Titel :
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DEU-Hannover - Deutschland Kommunikationsanlage Rahmenvereinbarung Alcatel (voice)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025082500552883413 / 553619-2025
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Veröffentlicht :
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25.08.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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17.09.2025
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Angebotsabgabe bis :
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01.10.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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32570000 - Kommunikationsanlage
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DEU-Hannover: Deutschland Kommunikationsanlage Rahmenvereinbarung
Alcatel (voice)
2025/S 161/2025 553619
Deutschland Kommunikationsanlage Rahmenvereinbarung Alcatel (voice)
OJ S 161/2025 25/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 -
Zentrale Vergabestelle IT
E-Mail: FelixJohannes.Fiess@it.niedersachsen.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Alcatel (voice)
Beschreibung: Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über Lieferung von Hardware und
Software von Komponenten des Herstellers Alcatel sowie den dazugehörigen Service (u. a.
Pflege und Instandhaltung)
Kennung des Verfahrens: ecaf9959-c5d6-423d-9792-48c103c45247
Interne Kennung: 25/141
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32570000 Kommunikationsanlage
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Ort der Leitstungserbringung erstreckt sich über ganz
Niedersachsen.
2.1.3. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 18 000 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YT4CK2KWV Wenn Sie für die
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Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz
2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
(siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches (Menschen-handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausgeschlossen wird ein
Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen,
welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen,
welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: 1. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen,
welches seinen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 22 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, nicht
nachkommt. (siehe A25_Anlage_V_Eigenerklärung_Tariftreue_und_Mindestlohn_EU_V1 ).
2. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Zahlungsunfähigkeit: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausgeschlossen wird ein
Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches
zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen
des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem öffentliche Auftraggeber über hinreichende
Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
(siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausgeschlossen wird
ein Unternehmen, bei dem ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
(siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ) .
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem eine Wettbewerbsverzerrung daraus
resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches eine wesentliche Anforderung bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vor-zeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Alcatel (voice)
Beschreibung: Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über Lieferung von Hardware und
Software von Komponenten des Herstellers Alcatel sowie den dazugehörigen Service (u. a.
Pflege und Instandhaltung)
Interne Kennung: 25/141
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32570000 Kommunikationsanlage
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Ort der Leitstungserbringung erstreckt sich über ganz
Niedersachsen.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit einer
zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf
durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme# IT.Niedersachsen geht davon aus, dass aufgrund der Funktion als zentraler IT-
Dienstleister für die niedersächsische Landesverwaltung sowie für niedersächsische
Kommunen auch aus dieser Aufträge an IT.Niedersachsen erteilt werden, zu deren Erfüllung
sich IT.Niedersachsen der Leistungen aus der hier zu vergebenden Rahmenvereinbarung
bedienen muss. Diesbezügliche Bedarfsschätzungen sind in die Gesamtbedarfsschätzung mit
eingeflossen. Sollte IT.Niedersachsen von weiteren öffentlichen Institutionen beauftragt
werden können (Beispiel: Inhouse), wird IT.Niedersachsen sich ebenfalls aus der hier zu
vergebenden Rahmenvereinbarung bedienen. Diesbezügliche Bedarfsschätzungen sind
ebenfalls in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der
öffentlichen Beschaffung
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der
öffentlichen Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
, Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung, Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und
Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der
Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen
Wertschöpfungsketten, Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte
und/oder für Menschen mit Behinderungen., Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Handelsregister (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Handelsregisternummer oder alternative Registernummer für die Angaben zum
Wettbewerbsregister im Unternehmensprofil.
Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Zertifizierung 27001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ihr
Unternehmen besitzt eine gültige Zertifizierung ISO 27001 - Information Security System oder
gleichwertig. Dieses Zertifikat darf nicht älter als drei Jahre sein und muss bis zum Tag der
Abgabe des Angebots Gültigkeit besitzen. Sollte eine Rezertifizierung im Angebotszeitraum
notwendig sein, so sichert der Bieter die Rezertifizierung in diesem Zeitraum zu und reicht das
erneuerte Zertifikat bei Vorliegen umgehend nach. Bei Nichtvorlage bis zum Zeitpunkt des
Zuschlags kann der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden. Des Weiteren bestätigt der
Bieter, dass er sich im Falle einer Beauftragung im Vertragszeitraum zu einer regelmäßigen
Rezertifizierung gemäß den Vorgaben der prüfenden Institution, spätestens jedoch alle drei
Jahre, verpflichtet.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifizierung 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ihr
Unternehmen besitzt eine gültige Zertifizierung ISO 9001 - Qualitätsmanagementsystem oder
gleichwertig. Dieses Zertifikat darf nicht älter als drei Jahre sein und muss bis zum Tag der
Abgabe des Angebots Gültigkeit besitzen. Sollte eine Rezertifizierung im Angebotszeitraum
notwendig sein, so sichert der Bieter die Rezertifizierung in diesem Zeitraum zu und reicht das
erneuerte Zertifikat bei Vorliegen umgehend nach. Bei Nichtvorlage bis zum Zeitpunkt des
Zuschlags kann der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden. Des Weiteren bestätigt der
Bieter, dass er sich im Falle einer Beauftragung im Vertragszeitraum zu einer regelmäßigen
Rezertifizierung gemäß den Vorgaben der prüfenden Institution, spätestens jedoch alle drei
Jahre, verpflichtet.
Kriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten
Informationen
Beschreibung: Sicherheitsüberprüftes Personal (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Das
Unternehmen befindet sich bereits in ständiger Geheimschutzbetreuung und verfügt über
ausreichend sicherheitsüberprüftes Personal mindestens der Stufe Ü1 (>=5).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Partnerstatus (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Ihr
Unternehmen ist akkreditierter Businesspartner in der Segmentspezialisierung Enterprise
und verfügt über die folgenden Produktspezialisierungen: - OmniPCX Enterprise - Rainbow
(Cloud Communikation) - Contact Center Solutions
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: ACSE Alcatel-Lucent Certified System Expert (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): Es stehen mindestens zehn (10) Mitarbeiter zur Verfügung, die das höchste
Zertifizierungslevel (ACSE Alcatel-Lucent Certified System Expert) für folgendes Produkt
aufweisen: ACSE Omni PCX Enterprise
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: ACSE Alcatel-Lucent Certified System Expert (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): Es wird bestätigt, dass mindestens fünf (5) Mitarbeiter das höchste
Zertifizierungslevel (ACSE Alcatel-Lucent Certified System Expert) für folgendes Produkt
aufweisen: ACSE OmniVista 8770.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: ACSE Alcatel-Lucent Certified System Expert (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): Es wird bestätigt, dass mindestens fünf (5) Mitarbeiter das höchste
Zertifizierungslevel (ACSE Alcatel-Lucent Certified System Expert) für folgendes Produkt
aufweisen: ACFE Rainbow Omni PCX Enterprise.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: ACSE Alcatel-Lucent Certified System Expert (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): Es wird bestätigt, dass mindestens zwei (2) Mitarbeiter das höchste
Zertifizierungslevel (ACSE Alcatel-Lucent Certified System Expert) für folgendes Produkt
aufweisen: ACSE OT Contact Center.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: AudioCodes Certified Professional (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Es wird bestätigt, dass mindestens zwei (2) Mitarbeiter einen gültigen ACP (AudioCodes
Certified Professional) Zertifizierungslevel für folgendes Produkt aufweisen: AudioCodes SBC.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Referenzprojekt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ihr Unternehmen
bestätigt, dass es mindestens ein Projekt bei einem Unternehmen in der Größenordnung mit
min. 40.000 VoIP Ports verteilt auf min. 350 Standorte (keine kleinst Filialen, Tankstellen o.ä.)
