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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Mülheim an der Ruhr - Öffentliche Ausschreibung über LTE Gateways
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024122621101303171 / 912939-2024
Veröffentlicht :
27.12.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
31.01.2025
Angebotsabgabe bis :
31.01.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
32413100 - Router für Netzwerke
Öffentliche Ausschreibung über LTE Gateways für den Schulbetrieb

Stadt Mülheim an der Ruhr
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Nordrhein-Westfalen
Der Oberbürgermeister
Allgemeine Vertrags- und Zahlungsbedingungen
der Stadt Mülheim an der Ruhr für die Ausführung von Leistungen
ausgenommen Bauleistungen -
(Stand: 04/2018)
A) Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Aufträge, die von der Stadt
Mülheim an der Ruhr als Auftraggeber erteilt werden. Ausgenommen sind Aufträge
über freiberufliche Leistungen und Bauleistungen. Diese Bedingungen ergänzen
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
in der jeweils gültigen Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Bieter sind ausgeschlossen. Mit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass
eventuell eingereichte - etwa auf der Rückseite des Kopfbogens abgedruckte -
eigene Geschäftsbedingungen und/oder Vertragsbedingungen als nicht abgegeben
gelten und nicht Vertragsbestandteil werden. Ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt
hingegen, wenn der Bieter explizit auf die Geltung seiner AGB hinweist.
B) Liefer- und Leistungsbedingungen
1. Lieferungen sind frachtfrei, d. h. ohne Berechnung von Versand- bzw. von
Verpackungskosten frei Lager bzw. Verwendungsstelle auszuführen.
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Verpackungen im Sinne der
Verpackungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung auf eigene Kosten am Ort
der Übergabe der Lieferung/Leistung zurückzunehmen, es sei denn, der
Auftraggeber verlangt die Übergabe der Leistung in der Verpackung.
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3.
a)
Alle Sendungen laufen stets auf Rechnung und Gefahr des Absenders. Falls im
Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, tritt bei Post-bzw. Speditionsversand
der Gefahrübergang erst ein, wenn die versandte Ware beim Empfänger des
Auftraggebers eingetroffen ist und dort auf einem vorzulegenden Liefernachweis
quittiert wurde.
b)
Bei elektronischem Versand von Lieferungen (Software; elektronische Dokumente,
etc.) tritt der Gefahrenübergang mit dem Zeitpunkt ein, in dem die Lieferung zum
Download bereitgestellt wird bzw. der Auftraggeber Zugriff darauf nehmen kann.
4. Erfüllungsort ist Mülheim an der Ruhr.
5. Eigentumsvorbehalte werden nicht anerkannt.
6. Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines im Vertrag vereinbarten
Liefertermins in Verzug, kann der Auftraggeber für jeden Verzugstag
pauschalierten Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung verlangen. Dieser
beträgt pro Kalendertag 0,5 % des Einzelpreises der Leistung zzgl. MwSt., mit der
sich der Auftragnehmer im Verzug befindet. Der pauschalierte Schadensersatz ist
maximal begrenzt auf 8 % des Gesamtpreises zzgl. MwSt.
7. Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer städtischen
Dienstkräften, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind, Geschenke oder auch andere Vorteile (auch Darlehen)
anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen des Auftragnehmers selbst
stehen Handlungen von Personen gleich, die für den Auftragnehmer mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen mit dem
Auftraggeber befasst sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Geschenke oder
Vorteile an Dienstkräfte des Auftraggebers unmittelbar oder in ihrem Interesse
ihren Angehörigen oder anderen, ihnen nahestehenden Personen oder im
Interesse des einen oder anderen einem anderen angeboten, versprochen oder
gewährt werden.
Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe
an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beteiligt hat.
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Vor Ausübung des Rücktritts ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, zu dem
Tatverdacht Stellung zu nehmen.
8. Trifft der Auftragnehmer nachweislich eine den für die Ausschreibung relevanten
zeitlichen, räumlichen und sachlichen Markt betreffende Abrede, die eine
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ist er dem Auftraggeber zu
einem pauschalen Schadenersetz in Höhe von 15 v. H. der Abrechnungssumme
verpflichtet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht
ausgeschlossen. Die Regelungen dieser Ziffer gelten auch, wenn der Vertrag
