Titel :
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DEU-Hoppegarten - Datenunterzentrale für Dauerzählstellen inklusive Services
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025041710501070778 / 953446-2025
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Veröffentlicht :
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17.04.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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26.05.2025
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Angebotsabgabe bis :
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26.05.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software
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Datenunterzentrale für Dauerzählstellen inklusive Services
Vergabenummer V-25/0042
Bezeichnung Bereitstellung einer Datenunterzentrale für Dauerzählstellen inklusive Services im
LS BB
Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung
Vergabe- und
Vertragsordnung
UVgO
Art des Auftrags Lieferleistung
Auftraggeber
Adresse der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Bezeichnung Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Postanschrift Lindenallee 51
Ort 15366 Hoppegarten
Telefon +49 000
E-Mail poststelleLS@LS.Brandenburg.de
URL https://www.ls.brandenburg.de/ls/de/
Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle
Bezeichnung Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Zu Händen Vergabe- und Vertragsmanagement
Postanschrift Am Baruther Tor 20
Ort 15806 Zossen
Telefon +49 000
E-Mail vergabestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de
URL https://www.polizei.brandenburg.de
Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können
Bezeichnung Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Zu Händen Vergabe- und Vertragsmanagement
Postanschrift Am Baruther Tor 20
Ort 15806 Zossen
Telefon +49 000
E-Mail vergabestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de
URL https://www.polizei.brandenburg.de
Auftragsgegenstand
Leistungsbeschreibung
Art und Umfang der Leistung Für die Ermittlung der Verkehrsentwicklung auf Bundes- und Landesstraßen im
Land Brandenburg, werden regelmäßig Straßenverkehrszählungen durchgeführt
sowie Daten aus 102 Dauerzählstellen (DZ) auf Landes- und Bundesstraßen
generiert. Der LS plant eine Datenunterzentrale (DAUZ) für Dauerzählstellen
im Zuge dieser Vergabe als Software-as-a-Service-Modell für vier Jahre
auszuschreiben. Eine optionale Verlängerung von bis zu 12 Monaten gilt als
vereinbart.
Ziel ist, dass sukzessive alle Dauerzählstellen an die DAUZ, welche Bestandteil
dieser Ausschreibung sind, angebunden werden, sodass eine zentrale
V-25/0042: Bereitstellung einer Datenunterzentrale für Dauerzählstellen
inklusive Services im LS BB 14.04.2025
UVGO Öffentliche Ausschreibung
CSX 21 - Bekanntmachung Seite 2/7
14.04.2025 09:11 Uhr - VMS 11.4.1.0912 2009 - 2025 cosinex GmbH
Datenhaltung und Auswertung möglich ist. Künftig zu errichtende Dauerzählstellen
sollen ebenfalls an die DAUZ angebunden werden.
Das übergeordnete Ziel, ist das Schaffen einer Datenunterzentrale (DAUZ) für
Dauerzählstellen an Bundes- und Landestraßen. Damit möchte der Landesbetrieb
Straßenwesen den kompletten Prozess von der Erhebung, Übertragung über die
Auswertung und Veröffentlichung entsprechend seinen Verpflichtungen bestreiten.
Gleichzeitig soll mit der neuen Datenunterzentrale ein Störungsmanagement für die
bestehenden Dauerzählstellen eingeführt werden.
Erfüllungsorte
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Postanschrift Lindenallee 51
Ort 15366 Hoppegarten
Ergänzende / Abweichende
Angaben zum Erfüllungsort
Alle Zählstellen auf Bundes- und Landesstraßen im Land BB
Ausführungsfristen
Dauer (ab Auftragsvergabe) 48 Monat(e)
Fristen
Bezeichnung Datum, ggf. Uhrzeit
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) 08.05.2025
Angebotsfrist 26.05.2025 12:00 Uhr
Zuschlags-/Bindefrist 31.07.2025
Wertung
Wertungsmethode der Vergabe
Wertungsmethode Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß der im Anschreiben oder den
Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien.
Lose
Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der
Lose an verschiedene Bieter
Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt.
Nachweise / Bedingungen
Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Bedingung an die Auftragsausführung
E16 Vertraulichkeits- und Sicherheitsvereinbarung (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
E19 Eigenerklärung Personal (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer
E1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
E12 Eigenerklärung zu bestehender Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung (mittels Eigenerklärung
vorzulegen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
E4 Eigenerklärung zu Referenzen (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Sonstige Unterlagen
Angebotsdeckblatt einschließlich Unterschrift: fehlende Unterschrift führt zum Ausschluss des Angebotes
ausgefüllter Kriterienkatalog - Vergabeunterlage Teil F
ausgefülltes Preisblatt - Vergabeunterlage Teil D
V-25/0042: Bereitstellung einer Datenunterzentrale für Dauerzählstellen
inklusive Services im LS BB 14.04.2025
UVGO Öffentliche Ausschreibung
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E1 UAN Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung (Unterauftragnehmer) (mittels
Eigenerklärung vorzulegen)
E14 No-Spy Erklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Technische No-Spy Erlärung
E2 Bietergemeinschaftserklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
E3 Erklärung Unterauftragnehmer (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
E7 Eigenerklärung zum Bezug vom Hersteller oder Fachhändler (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
einzureichende Nachweise gemäß Teil E: ggf. Auflistung der einzureichenden Unterlagen
Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen
Sonstige Unterlagen
E5 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
V5 Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Auflagen zur persönlichen Lage
Angaben und Formalitäten,
die erforderlich sind, um die
Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung zu
überprüfen
Der Bewerber / Bieter bestätigt die Erlaubnis zur Berufsausübung durch die
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Alternativ ist die Erlaubnis zur
Berufsausübung in einer anderen Weise, nach den geltenden Vorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, nachzuweisen.
Der Bewerber / Bieter erklärt, dass keiner der in 123 GWB genannten Fälle
vorliegt, der einen Ausschluss nach sich ziehen könnte. Es wird erklärt, dass
keine Personen, deren Verhalten nach 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftigt verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldstrafe nach 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig
festgesetzt worden ist, wegen einer Straftrat nach:
- 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme
an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach 89a Absatz 2
Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
- 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
im Gesundheitswesen),
- 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung),
- den 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
internationale Bedienstete),
- Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder
- den 232, 232a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht einer Verurteilung nach
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Weiterhin wird erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen
ist und kein Verstoß hiergegen durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandkräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde bzw. dass es
die Zahlungen vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis und
Strafzuschlägen verpflichtet hat.
V-25/0042: Bereitstellung einer Datenunterzentrale für Dauerzählstellen
inklusive Services im LS BB 14.04.2025
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Soweit das der Bewerber / der Bieter die vorstehenden Erklärungen nicht
(vollständig) abgeben kann, werden hierzu in einer selbstgefertigten Anlage
nähere Angaben gemacht, um den Auftraggeber eine Entscheidung nach 125
Abs. 5 GWB zu ermöglichen. Weitere Aufklärungen werden auf Verlangen der
Auftraggeberin zugesichert.
Der Bewerber / Bieter erklärt, dass
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren
der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens
infrage gestellt wird,
- das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen
hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der
die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in
die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz
oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in
der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln.
Ferner wird erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach
19 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen und die Bestimmungen gegen
Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch
i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw.
des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten,
die erforderlich sind,
um die Einhaltung der
Auflagen zur wirtschaftlichen
und finanziellen
Leistungsfähigkeit zu
überprüfen
Wir erklären, dass wir als Bieter über eine gültige Betriebs- oder
Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme je
Versicherungsfall von mindestens 1.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und
Sachschäden sowie1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden absichert. Die
Obergrenze für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf
jeweils mindestens 1.000.000,00 Euro (oder höher) festgesetzt.
Alternativ verpflichtet sich der Bewerber / Bieter eine Betriebs- oder
Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abzuschließen.
