Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Berlin(DE300) - Unternehmens- und Managementberatung - 2356/E13 Studie über die nationalen Möglichkeiten zur finanzie llen Förderung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023111709350535648 / 701349-2023
Veröffentlicht :
17.11.2023
Anforderung der Unterlagen bis :
28.02.2025
Angebotsabgabe bis :
18.12.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
79311410 - Wirtschaftsfolgenabschätzung
79410000 - Unternehmens- und Managementberatung
79411100 - Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
79419000 - Beratung in Sachen Evaluierung
DEU-Berlin(DE300): Unternehmens- und Managementberatung - 2356/E13 Studie über die nationalen Möglichkeiten zur finanzie
llen Förderung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)

2023/S 222/2023 701349
Deutschland - Unternehmens- und Managementberatung - 2356/E13 Studie
über die nationalen Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der
Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)

222/2023

Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Rechtsform des Erwerbers:Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:2356/E13 Studie über die nationalen Möglichkeiten zur
finanziellen Förderung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)
Beschreibung:Kern der zu erstellenden Studie ist es, nachvollziehbar
darzustellen mit welchen finanziellen Förderinstrumenten die
Bundesregierung die Migration der DAK vorbereitend unterstützen kann.
Im Ergebnis sollen konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung
möglicher Förderinstrumente stehen. Dabei ist insbesondere der Stand
der Diskussionen im Rahmen des European DAC Delivery Program (EDDP)
bzgl. der aktuellen Migrationskonzepte und Finanzierungsmodelle zu
berücksichtigen. Geprüft werden sollen dabei insbesondre mögliche BMDV
Förderprogramme, aber auch andere Unterstützungsmöglichkeiten wie
vergünstigte Kredite über Förderbanken wie die KfW. Die hier genannten
Beispiele sind nicht abschließend und stellen nur erste Überlegungen
dar. Zudem soll untersucht werden, was bei der Migration aus
Expertensicht auf nationaler und was auf EU-Ebene erfolgen sollte. Die
Studie untergliedert sich in folgende Arbeitspakete (AP): AP 1:
Rahmenbedingungen - Marktüberblick / Stand der Technik AP 2: Analyse
der europäischen Arbeiten im Rahmen des EDDP einschließlich
vorgeschlagener Förderung aus EU- Investitionsplan sowie Aufteilung
zwischen EU- und nationalen Fördermitteln AP 3: Untersuchung möglicher
Förderinstrumente zur vorbereitenden Unterstützung der Migration der
DAK sowie Darstellung konkreter Handlungsempfehlungen
Kennung des Verfahrens:60df1c38-8f11-4c6b-9fc3-1c408baadf2d
Interne Kennung:2356/E13-3
Verfahrensart:Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv):79311410Wirtschaftsfolgenabschätzung
Zusätzliche Einstufung(cpv):79411100Beratungsdienste im Bereich
Wirtschaftsförderung
Zusätzliche Einstufung(cpv):79419000Beratung in Sachen Evaluierung
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt:Berlin
Postleitzahl:10115
Land, Gliederung (NUTS):Berlin(DE300)
Land:Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6 Ausschlussgründe
Korruption:Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des
Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die
sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus
einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist -
gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung -
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Abgabe einer
Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung
des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig
verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der
folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b
des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Abgabe einer Eigenerklärung,
ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig
verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der
folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Abgabe einer Eigenerklärung,
ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig
verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der
folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte)
Betrugsbekämpfung:Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des
Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die
sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus
einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist -
gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden
Betrugsbekämpfung:Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des
Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die
sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus
einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist -
gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden
Korruption:Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des
Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die
sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus
einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist -
gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden: den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete
Korruption:Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des
Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die
sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus
einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist -
gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Kinderarbeit und
andere Formen des Menschenhandels:Abgabe einer Eigenerklärung, ob -
Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung
oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender
Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt
worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden
Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: den §§ 232, 232a
Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Entrichtung von Steuern:Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und keine
anderslautende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung getroffen wurde
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Abgabe einer
Eigenerklärung, ob - das Unternehmen in den vergangenen 24 Monaten vor
Abgabe dieser Erklärung nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2.500 EURO wegen einer der folgenden
Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten belegt worden ist: . Begehung
einer der in § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit bzw.
Straftat, 2. Begehung einer in § 98 c Nummer 1, Nummer 2
Aufenthaltsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit, 3. Begehung einer
Ordnungswidrigkeit gem. § 23 Abs.1, Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1
Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder 4. Begehung einer Ordnungswidrigkeit
gem. § 21 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz Schwere
Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Abgabe einer
Eigenerklärung, ob das Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren vor
Abgabe dieser Erklärung nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten
Verstoßes gem. § 24, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer
Geldbuße belegt worden ist
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Abgabe einer
Eigenerklärung, ob - das Unternehmen hat bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt- ,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird;
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Abgabe einer
Eigenerklärung, ob - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat,
durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
Wettbewerbs:Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen nicht mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
Vergabeverfahren:Abgabe einer Eigenerklärung, ob kein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
Sanktionen:Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen keine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft
erfüllt hat oder b) es bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat
5. Los
5.1 Los:LOT-0001
Titel:2356/E13 Studie über die nationalen Möglichkeiten zur
finanziellen Förderung der Digitalen Automatischen Kupplung
Beschreibung:Kern der Studie ist es, nachvollziehbar darzustellen, mit
welchen finanziellen Förderinstrumenten die Bundesregierung die
Migration der DAK vorbereitend unterstützen kann. Im Ergebnis sollen
konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung möglicher
Förderinstrumente stehen. Dabei ist insb. der Stand der Diskussionen im
Rahmen des EDDP bzgl. der aktuellen Page 5/10 Migrationskonzepte und
Finanzierungsmodelle zu berücksichtigen. Geprüft werden sollen dabei
insb. mögliche BMDV Förderprogramme, aber auch andere
Unterstützungsmöglichkeiten wie vergünstigte Kredite über Förderbanken
wie die KfW. Die hier genannten Beispiele sind nicht abschließend und
stellen nur erste Überlegungen dar. Zudem soll untersucht werden, was
bei der Migration aus Expertensicht auf nationaler und was auf EU-Ebene
erfolgen sollte. Die Studie untergliedert sich in folgende
Arbeitspakete (AP): AP 1: Rahmenbedingungen - Marktüberblick / Stand
der Technik AP 2: Analyse der europäischen Arbeiten im Rahmen des EDDP
einschließlich vorgeschlagener Förderung aus EU-Investitionsplan sowie
Aufteilung zwischen EU- und nationalen Fördermitteln AP 3: Untersuchung
