Titel :
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DE-Roth - Öffentlicher Verkehr (Straße)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023111709033330641 / 696442-2023
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Veröffentlicht :
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17.11.2023
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Angebotsabgabe bis :
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18.12.2023
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Niedrigster Preis
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Produkt-Codes :
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60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
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DE-Roth: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2023/S 222/2023 696442
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Roth
Postanschrift: Weinbergweg 1
Ort: Roth
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91154
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Birgit Rückert
E-Mail: [6]birgit.rueckert@landratsamt-roth.de
Telefon: +49 9171811302
Fax: +49 91718171302
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.landratsamt-roth.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]www.subreport-elvis.de/E44845776
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]www.subreport-elvis.de/E44845776
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung in dem Linienbündel 6
Nordost im Landkreis Roth
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von Leistungen der
öffentlichen Personenbeförderung in dem Linienbündel 6 Nordost im
Landkreis Roth..
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Ein Gesamtangebot ist nicht zulässig.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 1
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE25B Roth
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Roth
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher
Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 1.
Das Los 1 umfasst die Linien
a) 602 Kleinschwarzenlohe - Großschwarzenlohe - Sorg - Wendelstein -
Nürnberg Lang-wasser Mitte,
b) 603 Raubersried - Wendelstein Röthenbach St.W. - Nürnberg
Langwasser Mitte,
c) 606 Sperberslohe - Wendelstein - Schwabach,
d) 615 Schwabach - Großschwarzenlohe - Wendelstein - Röthenbach St.W.,
e) 610 Nürnberg Langwasser Mitte - Röthenbach St.W. -
Kleinschwarzenlohe - Groß-schwarzenlohe - Wendelstein - Nürnberg
Langwasser Mitte
sowie
f) N60 Kornburg - Kleinschwarzenlohe - Großschwarzenlohe - Wendelstein
- Röthenbach St.W. - Nürnberg Langwasser Mitte.
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am
15.12.2024. Der Betrieb endet am 31.08.2034.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 117
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-, Ab-
und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen,
dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der
Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar
mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden bzw.
dass Fahrzeuge mit alternativen Antrieben eingesetzt werden. Näheres
zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 2
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE25B Roth
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Roth
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher
Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 2.
Das Los 2 umfasst die Linien
a) 601 Allersberg - Sperberslohe - Röthenbach St.W. - Wendelstein,
b) 601.1 Sperberslohe - Nürnberg (Rufbus),
c) 604 Röthenbach St.W. - Wendelstein - Schwanstetten - Rednitzhembach
- Roth,
d) 604.1 Schwanstetten - Roth (Rufbus),
e) 676 Schwabach - Rednitzhembach-Schwanstetten-Wendelstein,
f) 676.1 Rednitzhembach MOBIL (On-Demand-Verkehr),
g) 677 Schwanstetten - Schwabach,
h) 677.1 Schwanstetten - Schwabach (Rufbus),
i) 678 Feucht - Wendelstein - Schwabach
sowie
j) 678.1 Neuses - Schwabach.
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am
15.12.2024. Der Betrieb endet am 31.08.2034.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 117
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-, Ab-
und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen,
dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der
Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar
mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden bzw.
dass Fahrzeuge mit alternativen Antrieben eingesetzt werden. Näheres
zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister (nicht vor dem 18.09.2023 datiert) beizufügen (bei
Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle
Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit
Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im
Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein
Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem,
über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn
in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
ist;
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
Verstöße begangen hat;
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe
nicht vorgelegen haben;
5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des
Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte,
9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat;
10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
(MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer
Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist;
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach §
404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a
oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
(Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
erfüllen wird.
Fortsetzung von III.1.2):
12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
aufgezählten Verstöße begangen hat;
13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang
verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann,
14) der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt
worden ist.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und
unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den
Ziffern III.1.1) und III.1.2) (Buchstabe A)) für jedes sowie die
entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für
mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit
nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden
Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der
hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den
vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei
Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den
Ziffern III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) auch für die bei
Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen
erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er
die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die
Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren
bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§§ 3 ff. PBZugV.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2022/S 192-545520
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/12/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/03/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/12/2023
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Teilnahme von Bietern ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind
im Internet unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich
abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit
nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle
werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem
vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten
wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen
der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten
regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen
Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und
Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter
dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von
Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
§§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der
Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/11/2023
References
Visible links
6. mailto:birgit.rueckert@landratsamt-roth.de?subject=TED
7. http://www.landratsamt-roth.de/
8. http://www.subreport-elvis.de/E44845776
9. http://www.subreport-elvis.de/E44845776
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:545520-2022:TEXT:DE:HTML
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