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Ausschreibung: Wasserinstallationsarbeiten - Sanitärinstallationsarbeiten - DEU-Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
Wasserinstallationsarbeiten
Verlegen von Abwasserleitungen
Installation von Sanitäreinrichtungen
Dokument Nr...: 696148-2023 (ID: 2023111609132930313)
Veröffentlicht: 16.11.2023
*
  DEU-Stuttgart, Stadtkreis(DE111): Wasserinstallationsarbeiten - Sanitärinstallationsarbeiten
   2023/S 221/2023 696148
   Deutschland - Wasserinstallationsarbeiten -
   Sanitärinstallationsarbeiten
   221/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
   Rechtsform des Erwerbers:Von einer lokalen Gebietskörperschaft
   kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
   Verwaltung
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:Sanitärinstallationsarbeiten
   Beschreibung:- Hauswasserstation DN 50 - Frischwasserstation inkl.
   Pufferspeicher, 7 DLE - Hebeanlage 200 Liter - Kaltwasserverteiler
   Edelstahl (6 Abgänge) - 34 Toiletten, 11 Urinale, 1 WC barrierefrei, 45
   Waschtische, 4 Ausgussbecken. Inkl. Tragsysteme - 8 Duschpaneele inkl.
   Durchlauferhitzer und Servermodul - Rohrleitungen Edelstahlrohr,
   Presssystem, bis DN 50 ca. 1.400 m + Isolierung - Kupferrohr mit
   Kunststoffmantel DN 15 auf RFB ca. 15 m - Abwasserrohre PE-Rohr bis DN
   100 ca. 550 m - SML-Rohr DN 150 ca. 150 m + Isolierung - 13
   Bodeneinläufe, 1 Küchen-Edelstahlrinne - Anschlüsse Küchen- und
   Teeküchen sowie Fachklassen - Hygienespülungen
   Kennung des Verfahrens:c076b9e6-221d-41e8-9b97-91cfc31e828a
   Interne Kennung:4100_EU_201223
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Bauleistung
   Haupteinstufung(cpv):45332200Wasserinstallationsarbeiten
   Zusätzliche Einstufung(cpv):45332300Verlegen von Abwasserleitungen
   Zusätzliche Einstufung(cpv):45332400Installation von
   Sanitäreinrichtungen
   2.1.2 Erfüllungsort
   Stadt:Stuttgart-Wangen
   Postleitzahl:70327
   Land, Gliederung (NUTS):Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
   Land:Deutschland
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Zusätzliche Informationen:Geforderte Sicherheiten: Sicherheit für die
   Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (brutto) zu
   leisten. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H.
   der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige
   Abrechnungssumme). Weitere Regelungen siehe Vergabeunterlagen.
   Besondere Zahlungsbedingungen: Zahlungsbedingungen nach § 16 VOB/B i.V.
   mit den Vergabeunterlagen.
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vob-a-eu-
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Korruption:Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber
   schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von
   der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren
   Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
   verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist
   wegen einer Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
   im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und
   Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e StGB (Bestechlichkeit und
   Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB
   (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
   335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2
   des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
   ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
   Geschäftsverkehr) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
   die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
   allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
   Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne
   Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
   Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
   - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Betrugsbekämpfung:Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche
   Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
   Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat,
   dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
   eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
   rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263
   StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
   Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 StGB
   (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
   Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Der Nachweis,
   auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann
   wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber
   direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
   Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
   hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
   Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
   Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
   Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Entsprechend §6e EU VOB/A
   Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem
   Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis
   davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
   Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
   Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller
   Vereinigungen) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
   die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
   allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
   Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne
   Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
   Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
   - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
   terroristischen Aktivitäten:Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche
   Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
   Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat,
   dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
   eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
   rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a
   StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB
   (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Der Nachweis,
   auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann
   wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber
   direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
   Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
   hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
   Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
   Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
   Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr.
