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Ausschreibung: Post- und Fernmeldedienste - Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen - DEU-Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Post- und Fernmeldedienste
Postdienste
Briefpostdienste
Dokument Nr...: 696267-2023 (ID: 2023111609145130440)
Veröffentlicht: 16.11.2023
*
DEU-Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01): Post- und Fernmeldedienste - Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen
2023/S 221/2023 696267
Deutschland - Post- und Fernmeldedienste - Rahmenvereinbarung
Postdienstleistungen
221/2023
Auftragsbekanntmachung Sonderregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion,
Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Rechtsform des Erwerbers:Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Öffentliche Ordnung und
Sicherheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen
Beschreibung:Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der
unfrankierten, unsortierten Postdienstleistungen der im Folgenden
benannten Behörden im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für
Inneres und Kommunales, d. h. aller Briefsendungen und
Einschreibesendungen für das Thüringer Ministerium für Inneres und
Kommunales (TMIK), das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS), die
Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei (BE THPOL), das
Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) sowie die Landespolizeidirektion
Thüringen (LPD) nebst ihrer nachgeordneten Dienststellen, der
Bereitschaftspolizei Thüringen (BPTH), der Landespolizeiinspektion
Erfurt (LPI EF), der Landespolizeiinspektion Nordhausen (LPI NDH) und
der Landespolizeiinspektion Saalfeld (LPI SLF) sowie der
Landespolizeiinspektion Suhl (LPI SHL) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz
(PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) sowie
aller Postzustellaufträge mit elektronischer Rückerfassung der
Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) der Thüringer Polizei gemäß §§ 166 ff.
Zivilprozessordnung (ZPO) und §§ 33 ff. PostG in den jeweils gültigen
Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den
Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen)
und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger
national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung
(PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die
Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden
Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere
Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL
2014/EU. Abweichend von § 21 Absatz 6 VgV darf die Laufzeit einer
Rahmenvereinbarung über soziale und andere besondere Dienstleistungen
i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU gemäß
§ 65 Absatz 2 VgV sechs Jahre betragen. Die Dienstleistung wird in Form
einer Rahmenvereinbarung mit einer Vertragslaufzeit von sechs Jahren
ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit beträgt dabei zuerst 48 Monate.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich sodann automatisch zweimal um
jeweils ein Kalenderjahr, es sei denn der Auftraggeber erklärt
schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen
Vertragslaufzeit die Kündigung der Rahmenvereinbarung.
Kennung des Verfahrens:8a9401fa-a870-46fb-ad4b-bac5e4de9d0c
Interne Kennung:24.27-2912-249-2023
Verfahrensart:Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens:Den Zuschlag erhält das
wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV,
wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2
VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt.
Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S.
1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis
fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der
Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine
Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann. 1.
Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das Kriterium Preis fallende
Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten
umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los)
erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der
in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu
vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis
durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt.
Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste
Punktzahl, während die darüber liegenden Preise mit einer geringeren
Punktzahl bewertet werden. 2. Zuschlagskriterium Qualität der
Auftragsausführung (60%) Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in
sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 -
max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität
der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei
Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen
unterteilt: a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung
- 30 %, davon: aa) Logistikkonzept zur störungsfreien
Auftragsausführung - 25 % ba) Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 % b)
Umweltverträgliche Auftragsausführung - 10 %, davon: aa) Konzept zur
Vermeidung und Kompensation von CO²-Emissionen - 5 % ba) Einhaltung der
Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 % c) Qualitätssicherung der
Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon: aa)
Qualitätssicherungskonzept - 15 % ba) Inhaber eines zertifizierten
Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5% * = oder eine
vergleichbare Zertifizierung Die im Rahmen der Auswertung der Angebote
erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung
wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen.
Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage
dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung
vom 31.07.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber
bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten
Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen
Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen
Maßnahmenablauf erwarten lassen. Die Bewertung der von den Bietenden
eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung
seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei
sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität,
die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die
Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung. Die Bietenden
haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der
Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze
der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete
Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der
Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen. Abgesehen von den
Unterkriterien b) ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6
SaubFahr-zeugBeschG und c) ba) Inhaber eines zertifizierten
Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare
Zertifizierung), welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden
die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet: 5 Punkte: Sehr
anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die
gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und
lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos
erreicht und punktuell sogar übertroffen werden. 4 Punkte: anschauliche
und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine
gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die
Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 3 Punkte:
mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut
nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine
zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die
Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden. 2
Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare
Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche
Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend
erreicht werden können. 1 Punkt: skizzenhafte und nur mit
Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben
weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass
die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte:
fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten
Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich
ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht
werden können.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):64000000Post- und Fernmeldedienste
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land:Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen:Die Vergabeunterlagen stehen auf der
Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere
Informationen erhalten Sie unter [1]www.evergabe-online.de. Auch wenn
die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich
ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen
Interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die
ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den AnA-Web der E-Vergabe
angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Vergbaeverfahren
informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen
anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann:6
5. Los
5.1 Los:LOT-0001
Titel:Briefe und Einschreiben Erfurt (TMIK, TLS, TLKA, LPD, BPTH, LPI
EF)
Beschreibung:Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der
unfrankierten, unsortierten Postsendungen der im Folgenden benannten
Behörden im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und
Kommunales, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für das
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK), das Thüringer
Landesamt für Statistik (TLS), der Bildungseinrichtungen der Thüringer
Polizei (BE THPOL), das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) sowie die
Landespolizeidirektion Thüringen (LPD) nebst ihrer nachgeordneten
Dienststellen, der Bereitschaftspolizei Thüringen (BPTH) sowie der
Landespolizeiinspektion Erfurt (LPI EF) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz
(PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den
jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die
Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag
(außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung
an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3
Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag
(außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale
Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um
eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL
2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU.
