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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Aachen - Deutschland Bauarbeiten Erneuerung der Alarmierungsanlage
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025082700370387430 / 557752-2025
Veröffentlicht :
27.08.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2029
Angebotsabgabe bis :
26.09.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45000000 - Bauarbeiten
45314000 - Installation von Fernmeldeanlagen
DEU-Aachen: Deutschland Bauarbeiten Erneuerung der Alarmierungsanlage

2025/S 163/2025 557752

Deutschland Bauarbeiten Erneuerung der Alarmierungsanlage
OJ S 163/2025 27/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Erneuerung der Alarmierungsanlage
Beschreibung: Erneuerung Alarmierungsanlage
Kennung des Verfahrens: dbe7ca7e-92e8-4582-965e-e9dd03577cf8
Interne Kennung: 2025-0346-JB
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45314000 Installation von Fernmeldeanlagen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTL3F8ZV9 Präqualifizierte
Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen
Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen
abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die
Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt
das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)

durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist
beigefügt. Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit
schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der
Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im
Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen
anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und
insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind
nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über
den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder
beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW
und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können
geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges
Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen
verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren
finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. x Für den Fall, dass
der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz
ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in
der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m.
§ 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB) x Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die
vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

Betrug: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5,
den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem.
§123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr.
2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §124
GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem.
§124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB
Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Erneuerung der Alarmierungsanlage
Beschreibung: Anlagenbeschreibung: Im UBFT- und VER-Gebäude sowie des
Zwischenbauwerks soll eine flächendeckende Alarmierung vorgesehen werden. Dies umfasst
die Ausstattung aller Räume mit Lautsprechern sowie zusätzlichen optischen Signalgebern
(Blitzlampen), sofern diese wegen der Raumnutzung (erhöhter Störschallpegel, Verwendung
von Gehörschutz, stille Alarmierung etc.) erforderlich sind. Die Lautsprechertypen werden
anhand der Raumgröße, Raumnutzung und der möglichen Montagepositionen festgelegt. Für
die sogenannte stille Alarmierung ist im UBFT eine Gegensprechanlage vorhanden, die im
Zuge der Baumaßnahem erweitert werden soll. Die Funktionsweise der Anlage ist im
Abschnitt Schutzziele näher erläutert.
Interne Kennung: 2025-0346-JB

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45314000 Installation von Fernmeldeanlagen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 31/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: VOB/A EU - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darüber
hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3
a EU VOB/A zu machen: Der Bieter ist verpflichtet mindestens 3 Referenzobjekte über die
Ausführung der Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren
vorzulegen. Hierbei sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen: - Referenzangabe realisierter
Projekte in einem Krankenhaus mit einer Bettenanzahl von mindestens 1.000 Stück, oder -
Referenzangabe realisierter Projekte mit mindestens 10 Stück vernetzten SAA Zentralen in
einem Gesamtsystem Folgende Angaben sind im Referenzblatt aufzuführen: - Bezeichnung
und Ort des Bauvorhabens, - Auftraggeber, - Datum der Fertigstellung, - abgewickeltes
Auftragsvolumen in Millionen EURO netto

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems gemäß ISO 9001:215 (Mit dem
Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems gemäß ISO
9001:215

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Nachweis eines Zertifikats als Fachfirma für Sprachalarmanlagen gemäß DIN
14 675 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis eines Zertifikats als Fachfirma
für Sprachalarmanlagen gemäß DIN 14 675

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: VdS-Errichteranerkennung des Bieters muss für den Postleitzahlenbereih
52074 (Aachen) gelten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): VdS-Errichteranerkennung
des Bieters muss für den Postleitzahlenbereih 52074 (Aachen) gelten

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Umgangsgenehmigung mit Schadstoffen (TRGS 519, TRGS 521) (Mit dem
Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umgangsgenehmigung mit Schadstoffen (TRGS 519, TRGS
521)

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/09/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YYJYTL3F8ZV9/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTL3F8ZV9

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YYJYTL3F8ZV9
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Es wird Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe
von 10% des Auftragswertes gefordert. Weitere Informationen sind dem Vordruck 214 zu
entnehmen, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Frist für den Eingang der Angebote: 26/09/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: . Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch
den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen
und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der
von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die
Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/09/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: . Einzureichende Unterlagen: - 521 EU -
Eigenerklärungen Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass
keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - Eigenerklärung Eignung (124) ( mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte
Unternehmen nach Vordruck 124 - Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation)
( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nach Aufforderung durch die Vergabestelle hat der
Bieter seine Urkalkulation in einem versiegelten Umschlag bei der Vergabestelle des UK
Aachen einzureichen. Die Urkalkulation kann von Bietern, deren Angebote nicht berücksichtigt
wurden, nach Ablauf der Zuschlagsfrist, von dem Auftragnehmer nach vorbehaltloser
Annahme der Schlusszahlung, zurückgefordert werden. - 236 Verpflichtungserklärung anderer
Unternehmen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs.
3 Mindestlohngesetz (M
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOB/B Anwendung, soweit sich aus
den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen
ergeben. Der Anspruch auf Schlusszahlung wird spätestens innerhalb von 30 Tagen nach
Zugang der Schlussrechnung fällig

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum Aachen AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Angebotssammelstelle - elektronisch-

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Telefon: +49 2418080782
Fax: +49 2418082504
Internetadresse: https://www.ukaachen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln

Registrierungsnummer: Keine Angaben
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: K. Angaben
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Registrierungsnummer: K. A.
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Angebotssammelstelle - elektronisch-
Registrierungsnummer: Keine E.
Postanschrift: Die schriftliche Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist in
diesem Vergabeverfahren nicht zugelassen
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frau J. Bubic
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Telefon: +49 2418080782
Internetadresse: https://www.vergabe.nrw.de/
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn

Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 26b7b0a6-6345-44b3-87ca-8516cf4ef508 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/08/2025 14:52:07 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 163/2025
Datum der Veröffentlichung: 27/08/2025

Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTL3F8ZV9
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTL3F8ZV9/documents
https://www.ukaachen.de
https://www.vergabe.nrw.de/
http://www.bezreg-koeln.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202508/ausschreibung-557752-2025-DEU.txt

 
 
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