möglicher Förderinstrumente zur vorbereitenden Unterstützung der
Migration der DAK sowie Darstellung konkreter Handlungsempfehlungen
Interne Kennung:2356/E13
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv):79311410Wirtschaftsfolgenabschätzung
Zusätzliche Einstufung(cpv):79411100Beratungsdienste im Bereich
Wirtschaftsförderung
Zusätzliche Einstufung(cpv):79419000Beratung in Sachen Evaluierung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Berlin(DE300)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu
entnehmen
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2025-02-28+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen:Erklärung zum NICHT-Vorliegen des
Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist
verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als
Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit
der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden
(Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen,
auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem
in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit
einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete
Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit
sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO
eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende
Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag
beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. Sobald ein Wechsel
seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist
sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre
Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines
Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter
Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Nr. 1 - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung:Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des
Bieters (Unternehmen)
[1]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
[2]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124. html
[3]https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R
0576&from=DE Beschreibung:Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung
pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den
einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) (Formblatt
F1) und Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung in Hinblick auf das
Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
(Formblatt F Sanktion VO 2022/576) a) Der Bieter hat mittels des
Formblattes F1 - Erklärung zum Unternehmen (Eigenerklärung) zu
versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe
z.B. [4]https://www.gesetze- im-internet.de/gwb/__123.html und
[5]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen sowie
die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des
Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt
F4- BesB1 - Sanktion VO 2022/576 (s. [6]https://eur-lex.
europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R0576&from=DE ). b)
Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die
vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt
F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der
Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch
jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen
sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung)
vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu
leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA Verzeichnis der benannten
Unternehmen/Unterauftragnehmer anzuführen. Die Einzelheiten sind den
elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Nr. 2.1 - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte
Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen,
die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich/ Themenschwerpunkt: Erstellung von Studien im Bereich der
Eisenbahnpolitik / Schienengüterverkehr
Beschreibung:Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5
Jahren. Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die
dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität
(Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen
Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende
Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens
3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich von der
Erstellung von Studien den Schwerpunkten - Eisenbahnpolitik -
Schienengüterverkehr belegen. Alle Schwerpunkte müssen nachgewiesen
werden.
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Nr. 2.2 - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte
Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen,
die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich/ Themenschwerpunkt: Konzeption von Finanzierungsinstrumenten
Beschreibung:Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5
Jahren. Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die
dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität
(Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen
Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende
Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens
2 Referenzprojekte nachzuweisen, die insgesamt Erfahrungen im Bereich
der - Konzeption und Entwicklung von Finanzierungsstrategien
einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsberechnung - Evaluierung einer
Förderrichtlinie/ eines Förderprogramms - Innovationsförderung belegen.
Alle Bereiche müssen nachgewiesen werden. Mindestens ein
Referenzprojekt muss abgeschlossen sein.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Qualität
Bezeichnung:Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 bis AP 3
Gewichtung (Prozentanteil, genau):50
Kriterium:
Art:Qualität
Bezeichnung:Organisation Personaleinsatz
Gewichtung (Prozentanteil, genau):20
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis
Beschreibung:Für die Angebotswertung wird der Preis (in ) wie folgt
in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das
Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein
fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle
Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die
Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine
lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Gewichtung (Prozentanteil, genau):30
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[7]https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.h
tml?id=546890,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-17+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:2MONTH
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Der öffentliche Auftraggeber kann den
Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende
oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu
vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2023-12-18+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen:Die Vergabestelle weist
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter
sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis
Nr. 4 GWB (siehe z.B.:
[8]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet
ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder
der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: [9]https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach
Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf
elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der
Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die
Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen
bereitstellt:Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Bundesministerium für
Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen,
Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet:Bundesministerium für Digitales
und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen,
Servicestelle-Vergabe
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[10]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung:Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Registrierungsnummer:DE235213079
Postanschrift:Invalidenstr. 44
Stadt:Berlin
Postleitzahl:10115
Land, Gliederung (NUTS):Berlin(DE300)
Land:Deutschland
E-Mail:[11]servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de
Telefon:+4930183005722
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen
bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer:4922894990
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53123
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[12]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:d9077474-4742-48af-ae42-79e12a25fe26-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-11-15+01:0016:49:28+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00701349-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:222/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-11-17Z

References

Visible links
1. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
2. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
3. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R0576&from=DE
4. https://www.gesetze-/
5. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html)
6. https://eur-lex/
7. https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=546890,
8. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html)
9. https://www/
10. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
11. mailto:servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de
12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau