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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Aachen - Deutschland Rohbauarbeiten Abbruch-, Rohbau-, Gründungsarbeiten -Radiopharmakalabor und Zyklotronbunker
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025041601525265802 / 249816-2025
Veröffentlicht :
16.04.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
20.03.2026
Angebotsabgabe bis :
19.05.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45223220 - Rohbauarbeiten
DEU-Aachen: Deutschland Rohbauarbeiten Abbruch-, Rohbau-,
Gründungsarbeiten -Radiopharmakalabor und Zyklotronbunker

2025/S 75/2025 249816

Deutschland Rohbauarbeiten Abbruch-, Rohbau-, Gründungsarbeiten - Radiopharmakalabor
und Zyklotronbunker
OJ S 75/2025 16/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Abbruch-, Rohbau-, Gründungsarbeiten - Radiopharmakalabor und Zyklotronbunker
Beschreibung: Abbruch-, Rohbau-, Gründungsarbeiten - Radiopharmakalabor und
Zyklotronbunker
Kennung des Verfahrens: 3af12489-eb76-4b47-9110-89422e4b98e8
Interne Kennung: 2025-0174-AJ
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYT451R4GF Präqualifizierte
Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen
Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen
abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die
Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt

das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)
durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist
beigefügt. Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit
schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der
Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im
Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen
anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und
insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind
nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über
den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder
beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW
und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können
geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges
Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen
verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren
finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. x Für den Fall, dass
der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz
ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in
der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m.
§ 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB) x Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die
vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).

Betrugsbekämpfung: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§
264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5,
den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. §123
Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr.
2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §124
GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer
Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem.
§124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB
Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Abbruch-, Rohbau-, Gründungsarbeiten - Radiopharmakalabor und Zyklotronbunker
Beschreibung: Baubeschreibung lm Hauptgebäude des UKA wird in den Ebenen -3 und -4 ein
ehemaliger Laborbereich mit Technikräumen zu einem Radiopharmakalabor zur Versorgung
von Nuklearmedizin-Patienten umgebaut. Auf der Ostseite des Gebäudes wird direkt
angrenzend an den Bestand in der Ebene -5 ein unterirdischer Neubau errichtet, in dem mit
Hiife eines Zyklotrons Radionuklide zur Synthese von Radiopharmaka hergestellt werden. Ein
oberirdischer Neubau mit einer Strahlenschutzschleuse verbindet den neuen Zyklotronbunker
mit dem Laborbereich. Der Zugang zur Strahlenschutzschleuse erfolgt über einen
vorhandenen Fiur in der Ebene -3 des Hauptgebäudes. Gegenstand des
Leistungsverzeichnisses sind die Abbruch-, Tiefbau- und Rohbauarbeiten für die Errichtung
des Zyklotronbunkers mit oberirdischem Neubau der Strahlenschutzschleuse, sowie die
Anbindung an das Bestandsgebäude. Das unter der Geländeoberfiäche liegende neue
Bunkerbauwerk reicht bis in eine Tiefe von ca. 8,00 m unter Geländeniveau und grenzt mit
einer Längs- und einer Querseite an das Bestandsgebäude. An die freie Längsseite des
Bunkers grenzt die Feuerwehrumfahrt, welche während der Baumaßnahme jederzeit
befahrbar sein muss. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse muss die
Baugrubenausschachtung allseitig senkrecht erstellt werden. Die Sicherung der
Baugrubenwände soll durch eine Nagelwand mit einer bewehrten Spritzbetonschale und
rückwärtig verankerten Erdnägeln erfolgen. Der Wandaufbau des Bunkerbauwerks besteht
aus einer WU-Betonkonstruktion mit Frischbetonverbundabdichtung. Die Bodenflächen
erhalten eine Beschichtung. Decken- und Wandflächen werden in Sichtbeton ausgeführt. Die
Strahlenschutzschleuse wird auf dem Bunkerbauwerk errichten und in Massivbauweise
erstellt. Die Außenwände erhaiten später eine Fassadenverkleidung aus Faserzementplatten
in Betonoptik. Bunker und Strahlenschutzschleuse werden durch diverse Durchbrüche und
Aussparungen an das Bestandsgebäude angebunden. Bestandteil der Leistung ist die
Herstellung eines Kranaufstellplatzes auf der Ostseite des Bestandsgebäudes inkl.
Bohrpfahlgründung. Die Baumaßnahme wird bei vollem Betrieb durchgeführt.
Interne Kennung: 2025-0174-AJ

