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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Magdeburg - Kauf und Lieferung einer modularen physikalischen Dampfabscheidungsanlage
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024122621095903089 / 912854-2024
Veröffentlicht :
27.12.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
20.01.2025
Angebotsabgabe bis :
20.01.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
44113330 - Beschichtungsstoffe
Kauf und Lieferung einer modularen physikalischen Dampfabscheidungsanlage (Beschichtungsanlage)

Nationale Ausschreibung nach UVgO
Öffentliche Ausschreibung
Vergabenr.:
2024/0752/K13/SCH

1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:

Name und Anschrift:
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg
Deutschland
Telefonnummer:
Telefaxnummer:
E-Mail-Adresse:
Internet-Adresse:
www.ovgu.de
Zuschlagserteilende Stelle:
Siehe oben

2. Verfahrensart ( 8 UVgO):

Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung

3. Angebote können abgegeben werden:

elektronisch in Textform
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote:
ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)

4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:

Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen ( 29 Abs. 3 UVgO):
Entfällt (siehe 9.).

5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:

Art der Leistung:
Kauf und Lieferung einer modularen physikalischen Dampfabscheidungsanlage (Beschichtungsanlage)
Menge und Umfang:
Kauf und Lieferung einer modularen physikalischen Dampfabscheidungsanlage (Beschichtungsanlage). Weitere Anforderungen
entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis. Der geschätzte Auftragswert beträgt ca. 192.000 EUR - netto.
Ort der Leistung:
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg

6. Losaufteilung:

Losweise Vergabe:
Nein

7. Nebenangebote sind

nicht zugelassen

8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:

Beginn der Ausführungsfrist:
Ende der Ausführungsfrist:
Bemerkung zur Ausführungsfrist:

9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können:

unter (URL:):
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-193d37dd515-13606af2617f105b

10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:

Angebote sind einzureichen bis:
20.01.2025 24:00
Ablauf der Bindefrist:
19.02.2025

11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:

:

12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:

:
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B)
https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf Es werden keine Vorauszahlungen geleistet. Zahlungsziel 30 Tage, gegen Rechnung.
Es wird ausschließlich eine elektronische Rechnung (PDF, XRechnung oder ZUGFeRD) per Email akzeptiert
(http://www.ovgu.de/erechnung.de).

13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:

:
Wir weisen darauf hin, dass nach 8 des Tariftreue und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt, das Bestbieterprinzip Anwendung
findet. Erklärungen und Nachweise zum Nachweis der Eignung, werden nur von dem Bieter abgefordert, der den Zuschlag erhalten
soll. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Information_ Bestbieterprinzip.pdf
Reichen Sie diese also bitte erst nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle ein!
Auf gesondertes Verlangen sind die im Folgenden genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder
gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL
(https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender
1. Eigenerklärung 123, 124 GWB (https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklärung_123_124_GWB.pdf).
2. falls beabsichtigt, Nachunternehmerverzeichnis
(liegt den Unterlagen bei).

14. Angabe der Zuschlagskriterien:

Der niedrigste Preis:
Ja

15. Sonstiges:

1.Wir weisen darauf hin, dass nach 8 des Tariftreue und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt, das Bestbieterprinzip
Anwendung findet. Die Erklärungen zu den 11,13,14 und 17 TVergG LSA werden nur von dem Bieter abgefordert, der den Zuschlag
erhalten soll und werden Vertragsbestandteil. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Information_ Bestbieterprinzip.pdf
auf gesondertes Verlangen sind die im Folgenden genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen die Vertragsbestandteile werden:
Eigenerklärung zum TVergG-LSA 11 Abs. 1, 3 und 5 zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
Eigenerklärung zum TVergG-LSA 13, Abs. 1 zu den ILO Kernarbeitsnormen
Eigenerklärung zum TVergG-LSA 14, Abs. 2, 4 Nachunternehmer und Verleiher
Eigenerklärung zum TVergG-LSA 17 Abs. 1, 2 und 3 zur Nachweispflicht bei Kontrollen durch den Auftraggeber
(Enthalten in den Vergabeunterlagen im Dokument "Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf")
https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Ergänzende_Vertragsbedingungen_TVergGLSA.pdf
2. Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe
2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf
3. Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt
(Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist,
gilt entsprechend:
Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenendgeld das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt
laut 11 Abs. 3 TVergG derzeit 14,65 und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive
Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der
Arbeitstage im jeweiligen Jahr.
4. Gem. TVergG-LSA 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des
Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird
vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen zum TVergG LSA)

Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/evergabede/2024/12/6486409.html
Data Acquisition via: p8000000

 
 
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