gekündigt oder bereits erfüllt ist.
9. Zu jeder Lieferung ist vom Auftragnehmer ein Lieferschein auszustellen. Bei
Versandlieferungen ist der Lieferschein im bzw. am Paket als Beipack beizufügen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Annahme von Warensendungen zu
verweigern, wenn ein Auslieferungsbeleg fehlt. Auf jedem Lieferschein müssen die
Adresse der Lieferstelle des Auftraggebers sowie nachfolgende Bestellangaben
vermerkt werden:
- Bestellscheinnummer,
- Stückzahl/Gewichtsangabe,
- Artikelbezeichnung,
- Seriennummer.
Nach Ausführung von Dienstleistungsaufträgen bzw. nach durchgeführten
Montageleistungen sind Belege über die geleisteten Aufwendungen in Form von
Tätigkeitsnachweisen bzw. Stundenzetteln vorzulegen. Diese Belege müssen von
der Verwendungsstelle beim Auftraggeber unterzeichnet werden. Nicht
unterzeichnete Belege bleiben bei der Abrechnung unberücksichtigt.
C) Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnung ist grundsätzlich nach vollständiger Lieferung bzw. nach
vollständiger Ausführung der Leistung an die auftraggebende Dienststelle zu
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senden. Sofern Teilleistungen bzw. Teillieferungen vereinbart sind, können
Teilabrechnungen vorgenommen werden.
2. Jede Rechnung muss die in 14 des Umsatzsteuergesetzes geforderten Angaben
enthalten.
3. Der Auftragnehmer hat seine Leistung nachprüfbar abzurechnen. Zusätzlich zu
den in Ziffer 2 geforderten Angaben muss jeder Rechnungsbeleg nachfolgend
aufgeführte Bestellangaben enthalten:
- Bestellscheinnummer/Vertragsnummer,
- Stückzahl/Gewichtsangabe,
- Artikelbezeichnung,
- Adresse der Verwendungsstelle.
4. Jede Zahlung einer Rechnung erfolgt nach Ausführung einer Lieferung/Leistung
bzw. Teillieferung/Teilleistung im Regelfall durch die auftraggebende Stelle. Die
Zahlung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, grundsätzlich binnen 30 Tagen nach
Rechnungseingang.
D. Allgemeines
1. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
VOL/B, in der jeweils geltenden Fassung, werden ab einer Auftragsvergabe mit
einem Gesamtwert von 1.000 netto zwingender Vertragsbestandteil.
2. Die Gesetze, Vorschriften, Regeln, Richtlinien sowie Grundsätze und die allgemeine
anerkannten Regeln der Technik sowie die Vorgaben der Unfallversicherungsträger,
ggf. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der
Sachversicherer bzgl. des Arbeitsschutzes sind unabhängig von der Art des
Auftrags vom Auftragnehmer eigenverantwortlich umzusetzen.
Zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten seiner Beschäftigten, zur
Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe sowie zur Vermeidung einer
Gefährdung Dritter, hat der Auftragnehmer die oben genannten Bestimmungen zu
beachten. Mit Abgabe seines Angebotes bestätigt der Auftragnehmer, dass er und
seine Beschäftigten über die vorgenannten Arbeitsschutzbestimmungen
umfassend informiert sind und diese umsetzen.
3. Für Leistungen (Bau- und Dienstleistungen) ab einem Auftragswert von 25.000
netto, nicht jedoch für Lieferleistungen, greifen ergänzend die Besondere
Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des
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Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) in ihrer jeweils geltenden Fassung.
4. In Werbematerialien des Auftragnehmers darf auf geschäftliche Verbindungen mit
dem Auftraggeber nur mit seiner ausdrücklich schriftlichen Einwilligung
hingewiesen werden.
5. Forderungen gegen den Auftraggeber dürfen nur mit seiner schriftlichen
Einwilligung an Dritte abgetreten werden.
6. Anzuwenden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Jeder
Schriftverkehr mit dem Auftraggeber muss in deutscher Sprache erfolgen.
7. Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft der Stadt Mülheim an der
Ruhr zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle auf der Grundlage des Gesetzes über alternative
Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG).
8. Von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Gültigkeit der übrigen
in diesen Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen unberührt.
9. Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr
Diese AGB treten am 01.09.2018 in Kraft. Gleichzeitig werden
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die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in der Fassung vom 28.11.2012 außer Kraft
gesetzt.
Mülheim an der Ruhr, den 31.08.2018
gez.:
Ulrich Scholten
(Oberbürgermeister)
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Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/stadt-mh/2024/12/357671.html
Data Acquisition via: p8000000

 
 
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