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Ausschreibung: Ciclosporin (S01XA18) - DEU-Koblenz, Kreisfreie Stadt(DEB11)
Arzneimittel
Dokument Nr...: 703767-2023 (ID: 2023112009164937991)
Veröffentlicht: 20.11.2023
*
  DEU-Koblenz, Kreisfreie Stadt(DEB11): Arzneimittel - Open-House-Verfahren: Ciclosporin (S01XA18)
   2023/S 223/2023 703767
   Deutschland - Arzneimittel - Open-House-Verfahren: Ciclosporin
   (S01XA18)
   223/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
   Gesundheitskasse
   Rechtsform des Erwerbers:Von einer regionalen Gebietskörperschaft
   kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:Open-House-Verfahren: Ciclosporin (S01XA18)
   Beschreibung:Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a
   Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Ciclosporin
   (S01XA18) innerhalb des Zeitraumes vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025
   mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses im Rahmen eines
   sogenannten Open-House-Modells. Im Open House Verfahren sind
   Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V
   (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland -
   Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen
   Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit dem Wirkstoff
   Ciclosporin (S01XA18) an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines
    Open House-Modells . Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv;
   Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind
   seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
   gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche
   Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind
   einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die
   Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste
   Vertragsbeginn ist der 01.01.2024. Alle Verträge enden spätestens 24
   Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum
   des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss
   kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines
   jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs
   Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages.
   Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den
   Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
   Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit
   im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven
   Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen.
   Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge
   werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung
   beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können bei der unter Adressen/Auftraggeber
   genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die
   Vertragsunterlagen anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Ciclosporin
   (S01XA18) werden erstmalig mit Wirkung zum 01.01.2024 abgeschlossen.
   Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten,
   haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.11.2023 bei der
   AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es
   kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
   Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren
   wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser
   EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind
   während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten
   eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen
   Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen
   einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem
   Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04.
   bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen
   werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren , sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
   nicht verbunden.
   Kennung des Verfahrens:9a9a84ae-63af-46dd-8ad2-ec2ba4307389
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Koblenz, Kreisfreie Stadt(DEB11)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Ahrweiler(DEB12)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Altenkirchen (Westerwald)(DEB13)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Bad Kreuznach(DEB14)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Birkenfeld(DEB15)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Mayen-Koblenz(DEB17)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Neuwied(DEB18)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Rhein-Lahn-Kreis(DEB1A)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Westerwaldkreis(DEB1B)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Cochem-Zell(DEB1C)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Rhein-Hunsrück-Kreis(DEB1D)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Trier, Kreisfreie Stadt(DEB21)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Bernkastel-Wittlich(DEB22)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Eifelkreis Bitburg-Prüm(DEB23)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Vulkaneifel(DEB24)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Trier-Saarburg(DEB25)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Frankenthal (Pfalz), Kreisfreie Stadt(DEB31)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt(DEB32)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt(DEB33)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
   Stadt(DEB34)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie
   Stadt(DEB36)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Pirmasens, Kreisfreie Stadt(DEB37)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Speyer, Kreisfreie Stadt(DEB38)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Worms, Kreisfreie Stadt(DEB39)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Zweibrücken, Kreisfreie Stadt(DEB3A)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Alzey-Worms(DEB3B)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Bad Dürkheim(DEB3C)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Donnersbergkreis(DEB3D)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Germersheim(DEB3E)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Kaiserslautern, Landkreis(DEB3F)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Kusel(DEB3G)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Südliche Weinstraße(DEB3H)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Rhein-Pfalz-Kreis(DEB3I)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Mainz-Bingen(DEB3J)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Südwestpfalz(DEB3K)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Regionalverband Saarbrücken(DEC01)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Merzig-Wadern(DEC02)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Neunkirchen(DEC03)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Saarlouis(DEC04)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Saarpfalz-Kreis(DEC05)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):St. Wendel(DEC06)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Zusätzliche Informationen:Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXHD33
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vgv-
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
   Rechtsvorschriften:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Konkurs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
   §§ 123 bis 126 GWB
   Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
   Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
   bis 126 GWB
   Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Betrugsbekämpfung:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Zahlungsunfähigkeit:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
   §§ 123 bis 126 GWB
   Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Zwingende
   bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
   die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
   Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
   Vergabeverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
   Vergabeverfahrens:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
   Sanktionen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Entrichtung von Steuern:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
   nach §§ 123 bis 126 GWB
   Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
   terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0001
   Titel:Open-House-Verfahren: Ciclosporin (S01XA18)
   Beschreibung:Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a
   Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Ciclosporin
   (S01XA18) innerhalb des Zeitraumes vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025
   mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses im Rahmen eines
   sogenannten Open-House-Modells. Im Open House Verfahren sind
   Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V
   (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland -
   Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen
   Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit dem Wirkstoff
   Ciclosporin (S01XA18) an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines
    Open House-Modells . Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv;
   Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind
   seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
   gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche
   Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind
   einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die
   Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste
   Vertragsbeginn ist der 01.01.2024. Alle Verträge enden spätestens 24
   Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum
   des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss
   kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines
   jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs
   Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages.
   Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den
   Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
   Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit
   im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven
   Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen.
   Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge
   werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung
   beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können bei der unter Adressen/Auftraggeber
   genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die
   Vertragsunterlagen anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Ciclosporin
   (S01XA18) werden erstmalig mit Wirkung zum 01.01.2024 abgeschlossen.
   Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten,
   haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.11.2023 bei der
   AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es
   kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
   Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren
   wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser
   EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind
   während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten
   eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen
   Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen
   einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem
   Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04.
   bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen
   werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren , sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
   nicht verbunden.
