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Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung - 2356/E13 Studie über die nationalen Möglichkeiten zur finanzie llen Förderung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) - DEU-Berlin(DE300)
Wirtschaftsfolgenabschätzung
Unternehmens- und Managementberatung
Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Beratung in Sachen Evaluierung
Dokument Nr...: 701349-2023 (ID: 2023111709350535648)
Veröffentlicht: 17.11.2023
*
  DEU-Berlin(DE300): Unternehmens- und Managementberatung - 2356/E13 Studie über die nationalen Möglichkeiten zur finanzie
llen Förderung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)
   2023/S 222/2023 701349
   Deutschland - Unternehmens- und Managementberatung - 2356/E13 Studie
   über die nationalen Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der
   Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)
   222/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
   Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
   Rechtsform des Erwerbers:Zentrale Regierungsbehörde
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
   Verwaltung
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:2356/E13 Studie über die nationalen Möglichkeiten zur
   finanziellen Förderung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)
   Beschreibung:Kern der zu erstellenden Studie ist es, nachvollziehbar
   darzustellen mit welchen finanziellen Förderinstrumenten die
   Bundesregierung die Migration der DAK vorbereitend unterstützen kann.
   Im Ergebnis sollen konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung
   möglicher Förderinstrumente stehen. Dabei ist insbesondere der Stand
   der Diskussionen im Rahmen des European DAC Delivery Program (EDDP)
   bzgl. der aktuellen Migrationskonzepte und Finanzierungsmodelle zu
   berücksichtigen. Geprüft werden sollen dabei insbesondre mögliche BMDV
   Förderprogramme, aber auch andere Unterstützungsmöglichkeiten wie
   vergünstigte Kredite über Förderbanken wie die KfW. Die hier genannten
   Beispiele sind nicht abschließend und stellen nur erste Überlegungen
   dar. Zudem soll untersucht werden, was bei der Migration aus
   Expertensicht auf nationaler und was auf EU-Ebene erfolgen sollte. Die
   Studie untergliedert sich in folgende Arbeitspakete (AP): AP 1:
   Rahmenbedingungen - Marktüberblick / Stand der Technik AP 2: Analyse
   der europäischen Arbeiten im Rahmen des EDDP einschließlich
   vorgeschlagener Förderung aus EU- Investitionsplan sowie Aufteilung
   zwischen EU- und nationalen Fördermitteln AP 3: Untersuchung möglicher
   Förderinstrumente zur vorbereitenden Unterstützung der Migration der
   DAK sowie Darstellung konkreter Handlungsempfehlungen
   Kennung des Verfahrens:60df1c38-8f11-4c6b-9fc3-1c408baadf2d
   Interne Kennung:2356/E13-3
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):79410000Unternehmens- und Managementberatung
   Zusätzliche Einstufung(cpv):79311410Wirtschaftsfolgenabschätzung
   Zusätzliche Einstufung(cpv):79411100Beratungsdienste im Bereich
   Wirtschaftsförderung
   Zusätzliche Einstufung(cpv):79419000Beratung in Sachen Evaluierung
   2.1.2 Erfüllungsort
   Stadt:Berlin
   Postleitzahl:10115
   Land, Gliederung (NUTS):Berlin(DE300)
   Land:Deutschland
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vgv-
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Korruption:Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des
   Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
   gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die
   sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus
   einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist -
   gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine
   Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
   festgesetzt worden: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung -
   § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
   (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
   Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Abgabe einer
   Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung
   des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die
   Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
   leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig
   verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der
   folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 129 des
   Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des
   Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b
   des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im
   Ausland)
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Abgabe einer Eigenerklärung,
   ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des
   Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die
   Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
   leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig
   verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der
   folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 89c des
   Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
   einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
   finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
   ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
   eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Abgabe einer Eigenerklärung,
   ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des
   Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die
   Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
   leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig
   verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der
   folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 261 des
   Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte)
   Betrugsbekämpfung:Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des
   Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
   gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die
   sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus
   einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist -
   gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine
   Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
   festgesetzt worden: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich
   die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
   Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden
   Betrugsbekämpfung:Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des
   Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
   gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die
   sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus
   einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist -
   gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine
   Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
   festgesetzt worden: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug),
   soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
   gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem
   Auftrag verwaltet werden
   Korruption:Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des
   Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
   gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die
   sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus
   einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist -
   gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine
   Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
   festgesetzt worden: den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
   (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
   335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete
   Korruption:Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des
   Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
   gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die
   sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus
   einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist -
   gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine
   Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
   festgesetzt worden: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
   internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
   Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Kinderarbeit und
   andere Formen des Menschenhandels:Abgabe einer Eigenerklärung, ob -
   Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens
   Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung
   oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender
   Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt
   worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden
   Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: den §§ 232, 232a
   Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
   (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
   Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
   Entrichtung von Steuern:Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das
   Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
   oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und keine
   anderslautende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
   Verwaltungsentscheidung getroffen wurde
   Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Abgabe einer
   Eigenerklärung, ob - das Unternehmen in den vergangenen 24 Monaten vor
   Abgabe dieser Erklärung nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3
   Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
   Geldbuße von mehr als 2.500 EURO wegen einer der folgenden
   Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten belegt worden ist: . Begehung
   einer der in § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit bzw.
