Titel :
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DEU-Deutschland - Arzneimittel - Open-House-Rabattverträge 2023-14
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023112009160837886 / 703619-2023
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Veröffentlicht :
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20.11.2023
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2025
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Angebotsabgabe bis :
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31.12.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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33600000 - Arzneimittel
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DEU-Deutschland: Arzneimittel - Open-House-Rabattverträge 2023-14
2023/S 223/2023 703619
Deutschland - Arzneimittel - Open-House-Rabattverträge 2023-14
223/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:Techniker Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers:Von einer zentralen Regierungsbehörde
kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:Handelskrankenkasse (hkk)
Rechtsform des Erwerbers:Von einer zentralen Regierungsbehörde
kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:HEK - Hanseatische Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers:Von einer zentralen Regierungsbehörde
kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Open-House-Rabattverträge 2023-14
Beschreibung:Die Krankenkassen (ob HEK/hkk am jeweiligen Los
teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses)
verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern
Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe,
Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu
schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des
Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte
werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die
Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend
frühestens mit dem 01.01.2024 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben
sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet
spätestens am 31.12.2025 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben
beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind
den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens:7eb45d1f-a39a-446b-969a-9a5bd6eb8d46
Verfahrensart:Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
2.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen:Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYR62 Die
Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in
elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung
gestellt. Sie werden allen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung
gestellt, die verfahrensgegenständliche Arzneimittel
anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen,
solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit
anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Fragen zu diesem Verfahren
und/oder den Teilnahme- und Vertragsunterlagen sind der TK über einen
zentralen Ansprechpartner ausschließlich über das Vergabeportal der TK,
dort über den Bereich Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren zu
übermitteln. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb
der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden
mit Eingang geöffnet und geprüft. Die für die erstmalige Kennzeichnung
der Rabattarzneimittel in die Apothekensoftware zum Ersten eines
Kalendermonats erforderliche Meldung kann nur gewährleistet werden,
wenn die Vertragsunterlagen sowie die einzureichenden Anlagen 1 und 2
sowie Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit der TK
vollständig per E-Mail und soweit erforderlich mit qualifizierter
elektronischer Signatur unterzeichnet bis zum Dritten des jeweiligen
Vormonats vorliegen. Für den Fall, dass eine qualifizierte
elektronische Signatur technisch nicht möglich sein sollte, kann der
Vertrag auch unterschrieben im Original versendet werden. In diesem
Fall sind die weiteren digital einzureichenden Unterlagen (Anlagen 1
und 2 zum Vertrag sowie Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit) und eine gescannte Kopie des unterzeichneten Vertrags
per E-Mail an die TK zu versenden. Es gilt jeweils das Datum des Post-
bzw. E-Maileingangs bei der TK.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Konkurs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
Vergabeverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
Sanktionen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los:LOT-0002
Titel:Alfacalcidol (ausgenommen WKA)_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:01
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[1]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR
62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[2]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[3]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0003
Titel:Azithromycin (EDP)_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:02
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[4]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR
62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[5]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[6]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0004
Titel:Betahistin (TAB)_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:03
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[7]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR
62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[8]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[9]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0005
Titel:Budesonid (DOS)_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:05
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[10]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[11]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[12]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0006
Titel:Carglumsäure_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:06
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[13]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[14]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[15]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0007
Titel:Cetirizin (ausgenommen feste orale DRF, LSE, SAF)_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:07
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[16]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[17]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[18]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0008
Titel:Dexamethason/Tobramycin_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:08
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[19]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[20]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[21]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0009
Titel:Formoterol (DOS)_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:09
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[22]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[23]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[24]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0010
Titel:Isosorbid mononitrat (ausgenommen N1, N2)_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:10
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[25]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[26]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[27]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0011
Titel:Methylprednisolon aceponat (EMU, LOE)_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:11
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[28]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[29]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[30]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0012
Titel:Natrium picosulfat _TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:12
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[31]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[32]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[33]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0013
Titel:Natrium picosulfat, Kombinationen_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:13
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[34]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[35]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[36]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0014
Titel:Norfloxacin_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:14
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[37]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[38]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[39]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0015
Titel:Pivmecillinam_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:15
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[40]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[41]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[42]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0016
Titel:Prednison (SUP)_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:16
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[43]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[44]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[45]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0017