   2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
   ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
   Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn sich
   das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
   Tätigkeit eingestellt hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: -
   durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in
   die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation
   von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
   Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne
   Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
   Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
   - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Entsprechend §6e EU VOB/A Der
   öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
   des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon
   hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
   eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
   rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c
   StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
   solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
   Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
   teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
   nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen § 261 StGB (Geldwäsche;
   Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) Der Nachweis,
   auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann
   wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber
   direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
   Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
   hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
   Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
   Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
   Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Konkurs:Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung
   des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
   Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
   Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des
   Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
   oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
   worden ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
   die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
   allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
   Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne
   Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
   Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
   - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
   Vergabeverfahren:Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 kann unter
   Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
   Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
   an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein
   Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
   der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
   Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
   Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der Nachweis, auch über
   das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
   geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt
   abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
   die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
   hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
   Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
   Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
   Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
   Sanktionen:Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 kann unter
   Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
   Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
   an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen
   eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
   öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
   und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
   einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der Nachweis, auch über
   das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
   geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt
   abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
   die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
   hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
   Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
   Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
   Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Entsprechend §6e EU
   VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem
   Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis
   davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
   Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
   Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
   StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
   Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Der
   Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e
   EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
   Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
   Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
   hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
   Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
   Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
   Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
   Rechtsvorschriften:Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter
   Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
   Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
   an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen
   des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
   Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines
   solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Nachweis,
   auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann
   wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber
   direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
   Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
   hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
   Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
   Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
   Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:Die Bedingungen entsprechend
   Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind zu bestätigen
   Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Entsprechend §
   6e EU Abs. 6 Nr. 3 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
   Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
   Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
   ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
   Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die
   die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3
   ist entsprechend anzuwenden. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: -
   durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in
   die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation
   von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
   Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne
   Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
   Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
   - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
   die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
   Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Entsprechend § 6e EU
   Abs. 6 Nr. 8 und Nr. 9 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
   Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
   Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
   ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf
   Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
   begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
   erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht
   hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
   unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche
   Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
   Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich
   irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung
   des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder
   versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Nachweis, auch
   über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie
   folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt
   abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
   die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
   hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
   Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
   Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
   Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Entsprechend § 6e EU
   Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
   Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
   Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
   ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung
   öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis, auch über das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
   geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt
   abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
   die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
   hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
   Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
   Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
   Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Entsprechend § 6e EU
   Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
   Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
   Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
   ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung
   öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis, auch über das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
   geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt
   abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
   die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
   hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
   Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
   Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
   Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Entsprechend § 6e EU
   Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
   Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
   Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
   ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung
   öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis, auch über das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
   geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt
   abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
   die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
   hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
   Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
   Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
   Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Entsprechend §6e EU VOB/A
   erfolgt ein Ausschluss, wenn - das Unternehmen seinen Verpflichtungen
   zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
   nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
   oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder
   - der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
   Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann. Wenn das
   Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es
   die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und
   Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
   Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss. Der
   Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e
   EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
   Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
   Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
   hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
   Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche
   Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges
   Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
   - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Entrichtung von Steuern:Entsprechend §6e EU VOB/A erfolgt ein
   Ausschluss, wenn - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
   von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
   nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
   bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder - der
   öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung
   einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann. Wenn das
   Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es
   die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und
   Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
   Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss. Der
   Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e
   EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
   Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
   Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
   hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
   Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche
   Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges
   Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
   - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
   Wettbewerbs:Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 kann unter
   Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
   Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
   an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, der öffentliche
   Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
   Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
   Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
   Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
   bewirken. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
   die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
   allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
   Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne
   Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
   Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
   - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
   Vergabeverfahrens:Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 kann unter
   Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
   Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
   an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine
   Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits
   in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
   Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende
   Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Nachweis, auch über das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
   geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt
   abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
   die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
   hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen.
   Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
   Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
   Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Zahlungsunfähigkeit:Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter
   Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
   Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
   an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen
   zahlungsunfähig ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
   die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
   allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
   Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne
   Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
   Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
   - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0000
   Titel:Sanitärinstallationsarbeiten
   Beschreibung:- Hauswasserstation DN 50 - Frischwasserstation inkl.
   Pufferspeicher, 7 DLE - Hebeanlage 200 Liter - Kaltwasserverteiler
   Edelstahl (6 Abgänge) - 34 Toiletten, 11 Urinale, 1 WC barrierefrei, 45
   Waschtische, 4 Ausgussbecken. Inkl. Tragsysteme - 8 Duschpaneele inkl.