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074

Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 20/03/2026

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die Kriterien einer nachhaltigen Wirtschaft, ökologische und soziale Belange
sowie ökonomische Ansprüche sollen ebenso wie eine umweltschonende Produktion
berücksichtigt werden. Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die den
Anforderungen an eine hohe Haltbarkeit, einen niedrigen Wartungsbedarf und guter
Recycelbarkeit entsprechen. Innerhalb des gesamten Bauwerks dürfen nicht verwendet
werden: · asbesthaltige Baustoffe · unter Einsatz von Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW,
HFCKW, CFC, HFA, FCK) hergestellte Baustoffe, insbesondere Schaumdämmplatten und
Ortschäume · Bauteile aus Tropenhölzern, es sei denn, die Herkunft der Hölzer aus
geordneter Plantagen- oder Forstwirtschaft wird eindeutig nachgewiesen Umweltbezogene
Herstellerangaben bzw. Anbietererklärungen und Umweltkennzeichnungen von Produkten
gelten nur, wenn sie nach DIN EN ISO 14020 und darin mindestens gemäß Typ I nach DIN
EN ISO 14024 erfolgt sind. Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen
ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen in jedem Fall: · EPEA Cradle to Cradle ·
Blauer Engel · IBR Rosenheim · Nature Plus · PEFC / FSC · RAL - Gütezeichen / Goldenes M
· Eco Institut Label · Nature Plus e.V.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: VOB/A EU - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darüber
hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3
a EU VOB/A zu machen: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu
fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße
Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Folgende Angaben sind im Referenzblatt
aufzuführen: - Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens, - Auftraggeber, - Datum der
Fertigstellung, - abgewickeltes Auftragsvolumen in Millionen EURO netto

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis des Finanzamtes, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß
erfüllt wurde. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gültiger
Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YYJYT451R4GF/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT451R4GF

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YYJYT451R4GF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Es wird Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe
von 10% und Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3% des Auftragswertes gefordert.
Weitere Informationen sind dem Vordruck 214 zu entnehmen, der den Vergabeunterlagen
beigefügt ist.
Frist für den Eingang der Angebote: 19/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: . Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch
den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen
und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der
von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die
Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 521 EU -
Eigenerklärungen Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass
keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - Eigenerklärung Eignung (124) ( mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte
Unternehmen nach Vordruck 124 - 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (
mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
Mindestlohngesetz (MiLoG) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung_5.
Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU)
2022_576 nicht vorliegen - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ( mittels
Dritterklärung vorzulegen): Dem UK Aachen ist, durch den zuschlagerhaltenden Bieter,
unaufgefordert zum Ausführungsbeginn eine Freistellungsbesch
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOB/B Anwendung, soweit sich aus
den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen
ergeben. Der Anspruch auf Schlusszahlung wird spätestens innerhalb von 30 Tagen nach
Zugang der Schlussrechnung fällig

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum Aachen AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Aachen AöR

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
Registrierungsnummer: Keine Angaben
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Telefon: +49 241 8080975
Fax: +49 241 8082504
Internetadresse: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:

TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cba7f83c-86c6-458f-9b51-2a487148d6a2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/04/2025 10:35:43 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 75/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/04/2025

Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT451R4GF
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT451R4GF/documents
https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html
http://www.bezreg-koeln.de
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