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Ausschreibung: Wasserinstallationsarbeiten - Sanitärinstallationsarbeiten - DEU-Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
Wasserinstallationsarbeiten
Verlegen von Abwasserleitungen
Installation von Sanitäreinrichtungen
Dokument Nr...: 696148-2023 (ID: 2023111609132930313)
Veröffentlicht: 16.11.2023
*
DEU-Stuttgart, Stadtkreis(DE111): Wasserinstallationsarbeiten - Sanitärinstallationsarbeiten
2023/S 221/2023 696148
Deutschland - Wasserinstallationsarbeiten -
Sanitärinstallationsarbeiten
221/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Rechtsform des Erwerbers:Von einer lokalen Gebietskörperschaft
kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Sanitärinstallationsarbeiten
Beschreibung:- Hauswasserstation DN 50 - Frischwasserstation inkl.
Pufferspeicher, 7 DLE - Hebeanlage 200 Liter - Kaltwasserverteiler
Edelstahl (6 Abgänge) - 34 Toiletten, 11 Urinale, 1 WC barrierefrei, 45
Waschtische, 4 Ausgussbecken. Inkl. Tragsysteme - 8 Duschpaneele inkl.
Durchlauferhitzer und Servermodul - Rohrleitungen Edelstahlrohr,
Presssystem, bis DN 50 ca. 1.400 m + Isolierung - Kupferrohr mit
Kunststoffmantel DN 15 auf RFB ca. 15 m - Abwasserrohre PE-Rohr bis DN
100 ca. 550 m - SML-Rohr DN 150 ca. 150 m + Isolierung - 13
Bodeneinläufe, 1 Küchen-Edelstahlrinne - Anschlüsse Küchen- und
Teeküchen sowie Fachklassen - Hygienespülungen
Kennung des Verfahrens:c076b9e6-221d-41e8-9b97-91cfc31e828a
Interne Kennung:4100_EU_201223
Verfahrensart:Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Bauleistung
Haupteinstufung(cpv):45332200Wasserinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung(cpv):45332300Verlegen von Abwasserleitungen
Zusätzliche Einstufung(cpv):45332400Installation von
Sanitäreinrichtungen
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt:Stuttgart-Wangen
Postleitzahl:70327
Land, Gliederung (NUTS):Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
Land:Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen:Geforderte Sicherheiten: Sicherheit für die
Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (brutto) zu
leisten. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H.
der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige
Abrechnungssumme). Weitere Regelungen siehe Vergabeunterlagen.
Besondere Zahlungsbedingungen: Zahlungsbedingungen nach § 16 VOB/B i.V.
mit den Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu-
2.1.6 Ausschlussgründe
Korruption:Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber
schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von
der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren
Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2
des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne
Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Betrugsbekämpfung:Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche
Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263
StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 StGB
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Der Nachweis,
auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann
wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber
direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Entsprechend §6e EU VOB/A
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis
davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne
Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
terroristischen Aktivitäten:Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche
Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a
StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB
(kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Der Nachweis,
auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann
wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber
direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr.
2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn sich
das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: -
durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in
die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne
Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Entsprechend §6e EU VOB/A Der
öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon
hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c
StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen § 261 StGB (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) Der Nachweis,
auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann
wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber
direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Konkurs:Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne
Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
Vergabeverfahren:Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der Nachweis, auch über
das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt
abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
Sanktionen:Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen
eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der Nachweis, auch über
das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt
abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Entsprechend §6e EU
VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis
davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Der
Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e
EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften:Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen
des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Nachweis,
auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann
wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber
direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:Die Bedingungen entsprechend
Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind zu bestätigen
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Entsprechend §
6e EU Abs. 6 Nr. 3 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die
die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3
ist entsprechend anzuwenden. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: -
durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in
die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne
Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Entsprechend § 6e EU
Abs. 6 Nr. 8 und Nr. 9 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht
hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung
des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Nachweis, auch
über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie
folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt
abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Entsprechend § 6e EU
Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis, auch über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt
abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Entsprechend § 6e EU
Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis, auch über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt
abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Entsprechend § 6e EU
Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis, auch über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt
abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Entsprechend §6e EU VOB/A
erfolgt ein Ausschluss, wenn - das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder
- der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann. Wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es
die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und
Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss. Der
Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e
EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche
Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Entrichtung von Steuern:Entsprechend §6e EU VOB/A erfolgt ein
Ausschluss, wenn - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder - der
öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung
einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann. Wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es
die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und
Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss. Der
Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e
EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche
Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
Wettbewerbs:Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne
Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens:Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits
in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Nachweis, auch über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt
abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Zahlungsunfähigkeit:Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne
Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
5. Los
5.1 Los:LOT-0000
Titel:Sanitärinstallationsarbeiten
Beschreibung:- Hauswasserstation DN 50 - Frischwasserstation inkl.
