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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - A 81 AK Weinsberg faunistische Planungsraumanalyse - DEU-Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 703634-2023 (ID: 2023112009160937888)
Veröffentlicht: 20.11.2023
*
  DEU-Stuttgart, Stadtkreis(DE111): Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen -
A 81 AK Weinsberg faunistische Planungsraumanalyse
   2023/S 223/2023 703634
   Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen - A 81 AK Weinsberg faunistische
   Planungsraumanalyse
   223/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
   Rechtsform des Erwerbers:Öffentliches Unternehmen
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
   Verwaltung
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:A 81 AK Weinsberg faunistische Planungsraumanalyse
   Beschreibung:faunistische Planungsraumanalyse
   Kennung des Verfahrens:5c2a2673-a6cb-4d97-ab1b-666133a288b4
   Interne Kennung:A.03771.00.001
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   Das Verfahren wird beschleunigt:No
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):71000000Dienstleistungen von Architektur-,
   Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2.1.2 Erfüllungsort
   Postanschrift:Augsburger Straße 748
   Stadt:Stuttgart
   Postleitzahl:70329
   Land, Gliederung (NUTS):Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
   Land:Deutschland
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Zusätzliche Informationen:Für die geforderten Angaben, Nachweise und
   Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten
   Ausschreibungsunterlagen zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen
   fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung
   zusammen. Bei elektronischem Angebot mit Signatur ist das Angebot wie
   vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum
   Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform
   ([1]https://vergabe.autobahn.de und [2]https://bietercockpit.de)
   einzureichen. Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die
   geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der
   vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln des
   Angebotes zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die
   unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten
   Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem
   Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht
   fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht
   berücksichtigt. Für die Bieterauswahll werden nur die geforderten
   Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende
   Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere
   Angebote reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und
   Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von
   Bietergemeinschaften hingewiesen. Folgende Unterlagen sind mit dem
   Angebot zwingend einzureichen: - Angebotsschreiben
   (Interessensbestätigung) - Eigenerklärung zur Eignung inkl. der
   geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als
   gesonderte Anlage, Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 5 Jahre
   erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen). Eintragung in
   Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung
   zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte
   Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation
   und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw.
   Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur
   Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als
   gesonderte Anlage. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, soweit
   zutreffend, einzureichen: - EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer -
   Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Folgende Unterlagen
   sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: -
   Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer - Verpflichtungserklärung
   Eignungsleihe
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vgv-
   Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
   Beschreibung:
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Korruption:Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §
   124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten
   Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
   Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Angaben, dass
   nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf.
   Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125
   GWB.
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Angaben, dass nachweislich
   keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise
   hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125 GWB.
   Betrugsbekämpfung:Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe
   gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer
   durchgeführten Selbstreinung gem. § 125 GWB.
   Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:Angaben, dass nachweislich keine
   Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitsnehmer-Entsendungsgesetz, § 98 c
   Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindeslohngesetz, § 21
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22
   Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf.
   Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125
   GWB.
   Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
   terroristischen Aktivitäten:Angaben, dass nachweislich keine
   Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich
   einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125 GWB.
   Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
   Rechtsvorschriften:Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe
   gemäß § 124 GWB vorliegen.
   Vergleichsverfahren:Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe
   gemäß § 124 GWB vorliegen.
   Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
   Wettbewerbs:Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §
   123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten
   Selbstreinung gem. § 125 GWB.
   Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Angaben, das
   nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf.
   Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125
   GWB.
   Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Angaben, dass
   nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf.
   Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125
   GWB.
   Zahlungsunfähigkeit:Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe
   gemäß § 124 GWB vorliegen.
   Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Angaben, das
   nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf.
   Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125
   GWB.
   Konkurs:Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124
   GWB vorliegen.
   Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
   die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
   Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Angaben, das
   nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf.
   Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125
   GWB.
   Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
   Vergabeverfahren:Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe
   gemäß § 124 GWB vorliegen.
   Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
   Vergabeverfahrens:Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe
   gemäß § 124 GWB vorliegen.
   Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Angaben, das
   nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf.
   Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125
   GWB.
   Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
   Sanktionen:Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §
   124 GWB vorliegen.
   Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Angaben, das
   nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf.
   Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125
   GWB.
   Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Angaben, dass die
   Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
   Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern
   nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf
   gesondertes Vergangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der
   tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
   Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Angaben, das nachweislich keine
   Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
   Entrichtung von Steuern:Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung
   von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern
   nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf
   gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des
   Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0000
   Titel:A 81 AK Weinsberg faunistische Planungsraumanalyse
   Beschreibung:Für den Umbau des Autobahnkreuzes Weinsberg und der
   Anschlussstelle Weinsberg/Ellhofen soll eine Faunistische
   Planungsraumanalyse (FPRA) erstellt werden. Das zu betrachtende
   Untersuchungsgebiet umfasst einen 1000 m Korridor mit ca. 1.400 ha. Für
   die Erstellung der FPRA ist die Auswertung von allgemeinen
   Verbreitungsdaten und Habitatansprüchen sowie der Einbezug konkreter
   Nachweise als Grundlage heranzuziehen. Auf dieser Grundlage wird im
   Rahmen der Potentialanalyse eine Liste potenziell vorkommender
   Tierarten erarbeitet. Durch die Analyse der projektbedingten
   Wirkprozesse und ihrer Reichweite wird in der anschließenden
   Relevanzprüfung ermittelt, für welche Arten durch welche Wirkfaktoren
   artenschutzrechtliche Verbotstatbestände innerhalb welchen Wirkraums
   eintreten könnten. Das Ergebnis der Relevanzprüfung ist eine Liste der
   vorkommenden Arten, für die Beeinträchtigungen nach § 44 Abs. 1
   BNatSchG nicht ausgeschlossen werden können. In der darauffolgenden
   Eignungsprüfung werden diejenigen Tierarten herausgefiltert, für die
   Erfassungen stattfinden müssen und auch die entsprechende
   Erfassungsmethodik festgelegt. Im letzten Arbeitsschritt werden die
   Details für die Untersuchungsräume und -zeiten artspezifisch
   festgelegt. Die Dokumentation besteht aus Text und Karten, aus welchen
   die artspezifischen Untersuchungsräume für die notwendigen
   faunistischen Erhebungen klar ersichtlich hervorgehen. Die FPRA soll
   dazu dienen, die besonders planungsrelevanten Arten zu identifizieren,
   welche durch die notwendigen Maßnahmen der Ersatzneubaue am
   Autobahnkreuz Weinsberg betroffen sind. Ebenso sollte Bezug auf die
   Arten allgemeiner Planungsrelevanz genommen werden. Hierzu ist das
   Gutachten  Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im
   Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und
   Artenschutzbeitrag, Schlussbericht  (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg.
   Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) (nachfolgend
   Gutachten genannt) als Grundlage heranzuziehen. Außerdem sollte das
   Gutachten bei der Definition rechtssicherer Erfassungsmethoden und
   -umfänge für die einzelnen Tierarten und -gruppen berücksichtigt
   werden. Das Ergebnis der FPRA soll die Ermittlung und Eingrenzung der
   relevanten Arten für dieses Projekt sein und als Grundlage für weitere
   landschaftsplanerische Fachbeiträge (faunistische Erhebungen,
   Umweltfachliche Variantenbetrachtung, Artenschutzbeitrag,
   FFH-Vorprüfung, LBP) dienen. Die FPRA ist so zu erstellen, dass der
   Auftragnehmer den Vordruck  Leistungsbeschreibung Faunistische
   Leistungen  der HVA FStB (10572 HVA F-StB Vordruck LB Faunistische
   Leistungen) ausfüllen kann. D.h. neben der Festlegung der zu
   erfassenden Arten(-gruppen) sind ebenso die Anzahl der Begehungen, die
   Größe der Probeflächen bzw. die Länge der Probestrecken sowie der
   Zeitbedarf einzelner Begehungen im Rahmen der Zeitspanne des oben
   genannten Gutachtens für die jeweils ausgewählten Methodenbausteine
   projektspezifisch festzulegen. Sollte es im Einzelfall zu Abweichungen
   kommen, sind diese fachlich zu begründen. Die Abgrenzungen der
   Probeflächen bzw. - strecken sind außerdem kartographisch flächengenau
   darzustellen. Für die Methodenbausteine, die eine Auswertung und
   Nachbestimmung benötigen, ist der Zeitbedarf im Rahmen der Zeitspanne
   des Gutachtens festzulegen. Sofern im Gutachten keine Zeitspanne
   angegeben ist, ist der zeitliche Aufwand hierfür abzuschätzen.
   Interne Kennung:LOT-0000
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):71000000Dienstleistungen von Architektur-,
   Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   5.1.2 Erfüllungsort
   Postanschrift:Augsburger Straße 748
   Stadt:Stuttgart
   Postleitzahl:70329
   Land, Gliederung (NUTS):Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-22+01:00
   Enddatum:2024-08-30+02:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Erforderlich für das Angebot
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
   (KMU) geeignet
   Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:freelance#
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung:- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an
   einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
   Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) §
   129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB
   (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), B) § 261 StGB
   (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), C)
   § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG
   oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden, D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der
   EG in ihrem Auftrag verwaltet werden, E) § 334 StGB (Bestechung), auch
   in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1
   des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7
   Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des
   Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die
   Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen
   Strafgerichtshofes, F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
   internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
   Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), G) § 370 der
   Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur
   Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
   Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt
   sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein
   Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber
   oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei
   der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein
   Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
   einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
   verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
   und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
   Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der
   Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
   rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
   befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], - dass der Bewerber nicht aufgrund eines
   rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine
   berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass
   nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren
   Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass die
   Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
   zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123
   Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist
   der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem
   Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen
   gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die
   Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der
   verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person
   gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der
   Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre
   Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten
   Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung
   von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind
   in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen. Möglicherweise geforderte
   Mindeststandards: Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung in
   Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personen und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden
   (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist
   der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung
   mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine
   Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht
   werden, reicht aus (siehe Angebotsunterlagen).
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   § 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung
   verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die
   Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. Der Bieter muss mindestens
   folgende Befähigung aufweisen: Mind. 1 FachplanerIn
   (Landschafts-/UmweltplanerIn, ÖkologIn, GeographIn, BiologIn bzw.
   vergleichbare Qualifikation) (m/w/d) mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung
   im Bereich faunistische Kartierung von mind. 2 Tiergruppen. Mind. 1
   techn. ZeichnerIn (oder vergleichbare Qualifikation) (m/w/d) mit
   nachgewiesener Berufserfahrung im Bereich GIS-Anwendungen. § 46 (3) Nr.
   1 VgV: Ausführungen von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der
   zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Zum Nachweis über
   Referenzprojekte werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
   Der Bieter muss mindestens folgende Leistung erbracht haben: Referenz
   über die Durchführung von mind. einer faunistischen Planungsraumanalyse
   unter inhaltlicher Berücksichtigung und Anwendung des Gutachtens
    Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang
   mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag,
   Schlussbericht  (FE 02.332/2011/LRB, Hrsg. Bundesministerium für
   Verkehr, Bau und Stadtentwicklung). Die Referenz ist nur gültig, wenn
   eine abgenommene Fassung vorliegt. Die Referenz ist unter Angabe des
   Auftragswertes und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung
   aufzuführen. Ein kurzes Absract der Referenz ist dem Angebot
   beizufügen. § 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen
   (Unterauftragnehmer). Zum Nachweis werden Angaben gemäß
   Angebotsunterlagen gefordert. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn
   die von ihm benannten Unterauftragnehmer desn Mindeststandards für die
   übernommen Leistungen genügen. Die Nachweise zu den genannten Punkten
   sind als Eigenerklärung ausreichend ( § 48 (2) VGV).