   Straftat, 2. Begehung einer in § 98 c Nummer 1, Nummer 2
   Aufenthaltsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit, 3. Begehung einer
   Ordnungswidrigkeit gem. § 23 Abs.1, Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder 4. Begehung einer Ordnungswidrigkeit
   gem. § 21 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz Schwere
   Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Abgabe einer
   Eigenerklärung, ob das Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren vor
   Abgabe dieser Erklärung nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten
   Verstoßes gem. § 24, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer
   Geldbuße belegt worden ist
   Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Abgabe einer
   Eigenerklärung, ob - das Unternehmen hat bei der Ausführung
   öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt- ,
   sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das
   Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine
   schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird;
   Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Abgabe einer
   Eigenerklärung, ob - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
   Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat,
   durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
   Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
   Wettbewerbs:Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen nicht mit
   anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
   aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
   Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
   Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
   Vergabeverfahren:Abgabe einer Eigenerklärung, ob kein
   Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
   der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
   Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
   beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
   Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
   Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
   Sanktionen:Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen keine
   wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
   Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft
   erfüllt hat oder b) es bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
   Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0001
   Titel:2356/E13 Studie über die nationalen Möglichkeiten zur
   finanziellen Förderung der Digitalen Automatischen Kupplung
   Beschreibung:Kern der Studie ist es, nachvollziehbar darzustellen, mit
   welchen finanziellen Förderinstrumenten die Bundesregierung die
   Migration der DAK vorbereitend unterstützen kann. Im Ergebnis sollen
   konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung möglicher
   Förderinstrumente stehen. Dabei ist insb. der Stand der Diskussionen im
   Rahmen des EDDP bzgl. der aktuellen Page 5/10 Migrationskonzepte und
   Finanzierungsmodelle zu berücksichtigen. Geprüft werden sollen dabei
   insb. mögliche BMDV Förderprogramme, aber auch andere
   Unterstützungsmöglichkeiten wie vergünstigte Kredite über Förderbanken
   wie die KfW. Die hier genannten Beispiele sind nicht abschließend und
   stellen nur erste Überlegungen dar. Zudem soll untersucht werden, was
   bei der Migration aus Expertensicht auf nationaler und was auf EU-Ebene
   erfolgen sollte. Die Studie untergliedert sich in folgende
   Arbeitspakete (AP): AP 1: Rahmenbedingungen - Marktüberblick / Stand
   der Technik AP 2: Analyse der europäischen Arbeiten im Rahmen des EDDP
   einschließlich vorgeschlagener Förderung aus EU-Investitionsplan sowie
   Aufteilung zwischen EU- und nationalen Fördermitteln AP 3: Untersuchung
   möglicher Förderinstrumente zur vorbereitenden Unterstützung der
   Migration der DAK sowie Darstellung konkreter Handlungsempfehlungen
   Interne Kennung:2356/E13
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):79410000Unternehmens- und Managementberatung
   Zusätzliche Einstufung(cpv):79311410Wirtschaftsfolgenabschätzung
   Zusätzliche Einstufung(cpv):79411100Beratungsdienste im Bereich
   Wirtschaftsförderung
   Zusätzliche Einstufung(cpv):79419000Beratung in Sachen Evaluierung
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Berlin(DE300)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu
   entnehmen
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2025-02-28+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Erforderlich für das Angebot
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   Zusätzliche Informationen:Erklärung zum NICHT-Vorliegen des
   Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist
   verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als
   Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit
   der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden
   (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen,
   auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem
   in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit
   einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete
   Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit
   sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO
   eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende
   Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag
   beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. Sobald ein Wechsel
   seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist
   sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre
   Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines
   Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter
   Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Nr. 1 - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   Beschreibung:Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des
   Bieters (Unternehmen)
   [1]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
   [2]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124. html
   [3]https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R
   0576&from=DE Beschreibung:Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung
   pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den
   einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) (Formblatt
   F1) und Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung in Hinblick auf das
   Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
   (Formblatt F Sanktion VO 2022/576) a) Der Bieter hat mittels des
   Formblattes F1 - Erklärung zum Unternehmen (Eigenerklärung) zu
   versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe
   z.B. [4]https://www.gesetze- im-internet.de/gwb/__123.html und
   [5]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen sowie
   die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des
   Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt
   F4- BesB1 - Sanktion VO 2022/576 (s. [6]https://eur-lex.
   europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R0576&from=DE ). b)
   Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
   Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die
   vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt
   F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der
   Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch
   jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen
   sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung)
   vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu
   leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA Verzeichnis der benannten
   Unternehmen/Unterauftragnehmer  anzuführen. Die Einzelheiten sind den
   elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Nr. 2.1 - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte
   Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen,
   die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die
   technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
   Bereich/ Themenschwerpunkt: Erstellung von Studien im Bereich der
   Eisenbahnpolitik / Schienengüterverkehr
   Beschreibung:Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5
   Jahren. Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die
   dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität
   (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen
   Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende
   Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens
   3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich von der
   Erstellung von Studien den Schwerpunkten - Eisenbahnpolitik -
   Schienengüterverkehr belegen. Alle Schwerpunkte müssen nachgewiesen
   werden.
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Nr. 2.2 - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte
   Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen,
   die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die
   technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
   Bereich/ Themenschwerpunkt: Konzeption von Finanzierungsinstrumenten
   Beschreibung:Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5
   Jahren. Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die
   dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität
   (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen
   Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende
   Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens
   2 Referenzprojekte nachzuweisen, die insgesamt Erfahrungen im Bereich
   der - Konzeption und Entwicklung von Finanzierungsstrategien
   einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsberechnung - Evaluierung einer
   Förderrichtlinie/ eines Förderprogramms - Innovationsförderung belegen.
   Alle Bereiche müssen nachgewiesen werden. Mindestens ein
   Referenzprojekt muss abgeschlossen sein.
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 bis AP 3
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):50
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Organisation Personaleinsatz
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):20
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Beschreibung:Für die Angebotswertung wird der Preis (in ) wie folgt
   in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das
   Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein
   fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle
   Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die
   Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine
   lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):30
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[7]https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.h
   tml?id=546890,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Erforderlich
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-17+01:0010:00:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:2MONTH
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Der öffentliche Auftraggeber kann den
   Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
   und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
   fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
   Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
   nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende
   oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu
   vervollständigen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2023-12-18+01:0010:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Zahlungen werden elektronisch geleistet
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Die Vergabestelle weist
   ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter
   sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis
   Nr. 4 GWB (siehe z.B.:
   [8]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
   Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet
   ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
   jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder
   der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
   Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
   Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
   hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
   Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
   Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
   Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: [9]https://www.
   gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach
   Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
   darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der
   Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die
   Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
   Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
   Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
   Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
   Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen
   bereitstellt:Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
   Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Bundesministerium für
   Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen,
   Servicestelle-Vergabe
   Organisation, die Angebote bearbeitet:Bundesministerium für Digitales
   und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen,
   Servicestelle-Vergabe
   8. Organisationen
   8.1 ORG-0003
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[10]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-0001
   Offizielle Bezeichnung:Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
   Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
   Registrierungsnummer:DE235213079
   Postanschrift:Invalidenstr. 44
   Stadt:Berlin
   Postleitzahl:10115
   Land, Gliederung (NUTS):Berlin(DE300)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[11]servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de
   Telefon:+4930183005722
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt
   Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen
   bereitstellt
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
   Organisation, die Angebote bearbeitet
   8.1 ORG-0002
   Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
   Registrierungsnummer:4922894990
   Postanschrift:Villemombler Str. 76
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53123
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[12]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon:+49 228-94990
   Fax:+49 228-9499163
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:d9077474-4742-48af-ae42-79e12a25fe26-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-11-15+01:0016:49:28+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00701349-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:222/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-11-17Z
References
   Visible links
   1. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
   2. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
   3. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R0576&from=DE
   4. https://www.gesetze-/
   5. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html)
   6. https://eur-lex/
   7. https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=546890,
   8. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html)
   9. https://www/
  10. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
  11. mailto:servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de
  12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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