Der Bewerber / Bieter erklärt, dass das Unternehmen über einen Jahresumsatz
(netto) von mindestens 1.000.000,00 Euro verfügt. Darüber hinaus erklärt sich der
Bewerber / Bieter einverstanden, auf Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers,
Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen bzw. eine Erklärung über
den Gesamtumsatz und ggf. den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages
als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
vorzulegen. Die Vorlage von Jahresabschlüssen erfolgt ausschließlich im Rahmen
der gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung des jeweiligen Landes, in dem
wir als Bewerber / Bieter niedergelassen sind.
V-25/0042: Bereitstellung einer Datenunterzentrale für Dauerzählstellen
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Der Bewerber / Bieter benennt den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens der
letzten drei Geschäftsjahre sowie den Umsatz (netto) mit zum ausgeschriebenen
Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten,
die erforderlich sind,
um die Einhaltung der
Auflagen zur technischen
Leistungsfähigkeit zu
überprüfen
Der Bewerber / Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und
Fachkunde mindestens1 abgeschlossene(s) Referenzprojekt(e) der letzten
5 Geschäftsjahre. Jedes Referenzprojekt muss mit dem ausgeschriebenen
Leistungsgegenstand vergleichbar sein.
Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software, z.B.
in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem
angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt,
dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiftende Software ergeben hat.
Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu
Testzwecken.
Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde
Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit
der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und den
Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch
- Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten,
- Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der
Ablauflogik oder
- Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte
Funktionserweiterungen.
Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so
weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom
Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Funktionsweise
angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert ("opt-in")
wurde.
Sonstige Bedingungen
Sonstige Bedingungen Sofern der Bewerber / Bieter Teile des Auftrages an einen Unterauftragnehmer
vergibt, benennt dieser den Unterauftragnehmer und die Teilleistungen, die durch
diesen erbracht werden sollen.
Sofern Unterauftragnehmer mit Teilen der Leistung beauftragt werden, muss durch
den Unterauftragnehmer die Eigenerklärung E 1 UAN - Unternehmensdarstellung
und Erklärung Eignung ausgefüllt und dem Angebot beigefügt werden.
Auf Anforderung der Vergabestelle reicht der Unterauftragnehmer die
Eigenerklärung E 5 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen und die
Vertragsbedingung V 5 - Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleihung ein.
Der Bewerber / Bieter verpflichtet sich bei der Vorbereitung und Durchführung des
Auftrages zur Einhaltung der folgenden Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und
Sicherheit:
1 Vertraulichkeit
(1) Vertrauliche Informationen sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher und
elektronischer Form zugänglich gemachte Informationen, die der Auftragnehmer
direkt oder indirekt vom Auftraggeber erhält und die als vertraulich oder als
Verschlusssache gekennzeichnet sind oder die ein verständiger Dritter als
vertraulich ansehen würde. Hierzu zählen auch gewonnene Erkenntnisse sowie
Informationen über polizeiliche Führungs- und Einsatzmittel, IT-Infrastrukturen und
IT-Verfahren und die darin verarbeiteten Daten, soweit sie nicht öffentlich bekannt
sind.
(2) Der Bieter verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener
Daten nach Art. 5 Abs. 1 f, Art. 32 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
zu denen der Unterzeichner im Rahmen der Tätigkeit Zugang erhält oder Kenntnis
erlangt. Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine
Einwilligung vorliegt bzw. eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlaubt oder
eine Verarbeitung dieser Daten vorgeschrieben ist.
V-25/0042: Bereitstellung einer Datenunterzentrale für Dauerzählstellen
inklusive Services im LS BB 14.04.2025
UVGO Öffentliche Ausschreibung
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14.04.2025 09:11 Uhr - VMS 11.4.1.0912 2009 - 2025 cosinex GmbH
(3) Verstöße gegen die Vertraulichkeit können nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO,
42, 43 BDSG sowie nach weiteren Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe
geahndet werden.
