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Ausschreibung: Arzneimittel - Open-House-Rabattverträge 2023-14 - DEU-Deutschland
Arzneimittel
Dokument Nr...: 703619-2023 (ID: 2023112009160837886)
Veröffentlicht: 20.11.2023
*
  DEU-Deutschland: Arzneimittel - Open-House-Rabattverträge 2023-14
   2023/S 223/2023 703619
   Deutschland - Arzneimittel - Open-House-Rabattverträge 2023-14
   223/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:Techniker Krankenkasse
   Rechtsform des Erwerbers:Von einer zentralen Regierungsbehörde
   kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:Handelskrankenkasse (hkk)
   Rechtsform des Erwerbers:Von einer zentralen Regierungsbehörde
   kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:HEK - Hanseatische Krankenkasse
   Rechtsform des Erwerbers:Von einer zentralen Regierungsbehörde
   kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:Open-House-Rabattverträge 2023-14
   Beschreibung:Die Krankenkassen (ob HEK/hkk am jeweiligen Los
   teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses)
   verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern
   Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe,
   Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu
   schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des
   Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte
   werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die
   Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
   Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend
   frühestens mit dem 01.01.2024 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben
   sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet
   spätestens am 31.12.2025 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben
   beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
   Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
   Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind
   den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
   Kennung des Verfahrens:7eb45d1f-a39a-446b-969a-9a5bd6eb8d46
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Zusätzliche Informationen:Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYR62 Die
   Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in
   elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung
   gestellt. Sie werden allen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung
   gestellt, die verfahrensgegenständliche Arzneimittel
   anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen,
   solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit
   anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Fragen zu diesem Verfahren
   und/oder den Teilnahme- und Vertragsunterlagen sind der TK über einen
   zentralen Ansprechpartner ausschließlich über das Vergabeportal der TK,
   dort über den Bereich  Kommunikation  zu diesem Open-House-Verfahren zu
   übermitteln. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb
   der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden
   mit Eingang geöffnet und geprüft. Die für die erstmalige Kennzeichnung
   der Rabattarzneimittel in die Apothekensoftware zum Ersten eines
   Kalendermonats erforderliche Meldung kann nur gewährleistet werden,
   wenn die Vertragsunterlagen sowie die einzureichenden Anlagen 1 und 2
   sowie Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit der TK
   vollständig per E-Mail und soweit erforderlich mit qualifizierter
   elektronischer Signatur unterzeichnet bis zum Dritten des jeweiligen
   Vormonats vorliegen. Für den Fall, dass eine qualifizierte
   elektronische Signatur technisch nicht möglich sein sollte, kann der
   Vertrag auch unterschrieben im Original versendet werden. In diesem
   Fall sind die weiteren digital einzureichenden Unterlagen (Anlagen 1
   und 2 zum Vertrag sowie Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit) und eine gescannte Kopie des unterzeichneten Vertrags
   per E-Mail an die TK zu versenden. Es gilt jeweils das Datum des Post-
   bzw. E-Maileingangs bei der TK.
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vgv-
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
   Rechtsvorschriften:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Konkurs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
   §§ 123 bis 126 GWB
   Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
   Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
   bis 126 GWB
   Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Betrugsbekämpfung:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Zahlungsunfähigkeit:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
   §§ 123 bis 126 GWB
   Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Zwingende
   bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
   die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
   Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
   Vergabeverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
   Vergabeverfahrens:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
   Sanktionen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Entrichtung von Steuern:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
   nach §§ 123 bis 126 GWB
   Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
   terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0002
   Titel:Alfacalcidol (ausgenommen WKA)_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:01
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[1]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR
   62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[2]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[3]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0003
   Titel:Azithromycin (EDP)_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:02
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[4]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR
   62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[5]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[6]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0004
   Titel:Betahistin (TAB)_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:03
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[7]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR
   62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[8]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[9]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0005
   Titel:Budesonid (DOS)_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:05
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[10]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[11]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[12]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0006
   Titel:Carglumsäure_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:06
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[13]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[14]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[15]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0007
   Titel:Cetirizin (ausgenommen feste orale DRF, LSE, SAF)_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:07
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[16]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[17]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[18]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0008
   Titel:Dexamethason/Tobramycin_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:08
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[19]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[20]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[21]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0009
   Titel:Formoterol (DOS)_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:09
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[22]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[23]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[24]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0010
   Titel:Isosorbid mononitrat (ausgenommen N1, N2)_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:10
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[25]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[26]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[27]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0011
   Titel:Methylprednisolon aceponat (EMU, LOE)_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:11
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[28]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[29]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[30]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0012
   Titel:Natrium picosulfat _TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:12
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[31]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[32]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[33]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0013
   Titel:Natrium picosulfat, Kombinationen_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:13
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[34]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[35]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[36]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0014
   Titel:Norfloxacin_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:14
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[37]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[38]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[39]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0015
   Titel:Pivmecillinam_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:15
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[40]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[41]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[42]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0016
   Titel:Prednison (SUP)_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:16
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[43]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[44]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[45]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0017
   Titel:Progesteron (GEL)_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:17
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[46]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[47]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[48]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0018