   Durchlauferhitzer und Servermodul - Rohrleitungen Edelstahlrohr,
   Presssystem, bis DN 50 ca. 1.400 m + Isolierung - Kupferrohr mit
   Kunststoffmantel DN 15 auf RFB ca. 15 m - Abwasserrohre PE-Rohr bis DN
   100 ca. 550 m - SML-Rohr DN 150 ca. 150 m + Isolierung - 13
   Bodeneinläufe, 1 Küchen-Edelstahlrinne - Anschlüsse Küchen- und
   Teeküchen sowie Fachklassen - Hygienespülungen
   Interne Kennung:0
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Bauleistung
   Haupteinstufung(cpv):45332200Wasserinstallationsarbeiten
   Zusätzliche Einstufung(cpv):45332300Verlegen von Abwasserleitungen
   Zusätzliche Einstufung(cpv):45332400Installation von
   Sanitäreinrichtungen
   5.1.2 Erfüllungsort
   Stadt:Stuttgart-Wangen
   Postleitzahl:70327
   Land, Gliederung (NUTS):Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-03-25+01:00
   Enddatum:2026-09-25+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
   (KMU) geeignet
   Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eintragung Berufs- oder Handelsregister, Nachweis zur
   Eignung
   Beschreibung:Bieter mit Firmensitz in Deutschland haben bei
   zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A HwO (Gesetz zur Ordnung
   des Handwerkes) die Eintragung in der Handwerksrolle nachzuweisen. Bei
   zulassungsfreien Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben kann
   alternativ zur Eintragung in die Handwerkerrolle auch eine Eintragung
   im Handelsregister vorgelegt werden. Staatsangehörige eines
   Herkunftstaates, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung
   unterhalten, haben die EU/EWR- Handwerk- Verordnung vom 18.März 2016
   (BGBl. I S. 509) zu beachten. Für die hier ausgeschriebenen Leistungen
   sind Qualifikationen für folgende Handwerke nachzuweisen:
   Handwerkskarte als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und
   Installateur und Heizungsbauer, o. glw. Im Zweifelsfall entscheidet die
   Handwerkskammer Stuttgart über die Gleichwertigkeit.
   Darüberhinausgehende weitere auftragsbezogene Anforderungen des AG:
   keine
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Geforderte Nachweise zur technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den
   letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten
   Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und
   das Ergebnis beizufügen sind. - Angaben über die Zahl der in den
   letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
   beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
   ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; - Erklärung, aus der
   hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche
   technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags
   verfügt; - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter
   Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. In diesem Fall
   ist ein Nachweis vorzulegen, dass die erforderlichen Kapazitäten zur
   Verfügung stehen werden, indem beispielsweise die diesbezüglichen
   verpflichtenden Zusagen dieser Unternehmen vorgelegt werden. Der
   Nachweis kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
   Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
   Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
   Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
   - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Konkrete auf den Auftrag
   bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG:
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Geforderte Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils
   bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
   Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils
   bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der
   Nachweis kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
   Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
   Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
   Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
   - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Konkrete auf den Auftrag
   bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG:
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Frist für die Anforderung zusätzlicher
   Informationen:2023-12-07+01:0010:00:00+01:00
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[1]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByP
   latformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/37771,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   Name:[2]https://www.meinauftrag.rib.de
   URL:[3]https://www.meinauftrag.rib.de
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Erforderlich
   Adresse für die Einreichung:[4]https://www.meinauftrag.rib.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel
   (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-20+01:0010:00:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:71DAY
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Unterlagen können nach den Bedingungen des §
   16 a EU VOB/A nachgefordert werden.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2023-12-20+01:0010:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Zahlungen werden elektronisch geleistet
   Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende
   Rechtsform:Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer
   Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben,
   eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg
   8. Organisationen
   8.1 ORG-0005
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[5]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-0001
   Offizielle Bezeichnung:Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
   Registrierungsnummer:t:4971121689746
   Abteilung:Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
   Postanschrift:Hauptstätter Str. 66
   Stadt:Stuttgart
   Postleitzahl:70178
   Land, Gliederung (NUTS):Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
   Land:Deutschland
   Kontaktperson:Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
   E-Mail:[6]dlz1.hba@stuttgart.de
   Telefon:000
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   Federführendes Mitglied
   Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder
   Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer
   bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen
   vergibt/abschließt
   8.1 ORG-0002
   Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer Baden-Württemberg
   Registrierungsnummer:t:7219268730
   Postanschrift:Durlacher Str. 100
   Stadt:Karlsruhe
   Postleitzahl:76173
   Land, Gliederung (NUTS):Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)
   Land:Deutschland
   Kontaktperson:Regierungspräsidium Karlsruhe
   E-Mail:[7]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon:+497219268730
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   8.1 ORG-0004
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsstelle
   Registrierungsnummer:t:4971121689746
   Abteilung:Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
   Postanschrift:Hauptstätter Str. 66
   Stadt:Stuttgart
   Postleitzahl:70178
   Land, Gliederung (NUTS):Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
   Land:Deutschland
   Kontaktperson:Dienstleistungsstelle Bauvertragswesen
   E-Mail:[8]dlz1.hba@stuttgart.de
   Telefon:000
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffungsdienstleister
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:4125fda2-ea48-40d5-8bc8-7a53b30ac00e-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-11-15+01:0013:18:00+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00696148-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:221/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-11-16Z
References
   Visible links
   1. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/37771,
   2. https://www.meinauftrag.rib.de/
   3. https://www.meinauftrag.rib.de/
   4. https://www.meinauftrag.rib.de/
   5. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
   6. mailto:dlz1.hba@stuttgart.de
   7. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de
   8. mailto:dlz1.hba@stuttgart.de
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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