Titel :
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DEU-Hildesheim - Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024120301512644061 / 738438-2024
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Veröffentlicht :
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03.12.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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06.01.2025
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Angebotsabgabe bis :
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13.01.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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85000000 - Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
98000000 - Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
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DEU-Hildesheim: Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und
Sozialwesens Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen
2024/S 235/2024 738438
Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens Integrationsfachdienst
(IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen
OJ S 235/2024 03/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
E-Mail: kerstin.schnehage@lzn.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in
Niedersachsen
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 421ef083-61d2-473c-855e-6a2de49f8f8c
Interne Kennung: 0083-DLG/2024-03.236
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000
Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 75 000 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRR9D
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 26
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt
Braunschweig, Stadt Salzgitter, Landkreis Goslar (incl. Stadt Goslar), Landkreis Wolfenbüttel
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Celle
(incl. Stadt Celle), Landkreis Heidekreis
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Los 3 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis
Cloppenburg, Landkreis Vechta
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 3
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Los 4 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis
Diepholz, Landkreis Verden
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 4
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0005
Titel: Los 5 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt Emden,
Landkreis Aurich, Landkreis Leer
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 5
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0006
Titel: Los 6 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für Menschen mit Schwerbehinderung
im Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis
Göttingen (incl. Stadt Göttingen und Altkreis Osterode), Landkreis Northeim
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 6
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0007
Titel: Los 7 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Teile der Region
Hannover (Landeshauptstadt Hannover und Gemeinden Burgdorf, Burgwedel, Hemmingen,
Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Pattensen, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark )
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 7
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0008
Titel: Los 8 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis
Hildesheim (incl. Stadt Hildesheim), Landkreis Holzminden, Landkreis Peine
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 8
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0009
Titel: Los 9 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis
Harburg, Landkreis Lüchow-Dannenberg, Landkreis Lüneburg (incl. Stadt Lüneburg),
Landkreis Uelzen
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 9
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0010
Titel: Los 10 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis
Emsland (incl. Stadt Lingen (Ems)), Landkreis Grafschaft Bentheim
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 10
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0011
Titel: Los 11 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt
Delmenhorst, Stadt Oldenburg, Landkreis Ammerland, Landkreis Oldenburg, Landkreis
Wesermarsch
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 11
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0012
Titel: Los 12 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt
Osnabrück, Landkreis Osnabrück
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 12
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0013
Titel: Los 13 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis
Cuxhaven (incl. Stadt Cuxhaven), Landkreis Osterholz
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 13
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0014
Titel: Los 14 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis
Rotenburg (Wümme), Landkreis Stade
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 14
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0015
Titel: Los 15 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt
Wilhelmshaven, Landkreis Friesland, Landkreis Wittmund
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 15
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0016
Titel: Los 16 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Stadt
Wolfsburg, Landkreis Gifhorn, Landkreis Helmstedt
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 16
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0017
Titel: Los 17 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches Zuständigkeitsgebiet: Landkreis
Hameln-Pyrmont (incl. Stadt Hameln), Landkreis Nienburg, Landkreis Schaumburg, Teile der
Region Hannover (Gemeinden Barsinghausen, Garbsen, Gehrden, Neustadt, Ronnenberg,
Seelze, Wennigsen, Wunstorf)
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 17
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0018
Titel: Los 18 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches
Zuständigkeitsgebiet: Stadt Braunschweig, Stadt Salzgitter, Stadt Wolfsburg, Landkreis Celle
(incl. Stadt Celle), Landkreis Gifhorn, Landkreis Goslar (incl. Stadt Goslar), Landkreis
Helmstedt, Landkreis Peine, Landkreis Wolfenbüttel
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 18
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0019
Titel: Los 19 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches
Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Göttingen (incl. Stadt Göttingen und Altkreis Osterode),
Landkreis Northeim
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 19
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0020
Titel: Los 20 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches
Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Harburg, Landkreis Lüchow-Dannenberg, Landkreis Lüneburg
(incl. Stadt Lüneburg), Landkreis Heidekreis, Landkreis Uelzen
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 20
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0021
Titel: Los 21 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches
Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Hameln-Pyrmont (incl. Stadt Hameln), Landkreis Hildesheim
(incl. Stadt Hildesheim), Landkreis Holzminden, Landkreis Nienburg, Landkreis Schaumburg,
Region Hannover (incl. Landeshauptstadt Hannover)
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 21
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0022
Titel: Los 22 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches
Zuständigkeitsgebiet: Landkreis Cuxhaven (incl. Stadt Cuxhaven), Landkreis Osterholz,
Landkreis Rotenburg (Wümme), Landkreis Stade, Landkreis Verden
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 22
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0023
Titel: Los 23 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches
Zuständigkeitsgebiet: Stadt Delmenhorst, Stadt Oldenburg, Stadt Wilhelmshaven, Landkreis
Ammerland, Landkreis Diepholz, Landkreis Friesland, Landkreis Oldenburg, Landkreis
Wesermarsch
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 23
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0024
Titel: Los 24 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches
Zuständigkeitsgebiet: Stadt Osnabrück, Landkreis Cloppenburg, Landkreis Emsland (incl.
Stadt Lingen (Ems)), Landkreis Grafschaft Bentheim, Landkreis Osnabrück, Landkreis Vechta
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 24
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0025
Titel: Los 25 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben -Hörbehinderung- in Niedersachsen ab 01.01.2026; örtliches
Zuständigkeitsgebiet: Stadt Emden, Landkreis Aurich, Landkreis Leer, Landkreis Wittmund
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 25
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0026
Titel: Los 26 Vergabeverfahren Integrationsfachdienste für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen ab 01.01.2026; Social Media Administration; ortsunabhängig
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den
jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der
Lage sein, ihre übertragenen Auf-gaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der
Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu be-achten. siehe auch Los 1 bis 25
Qualifikationsnachweise und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als
Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür,
dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit
in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu
gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren
regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen
abzielen, vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des
Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des Unternehmens
Beschreibung: Für die Lose 1 bis 25 hat der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen
Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen
Berufsfeld des jeweiligen Loses hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung
werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung Nachweis der
Qualifikation des Unternehmens ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten
Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft
für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit
den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über
Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art
der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu
beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis
Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix zu entnehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRR9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Registrierungsnummer: 2799
Postanschrift: Domhof 1
Stadt: Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)
Land: Deutschland
E-Mail: kerstin.schnehage@lzn.de
Telefon: +49 511 89848102
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153309
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f028ffaa-8df9-4ebd-a866-f3dda81ed33e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/12/2024 13:54:56 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 235/2024
Datum der Veröffentlichung: 03/12/2024
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR9D/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-738438-2024-DEU.txt
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