Titel:Progesteron (GEL)_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:17
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[46]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[47]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[48]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0018
Titel:Progesteron (parenterale DRF)_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:18
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[49]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[50]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[51]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0019
Titel:Progesteron (VGE)_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:19
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[52]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[53]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[54]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0020
Titel:Progesteron (VKA, VTA)_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:20
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[55]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[56]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[57]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0021
Titel:Sildenafil (PSE)_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:21
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[58]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[59]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[60]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0022
Titel:Tafluprost (ATR)_TK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, hkk
Interne Kennung:22
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[61]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[62]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[63]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0023
Titel:Tafluprost (EDP)_TK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, hkk
Interne Kennung:23
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[64]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[65]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[66]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
5.1 Los:LOT-0024
Titel:Brimonidin/Timolol_TK, HEK, hkk
Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
Interne Kennung:04
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
(TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren und die Angabe der
Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Sonstiges
Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[67]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
R62/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[68]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[69]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
verfügbar
Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
(falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
relevant.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten besteht.
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
NUTS-Code unter Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren erfolgt nur, da technische
Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Techniker Krankenkasse
8. Organisationen
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[70]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung:Techniker Krankenkasse
Registrierungsnummer:992-80116-93
Postanschrift:Bramfelder Str. 140
Stadt:Hamburg
Postleitzahl:22305
Land, Gliederung (NUTS):Hamburg(DE600)
Land:Deutschland
E-Mail:[71]DZEM@tk.de
Telefon:+00 000000-00
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung:Handelskrankenkasse (hkk)
Registrierungsnummer:992-80260-49
Postanschrift:Martinistr. 26
Stadt:Bremen
Postleitzahl:28195
Land, Gliederung (NUTS):Bremen, Kreisfreie Stadt(DE501)
Land:Deutschland
E-Mail:[72]dzem@tk.de
Telefon:+00 000000-00
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung:HEK - Hanseatische Krankenkasse
Registrierungsnummer:993-80303-38
Postanschrift:Wandsbeker Zollstraße 86 - 90
Stadt:Hamburg
Postleitzahl:22041
Land, Gliederung (NUTS):Hamburg(DE600)
Land:Deutschland
E-Mail:[73]dzem@tk.de
Telefon:+00 000000-00
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammern des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland,
Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht
(s. § 57 SGG)
Registrierungsnummer:- KEINE ANGABE -
Stadt:Bonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht
Postleitzahl:s.o.
Land, Gliederung (NUTS):Hamburg(DE600)
Land:Deutschland
E-Mail:[74]adressedeszustaendigensozialgerichtsoderdervergabekammernde
sbundes@xyz.de
Telefon:+00 000000-00
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:e9ceae80-6b92-4bed-ac9c-1e4beda63934-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-11-17+01:0009:53:27+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00703619-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:223/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-11-20Z
References
Visible links
1. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
2. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
3. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
4. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
5. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
6. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
7. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
8. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
9. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
10. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
11. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
12. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
13. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
14. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
15. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
16. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
17. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
18. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
19. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
20. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
21. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
22. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
23. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
24. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
25. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
26. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
27. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
28. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
29. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
30. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
31. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
32. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
33. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
34. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
35. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
36. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
37. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
38. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
39. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
40. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
41. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
42. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
43. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
44. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
45. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
46. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
47. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
48. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
49. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
50. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
51. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
52. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
53. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
54. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
55. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
56. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
57. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
58. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
59. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
60. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
61. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
62. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
63. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
64. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
65. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
66. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
67. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
68. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
69. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
70. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
71. mailto:DZEM@tk.de
72. mailto:dzem@tk.de
73. mailto:dzem@tk.de
74. mailto:adressedeszustaendigensozialgerichtsoderdervergabekammerndesbundes@xyz.de
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