   Interne Kennung:#1
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Koblenz, Kreisfreie Stadt(DEB11)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Ahrweiler(DEB12)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Altenkirchen (Westerwald)(DEB13)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Bad Kreuznach(DEB14)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Birkenfeld(DEB15)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Mayen-Koblenz(DEB17)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Neuwied(DEB18)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Rhein-Lahn-Kreis(DEB1A)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Westerwaldkreis(DEB1B)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Cochem-Zell(DEB1C)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Rhein-Hunsrück-Kreis(DEB1D)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Trier, Kreisfreie Stadt(DEB21)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Bernkastel-Wittlich(DEB22)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Eifelkreis Bitburg-Prüm(DEB23)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Vulkaneifel(DEB24)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Trier-Saarburg(DEB25)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Frankenthal (Pfalz), Kreisfreie Stadt(DEB31)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt(DEB32)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt(DEB33)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie
   Stadt(DEB34)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie
   Stadt(DEB36)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Pirmasens, Kreisfreie Stadt(DEB37)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Speyer, Kreisfreie Stadt(DEB38)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Worms, Kreisfreie Stadt(DEB39)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Zweibrücken, Kreisfreie Stadt(DEB3A)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Alzey-Worms(DEB3B)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Bad Dürkheim(DEB3C)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Donnersbergkreis(DEB3D)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Germersheim(DEB3E)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Kaiserslautern, Landkreis(DEB3F)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Kusel(DEB3G)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Südliche Weinstraße(DEB3H)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Rhein-Pfalz-Kreis(DEB3I)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Mainz-Bingen(DEB3J)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Südwestpfalz(DEB3K)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Regionalverband Saarbrücken(DEC01)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Merzig-Wadern(DEC02)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Neunkirchen(DEC03)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Saarlouis(DEC04)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Saarpfalz-Kreis(DEC05)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):St. Wendel(DEC06)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:AOK24004-991
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Im Rahmen dieses Vertrages dürfen grundsätzlich nur
   zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben
   werden. Sofern ein Arzneimittel in der Lauer-Taxe als verkehrsfähig
   gelistet ist, gilt dieser Umstand als nachgewiesen. Falls ein
   Arzneimittel, das Bestandteil dieses Vertrages werden soll, zu dem
   Zeitpunkt, zu dem der pharmazeutische Unternehmer die unterzeichneten
   Vertragsunterlagen an die AOK übersendet, noch nicht in der Lauer-Taxe
   gelistet ist oder der Eintrag noch nicht angezeigt wird, gelten die
   nachfolgenden Regelungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung
   der Unterlagen, bei vorheriger elektronischer Übermittlung der
   Unterlagen gilt der Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung als
   maßgeblich. In den vorgenannten Fällen hat der Vertragspartner der AOK
   bereits bei Übermittlung der Unterlagen einen Auszug aus dem
   Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank, des
   Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für
   medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die
   vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die der Vertragspartner zum
   Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Vertrieb hat, zur Verfügung zu
   stellen. Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen
   zur aktuellen Zulassungssituation aller vertragsgegenständlichen
   Arzneimittel ergeben: a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels, b. Name
   des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund
   zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen
   Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes
   dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als
   pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen
   Arzneimittel und der Grund dafür nachgewiesen werden müssen, c.
   Darreichungsform, d. Wirkstoff, e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit Soweit
   bei einem Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im
   Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen
   von dem im öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank bei Vertragsschluss
   verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch
   der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil der
   AMIce-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen
   Informationen vollständig ausweist, hat der Vertragspartner den
   aktuellen Stand und/oder die fehlenden Informationen durch Vorlage
   geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides,
   Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.)
   zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank
   glaubhaft zu machen.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[1]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXHD33
   /documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[2]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXHD33
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXHD33
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-10-31+01:0023:59:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-11-03+01:0008:00:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-11-03+01:0008:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Eigenerklärung zur
   Zuverlässigkeit.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich.
   Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die
   Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen
   des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):  § 135
   Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB
   Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
   Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
   Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
   durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.   § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden...
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Die Vergabekammern des Bundes
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
   8. Organisationen
   8.1 ORG-0003
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[4]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-0001
   Offizielle Bezeichnung:AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
   Gesundheitskasse
   Registrierungsnummer:DE271900642
   Postanschrift:Virchowstr. 30
   Stadt:Eisenberg
   Postleitzahl:67304
   Land, Gliederung (NUTS):Donnersbergkreis(DEB3D)
   Land:Deutschland
   Kontaktperson:Nadja Leier
   E-Mail:[5]am_vertraege@rps.aok.de
   Telefon:+49 6351403591
   Internetadresse:[6]https://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimitt
   el/open_house_verfahren/
   Profil des
   Erwerbers:[7]https://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/ope
   n_house_verfahren/
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt
   8.1 ORG-0002
   Offizielle Bezeichnung:Die Vergabekammern des Bundes
   Registrierungsnummer:t:022894990
   Postanschrift:Villemombler Str. 76
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53123
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[8]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon:+49 22894990
   Fax:+49 2289499163
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:54ac2cf6-dea2-4459-bdd2-7fb688ef4fbf-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-11-16+01:0016:14:19+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00703767-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:223/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-11-20Z
References
   Visible links
   1. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXHD33/documents,
   2. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXHD33
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXHD33
   4. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
   5. mailto:am_vertraege@rps.aok.de
   6. https://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/
   7. https://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/
   8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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