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Ausschreibung: J05AJ01) - DEU-Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)
Arzneimittel
Dokument Nr...: 696025-2023 (ID: 2023111609122930205)
Veröffentlicht: 16.11.2023
*
DEU-Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01): Arzneimittel - Arzneimittel mit dem Wirkstoff Raltegravir (ATC: J05AJ01)
2023/S 221/2023 696025
Deutschland - Arzneimittel - Arzneimittel mit dem Wirkstoff Raltegravir
(ATC: J05AJ01)
221/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:AOK Sachsen - Anhalt
Rechtsform des Erwerbers:Von einer regionalen Gebietskörperschaft
kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Arzneimittel mit dem Wirkstoff Raltegravir (ATC: J05AJ01)
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
nicht exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu
Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Raltegravir (ATC: J05AJ01) im Rahmen
eines sogenannten open-house-Modells . Unter Vorgabe einheitlicher
Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
zu einem Rabattvertrag nach §130 a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten
Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die
Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern.
Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
Kennung des Verfahrens:8ef11e59-fa62-4881-9d1a-9dbbad4a1aeb
Verfahrensart:Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens:Abschluss nicht-exklusiver
Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem
Wirkstoff Raltegravir (ATC: J05AJ01) bei jederzeitiger
Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten open-house-Modells .
Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine
Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste
Vertragsbeginn ist der 01.01.2024. Davonausgehend beträgt die
Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.12.2025
unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt
während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen
vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe
ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung
geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen
beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um
die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des
Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die
beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren , sind
einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen,
soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
nicht verbunden.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Altmarkkreis Salzwedel(DEE04)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Anhalt-Bitterfeld(DEE05)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Jerichower Land(DEE06)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Börde(DEE07)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Burgenlandkreis(DEE08)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Harz(DEE09)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Mansfeld-Südharz(DEE0A)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Saalekreis(DEE0B)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Salzlandkreis(DEE0C)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Stendal(DEE0D)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Wittenberg(DEE0E)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen:Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAHD73
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Konkurs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
Vergabeverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
Sanktionen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los:LOT-0001
Titel:Arzneimittel mit dem Wirkstoff Raltegravir (ATC: J05AJ01)
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
nicht exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu
Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Raltegravir (ATC: J05AJ01) im Rahmen
eines sogenannten open-house-Modells . Unter Vorgabe einheitlicher
Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
zu einem Rabattvertrag nach §130 a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten
Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die
Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern.
Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
Interne Kennung:#1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Altmarkkreis Salzwedel(DEE04)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Anhalt-Bitterfeld(DEE05)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Jerichower Land(DEE06)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Börde(DEE07)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Burgenlandkreis(DEE08)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Harz(DEE09)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Mansfeld-Südharz(DEE0A)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Saalekreis(DEE0B)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Salzlandkreis(DEE0C)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Stendal(DEE0D)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Wittenberg(DEE0E)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Es besteht neben dem postalischem Versand
auch die Möglichkeit, die Vertragsunterlagen in elektronischer Form als
.pdf-Datei mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne
des Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung)
auf elektronischem Wege per E-Mail an das
[1]Postfachopenhouse@san.aok.de zu übermitteln. Bitte beachten Sie bei
der Übersendung der Vertragsunterlagen auf elektronischem Wege auf eine
gesicherte Email Kommunikation.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Beschreibung:Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine
Exklusivität ist nicht gegeben.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[2]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAHD73
/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAHD73
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAHD73
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-10-31+01:0000:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:s.o.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-10-31+01:0000:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-10-31+01:0000:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Mit jedem pharmazeutischen
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag
abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Die hier gegenständlichen
Verträge stellen keine öffentlichen Aufträge im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§
97 ff GWB) nicht anzuwenden sind. Die folgenden Angaben (GWB) erfolgen
daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine
Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht
verbunden. § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134
verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 134 GWB
Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über
den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information
über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information
auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die
Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Sachsen - Anhalt
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[5]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung:AOK Sachsen - Anhalt
Registrierungsnummer:DE258393558
Postanschrift:Lüneburger Str. 4
Stadt:Magdeburg
Postleitzahl:39106
Land, Gliederung (NUTS):Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land:Deutschland
Kontaktperson:Nadine Sommermeier
E-Mail:[6]openhouse@san.aok.de
Telefon:+49 3912878-45117
Fax:+49 3912878-845117
Internetadresse:[7]http://www.dtvp.de/Center
Profil des Erwerbers:[8]http://www.dtvp.de/Center
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer:t:022894990
Postanschrift:53123
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53123
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[9]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon:+4922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:d1bed9c2-9c01-4c6e-81af-6184812a0dd9-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-11-14+01:0021:30:07+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00696025-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:221/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-11-16Z
References
Visible links
1. mailto:Postfachopenhouse@san.aok.de
2. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAHD73/documents,
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAHD73
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAHD73
5. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
6. mailto:openhouse@san.aok.de
7. http://www.dtvp.de/Center
8. http://www.dtvp.de/Center
9. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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