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Ausschreibung: L03AX13) - DEU-Erfurt
Arzneimittel
Dokument Nr...: 255277-2025 (ID: 2025041801270871716)
Veröffentlicht: 18.04.2025
*
  DEU-Erfurt: Deutschland  Arzneimittel  Abschluss nicht exkl.
AM-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells
zum Wirkstoff Glatirameracetat in der Darreichungsform PEN (ATC-Code nach WHO:
L03AX13)
   2025/S 77/2025 255277
   Deutschland  Arzneimittel  Abschluss nicht exkl. AM-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V
   im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Glatirameracetat in der Darreichungsform
   PEN (ATC-Code nach WHO: L03AX13)
   OJ S 77/2025 18/04/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
	    E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Abschluss nicht exkl. AM-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines
	    Open-House-Modells zum Wirkstoff Glatirameracetat in der Darreichungsform PEN (ATC-
	    Code nach WHO: L03AX13)
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver
            Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff
	    Glatirameracetat in der Darreichungsform PEN (ATC-Code nach WHO: L03AX13). Der
	    Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein
	    Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten
            pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen
            und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt
            werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die
	    Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der
            Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und
            Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen
            werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können
            die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP)
            herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach
            erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die
            Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen -
            insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist
            absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder
            Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der
	    vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme
            abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die
	    einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten
             Anschreiben  und  Erläuterungen der Vertragsbedingungen . Die Kommunikation,
            einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das
	    Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu
	    entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind
              technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge
              können erstmals bis zum 02.06.2025 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen
              entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage  Einreichungsfristen . Fällt der
	      Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen
              Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem
              Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist
              berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses,
              spätestens zum 30.06.2027. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren
	      vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver
	      Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen
              nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach
              treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung
	      der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
              Europäischen Union in Kraft.
	      Kennung des Verfahrens: 27a0adf9-5dd2-43b9-bb7a-315a3e2b30d2
	      Interne Kennung: 88/2025-OH
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
	      Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Sternplatz 7
	    Stadt: Dresden
	    Postleitzahl: 01067
	    Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland; Freistaat Sachsen und Freistaat
            Thüringen
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5A4J Bei der vorliegenden
            Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
            Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
            Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
            Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
            eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt.
	    Die daraus resultierenden Vorgaben ( Pflichtfelder ), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung
	     offenes Verfahren	und  Zuschlagskriterien  sind einzig der Nutzung dieses
            Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	    Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie
            nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Bei den Angaben
            zur geplanten Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung sowie zur Bindefrist
	    handelt es sich ebenfalls um Pflichtfelder. Die dazu gemachten Angaben sind allein der
            Nutzung dieses Formulars geschuldet und haben für das vorliegende Verfahren keine
	    Bedeutung.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Abschluss nicht exkl. AM-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines
	    Open-House-Modells zum Wirkstoff Glatirameracetat in der Darreichungsform PEN (ATC-
	    Code nach WHO: L03AX13)
	    Beschreibung: Siehe Kurzbeschreibung
	    Interne Kennung: 88/2025-OH
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Sternplatz 7
	    Stadt: Dresden
	    Postleitzahl: 01067
	    Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland; Freistaat Sachsen und Freistaat
            Thüringen
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 03/06/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
            Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
            Beschreibung: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Aus-
            schlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage  Eigenerklärung zum
            Nichtvorliegen von Ausschlussgründen  mit den Teilnahmeunterlagen ausgefüllt einzureichen.
              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
	      Beschreibung: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
	      Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfang-reiche Sanktionen
              gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für
              öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und
              ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder
	      Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung
              der Anlage  Eigenerklärung Russlandsanktionen  hat der Bieter daher zu erklären, dass weder
	      er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g.
	      Vorschrift aufweist.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5A4J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5A4J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
            Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
            Beschreibung: Die Teilnahmeunterlagen sind der Auftraggeberin über die
            Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu übersenden. Die Angabe  postalischer
            Versand  in der Auftragsbekanntmachung ist allein technischen Gründen geschuldet.
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2027 23:58:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 999 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die AOK PLUS behält sich vor die pharmazeutischen Unternehmer
            unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern,
            fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben
            und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die
	    Unterlagen sind vom pharmazeutischen Unternehmer nach Aufforderung durch die AOK
	    PLUS innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die
	    nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag
            ausgeschlossen oder erst zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt werden.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 30/06/2027 23:59:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
            Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
	    abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische
	    Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen,
	    dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen
            Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des
            AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen
              Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1
              AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann
              beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs.18 AMG
	      hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 999
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden
            Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):  § 134
            Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote
            nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
            angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres
            Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
            zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
            Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
	    Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
	    Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
            Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
	    Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
	    Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
            nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
            ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135
            Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
            Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die
            Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
            jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
            und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
	    Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
	    behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
            droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten
            Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
            gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat
            (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
              PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für
              Sachsen und Thüringen
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
	    Registrierungsnummer: DE256878834
            Postanschrift: Augustinerstraße 38
	    Stadt: Erfurt
	    Postleitzahl: 99084
	    Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Zentrale Vergabestelle
	    E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de
	    Telefon: +49 80010590-80071
	    Fax: +49 8001059002-116
	    Internetadresse: https://www.aok.de/pk/plus/
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
	    Registrierungsnummer: keine Angabe
            Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53113
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: +49 228-9499-0
	    Fax: +49 228-9499-163
	    Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE
	    /Vergabekammern.html
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	      Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	      Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f0663515-4e15-40fa-9655-7c990296c1d4 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/04/2025 12:04:59 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 77/2025
              Datum der Veröffentlichung: 18/04/2025
Referenzen:
https://www.aok.de/pk/plus/
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5A4J
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5A4J/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-255277-2025-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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