Titel :
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DEU-Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711) - Helium - Heliumbeschaffung für die Inbetriebnahme der CRYO2 at FAIR
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023111709333335453 / 701149-2023
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Veröffentlicht :
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17.11.2023
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2025
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Angebotsabgabe bis :
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18.01.2024
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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24111300 - Helium
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DEU-Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711): Helium - Heliumbeschaffung für die Inbetriebnahme der CRYO2 at FAIR
2023/S 222/2023 701149
Deutschland - Helium - Heliumbeschaffung für die Inbetriebnahme der
CRYO2 at FAIR
222/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research
in Europe GmbH
Rechtsform des Erwerbers:Von einer zentralen Regierungsbehörde
kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Bildung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Heliumbeschaffung für die Inbetriebnahme der CRYO2 at FAIR
Beschreibung:Für die die Inbetriebnahme der CRYO2 at FAIR Anlage wird
Helium wie folgt benötigt: 1. Teillieferung Helium 4,6 oder besser
Gasförmig in Bündeln oder größeren Gebinden bei mindestens 200 bar
Bedarfszeitpunkt: Möglich ab Q2/2024 bis Ende Q4/2024 Menge Gesamt in
Normkubikmeter pro Lieferjahr: 10.000 m3 bei 20° C und 1 bar
****************************************************** 2. Teillieferung
Helium 4,6 oder besser Gasförmig in Bündeln oder größeren Gebinden bei
mindestens 200 bar Bedarfszeitpunkt: Möglich ab voraussichtlich
Q2/2025* bis Q4/2025 *Abstimmung des ersten Liefertermins mit dem AG
Ende 2024 Menge Gesamt in Normkubikmeter pro Lieferjahr: 5.000 m3 bei
20° C und 1 bar
Kennung des Verfahrens:45501778-fe7c-4cf3-8981-60b48bbc4fb7
Verfahrensart:Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):24111300Helium
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in
Europe GmbHPlanckstraße 1
Stadt:Darmstadt
Postleitzahl:64291
Land, Gliederung (NUTS):Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen:Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY19N7CUCL Die
Vergabeunterlagen werden elektronisch auf [1]www.dtvp.de bereitgestellt
und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen
werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform Die Übermittlung der Angebote in
elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz
DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: [2]http://www.dtvp.de/Center/ Zur
Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die
Bieter nachfolgende Angaben machen: - Bei natürlichen Personen ist der
vollständige Name zu nennen (§12 BGB). - Bei juristischen Personen und
Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die
Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des
Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das
Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus. - Bei
Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB
im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/
Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. §
126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
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____________ Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen
Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die
Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist;
spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass
eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und
struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und
Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf,
Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom
22.04.2015 - VK 1-12/15).
_______________________________________________________________________
____________ Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht
form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des
Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch
die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber
nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende
fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden
Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen
bekanntgegeben.
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___________ Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der
Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende
Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt: I. Eignungskriterien Datei
02 Eignungskriterien u II. Leistungskriterien Preis = 100%
_______________________________________________________________________
______________ Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer
des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax:
0228 9499-163 E-Mail: [3]vk@bundeskartellamt.bund.de Internet:
[4]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekam
mern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen.
Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines
Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht
in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als
Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu
verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung
zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen
Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das
Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht
sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch
Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung
oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen
(bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner
Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von
15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei
der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt
am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser
Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3
GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134
GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die
Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung
der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden
auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen,
Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Konkurs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
Vergabeverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
Sanktionen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los:LOT-0001
Titel:Heliumbeschaffung für die Inbetriebnahme der CRYO2 at FAIR
Beschreibung:Für die die Inbetriebnahme der CRYO2 at FAIR Anlage wird
Helium wie folgt benötigt: 1. Teillieferung Helium 4,6 oder besser
Gasförmig in Bündeln oder größeren Gebinden bei mindestens 200 bar
Bedarfszeitpunkt: Möglich ab Q2/2024 bis Ende Q4/2024 Menge Gesamt in
Normkubikmeter pro Lieferjahr: 10.000 m3 bei 20° C und 1 bar
****************************************************** 2. Teillieferung
Helium 4,6 oder besser Gasförmig in Bündeln oder größeren Gebinden bei
mindestens 200 bar Bedarfszeitpunkt: Möglich ab voraussichtlich
Q2/2025* bis Q4/2025 *Abstimmung des ersten Liefertermins mit dem AG
Ende 2024 Menge Gesamt in Normkubikmeter pro Lieferjahr: 5.000 m3 bei
20° C und 1 bar
Interne Kennung:#1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):24111300Helium
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in
Europe GmbHPlanckstraße 1
Stadt:Darmstadt
Postleitzahl:64291
Land, Gliederung (NUTS):Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-04-01+02:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen:0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung:Einzureichende Unterlagen: - 3. Nachweis einer
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und
der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt. Als Formblatt der Datei 02
Eignungsformblätter
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Sonstiges
Beschreibung:Einzureichende Unterlagen: -- Dokument 02
Eignungsformblätter , das die folgenden Formblätter enthält: -
Formblatt Erklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB - Formblatt zu
Verstößen gegen das SchwarzArbG, das AEntG, das Auf-enthG sowie gegen
das MiLoG - Formblatt Berufshaftpflichtversicherung - Formblatt Weitere
Angaben zum Bieter - neue Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge
(sog. eForms) - Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU)
833/2014 nur wenn zutreffend: - Ggf. Formblatt Bietergemeinschaft -
Ggf. Formblatt Unterauftragnehmer, im Falle der Eignungsleihe zwingend