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Qualifikation
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):20
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Qualitätssicherung
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):30
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):50
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[3]https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingP
   rocedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bae19e175-58
   6b6cc86aea8e5b,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[4]https://vergabe.autobahn.de
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[5]https://vergabe.autobahn.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-19+01:0010:00:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:60DAY
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Die Nachforderung von Unterlagen richtet
   sich nach § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2023-12-19+01:0010:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Zahlungen werden elektronisch geleistet
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Ein Nachprüfungsantrag ist
   unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
   (§160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem
   unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt
   wird (§168 Abs. 2, SAtz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10
   Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Faax
   oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
   der vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit
   eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend
   gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
   bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw.
   Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
   Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
   verwiesen.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Schlichtungsstelle:Die Autobahn GmbH des Bundes
   Überprüfungsstelle:Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
   Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
   bereitstellt:Die Autobahn GmbH des Bundes
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Die Autobahn GmbH des
   Bundes - NL Südwest
   8. Organisationen
   8.1 ORG-7007
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[6]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-7001
   Offizielle Bezeichnung:Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
   Registrierungsnummer:Ust-ID DE329214156
   Postanschrift:Augsburger Straße 748
   Stadt:Stuttgart
   Postleitzahl:70329
   Land, Gliederung (NUTS):Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
   Land:Deutschland
   Kontaktperson:Vergabestelle
   E-Mail:[7]vergabe-suedwest@autobahn.de
   Telefon:+4971134250-0
   Internetadresse:[8]https://www.autobahn.de
   Profil des Erwerbers:[9]https://www.autobahn.de
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   Federführendes Mitglied
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
   8.1 ORG-7004
   Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
   Registrierungsnummer:N.N.
   Postanschrift:Villemombler Straße 76
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53123
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon:+49 22894990
   Fax:+49 2289499163
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   8.1 ORG-7005
   Offizielle Bezeichnung:Die Autobahn GmbH des Bundes
   Registrierungsnummer:DE329214156
   Postanschrift:Heidestraße 15
   Stadt:Berlin
   Postleitzahl:10557
   Land, Gliederung (NUTS):Berlin(DE300)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[11]recht@autobahn.de
   Telefon:+49 30640960
   Internetadresse:[12]https://www.autobahn.de
   Rollen dieser Organisation:
   Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
   bereitstellt
   8.1 ORG-7006
   Offizielle Bezeichnung:Die Autobahn GmbH des Bundes
   Registrierungsnummer:DE329214156
   Postanschrift:Heidestraße 15
   Stadt:Berlin
   Postleitzahl:10557
   Land, Gliederung (NUTS):Berlin(DE300)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[13]recht@autobahn.de
   Telefon:+49 30640960
   Internetadresse:[14]https://www.autobahn.de
   Rollen dieser Organisation:
   Schlichtungsstelle
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:89c2d1e8-1670-44b7-a89d-59221f519db0-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-11-17+01:0009:04:31+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00703634-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:223/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-11-20Z
References
   Visible links
   1. https://vergabe.autobahn.de/
   2. https://bietercockpit.de)/
   3. https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bae19e175-586b6cc86
aea8e5b,
   4. https://vergabe.autobahn.de/
   5. https://vergabe.autobahn.de/
   6. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
   7. mailto:vergabe-suedwest@autobahn.de
   8. https://www.autobahn.de/
   9. https://www.autobahn.de/
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
  11. mailto:recht@autobahn.de
  12. https://www.autobahn.de/
  13. mailto:recht@autobahn.de
  14. https://www.autobahn.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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