Interne Kennung:24.27-2912-249-2023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv):64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv):64110000Postdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv):64112000Briefpostdienste
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:Die Adressen der Abholstellen des Loses 1 sind der
Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Alle Abholstellen des
Loses 1 befinden sich in Erfurt.
Land, Gliederung (NUTS):Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste
Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung
des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage
des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt. Der Auftraggeber legt
fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen
gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das
Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die
Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten
erreicht werden kann. 1. Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das
Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem
mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis
(Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der
niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten
Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten
multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen
teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den
wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber
liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. 2.
Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%) Mit ihrem
Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur
Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4)
einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung
wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit
unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt: a) Effektive
und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon: aa)
Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 % ba)
Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 % b) Umweltverträgliche
Auftragsausführung - 10 %, davon: aa) Konzept zur Vermeidung und
Kompensation von CO²-Emissionen - 5 % ba) Einhaltung der Mindestziele
des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 % c) Qualitätssicherung der
Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon: aa)
Qualitätssicherungskonzept - 15 % ba) Inhaber eines zertifizierten
Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5% * = oder eine
vergleichbare Zertifizierung Die im Rahmen der Auswertung der Angebote
erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung
wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen.
Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage
dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung
vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber
bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten
Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen
Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen
Maßnahmenablauf erwarten lassen. Die Bewertung der von den Bietenden
eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung
seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei
sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität,
die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die
Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung. Die Bietenden
haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der
Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze
der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete
Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der
Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen. Abgesehen von den
Unterkriterien b) ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6
SaubFahrzeugBeschG und c) ba) Inhaber eines zertifizierten
Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare
Zertifizierung), welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden
die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet: 5 Punkte: Sehr
anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die
gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und
lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos
erreicht und punktuell sogar übertroffen werden. 4 Punkte: anschauliche
und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine
gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die
Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 3 Punkte:
mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut
nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine
zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die
Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden. 2
Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare
Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche
Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend
erreicht werden können. 1 Punkt: skizzenhafte und nur mit
Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben
weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass
die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte:
fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten
Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich
ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht
werden können.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Beschreibung:1. betreffend die Lose 1 sowie 3 bis 6: Erlaubnis
(Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5
PostG für alle anfallenden Briefe und Einschreiben, wobei Änderungen
oder Erlöschen durch (auch teilweisen) Widerruf oder Rückgabe der
erteilten Lizenz sowie die Anhängigkeit eines laufenden
Widerrufverfahrens dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen sind und Im
Falle einer GbR (einschließlich Bietergemeinschaften), einer OHG oder
einer KG die Vorlage der Lizenzen aller vertretungs- bzw.
geschäftsführungsbefugten Gesellschafter erforderlich ist. 2.
betreffend das Los 2: die vollständige Entgeltgenehmigung (Beschluss
der Bundesnetzagentur samt Gründen) über das Beförderungsentgelt gemäß
§ 34 PostG für Postzustellaufträge 3. die in Textform nach § 126b BGB
gezeichnete Erklärung (Vordruck) zur Einreichung von Führungszeugnissen
gemäß BZRG 4. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung
(Vordruck) zu Datenschutz und Briefgeheimnis 5. Unternehmensprofil
gemäß Teil B Ziffer 1.4. Buchstabe h) der Leistungsbeschreibung 6. die
vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete
Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 7.
die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete
Eigenerklärung (Vordruck) über eine Haftpflichtversicherung 8. die
vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete
Eigenerklärung (Vordruck) zum Netto-Jahresumsatz 9. die vollständig
ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Referenzliste
(Vordruck) zur Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[2]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.htm
l?id=542214,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die
Einreichung:[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=54
2214
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der
Interessenbekundungen:2023-11-27+01:0012:00:00+01:00
Frist für den Eingang der Angebote:2023-11-27+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Vorschriften des Thüringer Vergabegesetzes
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2023-11-28+01:0008:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:siehe
Leistungsbeschreibung
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:Die Vergabestelle weist
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter
sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr.