zusammen mit der ausgefüllten und vom Unterauftragnehmer
unterzeichneten Verfügbarkeitserklärung Hinweis: Wird eines der
geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann
dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige
Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die
Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine
Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum
Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den
dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung:Einzureichende Unterlagen: - 1. Eigenerklärung zur
Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB
unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - als
Formblatt der Datei 02 Eignungsformblätter
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[5]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY19N
7CUCL/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY19N7CUCL
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Erforderlich
Adresse für die
Einreichung:[7]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY19N7CUCL
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-18+01:0012:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:29DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:GSI/FAIR behält sich eine einmalige
Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben
festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor. Die Bewerber können sich auf
eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige
Teilnahmeanträge/Angebote werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2,
Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-18+01:0012:00:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-18+01:0012:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Einzureichende Unterlagen:
--Dokument 04 Angebotsformblatt -- Dokument 02 Eignungsformblätter ,
das die folgenden Formblätter enthält: - Formblatt Erklärung zur
Eignung nach §§ 123, 124 GWB - Formblatt zu Verstößen gegen das
SchwarzArbG, das AEntG, das Auf-enthG sowie gegen das MiLoG - Formblatt
Berufshaftpflichtversicherung - Formblatt Weitere Angaben zum Bieter -
neue Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) -
Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 nur wenn
zutreffend: - Ggf. Formblatt Bietergemeinschaft - Ggf. Formblatt
Unterauftragnehmer, im Falle der Eignungsleihe zwingend zusammen mit
der ausgefüllten und vom Unterauftragnehmer unterzeichneten
Verfügbarkeitserklärung
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Finanzielle Vereinbarung:Sind im Rahmen eines abzuschließenden
Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur
gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft
gezahlt. Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen
erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer
unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt. GSI nimmt
grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen
einhal- ten: - Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die
Einrede des §§ 770, 771 BGB - ausschließlich Bürgschaften nach
deutschem Recht - unwiderrufliche Bürgschaften - kostenlos für die GSI
- ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt
europäischen Bank - in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an
das Datum des Eigentumsübergangs ge- bunden ist.
Informationen über die Überprüfungsfristen:siehe unter dem Reiter
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Die zuständige
Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler
Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail:
[8]vk@bundeskartellamt.bund.de Internet:
[9]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekam
mern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen.
Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines
Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht
in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als
Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu
verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung
zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen
Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das
Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht
sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch
Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung
oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen
(bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner
Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von
15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei
der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt
am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser
Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3
GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134
GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die
Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung
der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden
auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen,
Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle:Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe
GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
bereitstellt:Vergabekammer des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:FAIR - Facility for
Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
8. Organisationen
8.1 ORG-0007
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[10]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung:FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research
in Europe GmbH
Registrierungsnummer:DE275595927
Postanschrift:Planckstr. 1
Stadt:Darmstadt
Postleitzahl:64291
Land, Gliederung (NUTS):Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
Land:Deutschland
E-Mail:[11]ekf42@gsi.de
Telefon:+49 6159712453
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder
Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer
bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen
vergibt/abschließt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung:FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research
in Europe GmbH
Registrierungsnummer:DE275595927
Postanschrift:Planckstr. 1
Stadt:Darmstadt
Postleitzahl:64291
Land, Gliederung (NUTS):Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
Land:Deutschland
E-Mail:[12]ekf42@gsi.de
Telefon:+49 6159712453
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer:022894990
Postanschrift:Villemomblerstr. 76
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53123
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[13]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon:+49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
bereitstellt
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer:022894990
Postanschrift:Villemomblerstr. 76
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53123
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[14]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon:+49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer:022894990
Postanschrift:Villemomblerstr. 76
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53123
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[15]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon:+49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1 ORG-0006
Offizielle Bezeichnung:FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research
in Europe GmbH
Registrierungsnummer:DE275595927
Postanschrift:Planckstr. 1
Stadt:Darmstadt
Postleitzahl:64291
Land, Gliederung (NUTS):Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
Land:Deutschland
E-Mail:[16]ekf42@gsi.de
Telefon:+49 6159712453
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:1e8b3ba1-4623-42e1-bd53-76e1e15316d9-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-11-16+01:0014:35:17+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00701149-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:222/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-11-17Z
References
Visible links
2. http://www.dtvp.de/Center/
3. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
4. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
5. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY19N7CUCL/documents,
6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY19N7CUCL
7. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY19N7CUCL
8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
9. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
10. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
11. mailto:ekf42@gsi.de
12. mailto:ekf42@gsi.de
13. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
14. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
15. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
16. mailto:ekf42@gsi.de
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