   Titel:Progesteron (parenterale DRF)_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:18
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[49]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[50]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[51]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0019
   Titel:Progesteron (VGE)_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:19
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[52]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[53]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[54]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0020
   Titel:Progesteron (VKA, VTA)_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:20
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[55]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[56]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[57]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0021
   Titel:Sildenafil (PSE)_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:21
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[58]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[59]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[60]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0022
   Titel:Tafluprost (ATR)_TK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, hkk
   Interne Kennung:22
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[61]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[62]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[63]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0023
   Titel:Tafluprost (EDP)_TK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, hkk
   Interne Kennung:23
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[64]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[65]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[66]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   5.1 Los:LOT-0024
   Titel:Brimonidin/Timolol_TK, HEK, hkk
   Beschreibung:Beteiligte Krankenkassen: TK, HEK, hkk
   Interne Kennung:04
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag kann
   einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres
   ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Die im Open-House-Verfahren der
   Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen
   grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von
   Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
   Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach §
   130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
   innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen
   pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den
   Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB
   bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung
   betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
   (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die Angabe der
   Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums	TED  ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich
   über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im
   verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die
   aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
   Beschreibung:Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge
   nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw.
   einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern)
   abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner
   als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen
   Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind..
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[67]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY
   R62/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[68]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[69]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   8. Organisationen
   8.1 ORG-0005
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[70]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-0001
   Offizielle Bezeichnung:Techniker Krankenkasse
   Registrierungsnummer:992-80116-93
   Postanschrift:Bramfelder Str. 140
   Stadt:Hamburg
   Postleitzahl:22305
   Land, Gliederung (NUTS):Hamburg(DE600)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[71]DZEM@tk.de
   Telefon:+00 000000-00
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt
   8.1 ORG-0002
   Offizielle Bezeichnung:Handelskrankenkasse (hkk)
   Registrierungsnummer:992-80260-49
   Postanschrift:Martinistr. 26
   Stadt:Bremen
   Postleitzahl:28195
   Land, Gliederung (NUTS):Bremen, Kreisfreie Stadt(DE501)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[72]dzem@tk.de
   Telefon:+00 000000-00
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   8.1 ORG-0003
   Offizielle Bezeichnung:HEK - Hanseatische Krankenkasse
   Registrierungsnummer:993-80303-38
   Postanschrift:Wandsbeker Zollstraße 86 - 90
   Stadt:Hamburg
   Postleitzahl:22041
   Land, Gliederung (NUTS):Hamburg(DE600)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[73]dzem@tk.de
   Telefon:+00 000000-00
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   8.1 ORG-0004
   Offizielle Bezeichnung:Vergabekammern des Bundes beim
   Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland,
   Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht
   (s. § 57 SGG)
   Registrierungsnummer:- KEINE ANGABE -
   Stadt:Bonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht
   Postleitzahl:s.o.
   Land, Gliederung (NUTS):Hamburg(DE600)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[74]adressedeszustaendigensozialgerichtsoderdervergabekammernde
   sbundes@xyz.de
   Telefon:+00 000000-00
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:e9ceae80-6b92-4bed-ac9c-1e4beda63934-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-11-17+01:0009:53:27+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00703619-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:223/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-11-20Z
References
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   1. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
   2. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   3. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   4. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
   5. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   6. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   7. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
   8. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
   9. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  10. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  11. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  12. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  13. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  14. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  15. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  16. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  17. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  18. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  19. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  20. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  21. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  22. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  23. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  24. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  25. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  26. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  27. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  28. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  29. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  30. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  31. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  32. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  33. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  34. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  35. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  36. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  37. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  38. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  39. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  40. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  41. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  42. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  43. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  44. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  45. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  46. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  47. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  48. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  49. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  50. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  51. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  52. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  53. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  54. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  55. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  56. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  57. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  58. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  59. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  60. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  61. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  62. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  63. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  64. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  65. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  66. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  67. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62/documents,
  68. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  69. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR62
  70. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
  71. mailto:DZEM@tk.de
  72. mailto:dzem@tk.de
  73. mailto:dzem@tk.de
  74. mailto:adressedeszustaendigensozialgerichtsoderdervergabekammerndesbundes@xyz.de
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