrag nach §130 a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten
   Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die
   Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
   Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet
   Kennung des Verfahrens:dae2eaa4-96e8-4d20-89d4-4f5d6a5b7e3e
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   Zentrale Elemente des Verfahrens:Abschluss nicht-exklusiver
   Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem
   Wirkstoff Ciclosporin (ATC: S01XA18) bei jederzeitiger
   Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten  open-house-Modells .
   Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
   kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste
   Vertragsbeginn ist der 01.01.2024. Davonausgehend beträgt die
   Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.12.2025
   unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt
   während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen
   vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe
   ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung
   geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen
   beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um
   die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung  offenes Verfahren , sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
   nicht verbunden.
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Altmarkkreis Salzwedel(DEE04)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Anhalt-Bitterfeld(DEE05)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Jerichower Land(DEE06)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Börde(DEE07)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Burgenlandkreis(DEE08)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Harz(DEE09)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Mansfeld-Südharz(DEE0A)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Saalekreis(DEE0B)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Salzlandkreis(DEE0C)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Stendal(DEE0D)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Wittenberg(DEE0E)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Zusätzliche Informationen:Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAHDQ1
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vgv-
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
   Rechtsvorschriften:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Konkurs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
   §§ 123 bis 126 GWB
   Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
   Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
   bis 126 GWB
   Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Betrugsbekämpfung:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Zahlungsunfähigkeit:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
   §§ 123 bis 126 GWB
   Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Zwingende
   bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
   die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
   Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
   Vergabeverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
   Vergabeverfahrens:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
   Sanktionen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Entrichtung von Steuern:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
   nach §§ 123 bis 126 GWB
   Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
   terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0001
   Titel:Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ciclosporin (ATC: S01XA18)
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   nicht exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu
   Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Ciclosporin (ATC: S01XA18) im Rahmen
   eines sogenannten  open-house-Modells . Unter Vorgabe einheitlicher
   Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
   allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
   Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
   zu einem Rabattvertrag nach §130 a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten
   Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die
   Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
   Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet
   Interne Kennung:#1
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Altmarkkreis Salzwedel(DEE04)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Anhalt-Bitterfeld(DEE05)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Jerichower Land(DEE06)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Börde(DEE07)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Burgenlandkreis(DEE08)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Harz(DEE09)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Mansfeld-Südharz(DEE0A)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Saalekreis(DEE0B)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Salzlandkreis(DEE0C)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Stendal(DEE0D)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Wittenberg(DEE0E)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Es besteht neben dem postalischem Versand
   auch die Möglichkeit, die Vertragsunterlagen in elektronischer Form als
   .pdf-Datei mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne
   des Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung)
   auf elektronischem Wege per E-Mail an das
   [1]Postfachopenhouse@san.aok.de zu übermitteln. Bitte beachten Sie bei
   der Übersendung der Vertragsunterlagen auf elektronischem Wege auf eine
   gesicherte Email Kommunikation.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Beschreibung:Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[2]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAHDQ1
   /documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAHDQ1
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAHDQ1
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-10-31+01:0000:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:s.o.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-10-31+01:0000:01:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-10-31+01:0000:01:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Mit jedem pharmazeutischen
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag
   abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Die hier gegenständlichen
   Verträge stellen keine öffentlichen Aufträge im Sinne der
   Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EG des Europäischen Parlaments
   und des Rates dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§
   97 ff GWB) nicht anzuwenden sind. Die folgenden Angaben (GWB) erfolgen
   daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine
   Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht
   verbunden.  § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
   Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134
   verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.  § 134 GWB
   Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die
   Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
   Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
   Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über
   den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
   zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information
   über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
   die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
   der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information
   auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
   auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die
   Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die
   Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
   Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
   unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
   gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
   der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Sachsen - Anhalt
   8. Organisationen
   8.1 ORG-0003
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[5]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-0001
   Offizielle Bezeichnung:AOK Sachsen - Anhalt
   Registrierungsnummer:DE258393558
   Postanschrift:Lüneburger Str. 4
   Stadt:Magdeburg
   Postleitzahl:39106
   Land, Gliederung (NUTS):Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
   Land:Deutschland
   Kontaktperson:Nadine Sommermeier
   E-Mail:[6]openhouse@san.aok.de
   Telefon:+49 3912878-45117
   Fax:+49 3912878-845117
   Internetadresse:[7]http://www.dtvp.de/Center
   Profil des Erwerbers:[8]http://www.dtvp.de/Center
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt
   8.1 ORG-0002
   Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
   Registrierungsnummer:t:022894990
   Postanschrift:53123
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53123
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[9]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon:+4922894990
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:e3795c8c-e41d-4a00-83f4-92909629a590-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-11-14+01:0021:28:16+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00695612-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:221/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-11-16Z
References
   Visible links
   1. mailto:Postfachopenhouse@san.aok.de
   2. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAHDQ1/documents,
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAHDQ1
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAHDQ1
   5. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
   6. mailto:openhouse@san.aok.de
   7. http://www.dtvp.de/Center
   8. http://www.dtvp.de/Center
   9. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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