Pufferspeicher, 7 DLE - Hebeanlage 200 Liter - Kaltwasserverteiler
Edelstahl (6 Abgänge) - 34 Toiletten, 11 Urinale, 1 WC barrierefrei, 45
Waschtische, 4 Ausgussbecken. Inkl. Tragsysteme - 8 Duschpaneele inkl.
Durchlauferhitzer und Servermodul - Rohrleitungen Edelstahlrohr,
Presssystem, bis DN 50 ca. 1.400 m + Isolierung - Kupferrohr mit
Kunststoffmantel DN 15 auf RFB ca. 15 m - Abwasserrohre PE-Rohr bis DN
100 ca. 550 m - SML-Rohr DN 150 ca. 150 m + Isolierung - 13
Bodeneinläufe, 1 Küchen-Edelstahlrinne - Anschlüsse Küchen- und
Teeküchen sowie Fachklassen - Hygienespülungen
Interne Kennung:0
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Bauleistung
Haupteinstufung(cpv):45332200Wasserinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung(cpv):45332300Verlegen von Abwasserleitungen
Zusätzliche Einstufung(cpv):45332400Installation von
Sanitäreinrichtungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt:Stuttgart-Wangen
Postleitzahl:70327
Land, Gliederung (NUTS):Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-03-25+01:00
Enddatum:2026-09-25+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eintragung Berufs- oder Handelsregister, Nachweis zur
Eignung
Beschreibung:Bieter mit Firmensitz in Deutschland haben bei
zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A HwO (Gesetz zur Ordnung
des Handwerkes) die Eintragung in der Handwerksrolle nachzuweisen. Bei
zulassungsfreien Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben kann
alternativ zur Eintragung in die Handwerkerrolle auch eine Eintragung
im Handelsregister vorgelegt werden. Staatsangehörige eines
Herkunftstaates, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung
unterhalten, haben die EU/EWR- Handwerk- Verordnung vom 18.März 2016
(BGBl. I S. 509) zu beachten. Für die hier ausgeschriebenen Leistungen
sind Qualifikationen für folgende Handwerke nachzuweisen:
Handwerkskarte als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und
Installateur und Heizungsbauer, o. glw. Im Zweifelsfall entscheidet die
Handwerkskammer Stuttgart über die Gleichwertigkeit.
Darüberhinausgehende weitere auftragsbezogene Anforderungen des AG:
keine
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Geforderte Nachweise zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit
Beschreibung:- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den
letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten
Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und
das Ergebnis beizufügen sind. - Angaben über die Zahl der in den
letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; - Erklärung, aus der
hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche
technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags
verfügt; - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. In diesem Fall
ist ein Nachweis vorzulegen, dass die erforderlichen Kapazitäten zur
Verfügung stehen werden, indem beispielsweise die diesbezüglichen
verpflichtenden Zusagen dieser Unternehmen vorgelegt werden. Der
Nachweis kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Konkrete auf den Auftrag
bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG:
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Geforderte Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit
Beschreibung:Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils
bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der
Nachweis kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
- eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Konkrete auf den Auftrag
bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG:
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher
Informationen:2023-12-07+01:0010:00:00+01:00
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[1]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByP
latformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/37771,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name:[2]https://www.meinauftrag.rib.de
URL:[3]https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Erforderlich
Adresse für die Einreichung:[4]https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel
(im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-20+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:71DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Unterlagen können nach den Bedingungen des §
16 a EU VOB/A nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2023-12-20+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende
Rechtsform:Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer
Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben,
eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg
8. Organisationen
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[5]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung:Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Registrierungsnummer:t:4971121689746
Abteilung:Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
Postanschrift:Hauptstätter Str. 66
Stadt:Stuttgart
Postleitzahl:70178
Land, Gliederung (NUTS):Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
Land:Deutschland
Kontaktperson:Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
E-Mail:[6]dlz1.hba@stuttgart.de
Telefon:000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder
Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer
bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen
vergibt/abschließt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer:t:7219268730
Postanschrift:Durlacher Str. 100
Stadt:Karlsruhe
Postleitzahl:76173
Land, Gliederung (NUTS):Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)
Land:Deutschland
Kontaktperson:Regierungspräsidium Karlsruhe
E-Mail:[7]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon:+497219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer:t:4971121689746
Abteilung:Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
Postanschrift:Hauptstätter Str. 66
Stadt:Stuttgart
Postleitzahl:70178
Land, Gliederung (NUTS):Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
Land:Deutschland
Kontaktperson:Dienstleistungsstelle Bauvertragswesen
E-Mail:[8]dlz1.hba@stuttgart.de
Telefon:000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:4125fda2-ea48-40d5-8bc8-7a53b30ac00e-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-11-15+01:0013:18:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00696148-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:221/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-11-16Z
References
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1. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/37771,
2. https://www.meinauftrag.rib.de/
3. https://www.meinauftrag.rib.de/
4. https://www.meinauftrag.rib.de/
5. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
6. mailto:dlz1.hba@stuttgart.de
7. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de
8. mailto:dlz1.hba@stuttgart.de
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Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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