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Ausschreibung: Deutschland  Schutzkleidung  Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm - DEU-Hamm
Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Schutzkleidung
Dokument Nr...: 244525-2025 (ID: 2025041501350160569)
Veröffentlicht: 15.04.2025
*
  DEU-Hamm: Deutschland  Schutzkleidung  Rahmenvereinbarung zur Lieferung
von Warnschutzkleidung für das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm
   2025/S 74/2025 244525
   Deutschland  Schutzkleidung  Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung
   für das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm
   OJ S 74/2025 15/04/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
	    E-Mail: submission@stadt.hamm.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für das Tiefbau- und
            Grünflächenamt der Stadt Hamm
	    Beschreibung: Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur
            Lieferung von Warnschutzkleidung für das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm in
	    einem Offenen Verfahren europaweit aus.
	    Kennung des Verfahrens: fd8b7935-cc09-44eb-9ae5-e70264dd89cf
	    Interne Kennung: 2025-03/044
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 18143000 Schutzkleidung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und
            Zubehör
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
	    Stadt: Hamm
	    Postleitzahl: 59065
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt (DEA54)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRYT5RM8B3F (1) Mit dem
            Angebot einzureichen: (1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§
            123 und 124 GWB mit dem Vordruck  Eigenerklärung zu Ausschlussgründen . (1.2) Zum
	    Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung
	    (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine
            entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck
	    abzugeben (1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften: - Vordruck
               Bietergemeinschaftserklärung  - Vordruck  Eigenerklärung zu Ausschlussgründen  - Zum
	      Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung
	      (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem
              Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach
              Vordruck abzugeben - die von allen Mitgliedern, mit den zu übernehmenden Teilleistungen,
              ausgefüllte Referenzliste (Vordruck) (1.4) Bei Eignungsleihe: - Der vom anderen Unternehmen
              unterzeichnete Vordruck  Eigenerklärung zu Ausschlussgründen  DE Standardformular 2 -
	      Auftragsbekanntmachung 11 07.08.2023 16:58 Uhr - VMS 10.4.0.0803 - Der vom anderen
	      Unternehmen unterzeichnete Vordruck zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne
	      der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht (1.5) Bei
              Nachunternehmereinsatz - Angaben gem. Vordruck  Verpflichtungserklärung anderer
	      Unternehmen  (1.6) Vordruck  Angebot  (1.7) Vordruck  Leistungsverzeichnis  (1.8) Angabe
              ggf. anfallender Übergrößenzuschläge (1.9) Produkt- bzw. Preislisten des Sortiments in
              digitaler Form (1.10) EU - Konformitätserklärung der angebotenen Produkte (2) Auf besondere
	      Anforderung einzureichen: (2.1) Bemusterung: Einreichungsfrist 14 Kalendertage nach
              schriftlicher Aufforderung. (3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht
              vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten
	      Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach
              Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für
              den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der
              dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.
              evergabe.nrw.de-. (4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich
              über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt
	      Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (5) Folgende
              Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: - Leistungsbeschreibung -
              Anlagen - Bewerbungsbedingungen - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Wichtige Hinweise
              zur Angebotsabgabe - Informationsblatt DSGVO (6) Der Vordruck  Absage  ist über den
	      Vergabemarktplatz einzureichen.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche
            Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	    Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
            Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gemäß §
            124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes
            der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
            Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
            Korruption: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter
            Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	    Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis
            der dort genannten Gründe ausschließen.
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche
            Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	    Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
            Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort
              genannten Gründe ausschließen.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der
              Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche
              Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
              Betrugsbekämpfung: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis
              der dort genannten Gründe ausschließen.
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der
              Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
              Zahlungsunfähigkeit: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis
              der dort genannten Gründe ausschließen.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der
              Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB
              kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort
              genannten Gründe ausschließen.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gemäß § 124 Abs. 1
              GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gemäß § 124
              Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann
              der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gemäß § 124
              Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der
              Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche
              Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche
              Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
              Entrichtung von Steuern: Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis
              der dort genannten Gründe ausschließen.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort
              genannten Gründe ausschließen.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für das Tiefbau- und
            Grünflächenamt der Stadt Hamm
            Beschreibung: Zum Leistungsumfang gehört die Lieferung von Warnschutzkleidung incl. Logo
	    im Sieb- oder Transferdruckverfahren im linken oberen Brustbereich (siehe  Anlage 1_Stadt
            Hamm Logo ) für das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm gemäß
	    Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis.
	    Interne Kennung: 2025-03/044
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 18143000 Schutzkleidung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 18100000
            Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
	    Stadt: Hamm
	      Postleitzahl: 59065
	      Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt (DEA54)
	      Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 23/06/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/05/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu
	    den Konditionen dieser Ausschreibung nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis
            zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) verlängern. Die Option wird durch
            den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt.
            Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich, aus den
            geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit. Auch im Falle der Ausübung der Option
            endet der Vertrag mit Ablauf des Optionszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
            Der Vertrag endet somit spätestens nach Ablauf des zweiten Optionszeitraumes, am
	    31.05.2029 automatisch.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
            Beschreibung: Für die Verpackung der Ware sind umweltfreundliche und die stoffliche
	    Verwertung nicht belastende Materialien zu verwenden (z. B. Papier, Kartonagen). Folien und
	    entbehrliche Umverpackungen sind zu vermeiden.
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
	    Umweltverschmutzung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Referenzliste (Vordruck) für
	    vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren (2022-2024) mit Angabe der Art der
            Lieferung, des Auftragswerts, des Ausführungs- und Fertigungszeitraumes sowie des
	    Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr. Vergleichbare Leistungen sind: -
            Die Belieferung eines Auftraggebers mit Warnschutzkleidung für mindestens 50 Personen. Bei
	    der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der
            Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen. (1.2) Nach § 46 Abs. 3
	    Ziffer 10 VgV: (1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck
             Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe
            (1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck  Verpflichtungserklärung anderer
            Unternehmen  Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In
              diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz
	      3 VgV.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Preiskriterium für  Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
	    European Time, Central European Summer Time
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
	    /notice/CXTDYYRYT5RM8B3F/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYRYT5RM8B3F
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
	    /CXTDYYRYT5RM8B3F
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2025 06:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 41 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter
            Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/05/2025 06:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen
            Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines
	    Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder
            berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe). Hierzu wird
            auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf
            Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Finanzielle Vereinbarung: Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der
	      Stadt Hamm (ZVB-VOL) und die Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm. Die Zahlung
              erfolgt nach Erfüllung der Leistung und Eingang der prüfbaren Rechnung innerhalb von 30
              Tagen netto. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein
            Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
            Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
            Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht.
	    Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	    Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist
            unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
            Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
            aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
            oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
            Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
            wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
            der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
            bleibt unberührt.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
	    Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt,
	    Zentrale Submissionsstelle
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
	    Registrierungsnummer: 05915-31001-76
	    Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
	      Stadt: Hamm
	      Postleitzahl: 59065
	      Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt (DEA54)
	      Land: Deutschland
	      Kontaktperson: Herr Axmann
	      E-Mail: submission@stadt.hamm.de
	      Telefon: +49 2381-179855
	      Fax: +49 2381-172852
	      Internetadresse: http://www.hamm.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
	    Registrierungsnummer: 05515-03004-07
	    Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str- 9
            Stadt: Münster
	    Postleitzahl: 48147
            Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: vergabekammer@brms.nrw.de
	    E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
	    Telefon: +49 2514111691
	    Fax: +49 2514112165
	    Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht
	    /vergabekammer_westfalen/index.html
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4fc75319-5ff3-4322-bb90-
	      2c3a6685681c-01
              Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
	      Beschreibung: Das Leistungsverzeichnis wurde in den Positionen 1-10 korrigiert. Die
              Leistungsbeschreibung wurde im Teil B korrigiert. Die Frist für Bieterfragen und die
              Angebotsfrist wurden um 2 Tage verlängert.
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: PROCEDURE
            Beschreibung der Änderungen: Das Leistungsverzeichnis wurde bezüglich der Positionen 1-
	    10 korrigiert. Die korrigierte Version wurde als Leistungsverzeichnis_11.04.2025 neu
	    eingestellt. Die Leistungsbeschreibung wurde im Teil B korrigiert. Die korrigierte Version
	    wurde als Leistungsbeschreibung_11.04.2025 neu eingestellt. Die Fristen wurden wie folgt
            geändert: - Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) vom 06.05.2025 auf den
            08.05.2025 korrigiert - Frist zur Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen
	    vom 06.05.2025 auf den 08.05.2025 korrigiert - Angebotsfrist korrigiert vom 13.05.2025, 6:00
            Uhr auf den 15.05.2025, 6:00 Uhr. - Angebotsöffnung korrigiert vom 13.05.2025, 6:00 Uhr auf
	    den 15.05.2025, 6:00 Uhr.
            Änderung der Auftragsunterlagen am: 11/04/2025
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4506172b-385a-48bb-b391-bf3e790bbeaa - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/04/2025 08:47:39 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 74/2025
              Datum der Veröffentlichung: 15/04/2025
Referenzen:
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYRYT5RM8B3F
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYRYT5RM8B3F/documents
http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
http://www.hamm.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-244525-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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