(4) Der Bieter verpflichtet sich:
1. vertrauliche Informationen ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung des
oben genannten Auftrags zu verwenden,
2. im Umgang mit vertraulichen Informationen geltende Gesetze sowie ihm vom
Auftragnehmer bekannt gegebene Verwaltungsvorschriften und interne Regelungen
zu beachten,
3. im Umgang mit personenbezogenen Daten die Bestimmungen der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) und des Brandenburgischen
Datenschutzgesetzes
(BbgDSG) zu beachten,
4. die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu
ergreifen, um sämtliche vertraulichen Informationen zu schützen, insbesondere
sicherzustellen, dass diese Informationen vor der Einsichtnahme und dem Zugriff
durch Dritte geschützt sind,
5. vertrauliche Informationen strikt vertraulich zu behandeln und ohne die vorherige
schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weder vollständig noch teilweise an
Dritte weiterzugeben,
6. vertrauliche Informationen nur an die Mitarbeiter oder Subunternehmer
weiterzugegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erhalten müssen,
7. sicherzustellen, dass die Weitergabe der vertraulichen Informationen an
Beschäftigte bzw. Subunternehmer nur erfolgt, wenn diese schriftlich, für den
Auftraggeber nachvollziehbar, und auch für die Zeit nach ihrer Tätigkeit für den
Auftragnehmer zur vertraulichen Behandlung verpflichtet wurden,
8. vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen sämtliche vertrauliche
Informationen in schriftlicher oder elektronischer Form nach Abschluss des
Auftrags zu vernichten bzw. zu löschen. Die den IT-Grundschutz-Standards
des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (oder vergleichbar)
entsprechende Vernichtung bzw. Löschung wird dem Auftraggeber auf Verlangen
mit Datumsangabe schriftlich bestätigt,
9. dem Auftraggeber auf Verlangen sämtliche in den Besitz des Auftragnehmers
gelangten vertraulichen Informationen einschließlich ggf. gefertigter Kopien,
die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Abschluss der
vertraglichen Arbeiten auszuhändigen.
(5) Das Eigentum an allen vertraulichen Informationen verbleibt jederzeit beim
Auftraggeber. Die Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Anforderungen und zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen bleibt auch nach
Beendigung des Auftragsverhältnisses bestehen.
(6) Erfolgt die Erledigung des Auftrags auf Basis eines EVB-IT- oder sonstigen
Vertrages und sollten die dort vereinbarten Bestimmungen zur Vertraulichkeit
einzelnen Bestimmungen dieser Vereinbarung widersprechen, gelten die
entsprechenden Bestimmungen dieses Vertrages.
Der Bewerber / Bieter bestätigt, dass mind. ein Projektleiter und mind. ein
Projektmitarbeiter, über die in der Erklärung E19 geforderten Qualifikationen und
Referenzen verfügen.
Vergabeunterlagen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Postalischer Versand Nein
Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz "Vergabemarktplatz ZIT"
URL zu den
Auftragsunterlagen
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/
CXSDYYDYT6PY6EG7/documents
Zusätzliche Angaben über
die Maßnahmen zum Schutz
der Vertraulichkeit und der
V-25/0042: Bereitstellung einer Datenunterzentrale für Dauerzählstellen
inklusive Services im LS BB 14.04.2025
UVGO Öffentliche Ausschreibung
CSX 21 - Bekanntmachung Seite 7/7
14.04.2025 09:11 Uhr - VMS 11.4.1.0912 2009 - 2025 cosinex GmbH
Zugriffsmöglichkeit auf die
Vergabeunterlagen
Angebote
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Beginn der Angebotsöffnung 26.05.2025 12:00 Uhr
Angebotsabgabe
Art der akzeptierten
Angebote
Elektronisch in Textform
Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur
Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur
Zugriff auf Preisdokumente
bis zur manuellen
Freigabe während der
Angebotsprüfung/-wertung
sperren (Zwei-UmschlagsVerfahren)
Nein
Eingabemöglichkeiten
zu Angebotspreisen für
Unternehmen innerhalb des
Bietertools sperren
Ja
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Verfahren/Sonstiges
Sonstige Informationen
Sonstige Informationen für
Bieter/Bewerber
Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind
daher aus formellen Gründen auszuschließen.
Bekanntmachungs-ID CXSDYYDYT6PY6EG7
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-bb/2025/04/231065.html
Data Acquisition via: p8000001
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