4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag
(Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden.
Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten
Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein
Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung
des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1
Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung:Die Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung überschreitet gemäß § 21 Abs. 6 VgV in zulässiger
Weise die Dauer von vier Jahren. Sie fällt, wie in der Beschreibung der
Beschaffung dargestellt, unter die Sonderregelung für
Auftragsbekanntmachungen für soziale und andere besondere
Dienstleistungen nach § 65 Abs. 2 VgV.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des
Freistaats Thüringen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24
- Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
5.1 Los:LOT-0002
Titel:Postzustellungsauftrag mit elektronischer Rückerfassung ZBS
Beschreibung:Umfasst die Zustellung von Schriftstücken unabhängig von
Größe und Gewicht gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung (§§
166 bis 182 ZPO), des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes sowie
des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der
jeweils gültigen Fassung, die elektronische Rückerfassung und
Bereitstellung sowie die Rücksendung der Zustellungsurkunden an den
Auftraggeber. Postzustellungsaufträge sind nach den jeweils aktuell
geltenden einschlägigen Vorschriften des Verwaltungszustellungs-(VwZG)
und des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes
(ThürVwZVG), den §§ 166 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie des
Abschnitts 7 des Postgesetzes (§ 33 ff. PostG) durchzuführen. Der
Auftragnehmer muss in der Lage sein, auf Grund der Änderung
gesetzlicher Bestimmungen sich eventuell ergebende andere
Verfahrensabläufe zeitgerecht vorzuhalten. Die Vordrucke der für die
Ausführung der Zustellung erforderlichen Postzustellungsurkunden so-wie
alle weiteren Vordrucke und Umschläge werden vom Auftragnehmer
bereitgestellt. Dabei sind die ZPO und die Verordnung zur Einführung
von Vordrucken für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren (BGBl I
2002 Seite 671), zuletzt geändert am 23. April 2004 (BGBl I 2004, Seite
619), in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die im Rahmen
eines Postzustellungsauftrages mit elektronischer Rückerfassung
zuzustellenden Schriftstücke werden in einem inneren Umschlag und mit
einem vorbereiteten Vordruck der Postzustellungsurkunde in einem
äußeren Umschlag dem Auftragnehmer übergeben. Kann ein
Postzustellungsauftrag oder eine Ersatzzustellung z. B. durch Umzug,
etc. nicht erfolgen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Recherche
über etwaige Nachsende- bzw. neue Adressen anzustrengen. Sofern eine
solche ermittelt werden kann, ist diese auf der Postzustellungsurkunde
zu vermerken und das Schriftstück an den Absender zurückzusenden. Die
auf den Postzustellungsurkunden in einem Barcode erfassten Daten müssen
dem Auftraggeber wieder zur Verfügung stehen, damit diese über eine
elektronische Schnittstelle zu dem Nachweis der Zustellung und
Fristenbestimmung in ein elektronisches
Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren automatisch übernommen werden
können. Die technischen Voraussetzungen hierfür werden in Abstimmung
mit dem Auftraggeber hergestellt. Bei der in Rede stehenden
Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere
Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL
2014/EU.
Interne Kennung:24.27-2912-249-2023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv):64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv):64110000Postdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv):64112000Briefpostdienste
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:Die Adressen der Abholstellen des Loses 2 sind der
Anlage 1 zur Leistungsbeschreiben zu entnehmen.Die Abholstellen des
Loses 2 befinden sich in Artern und in Erfurt.
Land, Gliederung (NUTS):Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:Die Adressen der Abholstellen des Loses 2 sind der
Anlage 1 zur Leistungsbeschreiben zu entnehmen.Die Abholstellen des
Loses 2 befinden sich in Artern und in Erfurt.
Land, Gliederung (NUTS):Kyffhäuserkreis(DEG0A)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste
Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung
des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage
des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt. Der Auftraggeber legt
fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen
gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das
Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die
Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten
erreicht werden kann. 1. Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das
Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem
mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis
(Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der
niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten
Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten
multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen
teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den
wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber
liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. 2.
Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%) Mit ihrem
Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur
Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4)
einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung
wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit
unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt: a) Effektive
und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon: aa)
Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 % ba)
Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 % b) Umweltverträgliche
Auftragsausführung - 10 %, davon: aa) Konzept zur Vermeidung und
Kompensation von CO²-Emissionen - 5 % ba) Einhaltung der Mindestziele
des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 % c) Qualitätssicherung der
Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon: aa)
Qualitätssicherungskonzept - 15 % ba) Inhaber eines zertifizierten
Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5% * = oder eine
vergleichbare Zertifizierung Die im Rahmen der Auswertung der Angebote
erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung
wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen.
Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage
dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung
vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber
bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten
Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen
Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen
Maßnahmenablauf erwarten lassen. Die Bewertung der von den Bietenden
eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung
seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei
sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität,
die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die
Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung. Die Bietenden
haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der
Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze
der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete
Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der
Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen. Abgesehen von den
Unterkriterien b) ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6
SaubFahrzeugBeschG und c) ba) Inhaber eines zertifizierten
Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare
Zertifizierung), welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden
die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet: 5 Punkte: Sehr
anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die
gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und
lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos
erreicht und punktuell sogar übertroffen werden. 4 Punkte: anschauliche
und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine
gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die
Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 3 Punkte:
mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut
nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine
zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die
Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden. 2
Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare
Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche
Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend
erreicht werden können. 1 Punkt: skizzenhafte und nur mit
Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben
weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass
die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte:
fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten
Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich
ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht
werden können.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Beschreibung:1. betreffend die Lose 1 sowie 3 bis 6: Erlaubnis
(Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5
PostG für alle anfallenden Briefe und Einschreiben, wobei Änderungen
oder Erlöschen durch (auch teilweisen) Widerruf oder Rückgabe der
erteilten Lizenz sowie die Anhängigkeit eines laufenden
Widerrufverfahrens dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen sind und Im
Falle einer GbR (einschließlich Bietergemeinschaften), einer OHG oder
einer KG die Vorlage der Lizenzen aller vertretungs- bzw.
geschäftsführungsbefugten Gesellschafter erforderlich ist. 2.
betreffend das Los 2: die vollständige Entgeltgenehmigung (Beschluss
der Bundesnetzagentur samt Gründen) über das Beförderungsentgelt gemäß
§ 34 PostG für Postzustellaufträge 3. die in Textform nach § 126b BGB
gezeichnete Erklärung (Vordruck) zur Einreichung von Führungszeugnissen
gemäß BZRG 4. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung
(Vordruck) zu Datenschutz und Briefgeheimnis 5. Unternehmensprofil
gemäß Teil B Ziffer 1.4. Buchstabe h) der Leistungsbeschreibung 6. die
vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete
Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 7.
die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete
Eigenerklärung (Vordruck) über eine Haftpflichtversicherung 8. die
vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete
Eigenerklärung (Vordruck) zum Netto-Jahresumsatz 9. die vollständig
ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Referenzliste
(Vordruck) zur Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.htm
l?id=542214,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die
Einreichung:[5]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=54
2214
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der
Interessenbekundungen:2023-11-20+01:0012:00:00+01:00
Frist für den Eingang der Angebote:2023-11-27+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Vorschriften des Thüringer Vergabegesetzes
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2023-11-28+01:0008:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:siehe
Leistungsbeschreibung
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:Die Vergabestelle weist
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter
sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr.
4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag
(Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden.
Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten
Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein
Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung
des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1
Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung:Die Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung überschreitet gemäß § 21 Abs. 6 VgV in zulässiger
Weise die Dauer von vier Jahren. Sie fällt, wie in der Beschreibung der
Beschaffung dargestellt, unter die Sonderregelung für
Auftragsbekanntmachungen für soziale und andere besondere
Dienstleistungen nach § 65 Abs. 2 VgV.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des
Freistaats Thüringen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24
- Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
5.1 Los:LOT-0003
Titel:Briefe und Einschreiben LPI NDH
Beschreibung:Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der
unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen
und Einschreibesendungen für die Landespolizeiinspektion Nordhausen
(LPI NDH) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des
Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen.
Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen
der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die
garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national
gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von
Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an
internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung
handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i.
S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU.
Interne Kennung:24.27-2912-249-2023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv):64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv):64110000Postdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv):64112000Briefpostdienste
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:Die Adresse der Abholstelle des Lose 3 ist der Anlage 1
zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Die Abholstelle des Loses 3
befindet sich in Nordhausen.
Land, Gliederung (NUTS):Nordhausen(DEG07)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste
Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung
des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage
des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt. Der Auftraggeber legt
fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen
gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das
Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die
Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten
erreicht werden kann. 1. Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das
Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem
mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis
(Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der
niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten
Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten
multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen
teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den
wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber
liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. 2.
Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%) Mit ihrem
Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur
Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4)
einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung
wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit
unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt: a) Effektive
und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon: aa)
Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 % ba)
Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 % b) Umweltverträgliche
Auftragsausführung - 10 %, davon: aa) Konzept zur Vermeidung und
Kompensation von CO²-Emissionen - 5 % ba) Einhaltung der Mindestziele
des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 % c) Qualitätssicherung der
Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon: aa)
Qualitätssicherungskonzept - 15 % ba) Inhaber eines zertifizierten
Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5% * = oder eine
vergleichbare Zertifizierung Die im Rahmen der Auswertung der Angebote
erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung
wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen.
Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage
dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung
vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber
bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten
Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen
Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen
Maßnahmenablauf erwarten lassen. Die Bewertung der von den Bietenden
eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung
seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei
sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität,
die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die
Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung. Die Bietenden
haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der
Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze
der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete
Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der
Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen. Abgesehen von den
Unterkriterien b) ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6
SaubFahrzeugBeschG und c) ba) Inhaber eines zertifizierten
Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare
Zertifizierung), welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden
die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet: 5 Punkte: Sehr
anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die
gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und
lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos
erreicht und punktuell sogar übertroffen werden. 4 Punkte: anschauliche
und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine
gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die
Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 3 Punkte:
mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut
nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine
zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die
Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden. 2
Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare
Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche
Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend
erreicht werden können. 1 Punkt: skizzenhafte und nur mit
Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben
weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass
die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte:
fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten
Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich
ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht
werden können.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Beschreibung:1. betreffend die Lose 1 sowie 3 bis 6: Erlaubnis
(Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5
PostG für alle anfallenden Briefe und Einschreiben, wobei Änderungen
oder Erlöschen durch (auch teilweisen) Widerruf oder Rückgabe der
erteilten Lizenz sowie die Anhängigkeit eines laufenden
Widerrufverfahrens dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen sind und Im
Falle einer GbR (einschließlich Bietergemeinschaften), einer OHG oder
einer KG die Vorlage der Lizenzen aller vertretungs- bzw.
geschäftsführungsbefugten Gesellschafter erforderlich ist. 2.
betreffend das Los 2: die vollständige Entgeltgenehmigung (Beschluss
der Bundesnetzagentur samt Gründen) über das Beförderungsentgelt gemäß
§ 34 PostG für Postzustellaufträge 3. die in Textform nach § 126b BGB
gezeichnete Erklärung (Vordruck) zur Einreichung von Führungszeugnissen
gemäß BZRG 4. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung
(Vordruck) zu Datenschutz und Briefgeheimnis 5. Unternehmensprofil
gemäß Teil B Ziffer 1.4. Buchstabe h) der Leistungsbeschreibung 6. die
vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete
Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 7.
die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete
Eigenerklärung (Vordruck) über eine Haftpflichtversicherung 8. die
vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete
Eigenerklärung (Vordruck) zum Netto-Jahresumsatz 9. die vollständig
ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Referenzliste
(Vordruck) zur Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[6]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.htm
l?id=542214,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die
Einreichung:[7]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=54
2214
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der
Interessenbekundungen:2023-11-20+01:0012:00:00+01:00
Frist für den Eingang der Angebote:2023-11-27+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Vorschriften des Thüringer Vergabegesetzes
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2023-11-28+01:0008:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:siehe
Leistungsbeschreibung
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:Die Vergabestelle weist
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter
sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr.
4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag
(Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden.
Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten
Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein
Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung
des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1
Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung:Die Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung überschreitet gemäß § 21 Abs. 6 VgV in zulässiger
Weise die Dauer von vier Jahren. Sie fällt, wie in der Beschreibung der
Beschaffung dargestellt, unter die Sonderregelung für
Auftragsbekanntmachungen für soziale und andere besondere
Dienstleistungen nach § 65 Abs. 2 VgV.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des
Freistaats Thüringen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24
- Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
5.1 Los:LOT-0004
Titel:Briefe und Einschreiben LPI SLF
Beschreibung:Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der
unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen
und Einschreibesendungen für die Landespolizeiinspektion Saalfeld (LPI
SLF) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des
Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen.
Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen
der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die
garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national
gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von
Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an
internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung
handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i.
S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU.
Interne Kennung:24.27-2912-249-2023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv):64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv):64110000Postdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv):64112000Briefpostdienste
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:Die Adresse der Abholstelle des Lose 4 ist der Anlage 1
zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Die Abholstelle des Loses 4
befindet sich in Saalfeld.
Land, Gliederung (NUTS):Saalfeld-Rudolstadt(DEG0I)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste
Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung
des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage
des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt. Der Auftraggeber legt
fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen
gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das
Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die
Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten
erreicht werden kann. 1. Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das
Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem
mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis
(Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der
niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten
Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten
multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen
teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den
wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber
liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. 2.
Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%) Mit ihrem
Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur
Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4)
einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung
wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit
unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt: a) Effektive
und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon: aa)
Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 % ba)
Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 % b) Umweltverträgliche
Auftragsausführung - 10 %, davon: aa) Konzept zur Vermeidung und
Kompensation von CO²-Emissionen - 5 % ba) Einhaltung der Mindestziele
des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 % c) Qualitätssicherung der
Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon: aa)
Qualitätssicherungskonzept - 15 % ba) Inhaber eines zertifizierten
Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5% * = oder eine
vergleichbare Zertifizierung Die im Rahmen der Auswertung der Angebote
erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung
wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen.
Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage
dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung
vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber
bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten
Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen
Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen
Maßnahmenablauf erwarten lassen. Die Bewertung der von den Bietenden
eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung
seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei
sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität,
die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die
Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung. Die Bietenden
haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der
Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze
der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete
Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der
Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen. Abgesehen von den
Unterkriterien b) ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6
SaubFahrzeugBeschG und c) ba) Inhaber eines zertifizierten
Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare
Zertifizierung), welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden
die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet: 5 Punkte: Sehr
anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die
gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und
lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos
erreicht und punktuell sogar übertroffen werden. 4 Punkte: anschauliche
und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine
gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die
Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 3 Punkte:
mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut
nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine
zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die
Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden. 2
Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare
Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche
Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend
erreicht werden können. 1 Punkt: skizzenhafte und nur mit
Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben
weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass
die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte:
fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten
Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich
ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht
werden können.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Beschreibung:1. betreffend die Lose 1 sowie 3 bis 6: Erlaubnis
(Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5
PostG für alle anfallenden Briefe und Einschreiben, wobei Änderungen
oder Erlöschen durch (auch teilweisen) Widerruf oder Rückgabe der
erteilten Lizenz sowie die Anhängigkeit eines laufenden
Widerrufverfahrens dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen sind und Im
Falle einer GbR (einschließlich Bietergemeinschaften), einer OHG oder
einer KG die Vorlage der Lizenzen aller vertretungs- bzw.
geschäftsführungsbefugten Gesellschafter erforderlich ist. 2.
betreffend das Los 2: die vollständige Entgeltgenehmigung (Beschluss
der Bundesnetzagentur samt Gründen) über das Beförderungsentgelt gemäß
§ 34 PostG für Postzustellaufträge 3. die in Textform nach § 126b BGB
gezeichnete Erklärung (Vordruck) zur Einreichung von Führungszeugnissen
gemäß BZRG 4. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung
(Vordruck) zu Datenschutz und Briefgeheimnis 5. Unternehmensprofil
gemäß Teil B Ziffer 1.4. Buchstabe h) der Leistungsbeschreibung 6. die
vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete
Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 7.
die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete
Eigenerklärung (Vordruck) über eine Haftpflichtversicherung 8. die
vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete
Eigenerklärung (Vordruck) zum Netto-Jahresumsatz 9. die vollständig
ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Referenzliste
(Vordruck) zur Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.htm
l?id=542214,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die
Einreichung:[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=54
2214
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der
Interessenbekundungen:2023-11-20+01:0012:00:00+01:00
Frist für den Eingang der Angebote:2023-11-27+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Vorschriften des Thüringer Vergabegesetzes
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2023-11-28+01:0008:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:siehe
Leistungsbeschreibung
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:Die Vergabestelle weist
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter
sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr.
4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag
(Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden.
Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten
Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein
Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung
des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1
Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung:Die Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung überschreitet gemäß § 21 Abs. 6 VgV in zulässiger
Weise die Dauer von vier Jahren. Sie fällt, wie in der Beschreibung der
Beschaffung dargestellt, unter die Sonderregelung für
Auftragsbekanntmachungen für soziale und andere besondere
Dienstleistungen nach § 65 Abs. 2 VgV.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des
Freistaats Thüringen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24
- Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
5.1 Los:LOT-0005
Titel:Briefe und Einschreiben LPI SHL
Beschreibung:Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der
unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen
und Einschreibesendungen für die Landespolizeiinspektion Suhl (LPI SHL)
gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des
Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen.
Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen
der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die
garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national
gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von
Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an
internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung
handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i.
S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU.
Interne Kennung:24.27-2912-249-2023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv):64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv):64110000Postdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv):64112000Briefpostdienste
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:Die Adresse der Abholstelle des Lose 5 ist der Anlage 1
zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Die Abholstelle des Loses 5
befindet sich in Suhl.
Land, Gliederung (NUTS):Suhl, Kreisfreie Stadt(DEG04)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste
Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung
des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage
des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt. Der Auftraggeber legt
fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen
gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das
Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die
Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten
erreicht werden kann. 1. Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das
Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem
mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis
(Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der
niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten
Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten
multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen
teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den
wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber
liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. 2.
Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%) Mit ihrem
Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur
Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4)
einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung
wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit
unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt: a) Effektive
und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon: aa)
Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 % ba)
Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 % b) Umweltverträgliche
Auftragsausführung - 10 %, davon: aa) Konzept zur Vermeidung und
Kompensation von CO²-Emissionen - 5 % ba) Einhaltung der Mindestziele
des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 % c) Qualitätssicherung der
Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon: aa)
Qualitätssicherungskonzept - 15 % ba) Inhaber eines zertifizierten
Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5% * = oder eine
vergleichbare Zertifizierung Die im Rahmen der Auswertung der Angebote
erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung
wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen.
Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage
dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung
vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber
bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten
Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen
Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen
Maßnahmenablauf erwarten lassen. Die Bewertung der von den Bietenden
eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung
seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei
sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität,
die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die
Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung. Die Bietenden
haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der
Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze
der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete
Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der
Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen. Abgesehen von den
Unterkriterien b) ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6
SaubFahrzeugBeschG und c) ba) Inhaber eines zertifizierten
Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare
Zertifizierung), welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden
die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet: 5 Punkte: Sehr
anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die
gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und
lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos
erreicht und punktuell sogar übertroffen werden. 4 Punkte: anschauliche
und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine
gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die
Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 3 Punkte:
mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut
nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine
zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die
Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden. 2
Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare
Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche
Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend
erreicht werden können. 1 Punkt: skizzenhafte und nur mit
Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben
weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass
die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte:
fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten
Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich
ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht
werden können.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Beschreibung:1. betreffend die Lose 1 sowie 3 bis 6: Erlaubnis
(Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5
PostG für alle anfallenden Briefe und Einschreiben, wobei Änderungen
oder Erlöschen durch (auch teilweisen) Widerruf oder Rückgabe der
erteilten Lizenz sowie die Anhängigkeit eines laufenden
Widerrufverfahrens dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen sind und Im
Falle einer GbR (einschließlich Bietergemeinschaften), einer OHG oder
einer KG die Vorlage der Lizenzen aller vertretungs- bzw.
geschäftsführungsbefugten Gesellschafter erforderlich ist. 2.
betreffend das Los 2: die vollständige Entgeltgenehmigung (Beschluss
der Bundesnetzagentur samt Gründen) über das Beförderungsentgelt gemäß
§ 34 PostG für Postzustellaufträge 3. die in Textform nach § 126b BGB
gezeichnete Erklärung (Vordruck) zur Einreichung von Führungszeugnissen
gemäß BZRG 4. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung
(Vordruck) zu Datenschutz und Briefgeheimnis 5. Unternehmensprofil
gemäß Teil B Ziffer 1.4. Buchstabe h) der Leistungsbeschreibung 6. die
vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete
Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 7.
die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete
Eigenerklärung (Vordruck) über eine Haftpflichtversicherung 8. die
vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete
Eigenerklärung (Vordruck) zum Netto-Jahresumsatz 9. die vollständig
ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Referenzliste
(Vordruck) zur Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[10]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.ht
ml?id=542214,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die
Einreichung:[11]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=5
42214
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der
Interessenbekundungen:2023-11-20+01:0012:00:00+01:00
Frist für den Eingang der Angebote:2023-11-27+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Vorschriften des Thüringer Vergabegesetzes
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2023-11-28+01:0008:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:siehe
Leistungsbeschreibung
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:Die Vergabestelle weist
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter
sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr.
4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag
(Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden.
Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten
Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein
Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung
des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1
Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung:Die Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung überschreitet gemäß § 21 Abs. 6 VgV in zulässiger
Weise die Dauer von vier Jahren. Sie fällt, wie in der Beschreibung der
Beschaffung dargestellt, unter die Sonderregelung für
Auftragsbekanntmachungen für soziale und andere besondere
Dienstleistungen nach § 65 Abs. 2 VgV.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des
Freistaats Thüringen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24
- Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
5.1 Los:LOT-0006
Titel:Briefe und Einschreiben BE THPOL
Beschreibung:Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der
unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen
und Einschreibesendungen für die Bildungseinrichtungen der Thüringer
Polizei (BE THPOL) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung
des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen
Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den
Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen)
und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger
national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung
(PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die
Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden
Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere
Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL
2014/EU.
Interne Kennung:24.27-2912-249-2023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv):64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv):64110000Postdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv):64112000Briefpostdienste
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:Die Adresse der Abholstelle des Lose 6 ist der Anlage 1
zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Die Abholstelle des Loses 6
befindet sich in Meiningen.
Land, Gliederung (NUTS):Schmalkalden-Meiningen(DEG0B)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste
Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung
des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage
des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt. Der Auftraggeber legt
fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen
gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das
Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die
Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten
erreicht werden kann. 1. Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das
Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem
mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis
(Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der
niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten
Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten
multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen
teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den
wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber
liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. 2.
Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%) Mit ihrem
Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur
Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4)
einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung
wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit
unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt: a) Effektive
und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon: aa)
Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 % ba)
Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 % b) Umweltverträgliche
Auftragsausführung - 10 %, davon: aa) Konzept zur Vermeidung und
Kompensation von CO²-Emissionen - 5 % ba) Einhaltung der Mindestziele
des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 % c) Qualitätssicherung der
Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon: aa)
Qualitätssicherungskonzept - 15 % ba) Inhaber eines zertifizierten
Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5% * = oder eine
vergleichbare Zertifizierung Die im Rahmen der Auswertung der Angebote
erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung
wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen.
Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage
dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung
vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber
bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten
Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen
Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen
Maßnahmenablauf erwarten lassen. Die Bewertung der von den Bietenden
eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung
seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei
sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität,
die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die
Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung. Die Bietenden
haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der
Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze
der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete
Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der
Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen. Abgesehen von den
Unterkriterien b) ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6
SaubFahrzeugBeschG und c) ba) Inhaber eines zertifizierten
Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare
Zertifizierung), welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden
die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet: 5 Punkte: Sehr
anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die
gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und
lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos
erreicht und punktuell sogar übertroffen werden. 4 Punkte: anschauliche
und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine
gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die
Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 3 Punkte:
mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut
nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine
zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die
Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden. 2
Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare
Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche
Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend
erreicht werden können. 1 Punkt: skizzenhafte und nur mit
Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben
weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass
die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte:
fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten
Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich
ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht
werden können.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Beschreibung:1. betreffend die Lose 1 sowie 3 bis 6: Erlaubnis
(Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5
PostG für alle anfallenden Briefe und Einschreiben, wobei Änderungen
oder Erlöschen durch (auch teilweisen) Widerruf oder Rückgabe der
erteilten Lizenz sowie die Anhängigkeit eines laufenden
Widerrufverfahrens dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen sind und Im
Falle einer GbR (einschließlich Bietergemeinschaften), einer OHG oder
einer KG die Vorlage der Lizenzen aller vertretungs- bzw.
geschäftsführungsbefugten Gesellschafter erforderlich ist. 2.
betreffend das Los 2: die vollständige Entgeltgenehmigung (Beschluss
der Bundesnetzagentur samt Gründen) über das Beförderungsentgelt gemäß
§ 34 PostG für Postzustellaufträge 3. die in Textform nach § 126b BGB
gezeichnete Erklärung (Vordruck) zur Einreichung von Führungszeugnissen
gemäß BZRG 4. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung
(Vordruck) zu Datenschutz und Briefgeheimnis 5. Unternehmensprofil
gemäß Teil B Ziffer 1.4. Buchstabe h) der Leistungsbeschreibung 6. die
vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete
Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 7.
die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete
Eigenerklärung (Vordruck) über eine Haftpflichtversicherung 8. die
vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete
Eigenerklärung (Vordruck) zum Netto-Jahresumsatz 9. die vollständig
ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Referenzliste
(Vordruck) zur Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[12]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.ht
ml?id=542214,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die
Einreichung:[13]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=5
42214
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der
Interessenbekundungen:2023-11-20+01:0012:00:00+01:00
Frist für den Eingang der Angebote:2023-11-27+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Vorschriften des Thüringer Vergabegesetzes
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2023-11-28+01:0008:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:siehe
Leistungsbeschreibung
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:Die Vergabestelle weist
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter
sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr.
4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag
(Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden.
Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten
Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein
Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung
des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1
Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung:Die Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung überschreitet gemäß § 21 Abs. 6 VgV in zulässiger
Weise die Dauer von vier Jahren. Sie fällt, wie in der Beschreibung der
Beschaffung dargestellt, unter die Sonderregelung für
Auftragsbekanntmachungen für soziale und andere besondere
Dienstleistungen nach § 65 Abs. 2 VgV.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des
Freistaats Thüringen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24
- Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[14]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung:Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion,
Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Registrierungsnummer:16900314-0001-84
Stadt:Erfurt
Postleitzahl:99099
Land, Gliederung (NUTS):Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land:Deutschland
E-Mail:[15]sachgebiet24.lpd@polizei.thueringen.de
Telefon:+49 351-574317402
Fax:+49 351-574317499
Internetadresse:[16]http://www.thueringen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte
Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung:Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
des Freistaats Thüringen
Registrierungsnummer:100-100
Postanschrift:Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt:Weimar
Postleitzahl:99423
Land, Gliederung (NUTS):Weimar, Kreisfreie Stadt(DEG05)
Land:Deutschland
E-Mail:[17]poststelle@tlvwa.thueringen.de
Telefon:+49 361-37737254
Fax:+49 361-37739354
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung:00631386-2023
Hauptgrund für die Änderung:Aktualisierte Informationen
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:0695b98e-1c68-40e7-ba78-6fe43641fcef-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftragsbekanntmachung Sonderregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-11-15+01:0013:21:28+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00696267-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:221/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-11-16Z
References
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14. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
15. mailto:sachgebiet24.lpd@polizei.thueringen.de
16. http://www.thueringen.de/
17. mailto:poststelle@tlvwa.thueringen.de
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