umgesetzt hat. Bei benannten Projekt müssen von dem Unternehmen die folgenden
Leistungen erbracht worden sein. > Lieferung HW und SW > Eigenständig erbrachtes
Projektmanagement > Eigenständig erbrachte Implementierung > Rollout (ggf. über Partner) >
3rd-Level und Software-Support für VoIP und UCC Das benannte Projekt muss eine
Multimandantenplatt-form mit getrennten Netzen, Teilnehmerverwaltungen sowie Rollen- und
Rechteverwaltung aufweisen. Das benannte Projekt muss eine Installation mit meh-reren
Betreibern der IT-Netz Infrastruktur aufweisen. In der IT.Netz Infrastruktur sind min. die
folgenden IT-Komponenten enthalten (LAN, FW). In dem benannten Projekt müssen folgende
Funktiona-litäten umgesetzt worden sein: > Anschaltung an ein externes Alarmierungssystem
(z.B. NewVoice) > DECT Installationen > Callcenter Installationen > UC Installation Das
benannte Projekt ist auf Nachfrage vom Auftrag-geber direkt kontaktierbar. Entsprechende
Kontaktdaten sind auf Anfrage innerhalb von 2 Werktagen mitzuteilen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Referenzprojekt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ihr Unternehmen
bestätigt, dass mindestens ein Projekt bei Unternehmen in der Größenordnung mit min. 5.000
VoIP Ports ver-teilt auf min. 50 Standorte umgesetzt hat. Bei dem benannten Projekt müssen
von dem Unter-nehmen die folgenden Leistungen erbracht worden sein. > Lieferung HW und
SW > Eigenständig erbrachtes Projektmanagement > Eigenständig erbrachte
Implementierung > Rollout (ggf. über Partner) > 3rd-Level und Software-Support für VoIP und
UCC Im benannten Projekt müssen folgende Funktionalitä-ten umgesetzt worden sein: >
Anschaltung an ein externes Alarmierungssystem (z.B. NewVoice) > DECT Installationen >
Callcenter Installationen > UC Installation Das benannte Projekt ist auf Nachfrage vom
Auftraggeber direkt kontaktierbar. Entsprechende Kontaktdaten sind auf Anfrage innerhalb von
2 Werktagen mitzuteilen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Referenzprojekt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ihr Unternehmen
bestätigt, dass es Erfahrung mit mindestens ein Projekt mit der Alcatel Rainbow Edge
Plattform verfügt, bei dem eine Rainbow Edge Lösung mit mindestens 10.000 geplanten
Nutzern in der Planung, Implementierung und Betrieb unterstützt wurde und die bereits in
Betrieb ist. Das benannte Projekt ist auf Nachfrage vom Auftraggeber direkt kontaktierbar.
Entsprechende Kontaktdaten sind auf Anfrage innerhalb von 2 Werktagen mitzuteilen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Projektleiter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ihr Unternehmen
verfügt über mindestens zwei Projektleiter mit entsprechender Zertifizierung (Prince, IPMA,
PMI, ITIL, oder vergleichbar).
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Projektmanagement-Office-Mitarbeiter (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): Ihr Unternehmen verfügt über mindestens vier Projektmanagement-Office-
Mitarbeiter.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/09/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0Y51YT4CK2KWV/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YT4CK2KWV
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0Y51YT4CK2KWV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/10/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 90 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Ob eine Nachforderung erfolgt, wird im Einzelfall im Rahmen der
Ermessensausübung entschieden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/10/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn
gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG - Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards
in der öffentlichen ITK-Beschaffung - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere
Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf
Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt,
ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der
Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem
Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist
gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Niedersachsen vertreten durch IT.
Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 -
Zentrale Vergabestelle IT
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30459
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: FelixJohannes.Fiess@it.niedersachsen.de
Telefon: +49 511120-27189
Internetadresse: https://vergabe.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7652a5de-08d7-4561-ad02-b44df39e4593 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/08/2025 13:25:38 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 161/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/08/2025
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YT4CK2KWV
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YT4CK2KWV/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202508/ausschreibung-553619-2025-DEU.txt
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